Pflegebegutachtung per Video

Pflegebegutachtung per Video: MD-Gutachten digital durchführen

Pflegegradbegutachtungen per Video nach § 142a SGB XI durchführen. Weniger Anfahrt für Versicherte, effizientere Terminplanung für MD-Gutachter – gesetzlich geregelt und rechtssicher.

Beratungsgespräch vereinbaren
Pflegebegutachtung per Video: MD-Gutachten digital durchführen
§ 142a
SGB XI als Grundlage
DSGVO
konform und verschlüsselt
Effizient
für Gutachter und Versicherte
0
Installation nötig

Ihre Vorteile mit der Videosprechstunde

datepicker

Kürzere Wartezeiten

Videobegutachtungen ermöglichen eine schnellere Terminvergabe. MD-Gutachter können mehr Begutachtungen pro Tag durchführen.

Begutachtung ohne Hausbesuch

Versicherte müssen keinen Hausbesuch vorbereiten. Die Begutachtung erfolgt bequem per Video aus der gewohnten Umgebung.

Geringere Belastung für Versicherte

Gerade für pflegebedürftige Menschen ist der Wegfall eines Besuchstermins eine erhebliche Erleichterung.

Rechtlicher Rahmen: § 142a SGB XI – Videobegutachtung

§ 142a SGB XI schafft eine gesetzliche Grundlage für die Pflegebegutachtung per Video. Die Videobegutachtung ist möglich, wenn der Versicherte einwilligt und die Art der Begutachtung es zulässt.

  • Einwilligung des Versicherten zur Videobegutachtung erforderlich
  • Begutachtungsanleitung (BRi) des MD ist maßgeblich
  • Identitätsfeststellung des Versicherten muss gewährleistet sein
  • Dokumentation der Videodurchführung im Gutachten

Die Inaugenscheinnahme der häuslichen Umgebung und bestimmte körperliche Funktionsprüfungen können eine Begutachtung vor Ort erfordern. Die Entscheidung trifft der MD-Gutachter im Einzelfall.

Leistungsübersicht

Leistung Beschreibung
Befragung Strukturiertes Assessment
Aktenstudium Analyse der Pflegeakte
Funktionsprüfung Alltagskompetenz prüfen
Gutachtenerstellung Pflegegradempfehlung

Technische Voraussetzungen

Einfach zu erfüllen – für Sie und Ihre Patienten

Gerät mit Kamera

Tablet oder Laptop empfohlen

Stabile Internetverbindung

Mind. 2 Mbit/s empfohlen

Ruhige Umgebung

Für konzentriertes Gespräch

Aktueller Browser

Chrome, Firefox, Safari, Edge

Terminierung und Buchung

MeetOne: Für MD-Gutachter und Pflegebegutachtung

MeetOne erfüllt die technischen Anforderungen für Videobegutachtungen nach § 142a SGB XI – verschlüsselt, ohne Installation, DSGVO-konform.

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für vertrauliche Begutachtungen
  • Keine App-Installation für Versicherte nötig
  • Bildschirmfreigabe für Dokumenteneinsicht
  • Server ausschließlich in Deutschland
  • Dokumente sicher austauschen
  • Terminverwaltung für Begutachtungstermine

Zertifiziert und DSGVO-konform

Die Videosprechstunde von MeetOne ist DSGVO-konform, GKV-, sowie KBV-zertifiziert und erhielt zudem das Datenschutz-Gütesiegel ips für Online-Dienstleistungen.

Zertifizierungen und Listungen
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Häufige Fragen

  • Ist die Pflegebegutachtung per Video gesetzlich erlaubt?

  • Kann der Pflegegrad per Videobegutachtung festgestellt werden?

  • Wie wird die Identität des Versicherten festgestellt?

  • Wird die Sitzung aufgezeichnet?

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