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Die 50%-Regel: Videobehandlungsfälle pro Quartal

Maximal 50 % aller Behandlungsfälle dürfen pro Quartal rein per Video erfolgen. Was als Behandlungsfall zählt, wie Sie rechnen und Fallstricke vermeiden.

Die 50%-Regel: Videobehandlungsfälle pro Quartal

Worum geht es bei der 50%-Regel?

Seit der Liberalisierung der Videosprechstunde hören viele Praxen: "Sie dürfen jetzt unbegrenzt per Video behandeln." Das stimmt -- und gleichzeitig nicht. Denn der Bewertungsausschuss hat eine klare Obergrenze gesetzt: Maximal 50 % aller Behandlungsfälle eines Quartals dürfen ausschließlich per Video erfolgen.

Das klingt zunächst einfach. In der Praxis führt diese Regel aber regelmäßig zu Verwirrung, weil der entscheidende Begriff -- der Behandlungsfall -- oft falsch verstanden wird.

Behandlungsfall ist nicht gleich Sitzung

Der häufigste Fehler: Praxen zählen einzelne Videositzungen und vergleichen sie mit Präsenztermin-Zahlen. Das ist nicht, was die Regel meint.

Ein Behandlungsfall im Sinne des EBM ist die gesamte Behandlung eines Patienten innerhalb eines Quartals -- unabhängig davon, wie viele Einzelkontakte stattfinden. Ob Sie einen Patienten einmal oder achtmal im Quartal sehen: Es bleibt ein Behandlungsfall.

Die 50%-Regel bezieht sich ausschließlich auf die Frage: Bei wie vielen Ihrer Patienten fand im gesamten Quartal kein einziger persönlicher Kontakt statt?

Rechenbeispiel

Eine psychotherapeutische Praxis hat in Q2/2026 insgesamt 400 Behandlungsfälle (also 400 verschiedene Patienten):

Kategorie Anzahl Zählt als Video-only?
Patienten nur in Präsenz behandelt 180 Nein
Patienten mit Präsenz und Video 100 Nein
Patienten ausschließlich per Video 120 Ja

In diesem Beispiel sind 120 von 400 Behandlungsfällen reine Video-Fälle -- das entspricht 30 %. Die Praxis liegt damit innerhalb der 50%-Grenze.

Warum Hybridfälle entscheidend sind

Beachten Sie die mittlere Zeile: 100 Patienten hatten sowohl Präsenz- als auch Videokontakte. Diese zählen nicht als Video-only-Fälle. Sobald ein Patient im Quartal auch nur einen einzigen persönlichen Kontakt hatte, fällt der gesamte Behandlungsfall aus der 50%-Berechnung heraus.

Das hat eine wichtige strategische Konsequenz: Ein einziger kurzer Präsenzkontakt pro Quartal reicht aus, um einen Behandlungsfall aus der Video-only-Kategorie herauszunehmen.

Was passiert bei Überschreitung?

Wenn mehr als 50 % Ihrer Behandlungsfälle ausschließlich per Video stattfinden, greift die Pseudo-GOP 88220. Das bedeutet: Für die über die 50 %-Grenze hinausgehenden reinen Video-Fälle werden Abschläge auf die Vergütung angesetzt.

Fachgruppe Abschlag
Psychotherapie 20 %
Psychiatrie 25 %
Kinder- und Jugendpsychiatrie 25 %
Sonstige Fachgruppen variabel, i.d.R. 20-25 %

Der Abschlag betrifft nicht Ihre gesamte Abrechnung, sondern nur die Fälle, die über die Grenze hinausgehen. Die ersten 50 % reiner Video-Fälle werden regulär vergütet.

Zweites Rechenbeispiel

Eine psychiatrische Praxis mit 300 Behandlungsfällen:

  • 90 Fälle: nur Präsenz
  • 30 Fälle: Präsenz und Video (Hybridfälle)
  • 180 Fälle: ausschließlich Video

Video-only-Anteil: 180 / 300 = 60 %

Die erlaubte Grenze liegt bei 50 %, also bei 150 Fällen. Für die 30 darüber hinausgehenden Fälle wird ein Abschlag von 25 % auf die abgerechneten Leistungen fällig.

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Fachgruppenspezifische Unterschiede

Die 50%-Grenze gilt als allgemeine Regel. Allerdings können der Bewertungsausschuss und einzelne Kassenärztliche Vereinigungen Abweichungen festlegen:

  • Psychotherapie: Die 50%-Regel gilt grundsätzlich. Die KBV empfiehlt zusätzlich, mindestens eine Sprechstunde und eine probatorische Sitzung in Präsenz durchzuführen, bevor eine Therapie per Video fortgesetzt wird. Das ist eine Empfehlung, keine verbindliche Vorgabe.
  • Psychiatrie und Neurologie: Gleiche 50%-Grenze, aber mit höheren Abschlägen bei Überschreitung (25 % statt 20 %).
  • Hausärztliche Praxen: Die 50%-Regel ist hier in der Praxis selten relevant, weil ein Großteil der hausärztlichen Leistungen persönlichen Kontakt erfordert (körperliche Untersuchung, Blutentnahme, Impfungen).

Die ehrliche Einschränkung: Die genauen Schwellenwerte und Abschlagsregelungen können sich quartalsbezogen ändern. Die hier genannten Werte entsprechen dem Stand Q1/2026. Prüfen Sie die aktuelle Fassung der Anlage 31b BMV-Ä oder fragen Sie bei Ihrer KV nach.

So behalten Sie den Überblick in der Praxis

Die größte praktische Herausforderung ist nicht die Regel selbst, sondern deren Monitoring im Praxisalltag. Denn die Überschreitung bemerken viele Praxen erst mit der Quartalsabrechnung -- also zu spät.

Tracking im Praxisverwaltungssystem (PVS)

Die meisten gängigen PVS-Systeme bieten Auswertungsmöglichkeiten:

  • Behandlungsfälle mit Videokennzeichnung filtern (Suffix V oder W bei den GOPs)
  • Quartalsbezogene Statistik über die Gesamtzahl der Behandlungsfälle abrufen
  • Manueller Abgleich: Gesamtzahl der Patienten im Quartal vs. Patienten ohne jeden Präsenzkontakt

Wenn Ihr PVS keine automatische Auswertung bietet, hilft eine einfache Berechnung zur Quartalsmitte:

  1. Gesamtzahl der bisher behandelten Patienten im laufenden Quartal ermitteln
  2. Davon die Patienten identifizieren, die bisher ausschließlich per Video Kontakt hatten
  3. Den Anteil berechnen und bei Annäherung an 40 % gezielt Präsenztermine einplanen

Praktische Steuerung

Einige Ansätze, die Praxen nutzen, um innerhalb der Grenze zu bleiben:

  • Quartalsplanung: Zu Quartalsbeginn grob kalkulieren, wie viele reine Video-Fälle realistisch sind
  • Hybridstrategie: Bei Langzeitpatienten mindestens einen Präsenzkontakt pro Quartal einplanen -- auch wenn er kurz ausfällt
  • Priorisierung: Für welche Patienten ist Video medizinisch sinnvoll, für welche nicht? Diese Differenzierung hilft, den Videoanteil gezielt dort einzusetzen, wo er den größten Nutzen bringt

Häufige Missverständnisse

"Ich darf nur 50 % meiner Termine per Video machen"

Falsch. Die Regel bezieht sich auf Behandlungsfälle, nicht auf Einzeltermine. Sie können theoretisch 80 % Ihrer Termine per Video durchführen -- solange weniger als 50 % Ihrer Patienten im Quartal ausschließlich per Video behandelt werden.

"Hybridfälle zählen anteilig"

Falsch. Ein Behandlungsfall ist entweder ein reiner Video-Fall oder nicht. Es gibt keine anteilige Berechnung. Sobald ein persönlicher Kontakt im Quartal stattfindet, ist es kein Video-only-Fall.

"Die Regel gilt pro Therapeut, nicht pro Praxis"

Die 50%-Grenze bezieht sich auf die Arzt-/Therapeutennummer (LANR). In einer Gemeinschaftspraxis oder einem MVZ wird also pro behandelndem Arzt gerechnet, nicht für die gesamte Praxis.

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Was bedeutet das für die Videosprechstunde mit MeetOne?

MeetOne als Videodienstanbieter hat keinen Einfluss auf Ihre Abrechnungsquoten. Was ein zertifizierter Anbieter aber leisten kann: technisch zuverlässige Verbindungen, damit geplante Videosprechstunden auch stattfinden und nicht wegen Technikproblemen doch als Präsenztermine nachgeholt werden müssen.

Durch die Peer-to-Peer-Architektur von MeetOne läuft die Videoverbindung direkt zwischen Arzt und Patient -- ohne Umweg über einen zentralen Server. Das reduziert Latenz und Verbindungsabbrüche, was gerade bei der strategischen Planung von Video- und Präsenzterminen relevant ist: Wenn ein geplanter Videotermin technisch scheitert, verschiebt sich Ihre Quote ungewollt.

Die 50%-Regel auf einen Blick

  • Maximal 50 % aller Behandlungsfälle pro Quartal dürfen ausschließlich per Video stattfinden
  • Ein Behandlungsfall = ein Patient pro Quartal, nicht eine einzelne Sitzung
  • Hybridfälle (Präsenz + Video) zählen nicht als Video-only
  • Bei Überschreitung: Abschläge von 20-25 % über die Pseudo-GOP 88220
  • Die Grenze bezieht sich auf die Arztnummer, nicht die Praxis
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Fazit

Die 50%-Regel begrenzt nicht die Anzahl Ihrer Videosprechstunden, sondern den Anteil der Patienten, die Sie in einem Quartal ausschließlich per Video behandeln. Der Schlüssel liegt im Verständnis des Begriffs Behandlungsfall -- und in der strategischen Planung von Hybridkontakten. Wer zur Quartalsmitte den eigenen Videoanteil prüft und gezielt einzelne Präsenztermine einstreut, kann die Videosprechstunde wirtschaftlich sinnvoll einsetzen, ohne Abschläge zu riskieren.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Abrechnungsberatung. Die genannten Regelungen beziehen sich auf den EBM-Stand Q1/2026. Abschlagshöhen und Schwellenwerte können sich ändern -- prüfen Sie die aktuelle Fassung bei Ihrer KV.