Assistierte Telemedizin
Ab dem 1. Juli
kommt der Arzt
per Video in Ihre
Apotheke.
Assistierte Telemedizin (aTM) als gemeinsames Produkt von MeetOne und Omony: KBV-zertifizierte Videosprechstunde, geführtes Apotheken-Portal und Ärztenetzwerk – aus einer Hand. Ohne monatliche Grundgebühr, ohne Mindestumsatz. Sie zahlen nur pro durchgeführtem Termin.
Starke Partner
Ein Produkt, drei Bausteine!
MeetOne und Omony – gemeinsam für Ihre Apotheke.
aTM funktioniert nur, wenn Technik, Ablauf und ärztliche Versorgung zusammenpassen.
Genau das liefern wir als ein abgestimmtes Produkt – mit einem Ansprechpartner und einer Abrechnungsstrecke.
Baustein 01
MeetOne:
Die Videosprechstunde
Die KBV-zertifizierte Videosprechstunde, mit der die ärztliche Beratung sicher in Ihrer Offizin ankommt – im Browser, ohne Installation, Ende-zu-Ende-verschlüsselt und in Deutschland gehostet.
- KBV- und GKV-zertifiziert, DSGVO-konform
- Dokumentenaustausch, Mehrsprachigkeit, Systemcheck
- Die Plattform fasst den Video-Stream selbst nicht an
Baustein 02
Omony:
Das Portal
Die geführte aTM-Konsole für Ihr Team. Jeder Fall läuft als Vorgang – von der Terminanlage über die strukturierte Ersteinschätzung bis zur korrekten Abrechnung. Mit den richtigen Prüfungen am richtigen Punkt.
- Sonderkennzeichen-Logik immer auf aktuellem Stand
- Geführter Vorgang statt Zettelwirtschaft
- Compliance eingebaut: Neutralität, Datenschutz, Doku
Baustein 03
Ärztenetzwerk:
Die Versorgung
Damit aTM verlässlich läuft, brauchen Apotheken verfügbare Ärztinnen und Ärzte. Wir binden bevorzugt regionale Praxen ein – oder schalten ein telemedizinisches Netzwerk als „virtuelles MVZ" dazu.
- Regionale Ärzt:innen gezielt einbinden
- On-Demand-Versorgung – auch am Nachmittag
- Ärztliche Leistung läuft separat über den EBM
Was ist aTM?
Ärztliche Videosprechstunde – in Ihrer Apotheke, mit Ihrem Team. Drei Dinge, die Sie über aTM wissen müssen.
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Patient:in spricht per Video mit einem Arzt
In einem geschützten Raum Ihrer Apotheke. Ihr Team weist ein und verlässt den Raum – das Gespräch selbst ist vertraulich, die Patientin oder der Patient ist währenddessen allein.
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Assistenz in ärztlicher Delegation
Strukturierte Ersteinschätzung vor dem Gespräch und – auf Anforderung des Arztes – einfache Routineaufgaben wie Blutdruck, Puls oder Schnelltests. Vergleichbar mit Praxispersonal.
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Vergütung je Fall, neue Frequenz
Abrechnung über neue Sonderkennzeichen via Rechenzentrum – 30 € je Fall zum Start*. Dazu: Patient:innen, die für die ärztliche Versorgung gezielt in Ihre Apotheke kommen.
Erlösrechner für Apotheken
Was bringt aTM Ihrer Apotheke?
Schieben Sie die Regler auf Ihr Szenario.
Der Rechner zeigt die mögliche Apotheken-Vergütung - live.
Der Markt startet erst - belastbare Ist-Zahlen gibt es noch nicht. Konservativ planen: 1-2 Fälle pro Öffnungstag.
≈ 23.400 € pro Jahr
* Rechenbeispiel auf Basis der Fallpauschale im Einführungsjahr (Schiedsspruch vom 08.05.2026): 30,00 € je Fall bis 30.06.2027, danach gestaffelt 25,50 € / 23,00 € / ab 07/2029 21,50 €. Die Pauschale enthält Arbeitsleistung und Technikanteil. Zum Start sind die assistierte Videosprechstunde und - bei unbekannten Patient:innen - die strukturierte Ersteinschätzung (Anlage 31c) vorgesehen; die genaue apothekenseitige Zuordnung und Bewertung der Ersteinschätzung hängt von der finalen Ausgestaltung ab. Das Termin-Entgelt für MeetOne × Omony beträgt 4,00 € je Termin. Inkrafttreten vorbehaltlich BMG-Nichtbeanstandung und DAV-Beschluss. Keine Erlöszusage.
Preismodell
0 € Grundgebühr.
Kein Mindestumsatz. Pro Termin.
Andere binden Sie an eine monatliche Pauschale, bevor der erste Patient da war. Wir nicht. Sie zahlen ausschließlich für tatsächlich durchgeführte Termine.
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Keine Grundgebühr, kein Mindestumsatz.
Kein Risiko in Monaten mit wenig Frequenz.
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Kein Kabinen-Umbau.
Dedizierte Technik im Kiosk-Modus statt fünfstelliger Telemedizin-Box.
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Ein Vertrag, ein Ansprechpartner.
Videosprechstunde, Portal, Ärztenetzwerk und Abrechnungsstrecke aus einer Hand.
Assistierte Videosprechstunde
Begleitung einer ärztlichen Videosprechstunde in Ihrer Apotheke, inklusive strukturierter Ersteinschätzung (Anlage 31c) bei unbekannten Patient:innen.
4,00 € / durchgeführten Termin*
Einrichtung und Schulung
Onboarding, Team-Schulung und Go-Live-Check vor dem ersten Fall.
auf Anfrage
* Preis zzgl. 19% MwSt.
Vergütung und Abrechnung
30 € je Fall im Einführungsjahr.
Wer früh startet, refinanziert Einrichtung und Schulung im ersten Jahr. Danach greift eine zeitlich gestaffelte Degression. Die Pauschale gilt je assistierter Telemedizin-Leistung – inklusive Arbeitsleistung und Technikanteil.
| Zeitraum | Pauschale je Fall | Stufe |
|---|---|---|
| 01.07.2026 – 30.06.2027 ¹ | 30,00 € | Einführung |
| 01.07.2027 – 30.06.2028 | 25,50 € | 1. Degression |
| 01.07.2028 – 30.06.2029 | 23,00 € | 2. Degression |
| ab 01.07.2029 | 21,50 € | Zielniveau |
¹ Quelle: Schiedsspruch vom 08.05.2026 (DAV / GKV-Spitzenverband). Inkrafttreten vorbehaltlich BMG-Nichtbeanstandung (Prüffrist 1 Monat) und Beschluss der DAV-Mitgliederversammlung. Keine Erlöszusage.
So läuft die Abrechnung
Drei neue Sonderkennzeichen werden eingeführt – die Abrechnung läuft über Ihr Apothekenrechenzentrum, ganz wie beim E-Rezept.
- Sonderkennzeichen werden im Portal korrekt gesetzt – die Logik ist immer aktuell.
- Abrechnung über das Rechenzentrum, keine separate Geräte- oder Softwareabrechnung gegenüber den Kassen.
- Die ärztliche Videosprechstunde rechnet der Arzt separat über den EBM ab – nicht Ihr Abrechnungsweg.
So läuft ein Fall ab
Sechs Schritte. Ihr Team wird durch jeden geführt.
Das Omony-Portal ist die Konsole für Ihr Personal: Jeder Fall läuft als geführter Vorgang – mit den richtigen Prüfungen am richtigen Punkt.
Termin
Anlage des Vorgangs – spontan in der Offizin oder mit Termin über Ihr Portal, telefonisch oder vor Ort.
Ersteinschätzung
Strukturierte Triage: Ist der Fall für aTM geeignet – oder gehört er in Praxis bzw. Notaufnahme?
Videosprechstunde
Einweisung durch Ihr Team, dann vertrauliches Arzt-Patient-Gespräch im geschützten Raum.
Vitalwerte
Auf ärztliche Anforderung: Blutdruck, Puls, Temperatur oder Schnelltest – in Delegation.
Diagnose & E-Rezept
Der Arzt entscheidet und verordnet. Das E-Rezept-Token gehört dem Patienten – freie Apothekenwahl.
Abrechnung
Sonderkennzeichen werden korrekt gesetzt und über das Rechenzentrum abgerechnet.
Vertrauen und Compliance
Sauber aufgesetzt – von Anfang an.
Datenschutz, freie Apothekenwahl und ein zertifizierter Videodienst sind keine Kür, sondern Voraussetzung. Bei uns sind sie eingebaut.
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KBV- & GKV-zertifiziert
MeetOne ist nach den KBV & GKV-Richtlinien zertifiziert.
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DSGVO-konform & gehostet in Deutschland
In Deutschland entwickelt. Die Videosprechstunde ist 100% sicher und DSGVO konform.
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C5-Testat (Infrastruktur)
Betrieb in einer C5-testierten Infrastruktur – für höchste Sicherheits- und Compliance-Anforderungen.
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Ende-zu-Ende-verschlüsselt (Peer-to-Peer)
Direkte Peer-to-Peer-Verbindungen schützen vertrauliche Gespräche und medizinische Daten.
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Datenschutz-Gütesiegel ips
Regelmäßig geprüft und nach höchsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards zertifiziert.
Zertifiziert
Die Videosprechstunde läuft über einen zertifizierten Videodienst. Die Zertifizierungspflicht trifft den Arzt – Ihre Apotheke tritt nur als Endpunkt bei.
Freie Wahl
Freie Arzt- und Apothekenwahl: keine Zuweisung, keine Lenkung, keine Vergütung pro Rezept. Das E-Rezept-Token gehört dem Patienten.
Keine Speicherung
Gesundheitsdaten werden an den Arzt durchgeleitet, nicht dauerhaft gespeichert. Pseudonyme statt Klarnamen, wo immer möglich.
Startklar werden
Das braucht Ihre Apotheke. Das übernehmen wir.
Die Anforderungen an Raum und Technik sind klar definiert – und gut zu schaffen, wenn man sie kennt.
Ihre Seite
Voraussetzungen vor Ort
- Ein separater Raum, in dem das Gespräch weder mitgehört noch eingesehen werden kann
- Benanntes Personal für Einweisung und Assistenz – die Schulung übernehmen wir
- Ihre TI-Grundanbindung (SMC-B, Konnektor, KIM) ist durch das E-Rezept bereits vorhanden
Unsere Seite
Das übernehmen MeetOne & Omony
- Geführte aTM-Konsole für Ihr Team – von Termin bis Abrechnung
- KBV-zertifizierte Videosprechstunde, dediziertes Endgerät und saubere Netztrennung
- Arztanbindung – bevorzugt regional, alternativ über das Ärztenetzwerk
- Schulung mit Probelauf und Go-Live-Readiness-Check vor dem ersten Fall
- Korrekte Sonderkennzeichen-Logik und Abrechnungsstrecke
Was Apotheken uns am häufigsten fragen.
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Was ist assistierte Telemedizin (aTM) in Apotheken?
Bei der assistierten Telemedizin findet eine ärztliche Videosprechstunde in einem geschützten Raum Ihrer Präsenzapotheke statt. Ihr Team weist ein, unterstützt auf ärztliche Anforderung mit einfachen Routineaufgaben und begleitet die Patient:innen. Rechtsgrundlage ist § 129 Abs. 5h SGB V; Marktstart ist der 01.07.2026.
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Wie hoch ist die Vergütung – und wie lange?
Der Schiedsspruch vom 08.05.2026 legt eine Fallpauschale fest – inklusive Arbeitsleistung und Technikanteil. Sie ist über die Jahre gestaffelt:
Zeitraum Pauschale je Fall 01.07.2026 – 30.06.2027 30,00 € 01.07.2027 – 30.06.2028 25,50 € 01.07.2028 – 30.06.2029 23,00 € ab 01.07.2029 21,50 € Zum Start sind die assistierte Videosprechstunde und – bei unbekannten Patient:innen – die strukturierte Ersteinschätzung (Anlage 31c) vorgesehen. Weitere Leistungen aus § 129 Abs. 5h SGB V sind gesetzlich angelegt, aber noch nicht ausgestaltet. Inkrafttreten vorbehaltlich BMG-Nichtbeanstandung und DAV-Beschluss.
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Was kostet das Angebot von MeetOne und Omony?
Es gibt keine monatliche Grundgebühr und keinen Mindestumsatz. Abgerechnet wird ausschließlich pro durchgeführtem Termin – zu einem festen Entgelt von 4,00 € netto. Damit ist das Angebot ab dem ersten Termin wirtschaftlich; es gibt keinen Sockel, der erst verdient werden muss.
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Brauchen wir eine eigene § 365-Lizenz oder einen eigenen Arzt?
Nein. Die Zertifizierungspflicht für den Videodienst (§ 365 SGB V) trifft die Ärztin bzw. den Arzt als Leistungserbringer – Ihre Apotheke tritt der Videosprechstunde nur als Endpunkt bei. Die ärztliche Leistung wird separat über den EBM abgerechnet; Sie bezahlen keinen Arzt. Die Arztanbindung richten wir gemeinsam ein – bevorzugt regional, alternativ über das Ärztenetzwerk.
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Reicht unser bestehender Beratungsraum?
Oft ja: Entscheidend ist, dass das Gespräch weder mitgehört noch eingesehen werden kann. Endgerät und Netztrennung liefern wir fertig eingerichtet. Ob Ihr Raum genügt, klären wir im Erstgespräch – inklusive Go-Live-Readiness-Prüfung vor dem ersten Fall.
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Ab wann können wir starten und abrechnen?
Abrechenbar sind die Leistungen frühestens ab dem 01.07.2026 (vorbehaltlich BMG-Nichtbeanstandung und DAV-Beschluss) – über die neuen Sonderkennzeichen und Ihr Apothekenrechenzentrum. Das Onboarding inklusive Schulung und Probelauf legen wir davor, damit Ihre Apotheke am Stichtag startklar ist.
Sind sie startklar?
Ist Ihre Apotheke am 1. Juli dabei?
30 Minuten, unverbindlich: Wir gehen Raum, Technik und Ablauf mit Ihnen durch – und Sie sehen die aTM-Konsole an einem echten Fall. Kontaktieren Sie uns noch heute, wir melden uns kurzfristig bei Ihnen mit Terminvorschlägen.
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Persönliche Beratung durch MeetOne & Omony
Wir kümmern uns persönlich und zeitnah um Ihre Anliegen
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Raum- & Technik-Check inkl. Go-Live-Readiness
Wir prüfen Ihre Technik und begleiten Sie sicher bis zum erfolgreichen Start.
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Konkrete Konditionen – ohne Grundgebühr
Transparente Preise ohne Grundgebühr – Sie zahlen nur, was Sie wirklich nutzen.