Voraussetzungen für die Abrechnung
Bevor Sie Videosprechstunden abrechnen können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- KBV-zertifizierter Videodienstanbieter – nur Anbieter, die nach Anlage 31b BMV-Ä zertifiziert sind, dürfen für GKV-Abrechnungen genutzt werden
- Meldung bei der KV – je nach Kassenärztlicher Vereinigung ist eine Anzeige oder Genehmigung erforderlich
Zusätzlich benötigen Sie für jede Videosprechstunde die schriftliche Einwilligung des Patienten nach DSGVO.
Der Technikzuschlag: GOP 01450
Die zentrale Abrechnungsziffer für alle Videosprechstunden ist der Technikzuschlag GOP 01450:
| Bewertung | 40 Punkte |
| Euro-Betrag (2026) | ca. 5,15 € |
| Quartalsdeckelung | 700 Punkte (ca. 90 €) pro Patient |
Der Technikzuschlag wird zusätzlich zur eigentlichen Leistung abgerechnet – also zusätzlich zur Gesprächsziffer, Beratung oder Therapiesitzung.
Bei Gruppentherapien: Der Technikzuschlag wird nur einmal pro Sitzung abgerechnet, nicht pro Teilnehmer.
Authentifizierung ohne eGK: GOP 01444
Wenn Sie einen Patienten behandeln, dessen Versichertendaten Sie noch nicht per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) erfasst haben, können Sie den Authentifizierungszuschlag GOP 01444 abrechnen:
| Bewertung | 10 Punkte |
| Euro-Betrag (2026) | ca. 1,29 € |
Dies ist relevant für Neupatienten, die Sie erstmals per Video sehen.
Abrechnung für Ärzte
Seit 2025 gelten für Ärzte vereinfachte Regeln:
- Keine Leistungsbegrenzung mehr für Videosprechstunden
- Bis zu 50 % aller Behandlungsfälle können ausschließlich per Video erfolgen
- AU-Bescheinigungen können unbegrenzt per Video ausgestellt werden
Die meisten ärztlichen Gesprächsleistungen können per Video erbracht werden. Die Abrechnung erfolgt über die reguläre GOP mit dem Suffix V für Video:
| Leistung | GOP | Suffix |
|---|---|---|
| Problemorientiertes Gespräch (Hausarzt) | 03230 | V |
| Problemorientiertes Gespräch (Facharzt) | 04230 | V |
| Psychiatrisches Gespräch | 21220, 21221 | V |
| Neurologisches Gespräch | 16220 | V |
| Kinder-/Jugendpsychiatrisches Gespräch | 14220–14222 | V |
Abrechnung für Psychotherapeuten
Für Psychotherapeuten gibt es spezifische Regelungen:
Videofähige Leistungen
| Leistung | GOP | Suffix |
|---|---|---|
| Psychotherapeutische Sprechstunde | 35151 | V, W |
| Probatorische Sitzung | 35150 | V, W |
| Akutbehandlung | 35152 | V, W |
| Einzeltherapie (alle Verfahren) | 35401–35435 | V, W |
| Gruppentherapie (alle Verfahren) | 35503–35718 | V, W |
Suffix V = Videotherapie
Suffix W = Video mit therapeutischem Gespräch
Die 50-Prozent-Regel
Bis zu 50 % aller Behandlungsfälle können vollständig per Video durchgeführt werden.
Empfehlung der KBV: Mindestens eine Sprechstunde (50 Min.) und eine probatorische Sitzung (50 Min.) sollten in Präsenz stattfinden, bevor die Therapie per Video fortgesetzt wird.
Abschläge vermeiden: Die GOP 88220
Wenn Sie einen Patienten ausschließlich per Video behandeln (kein persönlicher Kontakt im Quartal), wird die Pseudo-GOP 88220 angesetzt. Das führt zu Abschlägen:
| Fachgruppe | Abschlag |
|---|---|
| Psychotherapie | 20 % |
| Psychiatrie | 25 % |
| Kinder-/Jugendpsychiatrie | 25 % |
So vermeiden Sie den Abschlag: Mindestens ein persönlicher Kontakt pro Quartal reicht aus, um den vollen Vergütungssatz zu erhalten.
Portopauschalen
Für den Versand von Dokumenten an Patienten nach einer Videosprechstunde können Sie Portopauschalen abrechnen:
| GOP | Betrag |
|---|---|
| 40128 | 0,99 € |
| 40130 | variabel |
Punktwert 2026
Der bundesweite Orientierungspunktwert wurde zum 1. Januar 2025 um 3,85 % erhöht. Für 2026 liegt er bei etwa 12,87 Cent pro Punkt (regionale Abweichungen möglich).
Zusammenfassung
| Was | Wie |
|---|---|
| Technikzuschlag | GOP 01450 (ca. 5,15 €) bei jeder Videosprechstunde |
| Authentifizierung | GOP 01444 (ca. 1,29 €) bei Neupatienten ohne eGK |
| Eigentliche Leistung | Reguläre GOP mit Suffix V oder W |
| Abschlag vermeiden | Mind. 1× pro Quartal persönlicher Kontakt |
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Abrechnungsberatung. Die Punktwerte und Euro-Beträge können je nach KV-Region variieren. Stand: Januar 2026.