Wir suchen Sie!
Für die Videosprechstunde in der Apotheke.
Seit dem 1. Juli 2026 können Präsenzapotheken die assistierte Telemedizin (aTM) nach § 129 Abs. 5h SGB V anbieten. Für die ärztliche Seite suchen wir Ärztinnen und Ärzte - bevorzugt regional -, die Patientinnen und Patienten per Videosprechstunde aus der Apotheke heraus versorgen.
Was Sie erwartet
Videosprechstunde auf Knopfdruck. Sie konzentrieren sich auf die Behandlung - Technik, Ablauf und Assistenz stehen bereit.
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Vorbereitet
Das Apothekenteam weist ein, führt eine strukturierte Ersteinschätzung durch und erhebt auf Ihre Anforderung Vitalwerte oder Schnelltests in Delegation.
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Abrechenbar
Ihre ärztliche Leistung rechnen Sie unverändert über den EBM ab. Die Vergütung der Apotheke läuft getrennt davon über die neuen Sonderkennzeichen.
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Flexibel
Sie legen fest, wann und in welchem Umfang Sie Zeitfenster anbieten - ergänzend zur Praxis oder als eigenständige telemedizinische Tätigkeit.
Ihre Aufgaben
Sie versorgen Patientinnen und Patienten, die für die ärztliche Beratung gezielt in ihre Apotheke vor Ort kommen - in einem geschützten Raum, mit vorbereiteter Ersteinschätzung und einem Team, das im Hintergrund unterstützt.
Videosprechstunde aus der Apotheke
Die Patientin oder der Patient sitzt allein im geschützten Beratungsraum der Apotheke - das Gespräch bleibt vertraulich. Vor dem Termin liegt Ihnen eine strukturierte Ersteinschätzung vor; auf Ihre Anforderung erhebt das Apothekenteam Werte wie Blutdruck, Puls oder Temperatur.
Diagnose und E-Rezept
Sie entscheiden über Diagnose und Therapie und stellen bei Bedarf ein E-Rezept aus. Das Token gehört der Patientin oder dem Patienten, die freie Apothekenwahl bleibt unberührt - eine Zuweisung findet nicht statt. Reicht die Videosprechstunde nicht aus, verweisen Sie wie gewohnt in die Praxis oder die Notaufnahme.
Ihr Profil
Für die Zusammenarbeit in der assistierten Telemedizin suchen wir Ärztinnen und Ärzte, die folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Approbation als Ärztin oder Arzt, bevorzugt mit vertragsärztlicher Zulassung für die Abrechnung über den EBM
- Erfahrung in der haus- oder fachärztlichen Akutversorgung - oder das Interesse, diese telemedizinisch anzubieten
- Empathie und Kommunikationsstärke im Patientenkontakt per Video
- Zuverlässige Technik (stabile Internetverbindung, ungestörte Arbeitsumgebung)
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Apothekenteam, das in ärztlicher Delegation assistiert
- Sorgfalt in der Dokumentation und hohes Datenschutzverständnis (u. a. DSGVO-konform)
Darüber hinaus setzen wir verlässlich zugesagte Zeitfenster voraus - nur so lässt sich die Versorgung in den Apotheken planbar abbilden. Umfang und Lage der Zeitfenster stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
MeetOne. Die KBV-zertifizierte Videosprechstunde.
MeetOne ist die Videosprechstunde, mit der Sie arbeiten werden: nach den Richtlinien von KBV und GKV-Spitzenverband zertifiziert, in Deutschland entwickelt und gehostet. Die Zertifizierungspflicht nach § 365 SGB V liegt bei Ihnen als Leistungserbringer - mit MeetOne ist sie abgedeckt. Der Zugang läuft im Browser, ohne Installation.
Terminierung und Buchung
Legen Sie Ihre Zeitfenster fest, vereinbaren Sie Folgetermine und versenden Sie Einladungen per E-Mail.
Verschlüsselter Dokumentenaustausch
Tauschen Sie Dokumente wie Befunde, Anamnesebögen oder Facharztbriefe verschlüsselt und sicher aus.
Nachrichten & Dateien
Ermöglicht die sichere Kommunikation über Textnachrichten und den Austausch von Dateien zwischen den Teilnehmenden.
Bildschirm teilen
Die MeetOne Videosprechstunde unterstützt das gemeinsame Anzeigen von Bildschirminhalten für eine klare Kommunikation.
Zertifiziert und DSGVO-konform
Die Videosprechstunde von MeetOne ist DSGVO-konform, GKV-, sowie KBV-zertifiziert und erhielt zudem das Datenschutz-Gütesiegel ips für Online-Dienstleistungen.