Pflegebegutachtung per Video: MD-Gutachten digital durchführen
Pflegegradbegutachtungen per Video nach § 142a SGB XI durchführen. Weniger Anfahrt für Versicherte, effizientere Terminplanung für MD-Gutachter – gesetzlich geregelt und rechtssicher.
Ihre Vorteile mit der Videosprechstunde
Kürzere Wartezeiten
Videobegutachtungen ermöglichen eine schnellere Terminvergabe. MD-Gutachter können mehr Begutachtungen pro Tag durchführen.
Begutachtung ohne Hausbesuch
Versicherte müssen keinen Hausbesuch vorbereiten. Die Begutachtung erfolgt bequem per Video aus der gewohnten Umgebung.
Geringere Belastung für Versicherte
Gerade für pflegebedürftige Menschen ist der Wegfall eines Besuchstermins eine erhebliche Erleichterung.
Rechtlicher Rahmen: § 142a SGB XI – Videobegutachtung
§ 142a SGB XI schafft eine gesetzliche Grundlage für die Pflegebegutachtung per Video. Die Videobegutachtung ist möglich, wenn der Versicherte einwilligt und die Art der Begutachtung es zulässt.
- Einwilligung des Versicherten zur Videobegutachtung erforderlich
- Begutachtungsanleitung (BRi) des MD ist maßgeblich
- Identitätsfeststellung des Versicherten muss gewährleistet sein
- Dokumentation der Videodurchführung im Gutachten
Die Inaugenscheinnahme der häuslichen Umgebung und bestimmte körperliche Funktionsprüfungen können eine Begutachtung vor Ort erfordern. Die Entscheidung trifft der MD-Gutachter im Einzelfall.
Leistungsübersicht
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| Befragung | Strukturiertes Assessment |
| Aktenstudium | Analyse der Pflegeakte |
| Funktionsprüfung | Alltagskompetenz prüfen |
| Gutachtenerstellung | Pflegegradempfehlung |
Technische Voraussetzungen
Einfach zu erfüllen – für Sie und Ihre Patienten
Gerät mit Kamera
Tablet oder Laptop empfohlen
Stabile Internetverbindung
Mind. 2 Mbit/s empfohlen
Ruhige Umgebung
Für konzentriertes Gespräch
Aktueller Browser
Chrome, Firefox, Safari, Edge
MeetOne: Für MD-Gutachter und Pflegebegutachtung
MeetOne erfüllt die technischen Anforderungen für Videobegutachtungen nach § 142a SGB XI – verschlüsselt, ohne Installation, DSGVO-konform.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für vertrauliche Begutachtungen
- Keine App-Installation für Versicherte nötig
- Bildschirmfreigabe für Dokumenteneinsicht
- Server ausschließlich in Deutschland
- Dokumente sicher austauschen
- Terminverwaltung für Begutachtungstermine
Zertifiziert und DSGVO-konform
Die Videosprechstunde von MeetOne ist DSGVO-konform, GKV-, sowie KBV-zertifiziert und erhielt zudem das Datenschutz-Gütesiegel ips für Online-Dienstleistungen.
Häufige Fragen
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Ist die Pflegebegutachtung per Video gesetzlich erlaubt?
Ja, § 142a SGB XI regelt die Möglichkeit der Videobegutachtung ausdrücklich. Voraussetzung ist die Einwilligung des Versicherten.
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Kann der Pflegegrad per Videobegutachtung festgestellt werden?
Grundsätzlich ja. Der MD-Gutachter entscheidet im Einzelfall, ob die Videobegutachtung für die jeweilige Fragestellung ausreicht oder ob eine Begutachtung vor Ort notwendig ist.
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Wie wird die Identität des Versicherten festgestellt?
Per visuellem Abgleich eines Ausweisdokuments zu Beginn der Sitzung. Bei Vertretungssituationen kann eine bevollmächtigte Person teilnehmen.
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Wird die Sitzung aufgezeichnet?
Nein, MeetOne zeichnet Sitzungen nicht auf. Die Begutachtung wird wie gewohnt schriftlich dokumentiert.
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