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Hebammenbetreuung per Video: Was möglich ist und wie es funktioniert

Hebammenleistungen per Video sind seit 2020 GKV-Regelversorgung. Welche Betreuung online möglich ist, wo die Grenzen liegen und was Sie technisch beachten müssen.

Hebammenbetreuung per Video: Was möglich ist und wie es funktioniert

Warum Hebammenbetreuung per Video?

Die Videosprechstunde hat sich auch in der Hebammenarbeit etabliert. Seit 2020 ist die videobasierte Betreuung Teil der GKV-Regelversorgung und wird von den Krankenkassen vergütet. Das eröffnet Möglichkeiten, die besonders in bestimmten Situationen wertvoll sind.

Typische Einsatzfelder sind:

  • Ländliche Regionen – wo Hebammen rar und Wege lang sind
  • Eingeschränkte Mobilität – nach Kaiserschnitt, bei Bettruhe oder mit mehreren Kindern
  • Kurzfristige Fragen im Wochenbett – wenn ein schneller Rat wichtiger ist als ein Hausbesuch
  • Ergänzung zur Präsenzbetreuung – nicht als Ersatz, sondern als zusätzliche Kontaktmöglichkeit

Die ehrliche Einschränkung: Videosprechstunden ersetzen nicht die körperliche Untersuchung, nicht den direkten Kontakt zum Neugeborenen und nicht die Präsenz in kritischen Situationen. Sie sind ein Werkzeug, das die Hebammenarbeit ergänzt – nicht ersetzt.

Rechtlicher Rahmen: Was gilt seit 2020?

Die Grundlage für die Videosprechstunde in der Hebammenarbeit bildet der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V. Die Regelungen zur Videobetreuung wurden 2020 aufgenommen und mehrfach angepasst.

Die wichtigsten Regeln

Regelung Bedeutung
Vergütung wie Präsenz Videobetreuung wird grundsätzlich wie ein Hausbesuch oder Praxistermin vergütet
Einwilligung der Frau Die Schwangere/Wöchnerin muss der Videobetreuung zustimmen
Dokumentation Die Durchführung per Video muss dokumentiert werden
Zertifizierter Anbieter Der Videodienstanbieter muss Datenschutzanforderungen erfüllen

Wann Videosprechstunde möglich ist

Nicht alle Hebammenleistungen eignen sich für das Videoformat. Der Hebammenvertrag unterscheidet zwischen Leistungen, die per Video erbracht werden können, und solchen, die Präsenz erfordern.

Per Video möglich:

  • Beratungsgespräche in der Schwangerschaft
  • Geburtsplanung und Vorbesprechungen
  • Stillberatung (Beobachtung der Stillposition, Beratung bei Stillproblemen)
  • Ernährungsberatung und Alltagsfragen im Wochenbett
  • Emotionale Begleitung und Krisenintervention
  • Beobachtung des Babys (Hautfarbe, Bewegungsmuster, Trinkverhalten)
  • Rückbildungsberatung (nicht vollständige Rückbildungskurse)

Präsenz erforderlich:

  • Körperliche Untersuchungen der Schwangeren oder Wöchnerin
  • CTG-Überwachung
  • Gewichtskontrolle des Neugeborenen
  • Nabelpflege bei Komplikationen
  • Stillhilfe mit direkter Positionskorrektur
  • Beurteilung des Wochenflusses
  • Alle Situationen, in denen eine körperliche Einschätzung notwendig ist

Abrechnung: Wie funktioniert die Vergütung?

Die Abrechnung von Videoleistungen erfolgt über die Krankenkassen. Die Vergütungssätze entsprechen grundsätzlich den Präsenzleistungen.

Abrechnungspositionen

Die konkreten Positionsnummern und Vergütungen werden im Hebammenvergütungsverzeichnis geregelt. Bei der Abrechnung wird die Leistung mit einem Zusatzkennzeichen als Videobetreuung markiert.

Wichtig: Die Abrechnung unterscheidet zwischen verschiedenen Leistungsarten:

  • Beratung – kann vollständig per Video erfolgen
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden – teilweise per Video möglich
  • Wochenbettbetreuung – bestimmte Leistungen per Video möglich
  • Stillberatung – gut per Video durchführbar

Für die korrekte Abrechnung empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Berufsverband oder der abrechnenden Stelle, da sich die Regelungen ändern können.

Fragen zur Abrechnung von Videosprechstunden?

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Wochenbettbetreuung per Video: Was funktioniert?

Das Wochenbett ist eine Phase, in der viele Fragen aufkommen – oft zwischen den geplanten Besuchen. Hier kann die Videosprechstunde eine sinnvolle Ergänzung sein.

Stillberatung per Video

Die Stillberatung eignet sich gut für das Videoformat. Die Hebamme kann:

  • Die Stillposition beobachten und verbal korrigieren
  • Das Saugverhalten des Babys einschätzen
  • Zeichen für gutes Andocken erkennen
  • Bei Milchstau oder wunden Brustwarzen beraten
  • Abpumptechniken demonstrieren

Die ehrliche Einschränkung: Bei komplexen Stillproblemen oder wenn eine direkte Positionskorrektur nötig ist, ersetzt das Video den Hausbesuch nicht. Wenn die Mutter das Baby nicht korrekt anlegen kann und verbale Anweisungen nicht ausreichen, braucht es Präsenz.

Beobachtung des Neugeborenen

Per Video lassen sich einige Aspekte des Neugeborenen einschätzen:

  • Hautfarbe und Hautzustand (soweit die Kameraqualität es zulässt)
  • Bewegungsmuster und Muskeltonus
  • Wachheit und Trinkverhaltensäußern
  • Allgemeinzustand

Was nicht per Video geht: Gewichtskontrolle, Temperaturmessung, Nabelinspektion bei Verdacht auf Infektion, Beurteilung der Neugeborenengelbsucht (Hautfarbe auf dem Bildschirm ist unzuverlässig).

Emotionale Begleitung

Gerade für die emotionale Begleitung im Wochenbett kann die Videosprechstunde wertvoll sein:

  • Gespräche bei Erschöpfung oder Überforderung
  • Erkennen von Anzeichen einer Wochenbettdepression
  • Beratung bei Schlafmangel und Alltagsorganisation
  • Einbeziehung des Partners ins Gespräch

Die niedrige Hemmschwelle – kein Termin vereinbaren, kein Aufräumen, kein Anziehen – kann dazu führen, dass Frauen früher über Probleme sprechen.

Vorsorge per Video: Möglichkeiten und Grenzen

Auch in der Schwangerschaft gibt es Einsatzfelder für die Videosprechstunde.

Was per Video möglich ist

  • Beratungsgespräche – Ernährung, Sport, Beschwerden, Vorbereitung
  • Geburtsplanung – Besprechung von Wünschen, Ängsten, Optionen
  • Kursähnliche Elemente – Informationen zu Geburtsphasen, Wochenbett, Stillen
  • Nachbesprechung von Untersuchungsergebnissen – wenn die Befunde vom Arzt vorliegen

Was Präsenz erfordert

  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung
  • Abtasten des Bauches (Leopoldsche Handgriffe)
  • CTG-Überwachung
  • Gewichtskontrolle

Die Schwangerenvorsorge bleibt also überwiegend eine Präsenzleistung. Die Videosprechstunde ergänzt sie um Beratungsanteile, ersetzt aber nicht die körperliche Untersuchung.

Technische Voraussetzungen

Für die Videosprechstunde gelten Anforderungen an den Datenschutz und die technische Qualität.

Anforderungen an den Videodienstanbieter

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – die Kommunikation darf nicht von Dritten eingesehen werden
  • Server in Deutschland oder der EU – keine Datenübertragung in Drittländer
  • DSGVO-Konformität – Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich
  • Keine Aufzeichnung – die Sitzung wird nicht gespeichert

Anforderungen an die Hebamme

Komponente Empfehlung
Internetverbindung Stabil, mindestens 5 Mbit/s Upload
Kamera Gute Auflösung, um Details erkennen zu können
Mikrofon Klare Sprachübertragung
Beleuchtung Gutes Licht, damit die Hebamme gut zu sehen ist
Hintergrund Ruhig, professionell

Anforderungen an die Frau

  • Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera
  • Stabile Internetverbindung
  • Ruhige Umgebung für das Gespräch
  • Bei Stillberatung: Möglichkeit, das Baby vor der Kamera zu positionieren

Die ehrliche Einschränkung: Nicht alle Frauen haben die technischen Voraussetzungen oder die Ruhe, eine Videosprechstunde sinnvoll zu nutzen. Mit einem schreienden Baby, schlechtem Internet oder ohne Technikaffinität wird die Videobetreuung zur Belastung statt zur Entlastung.

Vertrauensaufbau trotz Distanz

Eine der größten Fragen bei der Videobetreuung: Kann die persönliche Beziehung entstehen, die für die Hebammenarbeit so wichtig ist?

Was hilft beim Vertrauensaufbau

Erstgespräch möglichst in Präsenz: Wenn das Kennenlernen persönlich stattfindet, ist die Basis für spätere Videokontakte gelegt. Die Frau weiß, mit wem sie spricht.

Verlässlichkeit: Pünktliche Termine, funktionierende Technik und volle Aufmerksamkeit während der Videosprechstunde zeigen Professionalität.

Aktives Zuhören: Ohne nonverbale Signale wie Berührung wird das Zuhören umso wichtiger. Nachfragen, zusammenfassen, Zeit lassen.

Hybrid-Modell: Die Kombination aus Hausbesuchen und Videosprechstunden kann besser funktionieren als ein reines Modell. Der Hausbesuch für die körperliche Betreuung, die Videosprechstunde für Fragen zwischendurch.

Grenzen der Videobeziehung

Manche Frauen brauchen die physische Präsenz. Bei Ängsten, Traumata oder komplexen Situationen ist der Bildschirm oft nicht genug. Die Hebamme muss einschätzen, wann Videokontakt ausreicht und wann ein Besuch nötig ist.

Zusammenfassung: Hebammenbetreuung per Video

  • Seit 2020 Teil der GKV-Regelversorgung mit regulärer Vergütung
  • Geeignet für Beratung, Stillberatung, emotionale Begleitung
  • Nicht geeignet für körperliche Untersuchungen, Gewichtskontrolle, CTG
  • Datenschutzkonformer Videodienstanbieter erforderlich
  • Ergänzt die Präsenzbetreuung, ersetzt sie nicht
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Fazit

Die Videosprechstunde erweitert die Möglichkeiten der Hebammenbetreuung – sie ersetzt sie nicht. Für Beratungsgespräche, Stillberatung und emotionale Begleitung bietet sie echten Mehrwert, besonders für Frauen in ländlichen Regionen oder mit eingeschränkter Mobilität. Körperliche Untersuchungen, Gewichtskontrolle und Situationen, die direkten Kontakt erfordern, bleiben der Präsenzbetreuung vorbehalten.

Der wichtigste Faktor ist die richtige Einschätzung: Wann reicht ein Videokontakt, wann braucht es einen Hausbesuch? Diese Entscheidung liegt bei der Hebamme – und sollte sich immer am Bedarf der Frau orientieren.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Regelungen zur Videobetreuung können sich ändern – prüfen Sie im Zweifelsfall die aktuellen Vorgaben Ihres Berufsverbands und der Krankenkassen.