Medizinische Gutachten per Video: Begutachtung ohne Anreise
Welche medizinischen Gutachten per Videokonferenz erstellt werden können: Einsatzbereiche, rechtliche Anforderungen und Grenzen der Videobegutachtung.
WeiterlesenPflegegradbegutachtungen per Video nach § 142a SGB XI durchführen. Weniger Anfahrt für Versicherte, effizientere Terminplanung für MD-Gutachter - gesetzlich geregelt und rechtssicher.
Videobegutachtungen ermöglichen eine schnellere Terminvergabe. MD-Gutachter können mehr Begutachtungen pro Tag durchführen.
Versicherte müssen keinen Hausbesuch vorbereiten. Die Begutachtung erfolgt bequem per Video aus der gewohnten Umgebung.
Gerade für pflegebedürftige Menschen ist der Wegfall eines Besuchstermins eine erhebliche Erleichterung.
§ 142a SGB XI schafft eine gesetzliche Grundlage für die Pflegebegutachtung per Video. Die Videobegutachtung ist möglich, wenn der Versicherte einwilligt und die Art der Begutachtung es zulässt.
Die Inaugenscheinnahme der häuslichen Umgebung und bestimmte körperliche Funktionsprüfungen können eine Begutachtung vor Ort erfordern. Die Entscheidung trifft der MD-Gutachter im Einzelfall.
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| Befragung | Strukturiertes Assessment |
| Aktenstudium | Analyse der Pflegeakte |
| Funktionsprüfung | Alltagskompetenz prüfen |
| Gutachtenerstellung | Pflegegradempfehlung |
Einfach zu erfüllen - für Sie und Ihre Patienten
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Mind. 2 Mbit/s empfohlen
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MeetOne erfüllt die technischen Anforderungen für Videobegutachtungen nach § 142a SGB XI - verschlüsselt, ohne Installation, DSGVO-konform.
Die Videosprechstunde von MeetOne ist DSGVO-konform, GKV-, sowie KBV-zertifiziert und erhielt zudem das Datenschutz-Gütesiegel ips für Online-Dienstleistungen.
Ja, § 142a SGB XI regelt die Möglichkeit der Videobegutachtung ausdrücklich. Voraussetzung ist die Einwilligung des Versicherten.
Grundsätzlich ja. Der MD-Gutachter entscheidet im Einzelfall, ob die Videobegutachtung für die jeweilige Fragestellung ausreicht oder ob eine Begutachtung vor Ort notwendig ist.
Per visuellem Abgleich eines Ausweisdokuments zu Beginn der Sitzung. Bei Vertretungssituationen kann eine bevollmächtigte Person teilnehmen.
Nein, MeetOne zeichnet Sitzungen nicht auf. Die Begutachtung wird wie gewohnt schriftlich dokumentiert.
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