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Erziehungsberatung per Video: Digitale Hilfe nach §28 SGB VIII

Erziehungsberatung nach §28 SGB VIII per Video: Rechtlicher Rahmen, kommunale Finanzierung, technische Voraussetzungen und Grenzen der Videoberatung.

Erziehungsberatung per Video: Digitale Hilfe nach §28 SGB VIII

Was ist Erziehungsberatung nach §28 SGB VIII?

Erziehungsberatung ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist in §28 des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) geregelt und richtet sich an Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Erziehungsberechtigte. Ziel ist die Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme.

Typische Beratungsanlässe sind:

  • Erziehungsschwierigkeiten -- Konflikte im Familienalltag, Grenzsetzung, Verhaltensauffälligkeiten
  • Trennung und Scheidung -- Umgangsregelungen, Loyalitätskonflikte, Sorgerechtsstreitigkeiten
  • Entwicklungsfragen -- Schulprobleme, Pubertät, Mediennutzung
  • Familiäre Krisen -- Überlastung, psychische Belastungen eines Elternteils, Patchwork-Konstellationen
  • Prävention -- Unterstützung, bevor aus Belastung eine Krise wird

Die Beratung wird von Erziehungsberatungsstellen durchgeführt, die von kommunalen oder freien Trägern (Caritas, Diakonie, AWO, DRK und andere) betrieben werden. Die Teams bestehen in der Regel aus Psychologen, Sozialpädagogen und teilweise Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Warum Videoberatung für Familien sinnvoll sein kann

Der klassische Weg zur Erziehungsberatung führt in eine Beratungsstelle. Das bedeutet: Termin vereinbaren, Anfahrt organisieren, Kinderbetreuung klären. Für viele Familien sind diese Hürden erheblich.

Typische Zugangshindernisse

  • Berufstätige Eltern finden kaum Termine während der Öffnungszeiten der Beratungsstelle
  • Alleinerziehende müssen für den Beratungstermin eine Betreuung organisieren
  • Getrennt lebende Eltern können schwer gemeinsam vor Ort sein
  • Ländliche Regionen haben oft weite Wege zur nächsten Beratungsstelle
  • Scham oder Unsicherheit halten manche Familien davon ab, eine Beratungsstelle aufzusuchen

Videoberatung kann einige dieser Hindernisse abbauen. Ein Abendtermin per Video, bei dem die Kinder bereits im Bett sind, ist organisatorisch deutlich einfacher als ein Termin in der Beratungsstelle am Nachmittag. Getrennt lebende Eltern können aus zwei verschiedenen Wohnungen gemeinsam am Gespräch teilnehmen. Und der erste Schritt fällt manchen Familien leichter, wenn sie ihn aus der eigenen Wohnung heraus machen können.

Die ehrliche Einschränkung: Video ist kein Allheilmittel. Manche Familien haben keinen ruhigen Raum für ein vertrauliches Gespräch. Kleine Kinder lassen sich nicht einfach aus dem Blickfeld halten. Und die nonverbale Wahrnehmung ist per Bildschirm eingeschränkt. Die Entscheidung, ob Video geeignet ist, muss individuell getroffen werden.

Rechtlicher Rahmen: §28 SGB VIII und Videoberatung

Der Rechtsanspruch

Erziehungsberatung nach §28 SGB VIII ist ein Rechtsanspruch. Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich direkt an eine Beratungsstelle wenden -- ohne vorherige Genehmigung durch das Jugendamt. Das unterscheidet die Erziehungsberatung von anderen Hilfen zur Erziehung (§§27 ff. SGB VIII), die einen Antrag beim Jugendamt erfordern.

Videoberatung im Gesetz

Das SGB VIII schreibt nicht vor, in welcher Form die Beratung stattfinden muss. Der Gesetzgeber hat weder eine Präsenzpflicht normiert noch Videoberatung ausdrücklich geregelt. In der Praxis bedeutet das: Videoberatung ist zulässig, solange die fachlichen Standards eingehalten werden.

Während der Corona-Pandemie haben die meisten Beratungsstellen Videoangebote aufgebaut. Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) hat Empfehlungen zur Qualitätssicherung digitaler Beratungsformate veröffentlicht, die sich als Orientierungsrahmen etabliert haben.

Fachliche Voraussetzungen

Anforderung Bedeutung
Freiwilligkeit Die Familie muss der Videoberatung zustimmen. Präsenzberatung muss als Alternative verfügbar bleiben.
Datenschutz DSGVO-konforme Technik ist Pflicht. Erziehungsberatung verarbeitet besonders sensible Daten.
Kinderschutz Die Pflichten nach §8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) gelten unverändert.
Dokumentation Die Beratung muss dokumentiert werden -- unabhängig vom Format.
Fachkraftgebot Die Beratung muss durch qualifiziertes Personal erfolgen (Psychologen, Sozialpädagogen).

Wann Präsenz notwendig bleibt

Die Videoberatung hat klare Grenzen. In bestimmten Situationen ist der persönliche Kontakt unverzichtbar:

  • Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII): Bei Anhaltspunkten für Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch ist die persönliche Inaugenscheinnahme erforderlich. Hier darf Video nicht als Ersatz dienen.
  • Diagnostik bei Kindern: Wenn ein Kind in die Beratung einbezogen wird und eine Einschätzung der Entwicklung nötig ist, sind Präsenztermine in der Regel sinnvoller.
  • Hochkonfliktsituationen: Bei eskalierenden Trennungskonflikten kann die physische Anwesenheit der Beratungsfachkraft deeskalierend wirken -- das ist per Video schwieriger.
  • Krisenintervention: Bei akuten Krisen mit Selbst- oder Fremdgefährdung muss die Beratungsstelle einschätzen können, ob Video ausreicht oder ein persönlicher Kontakt nötig ist.

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Finanzierung: Wer trägt die Kosten?

Ein wesentlicher Unterschied zu vielen anderen Beratungsformen: Erziehungsberatung nach §28 SGB VIII ist für Familien kostenlos. Die Finanzierung erfolgt kommunal.

Kostenträger und Finanzierungswege

Aspekt Erziehungsberatung §28 SGB VIII
Kostenträger Örtlicher Träger der Jugendhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt)
Kosten für Familien Keine -- die Beratung ist kostenfrei
Finanzierung der Stelle Kommunale Mittel, Landesförderung, Eigenmittel der Träger
Abrechnung Keine Einzelfallabrechnung wie im GKV-System
Abrechnungsziffern Keine -- pauschale Finanzierung der Beratungsstelle

Das bedeutet in der Praxis: Es gibt keine EBM-Ziffern oder GOP-Nummern, die abgerechnet werden. Die Beratungsstelle wird pauschal finanziert und erbringt ihre Leistungen im Rahmen dieses Budgets. Für die Videoberatung fallen keine zusätzlichen Kosten an, die an Familien weitergegeben werden.

Was das für die technische Ausstattung bedeutet

Die Kosten für den Videodienstanbieter trägt die Beratungsstelle beziehungsweise deren Träger. Da es keine Einzelfallabrechnung gibt, muss die Technik aus dem laufenden Budget finanziert werden. Manche Kommunen stellen zusätzliche Mittel für die Digitalisierung bereit, andere erwarten, dass die Träger dies selbst organisieren.

Technische Anforderungen

Was die Beratungsstelle braucht

Die Anforderungen an die Technik ergeben sich aus dem Datenschutz und der Beratungsqualität:

Anforderung Warum
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Erziehungsberatung verarbeitet hochsensible Familiendaten. Dritte dürfen keinen Zugriff auf die Kommunikation haben.
Server in Deutschland/EU DSGVO-Konformität. Kein Zugriff durch Behörden in Drittstaaten.
Keine Aufzeichnung Beratungsgespräche werden nicht gespeichert. Die Vertraulichkeit muss gewährleistet sein.
Einfacher Zugang für Familien Keine App-Installation, keine Registrierung. Familien in Belastungssituationen brauchen niedrigschwellige Technik.
Mehrere Teilnehmer Beide Elternteile, auch von verschiedenen Standorten. Gegebenenfalls auch Jugendliche als eigene Teilnehmer.

Was Familien brauchen

  • Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera und Mikrofon
  • Stabile Internetverbindung (auch mobiles Netz kann ausreichen)
  • Einen Raum, in dem sie ungestört sprechen können

Gerade der letzte Punkt ist in der Erziehungsberatung besonders relevant: Wenn über Konflikte mit den Kindern gesprochen wird, sollten die Kinder nicht mithören. Nicht jede Wohnung bietet diese Möglichkeit. Das muss vorab geklärt werden.

Warum der Anbieter niedrigschwellig sein muss

In der Erziehungsberatung ist die Zielgruppe breiter als bei kassenärztlichen Videosprechstunden. Nicht alle Familien sind technisch versiert. Manche erreichen die Beratung über das Smartphone, andere über einen älteren Laptop. Ein Videodienstanbieter, der eine App-Installation oder einen Account erfordert, schafft eine zusätzliche Hürde, die gerade in Belastungssituationen abschreckend wirken kann.

MeetOne nutzt eine browserbasierte Lösung: Die Familie erhält einen Link per E-Mail oder SMS, klickt darauf und ist im Gespräch. Es wird keine App installiert, kein Konto angelegt. Die Peer-to-Peer-Architektur sorgt dafür, dass die Video- und Audiodaten direkt zwischen den Teilnehmern übertragen werden, ohne über zentrale Server zu laufen.

Praxistipps für die Umsetzung

Vor der ersten Videoberatung

Klären Sie die Rahmenbedingungen im Team. Nicht jede Beratungsfachkraft ist sofort bereit für Videoberatung. Schulungen zur Technik und zur Gesprächsführung per Video sind sinnvoll. Die bke bietet Fortbildungen speziell für die Online-Beratung an.

Definieren Sie Kriterien für die Videoberatung. Welche Fälle eignen sich, welche nicht? Eine interne Leitlinie hilft bei der Entscheidung. Als Orientierung:

  • Gut geeignet: Elterngespräche zu Erziehungsfragen, Folgeberatungen, Begleitung bei Trennung/Scheidung, Beratung berufstätiger Eltern
  • Eingeschränkt geeignet: Erstgespräche (hängt von der Situation ab), Gespräche mit Jugendlichen (die oft gut per Video arbeiten, aber nicht immer)
  • Nicht geeignet: Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, diagnostische Einschätzungen, Situationen, die körperliche Anwesenheit erfordern

Bereiten Sie eine Patienteninformation vor. Ein kurzes Merkblatt, das erklärt, wie die Videoberatung technisch funktioniert und was die Familie vorbereiten sollte.

Während der Videoberatung

Gesprächsführung anpassen. Per Video gehen nonverbale Signale leichter verloren. Fragen Sie aktiver nach dem Befinden, fassen Sie häufiger zusammen, achten Sie bewusst auf Mimik und Tonfall.

Getrennt lebende Eltern einbeziehen. Die Videoberatung ermöglicht, dass beide Elternteile gleichzeitig teilnehmen, auch wenn sie nicht am selben Ort sind. Das ist ein konkreter Vorteil gegenüber der Präsenzberatung, bei der gemeinsame Termine logistisch schwieriger sind.

Technische Störungen gelassen handhaben. Verbindungsabbrüche kommen vor. Vereinbaren Sie vorab, was in diesem Fall passiert: kurz warten, erneut einwählen, zur Not telefonisch weitermachen.

Besonderheiten bei Gesprächen mit Kindern und Jugendlichen

Wenn Kinder oder Jugendliche in die Beratung einbezogen werden, gelten zusätzliche Überlegungen:

  • Jugendliche sind mit Videokommunikation oft vertraut und nutzen das Format gern. Manche Jugendliche öffnen sich per Video sogar leichter als in einer fremden Beratungsstelle.
  • Schulkinder (ca. 8-12 Jahre) können per Video arbeiten, brauchen aber klare Strukturen und kürzere Sitzungen.
  • Jüngere Kinder sind per Video schwer einzubeziehen. Spielerische und interaktive Methoden lassen sich am Bildschirm nur eingeschränkt umsetzen.

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Datenschutz: Besonders sensibel

Erziehungsberatung verarbeitet Daten, die nach DSGVO besonders schützenswert sind: Informationen über familiäre Konflikte, psychische Belastungen, Erziehungsprobleme, Trennungssituationen. In manchen Fällen geht es um Kindeswohlgefährdung.

Mindestanforderungen an den Datenschutz

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Videodienstanbieter
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation
  • Keine Speicherung von Gesprächsinhalten auf Servern des Anbieters
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten zur Videoberatung (schriftlich oder elektronisch dokumentiert)
  • Löschkonzept für Einladungslinks und Sitzungsdaten

Gängige Videokonferenz-Tools wie Zoom oder Microsoft Teams sind für die Erziehungsberatung problematisch: Sie verarbeiten Daten teilweise auf Servern außerhalb der EU und bieten nicht durchgängig Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Die Verantwortung für die Datenschutzkonformität liegt bei der Beratungsstelle. Mehr zu den datenschutzrechtlichen Grundlagen finden Sie in unserem Artikel zur DSGVO-konformen Videosprechstunde.

Zusammenfassung: Erziehungsberatung per Video

  • Erziehungsberatung nach §28 SGB VIII ist für Familien kostenlos und kann per Video stattfinden
  • Die Finanzierung erfolgt kommunal -- keine Einzelfallabrechnung
  • Videoberatung senkt Zugangshürden für berufstätige Eltern, Alleinerziehende und getrennt lebende Elternteile
  • Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII) ist Präsenz erforderlich
  • Datenschutz ist besonders relevant: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Server in Deutschland sind Mindestanforderungen
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Fazit

Erziehungsberatung per Video ist kein Ersatz für die Präsenzarbeit, aber eine sinnvolle Ergänzung. Gerade für Familien, die den Weg in die Beratungsstelle scheuen oder logistisch nicht schaffen, senkt die Videoberatung die Hürde erheblich. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen das Format zu, die kommunale Finanzierung deckt die Kosten. Entscheidend ist die fachliche Einschätzung: Welche Familie profitiert von Video, welche braucht den persönlichen Kontakt? Diese Entscheidung liegt bei den Beratungsfachkräften -- und sie sollte für jeden Fall individuell getroffen werden.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder fachliche Beratung. Die Rahmenbedingungen der Erziehungsberatung können je nach Kommune und Träger variieren.