MeetOne Ratgeber

Videosprechstunde bei der KV anmelden: Alle 17 Kassenärztlichen Vereinigungen im Überblick

Bevor Sie Videosprechstunden mit der GKV abrechnen können, müssen Sie Ihren Videodienstanbieter bei der KV melden. Hier finden Sie die Anforderungen aller 17 KVen – von der formlosen Mitteilung bis zum Genehmigungsverfahren.

Das Wichtigste vorab

Grundvoraussetzung für die Abrechnung von Videosprechstunden ist die Nutzung eines KBV-zertifizierten Videodienstanbieters. Die Zertifizierung nach Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) ist Pflicht – unabhängig davon, welche KV zuständig ist.

Die Meldung bei der KV dient dazu, dass die Abrechnungsstelle weiß, dass Sie einen zertifizierten Anbieter nutzen. Je nach KV gibt es drei verschiedene Verfahren:

  1. Keine Meldung erforderlich – Sie können direkt abrechnen
  2. Anzeigeverfahren – formlose Mitteilung oder Meldeformular
  3. Genehmigungsverfahren – Antrag mit Wartezeit auf Freigabe

Übersicht: Welche KV verlangt was?

Verfahren KVen
Keine Meldung nötig Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen
Anzeige (formlos oder Formular) Berlin, Brandenburg, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe
Genehmigung erforderlich Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Zertifikat und AVV benötigt?

Einige KVen verlangen das Zertifikat des Videodienstanbieters oder einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Bei MeetOne können Sie diese Dokumente im eingeloggten Bereich herunterladen.

Alle 17 KVen im Detail

Baden-Württemberg

Verfahren: Meldeformular

Die KV Baden-Württemberg stellt ein Meldeformular zum Download bereit. Sie finden es auf der Formular-Seite der KVBW unter dem Buchstaben V bei „Videosprechstunde".

Füllen Sie das Formular maschinell aus und senden Sie es an die angegebene Adresse.

Bayern

Verfahren: Genehmigung (vereinfachtes Verfahren möglich)

Zur Durchführung und Abrechnung der Videosprechstunde ist grundsätzlich eine Genehmigung der KV Bayern notwendig. Derzeit gibt es jedoch ein vereinfachtes Anzeigeverfahren, das den Aufwand reduziert.

Beide Formulare – den Genehmigungsantrag und das vereinfachte Anzeigeformular – finden Sie auf der Formular-Seite der KVB unter V – Videosprechstunde.

Besonderheit Bayern: Die Anlage 2 muss vom Videodienstanbieter unterschrieben sein. Bei MeetOne können Sie die unterschriebene Anlage 2 im eingeloggten Bereich herunterladen.

Berlin

Verfahren: Formlose Meldung per E-Mail

Melden Sie Ihren Videodienstanbieter per E-Mail an videosprechstunde@kvberlin.de unter Angabe Ihrer BSNR (Betriebsstättennummer).

Brandenburg

Verfahren: Formlose Mitteilung

Senden Sie der KV Brandenburg eine formlose Mitteilung über die Nutzung eines Videodienstanbieters. Folgende Formulierung können Sie verwenden:

„Hiermit erkläre ich, dass ich für die Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde einen zertifizierten Videodienstanbieter gem. Anlage 31b zum BMV-Ä nutze."

Datum, Unterschrift

Bremen

Verfahren: Formlose Mitteilung

Senden Sie der KV Bremen eine formlose Mitteilung. Folgende Formulierung können Sie verwenden:

„Hiermit erkläre ich, dass ich für die Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde einen zertifizierten Videodienstanbieter gem. Anlage 31b zum BMV-Ä nutze."

Datum, Unterschrift

Hamburg

Verfahren: Meldeformular

Füllen Sie das Meldeformular der KV Hamburg aus und senden Sie es an Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Abrechnungsabteilung.

Hessen

Verfahren: Meldeformular

Füllen Sie das Meldeformular der KV Hessen aus und senden Sie es an die im Formular angegebene Adresse.

Mecklenburg-Vorpommern

Verfahren: Keine Meldung erforderlich

Die KV Mecklenburg-Vorpommern verlangt keine Anzeige oder Meldung. Sie können direkt abrechnen, sofern Sie einen zertifizierten Videodienstanbieter nutzen.

Niedersachsen

Verfahren: Keine Meldung erforderlich

Die KV Niedersachsen verlangt keine Anzeige oder Meldung. Sie können direkt abrechnen, sofern Sie einen zertifizierten Videodienstanbieter nutzen.

Nordrhein

Verfahren: Online-Antrag oder Formular

Mitglieder der KV Nordrhein können den Antrag digital über das KV-Portal stellen. Alternativ steht ein Formular zur Genehmigung auf der Website zur Verfügung (auf der Seite etwas nach unten scrollen).

Besonderheit Nordrhein: Das Zertifikat des Videodienstanbieters muss mitgeschickt werden.

Rheinland-Pfalz

Verfahren: Genehmigung erforderlich

Mitglieder der KV RLP müssen einen Antrag stellen, der auf der Website der KV RLP bereitgestellt wird. Eingehende Anträge werden geprüft.

Wichtig: Die alleinige Anzeige des Anbieters reicht nicht aus. Sie müssen auf die Rückmeldung und Genehmigung warten, bevor Sie abrechnen können.

Saarland

Verfahren: Genehmigung mit Zertifikat

Die KV Saarland verlangt das ausgefüllte Antragsformular sowie das Zertifikat des Videodienstanbieters.

Sachsen

Verfahren: Genehmigung erforderlich

Die KV Sachsen verlangt das ausgefüllte Antragsformular auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der Videosprechstunde.

Wichtig: Die alleinige Anzeige des Anbieters reicht nicht aus. Sie müssen auf die Rückmeldung und Genehmigung warten.

Sachsen-Anhalt

Verfahren: Genehmigung erforderlich

Die KV Sachsen-Anhalt verlangt das ausgefüllte Meldeformular zur Genehmigung.

Wichtig: Die alleinige Anzeige des Anbieters reicht nicht aus. Sie müssen auf die Rückmeldung und Genehmigung warten.

Schleswig-Holstein

Verfahren: Online-Registrierung

Die Registrierung erfolgt im eKVSH-Portal unter www.ekvsh.de im Bereich „Genehmigungsanträge/Videosprechstunde".

Thüringen

Verfahren: Genehmigung erforderlich

Die KV Thüringen verlangt das ausgefüllte Antragsformular auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der Videosprechstunde.

Wichtig: Die alleinige Anzeige des Anbieters reicht nicht aus. Sie müssen auf die Rückmeldung und Genehmigung warten.

Westfalen-Lippe

Verfahren: Meldeformular

Die KV Westfalen-Lippe verlangt das vollständig ausgefüllte Meldeformular.

Patienteneinwilligung nicht vergessen

Unabhängig von der KV-Meldung benötigen Sie für jede Videosprechstunde die Einwilligung des Patienten. Der Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) stellt ein Musterformular zur Patienteneinwilligung bereit, das auch für andere Fachrichtungen als Vorlage dienen kann.

Nach der Anmeldung: Abrechnung

Sobald Ihre Meldung bestätigt oder Ihre Genehmigung erteilt wurde, können Sie Videosprechstunden über die entsprechenden EBM-Ziffern abrechnen. Eine Übersicht der relevanten Abrechnungsziffern finden Sie in unserem Artikel zur Videosprechstunde-Abrechnung.

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Fazit

Die Anforderungen zur Anmeldung der Videosprechstunde variieren stark zwischen den KVen. Während Sie in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern direkt loslegen können, müssen Sie in Bayern, Sachsen oder Thüringen auf eine Genehmigung warten.

Prüfen Sie vor dem Start die Anforderungen Ihrer KV und halten Sie die notwendigen Unterlagen bereit – insbesondere das Zertifikat Ihres Videodienstanbieters, falls es verlangt wird.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Die Anforderungen der KVen können sich ändern – prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Information auf der Website Ihrer zuständigen KV. Stand: Januar 2026.