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Psychotherapie per Video: Einzel- und Gruppentherapie abrechnen

Welche Therapiesitzungen dürfen per Video stattfinden? EBM-Ziffern, der Anteil erlaubter Videositzungen und Regeln je Therapieverfahren im Überblick.

Psychotherapie per Video: Einzel- und Gruppentherapie abrechnen

Der rechtliche Rahmen: Was erlaubt der EBM?

Psychotherapie per Video ist seit Oktober 2019 in der GKV abrechenbar. Welche Leistungen per Video erbracht werden dürfen und unter welchen Bedingungen, regelt die Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte). Seit dem 1. Januar 2025 gelten dort erweiterte Möglichkeiten für Sprechstunde und probatorische Sitzungen.

Die Grundregel: Alle Richtlinienverfahren - Verhaltenstherapie (VT), tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP), analytische Psychotherapie (AP) und systemische Therapie - sind grundsätzlich videofähig. Das gilt sowohl für Einzeltherapie als auch für Gruppentherapie.

Allerdings gibt es wichtige Einschränkungen, die in der Praxis oft übersehen werden.

Welche Sitzungen dürfen per Video stattfinden?

Einzeltherapie

Bei der Einzeltherapie sind folgende Leistungen per Video möglich:

Leistung GOP Videofähig
Psychotherapeutische Sprechstunde 35151 Ja
Probatorische Sitzung 35150 Ja, mit Einschränkung
Akutbehandlung 35152 Ja
Einzeltherapie (alle Verfahren) 35401, 35402, 35405, 35411, 35412, 35415, 35421, 35422, 35425, 35431, 35432, 35435 Ja

Die wichtige Einschränkung bei Sprechstunde und probatorischen Sitzungen: Die Psychotherapie-Vereinbarung sieht seit dem 1. Januar 2025 vor, dass mindestens 50 Minuten der Sprechstunden und mindestens 50 Minuten der probatorischen Sitzungen im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfinden. Die KBV rät, die erste Sprechstunde und die erste probatorische Sitzung möglichst in der Praxis durchzuführen. Das soll sicherstellen, dass Therapeut und Patient sich persönlich kennenlernen und eine tragfähige therapeutische Beziehung aufbauen können.

In begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden, etwa wenn der Praxisbesuch aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder der Patient ausdrücklich Video wünscht. Die Begründung sollte dokumentiert werden.

Gruppentherapie

Auch die Gruppentherapie ist per Video möglich, mit bis zu acht Patienten plus Therapeut. Der EBM unterscheidet zwischen:

Gruppenform GOP-Bereich Videofähig
Gruppentherapie (alle Verfahren, Kurz- und Langzeittherapie) 35503 bis 35558 und 35703 bis 35718 (je nach Verfahren) Ja
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung 35173 bis 35178 Ja
Probatorische Sitzungen im Gruppensetting 35163 bis 35168 Ja

Was bedeutet das praktisch? Sie können eine komplette Therapiegruppe per Videokonferenz durchführen. Alle Teilnehmer schalten sich gleichzeitig zu, der Therapeut moderiert die Sitzung wie gewohnt.

Der Technikzuschlag (GOP 01450) wird bei Gruppentherapien nur einmal pro Sitzung abgerechnet - nicht pro Teilnehmer.

Die 50-Prozent-Regel

Ein zentraler Punkt für die Praxisplanung: Bis zu 50 Prozent aller Behandlungsfälle einer Praxis dürfen ausschließlich per Video behandelt werden. Seit dem 1. April 2025 gilt die Grenze einheitlich für bekannte und unbekannte Patienten und wird je Betriebsstättennummer angewendet.

Was heißt „ausschließlich"? Ein Behandlungsfall gilt als Videofall, wenn im gesamten Quartal kein persönlicher Kontakt stattfindet. Notfälle und über die Terminservicestelle vermittelte Akutfälle zählen nicht mit.

Die Konsequenz: Überschreitet die Praxis die Hälfte ihrer Behandlungsfälle, werden bestimmte Leistungen der reinen Videofälle nur noch quotiert vergütet. Die Quote hängt davon ab, um wie viele reine Videofälle die Obergrenze überschritten wurde.

Innerhalb eines Behandlungsfalls gibt es keine Mengenbegrenzung für Videositzungen. Wenn Sie einen Patienten im Quartal einmal persönlich sehen und die restlichen Sitzungen per Video durchführen, zählt dieser Patient nicht zu den 50 Prozent.

Unterschiede zwischen den Therapieverfahren

Verhaltenstherapie (VT)

Die Verhaltenstherapie eignet sich besonders gut für die Videosprechstunde. Viele verhaltenstherapeutische Interventionen - Psychoedukation, kognitive Umstrukturierung, Hausaufgabenbesprechung - funktionieren per Video genauso gut wie in Präsenz.

Expositionsübungen sind nur teilweise videotauglich: Soweit sie an die Praxis oder eine bestimmte Umgebung gebunden sind, lassen sie sich per Video nur eingeschränkt durchführen. Andere Expositionen gelingen per Video sogar besser - etwa wenn der Patient die Übung in seiner realen Umgebung durchführt und der Therapeut per Video unterstützt.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)

Bei der TP spielt die therapeutische Beziehung eine zentrale Rolle. Manche Therapeuten berichten, dass die Videoübertragung subtile nonverbale Signale weniger gut transportiert.

Die Realität: Viele tiefenpsychologische Therapeuten haben während der Pandemie positive Erfahrungen mit Video gemacht. Die therapeutische Beziehung lässt sich auch per Video aufbauen - es erfordert möglicherweise mehr bewusste Aufmerksamkeit für die Beziehungsgestaltung.

Analytische Psychotherapie (AP)

Die analytische Psychotherapie mit ihrer besonderen Settinggestaltung (Couch, keine Blickkontakt-Situation) ist per Video am schwierigsten abzubilden.

Die praktische Lösung: Manche Analytiker nutzen Video für Gespräche im Sitzen und wechseln für das klassische Couchsetting in die Präsenz. Das ist eine pragmatische Hybridlösung, die gut funktionieren kann.

Systemische Therapie

Die systemische Therapie ist videofähig und bietet sogar besondere Vorteile: Wenn mehrere Familienmitglieder an verschiedenen Orten leben, ermöglicht Video die gemeinsame Teilnahme ohne lange Anfahrtswege.

Krisenintervention per Video

In akuten Krisen kann der schnelle Zugang zur Therapeutin entscheidend sein. Die psychotherapeutische Akutbehandlung (GOP 35152) ist videofähig. Eine eigene Ziffer für Krisenintervention führt die KBV-Vergütungsübersicht für die Videosprechstunde im Kapitel 35 nicht auf.

Besondere Vorsicht bei akuter Suizidalität: Hier muss sorgfältig abgewogen werden, ob Video das richtige Setting ist. Die räumliche Distanz kann in solchen Situationen ein Nachteil sein, weil eine unmittelbare Intervention vor Ort nicht möglich ist. Die Entscheidung liegt in der fachlichen Verantwortung des Therapeuten.

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Die Abrechnungsziffern im Detail

Technikzuschlag

Bei jeder Videositzung rechnen Sie zusätzlich zur eigentlichen Leistung den Technikzuschlag ab:

GOP Bewertung Euro-Betrag (2026)
01450 40 Punkte ca. 5,10 €

Der Technikzuschlag ist auf 700 Punkte je Psychotherapeut und Quartal gedeckelt, nicht je Patient. Das entspricht 17,5 Zuschlägen zu je 40 Punkten. Bis zum 30. Juni 2025 lag der Höchstwert bei 1.899 Punkten.

Einzeltherapie

Verfahren Kurzzeittherapie 1 Kurzzeittherapie 2 Langzeittherapie Suffix
Verhaltenstherapie (VT) 35421 35422 35425 V, W (LZT zusätzlich Y, Z)
Tiefenpsychologisch fundierte PT (TP) 35401 35402 35405 V, W (LZT zusätzlich Y, Z)
Analytische Psychotherapie (AP) 35411 35412 35415 V, W (LZT zusätzlich Y, Z)
Systemische Therapie (ST) 35431 35432 35435 V, W (LZT zusätzlich Y, Z)

Suffix V = Therapie oder Gespräch per Video
Suffix W = Therapie per Video mit Bezugsperson sowie therapeutisches Gespräch nach Abschnitt 1.8 EBM
Suffix Y/Z = Rezidivprophylaxe im Rahmen der Langzeittherapie (Y ohne, Z mit Bezugsperson)

Gruppentherapie

Verfahren Kurzzeittherapie Langzeittherapie Suffix
Verhaltenstherapie (VT) 35543 bis 35548 35553 bis 35558 V, weitere je Ziffer
Tiefenpsychologisch fundierte PT (TP) 35503 bis 35508 35513 bis 35518 V, W, weitere je Ziffer
Analytische Psychotherapie (AP) 35523 bis 35528 35533 bis 35538 V, W, weitere je Ziffer
Systemische Therapie (ST) 35703 bis 35708 35713 bis 35718 V, W, weitere je Ziffer

Die Ziffern richten sich nach der Teilnehmerzahl: Die erste Ziffer des Bereichs gilt für drei, die letzte für acht Teilnehmer. Rechnen Sie für jeden Teilnehmer die Ziffer passend zur Gruppengröße ab. Welche Suffixe bei welcher Ziffer zulässig sind, führt die Videoübersicht Ihrer KV. Eine ausführliche Darstellung mit Beispielen und der Abrechnung bei Privatpatienten finden Sie im Artikel Psychotherapie per Video abrechnen.

Der Abschlag bei reinen Videofällen

Wenn Sie einen Patienten ausschließlich per Video behandeln (kein persönlicher Kontakt im Quartal), greift ein Vergütungsabschlag auf die Grundpauschale und den Zuschlag für die fachärztliche Grundversorgung:

Fachgruppe Abschlag
Psychotherapie 20 %

Die Praxis kennzeichnet solche Fälle in der Abrechnung mit der Pseudo-GOP 88220; die KV nimmt dann den Abschlag auf die Grundpauschale vor. Die Therapie-GOP selbst sind davon nicht betroffen.

So vermeiden Sie den Abschlag: Ein einziger persönlicher Kontakt pro Quartal reicht aus, um die Pauschale in voller Höhe zu erhalten.

Technische Voraussetzungen

Für die Abrechnung mit der GKV ist ein KBV-zertifizierter Videodienstanbieter zwingend erforderlich. Die Zertifizierung nach Anlage 31b BMV-Ä stellt sicher, dass:

  • Die Verbindung verschlüsselt ist
  • Datenschutzanforderungen erfüllt werden
  • Der Anbieter keine Einsicht in die Kommunikationsinhalte hat

Microsoft Teams, Zoom und Google Meet sind nicht KBV-zertifiziert und dürfen für GKV-Abrechnungen nicht verwendet werden. Mehr zu den datenschutzrechtlichen Hintergründen finden Sie in unserem Artikel über Videosprechstunden für Psychotherapeuten.

Zusätzlich muss die Videosprechstunde bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung angemeldet sein. Die genauen Anforderungen variieren je nach KV - mehr dazu in unserem Artikel zur KV-Anmeldung.

Zusammenfassung: Psychotherapie per Video

  • Alle Richtlinienverfahren sind videofähig - Einzel- und Gruppentherapie
  • Bis zu 50 % der Behandlungsfälle einer Praxis dürfen ausschließlich per Video erfolgen
  • Mindestens 50 Minuten Sprechstunde und Probatorik im persönlichen Kontakt, Ausnahmen nur begründet
  • Technikzuschlag GOP 01450 bei jeder Videositzung (gedeckelt auf 700 Punkte je Psychotherapeut und Quartal)
  • KBV-zertifizierter Anbieter ist Pflicht für die GKV-Abrechnung
  • Bei reinen Videofällen greift ein 20-%-Abschlag
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Fazit

Psychotherapie per Video ist in der GKV-Regelversorgung etabliert und bietet Therapeuten wie Patienten mehr Flexibilität. Die Abrechnungsregeln sind mittlerweile klar definiert: Technikzuschlag bei jeder Sitzung, alle Verfahren videofähig, 50-Prozent-Regel für reine Videofälle.

Die wichtigste Voraussetzung bleibt der KBV-zertifizierte Videodienstanbieter. Ohne Zertifizierung keine Abrechnung - unabhängig davon, wie gut die Sitzung inhaltlich verlaufen ist. Welche Anforderungen die Software dafür erfüllen sollte und wie MeetOne sie umsetzt, zeigt die Seite Videosprechstunde für Psychotherapeuten.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Abrechnungsberatung. Die Punktwerte und Euro-Beträge können je nach KV-Region variieren. Stand: Oktober 2026.