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Videosprechstunde abrechnen: GOÄ-Ziffern für Privatpatienten

Welche GOÄ-Ziffern eignen sich für die Videosprechstunde? Beratung, Konsultation, Steigerungsfaktoren und Besonderheiten bei der Privatabrechnung im Überblick.

Videosprechstunde abrechnen: GOÄ-Ziffern für Privatpatienten

Der entscheidende Unterschied zur GKV-Abrechnung

Bei der EBM-Abrechnung (gesetzlich Versicherte) gibt es klare Regeln: Technikzuschlag GOP 01450, Video-Suffix V, definierte Mengenbegrenzungen. Bei der GOÄ (Privatpatienten) fehlt diese Systematik.

Das hat praktische Konsequenzen:

  • Kein separater Technikzuschlag – die Videotechnik wird nicht gesondert vergütet
  • Keine speziellen Video-Ziffern – Sie rechnen die regulären Beratungs- und Behandlungsziffern ab
  • Keine Mengenbegrenzung – theoretisch können alle Behandlungen per Video erfolgen
  • Höhere Steigerungsfaktoren möglich – bei erhöhtem Aufwand durch das Videoformat

Die wichtigsten GOÄ-Ziffern für Videosprechstunden

Beratung und Gespräch

GOÄ-Ziffer Leistung Einfachsatz
1 Beratung (auch telefonisch) 4,66 €
3 Eingehende Beratung (mind. 10 Min.) 8,74 €
4 Erhebung Fremdanamnese 12,82 €
34 Erörterung Auswirkung einer Krankheit (mind. 20 Min.) 17,49 €

Ziffer 1 ist die Basisziffer für jede kurze Beratung – auch per Video. Sie setzt keine Mindestdauer voraus und ist bei einfachen Rückfragen oder Befundbesprechungen geeignet.

Ziffer 3 erfordert eine Mindestdauer von 10 Minuten und ist die Standardziffer für ein ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch in der Videosprechstunde.

Untersuchung und Diagnostik

Hier wird es bei der Videosprechstunde eingeschränkt: Körperliche Untersuchungen können per Video nicht durchgeführt werden. Dennoch gibt es abrechenbare Leistungen:

GOÄ-Ziffer Leistung Einfachsatz
5 Symptombezogene Untersuchung 4,66 €
6 Vollständige Untersuchung eines Organsystems 5,83 €
7 Vollständige Untersuchung mind. eines Organsystems 9,33 €

Wichtig: Die Ziffern 5-7 sind per Video nur eingeschränkt abrechenbar. Eine Inspektion (z.B. Hautveränderungen zeigen lassen, Racheninspektion) kann als symptombezogene Untersuchung gewertet werden. Eine Auskultation oder Palpation ist per Video naturgemäß nicht möglich.

Psychotherapie und psychiatrische Gespräche

Für psychotherapeutische Videosprechstunden sind folgende Ziffern relevant:

GOÄ-Ziffer Leistung Einfachsatz
804 Psychiatrische Untersuchung 14,57 €
806 Psychiatrische Behandlung (mind. 20 Min.) 14,57 €
807 Psychiatrische Behandlung durch Exploration (mind. 40 Min.) 29,14 €
808 Psychiatrische Behandlung durch eingehende Exploration (mind. 60 Min.) 46,63 €
846 Tiefenpsychologische Behandlung (mind. 50 Min.) 43,72 €
847 Verhaltenstherapie (mind. 50 Min.) 43,72 €
849 Psychoanalytische Behandlung (mind. 50 Min.) 43,72 €
861 Tiefenpsychologische Gruppenbehandlung 10,49 €
862 Verhaltenstherapie Gruppe 10,49 €

Die psychotherapeutischen Ziffern eignen sich besonders für die Videosprechstunde, da hier das Gespräch im Mittelpunkt steht.

Steigerungsfaktoren: Wann ist mehr möglich?

Die GOÄ erlaubt eine Steigerung der Gebühren über den Einfachsatz hinaus. Der Regelfall ist der 2,3-fache Satz:

Faktor Bezeichnung Anwendung
1,0 Einfachsatz Selten angewandt
1,8 Mindestsatz Bei einfachen Leistungen
2,3 Regelhöchstsatz Standardabrechnung
3,5 Höchstsatz Bei überdurchschnittlichem Aufwand

Begründung für erhöhte Faktoren

Bei Videosprechstunden kann ein erhöhter Steigerungsfaktor gerechtfertigt sein, wenn:

  • Technische Schwierigkeiten zusätzliche Zeit erfordern (z.B. Patient benötigt Anleitung)
  • Eingeschränkte diagnostische Möglichkeiten durch kompensatorische Maßnahmen ausgeglichen werden müssen
  • Besondere Komplexität des Falles vorliegt
  • Erhöhter Dokumentationsaufwand entsteht

Die Begründung muss bei Faktoren über 2,3 auf der Rechnung angegeben werden.

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Praktische Abrechnungsbeispiele

Beispiel 1: Kurze Verlaufskontrolle (5 Minuten)

Ein Patient mit bekannter Hypertonie berichtet kurz über seine Blutdruckwerte.

Ziffer Faktor Betrag
1 (Beratung) 2,3 10,72 €

Beispiel 2: Ausführliche Beratung mit Befundbesprechung (15 Minuten)

Besprechung von Laborergebnissen und Therapieanpassung bei einem Diabetespatienten.

Ziffer Faktor Betrag
3 (Eingehende Beratung) 2,3 20,10 €
1 (Beratung zusätzl. Aspekte) 2,3 10,72 €
Gesamt 30,82 €

Beispiel 3: Psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten)

Reguläre Therapiesitzung per Videokonferenz.

Ziffer Faktor Betrag
846 oder 847 (je nach Verfahren) 2,3 100,56 €

Beispiel 4: Psychiatrisches Gespräch mit Medikamentenanpassung (25 Minuten)

Ziffer Faktor Betrag
806 (Psychiatrische Behandlung) 2,3 33,51 €
3 (Eingehende Beratung) 1,8 15,73 €
Gesamt 49,24 €

Was per Video nicht abgerechnet werden kann

Die GOÄ enthält keine expliziten Einschränkungen für Videosprechstunden. Praktisch sind jedoch Leistungen ausgeschlossen, die physische Anwesenheit erfordern:

  • Körperliche Untersuchungen (Palpation, Auskultation, Perkussion)
  • Injektionen und Infusionen
  • Operative Eingriffe
  • Laborentnahmen
  • Apparative Diagnostik (EKG, Sonographie, etc.)

Die ehrliche Einschränkung: Anders als im EBM-Bereich gibt es keine offizielle Positivliste videofähiger GOÄ-Leistungen. Die Abrechenbarkeit ergibt sich aus der Natur der Leistung selbst.

Dokumentationspflichten

Auch bei Privatpatienten gelten Dokumentationspflichten für Videosprechstunden:

  1. Datum und Uhrzeit der Videosprechstunde
  2. Technische Durchführung (genutzter Anbieter)
  3. Identitätsprüfung des Patienten
  4. Einwilligung des Patienten in die Videobehandlung
  5. Medizinische Dokumentation wie bei Präsenzterminen

Die Einwilligung sollte vor der ersten Videosprechstunde schriftlich vorliegen.

Besonderheiten bei Beihilfe und PKV

Beihilfe

Die Beihilfestellen der Länder erstatten Videosprechstunden grundsätzlich nach denselben GOÄ-Ziffern wie Präsenztermine. Eine gesonderte Genehmigung ist in der Regel nicht erforderlich.

Private Krankenversicherungen

Die meisten PKV-Tarife erstatten Videosprechstunden ohne Einschränkungen. Einige ältere Tarife können Klauseln enthalten, die persönliche Anwesenheit voraussetzen – diese werden jedoch selten durchgesetzt.

Empfehlung: Bei Unsicherheit können Patienten vorab bei ihrer Versicherung die Erstattungsfähigkeit klären.

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Vergleich: GOÄ vs. EBM bei Videosprechstunden

Aspekt GOÄ (Privatpatienten) EBM (Kassenpatienten)
Technikzuschlag Nein Ja (GOP 01450, ca. 5,15 €)
Spezielle Video-Ziffern Nein Ja (Suffix V/W)
Mengenbegrenzung Nein 50 % der Behandlungsfälle
Steigerungsmöglichkeit Ja (bis 3,5-fach) Nein
Abschlag bei reiner Videobehandlung Nein Ja (20-25 %)
Zertifizierungspflicht Anbieter Nein* Ja (Anlage 31b BMV-Ä)

*Für reine Privatpraxen besteht keine Zertifizierungspflicht. Praxen mit Kassenzulassung müssen für GKV-Patienten zertifizierte Anbieter nutzen.

Häufige Fragen zur GOÄ-Abrechnung

Kann ich die Ziffer 1 bei jedem Videokontakt abrechnen?

Ja, die Ziffer 1 (Beratung) ist bei jedem beratenden Kontakt abrechenbar – auch per Video. Sie ist nicht an eine Mindestdauer gebunden.

Darf ich Ziffer 3 und Ziffer 1 kombinieren?

Die Kombination ist möglich, wenn unterschiedliche Beratungsinhalte vorliegen. Bei einem zusammenhängenden Gespräch sollte nur Ziffer 3 abgerechnet werden.

Wie dokumentiere ich den Zeitaufwand?

Die Dokumentation der Gesprächsdauer ist bei zeitgebundenen Ziffern (3, 34, 806, 807, 808) erforderlich. Notieren Sie Beginn und Ende der Videosprechstunde.

Muss ich einen KBV-zertifizierten Anbieter nutzen?

Für reine Privatpatienten besteht keine Zertifizierungspflicht. Aus Datenschutzgründen sollten Sie jedoch einen Anbieter wählen, der die Anforderungen der DSGVO erfüllt und eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bietet.

Zusammenfassung GOÄ-Videosprechstunde

  • Keine speziellen Video-Ziffern – reguläre Beratungs- und Behandlungsziffern anwenden
  • Kein Technikzuschlag wie im EBM
  • Steigerungsfaktoren bei erhöhtem Aufwand möglich (mit Begründung)
  • Keine Mengenbegrenzung für Videosprechstunden
  • Dokumentation der Einwilligung und Durchführung erforderlich
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Fazit

Die GOÄ-Abrechnung von Videosprechstunden ist weniger reglementiert als die EBM-Abrechnung, aber dadurch nicht automatisch einfacher. Während Sie keine speziellen Video-Ziffern oder Technikzuschläge beachten müssen, liegt die Verantwortung für eine korrekte Leistungsbeschreibung bei Ihnen. Die fehlende Mengenbegrenzung gibt Ihnen mehr Flexibilität bei der Gestaltung Ihres Praxisangebots – nutzen Sie diese für ein Angebot, das Ihren Patienten echten Mehrwert bietet.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Abrechnungsberatung. Die angegebenen Euro-Beträge basieren auf der GOÄ-Gebührenordnung und können je nach Steigerungsfaktor variieren. Stand: Januar 2026.