Pflegeberatung per Video: Der verpflichtende Beratungsbesuch digital
Die Pflichtberatung nach §37.3 SGB XI kann per Video stattfinden. Flexibler für Pflegebedürftige, effizienter für Pflegedienste – seit 2022 dauerhaft im Gesetz verankert.
Ihre Vorteile mit der Videosprechstunde
Flexiblere Terminierung
Keine Anfahrt koordinieren, kürzere Zeitfenster möglich. Einfacher für Pflegebedürftige und Berater.
Angehörige einfacher einbeziehen
Pflegende Angehörige können auch aus der Ferne teilnehmen. Wichtig für Beratung und Entlastungsangebote.
Geringere Hemmschwelle
Keine fremde Person in der Wohnung. Manche Pflegebedürftige bevorzugen die Distanz.
Rechtlicher Rahmen: §37.3 SGB XI
Die Möglichkeit zur Videoberatung wurde während der Pandemie eingeführt und seit 2022 dauerhaft im §37 Abs. 3 SGB XI verankert.
- Einwilligung des Pflegebedürftigen erforderlich – er kann Präsenz verlangen
- Technische Ausstattung muss vorhanden sein (Gerät + Internet)
- Erstberatung nach Pflegegrad-Bewilligung meist als Hausbesuch empfohlen
- Bei Verdacht auf Gefährdung ist ein Hausbesuch zwingend
Die Videoberatung ersetzt nicht alle Aspekte des Hausbesuchs: Hautzustand, Wohnsituation und Atmosphäre sind per Video nur eingeschränkt erfassbar.
Beratungsintervalle nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Intervall |
|---|---|
| Pflegegrad 2-3 | Halbjährliche Beratung |
| Pflegegrad 4-5 | Vierteljährliche Beratung |
| Pflegegrad 1 | Freiwillig |
| Kostenträger | Pflegekasse |
Technische Voraussetzungen
Einfach zu erfüllen – für Sie und Ihre Patienten
Gerät mit Kamera
Smartphone, Tablet oder PC
Stabile Internetverbindung
Für flüssiges Gespräch
Vertrauliche Umgebung
Für offenes Gespräch
Optional: Unterstützung
Bei technischen Fragen
MeetOne: Für Pflegedienste und Beratungsstellen
MeetOne erfüllt die technischen Anforderungen nach § 365 Abs. 1 SGB V, wie sie für Videoberatungen nach § 37.3 SGB XI vorgeschrieben sind.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – selbst wir sehen nichts
- Keine App-Installation für Pflegebedürftige nötig
- Einladungslink per SMS oder E-Mail – ein Klick genügt
- Server ausschließlich in Deutschland
- Dokumentation direkt nach der Beratung
- Terminverwaltung für regelmäßige Beratungen
Zertifiziert und DSGVO-konform
Die Videosprechstunde von MeetOne ist DSGVO-konform, GKV-, sowie KBV-zertifiziert und erhielt zudem das Datenschutz-Gütesiegel ips für Online-Dienstleistungen.
Häufige Fragen
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Kann der Pflegebedürftige einen Hausbesuch verlangen?
Ja, der Präsenzbesuch hat Vorrang, wenn der Pflegebedürftige ihn wünscht. Die Videoberatung ist eine Option, keine Pflicht.
-
Was wenn keine Technik vorhanden ist?
Wenn der Pflegebedürftige keine technischen Voraussetzungen hat oder die Bedienung nicht möglich ist, muss die Beratung vor Ort stattfinden.
-
Wie dokumentiere ich die Videoberatung?
Der Nachweis enthält Datum, Dauer, Vermerk zur Videodurchführung und besprochene Inhalte. Er wird wie gewohnt an die Pflegekasse übermittelt.
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Wann ist ein Hausbesuch zwingend?
Bei der Erstberatung nach Pflegegrad-Bewilligung empfehlen die meisten Kassen einen Hausbesuch. Bei Verdacht auf Verwahrlosung oder Gefährdung ist er zwingend.
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