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Gruppentherapie per Video: Technische und therapeutische Anforderungen

Gruppenpsychotherapie per Video ist möglich - aber an klare Regeln gebunden. Welche G-BA-Vorgaben gelten, wie die Technik funktioniert und wo die Grenzen liegen: ein sachlicher Überblick für Psychotherapeuten.

Gruppentherapie per Video: Technische und therapeutische Anforderungen

Was der G-BA zur Gruppentherapie per Video sagt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegt, unter welchen Bedingungen Gruppenpsychotherapie per Video stattfinden darf. Die Regelungen sind enger gefasst als bei der Einzeltherapie - aus nachvollziehbaren Gründen.

Teilnehmerzahl und Präsenzanteil

Für die videogestützte Gruppentherapie gelten folgende Rahmenbedingungen:

Kriterium Vorgabe
Gruppengröße Je nach Verfahren unterschiedlich (i.d.R. 3-9 Patienten), Details regelt die Psychotherapie-Richtlinie
Videoanteil Es gilt die allgemeine 50-Prozent-Regel auf Praxis-/LANR-Ebene — keine gesonderte Gruppentherapie-Quote
Erstgespräch KBV empfiehlt mindestens ein Präsenzkontakt vor Beginn der Gruppentherapie
Einwilligung Schriftliche Einwilligung jedes Teilnehmenden erforderlich

Die 50-Prozent-Regel gilt für Gruppentherapie genauso wie für Einzeltherapie — es gibt keine gesonderte, strengere Präsenzquote für Gruppensitzungen. Allerdings empfehlen viele Therapeuten aus fachlichen Gründen einen höheren Präsenzanteil bei Gruppen, weil nonverbale Gruppendynamik per Video schwerer zu erfassen ist.

Was das praktisch bedeutet

Auch wenn keine formale Gruppentherapie-Präsenzquote existiert, ist es therapeutisch sinnvoll, bestimmte Sitzungen bewusst in Präsenz zu planen. Erfahrene Therapeuten berichten, dass sie Videositzungen gezielt für strukturierte Elemente nutzen - etwa psychoedukative Einheiten oder Reflexionsrunden - und konfrontative oder stark emotionale Phasen in Präsenz legen.

Warum die Technik bei Gruppen anspruchsvoller ist

Eine Einzeltherapie per Video stellt technisch moderate Anforderungen: zwei Endgeräte, eine stabile Verbindung, fertig. Bei einer Gruppentherapie mit 8 oder 9 Teilnehmenden sieht das anders aus.

Bandbreite und Latenz

Jeder zusätzliche Teilnehmer erhöht die Anforderungen an Bandbreite und Rechenleistung erheblich. Wenn 9 Personen gleichzeitig Video senden und empfangen, entstehen deutlich mehr Datenströme als bei einem Einzelgespräch.

Die Faustregel: Für eine stabile Gruppenvideokonferenz sollte jeder Teilnehmer mindestens 5 Mbit/s im Upload und 10 Mbit/s im Download verfügbar haben. Bei instabilen Verbindungen (WLAN mit mehreren Nutzern, mobile Daten) wird es schnell eng.

Die Latenz - also die Verzögerung zwischen Sprechen und Ankommen - wird in Gruppen besonders spürbar. Schon 200 Millisekunden Verzögerung führen dazu, dass sich Teilnehmende gegenseitig ins Wort fallen. In einer therapeutischen Gruppe, in der Pausen und Timing zur Intervention gehören, ist das mehr als ein technisches Ärgernis.

P2P vs. SFU: Warum die Architektur bei Gruppen entscheidend ist

Bei der Einzeltherapie per Video ist die Peer-to-Peer-Architektur (P2P) der Goldstandard: Die Daten fließen direkt zwischen den beiden Endgeräten, kein Server dazwischen. Das ist technisch elegant und datenschutzrechtlich ideal, weil kein Dritter Zugriff auf die Inhalte hat.

Bei Gruppenkonferenzen stößt reines P2P allerdings an seine Grenzen. Der Grund: Bei 9 Teilnehmenden müsste jedes Gerät 8 separate Videoströme gleichzeitig senden und empfangen. Das überfordert die meisten Internetanschlüsse und Endgeräte.

Deshalb nutzen Gruppenkonferenzen in der Regel eine sogenannte SFU-Architektur (Selective Forwarding Unit). Ein Server empfängt die Videoströme aller Teilnehmenden und leitet sie gezielt weiter - ohne die Inhalte zu entschlüsseln oder zu verarbeiten.

Der entscheidende Unterschied: Bei einer gut implementierten SFU werden die Medienströme Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Der Server sieht nur verschlüsselte Datenpakete und leitet sie weiter, kann aber den Inhalt nicht einsehen. Das ist technisch etwas anderes als eine zentrale Server-Architektur, bei der die Verschlüsselung auf dem Server aufgebrochen und neu aufgebaut wird.

Die ehrliche Einschränkung: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei Gruppenkonferenzen ist technisch komplexer als bei Einzelgesprächen. Nicht alle Anbieter setzen das gleich um. Fragen Sie Ihren Videodienstanbieter konkret, ob die E2E-Verschlüsselung auch bei Gruppenkonferenzen greift.

Therapeutische Herausforderungen im Gruppenformat

Die technischen Anforderungen sind lösbar. Schwieriger ist die Frage, wie sich Gruppentherapie als therapeutisches Format unter Videobedingungen verändert.

Nonverbale Kommunikation

In einer Präsenzgruppe nimmt der Therapeut periphere Signale wahr: angespannte Körperhaltung, nervöses Fußwippen, den Blick, der zwischen zwei Teilnehmern hin- und herwandert. Per Video sehen Sie in der Regel den Oberkörper und das Gesicht - mehr nicht.

Galerieansicht vs. Sprecheransicht: Die meisten Videotools bieten zwei Modi. Die Galerieansicht zeigt alle Teilnehmenden gleichzeitig in kleinen Kacheln. Die Sprecheransicht zeigt die aktuell sprechende Person groß. Für Gruppentherapie ist die Galerieansicht wichtig, weil sie dem Therapeuten ermöglicht, Reaktionen der schweigenden Teilnehmenden zu beobachten. Der Nachteil: Bei 8 kleinen Kacheln auf einem Laptop-Bildschirm gehen feine Mimik-Nuancen verloren.

Gruppendynamik

Gruppentherapie lebt von Interaktion - nicht nur zwischen Therapeut und Teilnehmenden, sondern zwischen den Teilnehmenden untereinander. Per Video verändert sich diese Dynamik:

  • Sprecherwechsel sind weniger spontan. In Präsenz reguliert die Gruppe den Gesprächsfluss intuitiv. Per Video entsteht häufiger ein sequentielles Muster: Eine Person spricht, dann die nächste.
  • Subgruppen-Dynamik ist schwerer zu erkennen. In einem Therapieraum sehen Sie, wer sich zueinander setzt, wer Blickkontakt vermeidet. Per Video sitzen alle in ihrem eigenen Rahmen.
  • Stille hat eine andere Qualität. In Präsenz kann eine therapeutische Pause produktiv sein. Per Video wird Stille schnell als technische Störung interpretiert.

Was nicht gut per Video funktioniert

Nicht alle Gruppenformate eignen sich gleichermaßen für Video. Körperorientierte Verfahren, Rollenspiele mit physischer Interaktion oder Aufstellungsarbeit lassen sich per Video kaum umsetzen. Auch stark konfrontative Gruppenformate, bei denen intensive emotionale Reaktionen zu erwarten sind, erfordern in der Regel die Präsenz des Therapeuten.

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Praktische Einrichtung: Was Sie für Gruppensitzungen brauchen

Technik auf Therapeutenseite

Ein Laptop-Bildschirm reicht für 8 Teilnehmende oft nicht aus. Ein externer Monitor ab 24 Zoll verbessert die Übersicht deutlich. Wichtig ist auch ein gutes Mikrofon und eine Kamera auf Augenhöhe - die eingebaute Laptop-Kamera mit Blick von unten vermittelt in einer therapeutischen Situation den falschen Eindruck.

Audio-Management

In Gruppen wird Audio schnell zum Problem. Hintergrundgeräusche einzelner Teilnehmender stören alle anderen. Klare Regeln helfen:

  • Mikrofon stumm schalten, wenn man nicht spricht
  • Headset empfehlen (reduziert Echos und Hintergrundgeräusche)
  • Zu Beginn jeder Sitzung einen kurzen Audio-Check durchführen

Bildschirmlayout und Sitzungsstruktur

Vereinbaren Sie mit der Gruppe, dass alle die Galerieansicht nutzen und die Kamera eingeschaltet lassen. Ein gemeinsames visuelles Feld ist wichtig für das Gruppenerleben. Manche Therapeuten nutzen zu Beginn eine kurze Blitzrunde, um alle Teilnehmenden zu aktivieren und technische Probleme frühzeitig zu erkennen.

Abrechnung: EBM-Ziffern für Gruppentherapie per Video

Die Abrechnung von Gruppentherapie per Video folgt grundsätzlich den gleichen Regeln wie die Einzeltherapie - mit einigen Besonderheiten.

Relevante GOPs

Leistung GOP Video-Suffix
Gruppentherapie (alle Richtlinienverfahren) 35503-35559 V, W
Technikzuschlag 01450 -

Wichtig: Der Technikzuschlag GOP 01450 (ca. 5,15 Euro) wird bei Gruppentherapien nur einmal pro Sitzung abgerechnet, nicht pro Teilnehmer. Das unterscheidet die Abrechnung von der Einzeltherapie, bei der der Zuschlag pro Sitzung anfällt.

Suffix V vs. Suffix W

  • Suffix V = Sitzung findet als Videobehandlung statt
  • Suffix W = Videobehandlung mit therapeutischem Gespräch

Die GOP mit Suffix V oder W wird für jeden Teilnehmenden einzeln abgerechnet.

Abschlag bei reiner Videobehandlung

Findet kein persönlicher Kontakt im Quartal statt, greift die Pseudo-GOP 88220 mit einem Abschlag von 20 % für psychotherapeutische Leistungen. Mindestens ein Präsenzkontakt pro Quartal vermeidet diesen Abschlag - was bei regelmäßigen Präsenzsitzungen in der Gruppentherapie in der Regel kein Problem darstellt.

Detaillierte Informationen zur Abrechnung finden Sie in unserem Artikel zu EBM-Ziffern für die Videosprechstunde.

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Datenschutz mit mehreren Teilnehmenden

In der Einzeltherapie per Video gibt es zwei Beteiligte: Therapeut und Patient. In der Gruppentherapie sehen und hören alle Teilnehmenden einander. Das hat datenschutzrechtliche Konsequenzen.

Einwilligung aller Teilnehmenden

Jeder Teilnehmende muss nicht nur der Videobehandlung an sich zustimmen, sondern auch der Tatsache, dass andere Gruppenmitglieder ihn sehen und hören. Diese Einwilligung sollte schriftlich erfolgen und dokumentiert werden.

Vertraulichkeitsvereinbarung

Über die DSGVO-Einwilligung hinaus empfiehlt sich eine Vertraulichkeitsvereinbarung, die alle Teilnehmenden unterzeichnen. Darin verpflichten sie sich, keine Bildschirmaufnahmen zu machen und keine Inhalte der Sitzung an Dritte weiterzugeben. Rechtlich ist eine solche Vereinbarung nicht perfekt durchsetzbar - aber sie schafft ein klares Bewusstsein für die Vertraulichkeit.

Räumliche Privatsphäre

Alle Teilnehmenden müssen sicherstellen, dass sie sich in einem geschlossenen Raum befinden und nicht mitgehört werden. Das ist bei einer Einzelsitzung schon nicht selbstverständlich - bei einer Gruppe mit 8 Personen, die möglicherweise in beengten Wohnverhältnissen leben, wird es zur echten Herausforderung.

Zusammenfassung: Gruppentherapie per Video

  • Gruppengröße richtet sich nach Verfahren (i.d.R. 3-9 Patienten), allgemeine 50-Prozent-Regel gilt
  • SFU-Architektur mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist technische Voraussetzung für Gruppenkonferenzen
  • Abrechnung über GOP 35503-35559 mit Suffix V/W, Technikzuschlag nur einmal pro Sitzung
  • Schriftliche Einwilligung und Vertraulichkeitsvereinbarung aller Teilnehmenden erforderlich
  • Nicht alle Gruppenformate eignen sich gleichermaßen für Video
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Fazit

Gruppentherapie per Video ist machbar - aber sie erfordert mehr Vorbereitung als die Einzeltherapie, sowohl technisch als auch organisatorisch. Die G-BA-Vorgaben setzen sinnvolle Grenzen, und die technischen Anforderungen an Bandbreite, Verschlüsselung und Audioqualität sind bei mehreren Teilnehmenden deutlich höher. Wer diese Rahmenbedingungen kennt und die Sitzungen entsprechend plant, kann Gruppentherapie per Video als sinnvolle Ergänzung zur Präsenzbehandlung nutzen - nicht als Ersatz, aber als zusätzliche Option.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder abrechnungstechnische Beratung. Die genannten Regelungen können sich durch Änderungen der G-BA-Richtlinien oder des EBM ändern. Stand: April 2026.