Coaching und Supervision per Video: Datenschutz, Vertrag und Technik
Online-Coaching und Supervision per Video: DSGVO und AVV, Coaching-Vertrag, Widerruf und FernUSG nach den BGH-Urteilen, dazu Kriterien für Videotools.
WeiterlesenBusiness-Coaching, Life-Coaching oder Supervision - per Video erreichen Sie Ihre Klienten ortsunabhängig. Professionelle Gesprächsqualität in vertraulicher, sicherer Umgebung.
Coachen Sie Klienten unabhängig vom Standort. Erweitern Sie Ihr Einzugsgebiet ohne Reiseaufwand.
Kurze Check-ins zwischen den regulären Sitzungen werden möglich. Klienten können Termine einfacher in ihren Alltag integrieren.
Eine dedizierte Plattform statt Zoom oder Teams signalisiert Professionalität und gewährleistet Vertraulichkeit.
Professionelles Coaching per Video erfordert die gleiche Sorgfalt wie Präsenz-Coaching. Vertraulichkeit und Datenschutz stehen an erster Stelle.
Nicht alle Coaching-Methoden eignen sich für das Videoformat. Körperorientierte Methoden und Aufstellungsarbeit erfordern Präsenz.
| GOP | Leistung |
|---|---|
| Einzelcoaching | 1:1 Sitzung Per Video möglich |
| Team-Coaching | Gruppensitzung Per Video möglich |
| Supervision | Fachliche Reflexion Gut per Video geeignet |
| Kurz-Coaching | Check-in-Format Ideal per Video |
Einfach zu erfüllen - für Sie und Ihre Patienten
PC, Laptop oder Tablet
Mind. 1 Mbit/s Upload empfohlen
Für ungestörtes Coaching
Chrome, Firefox, Safari, Edge
MeetOne bietet die professionelle, sichere Plattform für Ihr Online-Coaching.
Die Videosprechstunde von MeetOne ist DSGVO-konform, GKV-, sowie KBV-zertifiziert und erhielt zudem das Datenschutz-Gütesiegel ips für Online-Dienstleistungen.
Die meisten gesprächsbasierten Methoden funktionieren sehr gut per Video. Körperorientierte Methoden und Aufstellungsarbeit erfordern Präsenz.
Ja, MeetOne unterstützt Gruppensitzungen mit mehreren Teilnehmern. Ideal für Team-Coachings und Supervisionssitzungen.
MeetOne bietet Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Server in Deutschland und keine Registrierung für Klienten. Zudem ist MeetOne DSGVO-konform konzipiert.
Für den Videodienst brauchen Coaches in der Regel einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Aufzeichnung und Transkription gehören nur mit vorheriger Einwilligung in eine Sitzung, eine unbefugte Tonaufnahme kann nach § 201 StGB strafbar sein.
Ja, per Bildschirmfreigabe und Dokumentenaustausch können Arbeitsblätter, Modelle und andere Materialien gemeinsam bearbeitet werden.
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