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Schuldnerberatung per Video: Kommunale Angebote digitalisieren

Wie kommunale Schuldnerberatungsstellen Videoberatung einsetzen können: Kostenträger, rechtliche Grundlagen, Datenschutz bei Finanzdaten und Praxistipps.

Schuldnerberatung per Video: Kommunale Angebote digitalisieren

Warum Videoberatung in der Schuldnerberatung

Schuldnerberatung hat ein Zugangsproblem. Nicht, weil die Angebote fehlen -- kommunale Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbände und freie Träger decken das Beratungsangebot in Deutschland grundsätzlich ab. Das Problem liegt auf der Seite der Ratsuchenden.

Menschen in Überschuldungssituationen stehen unter enormem Druck. Die Hemmschwelle, eine Beratungsstelle aufzusuchen, ist hoch. Scham, Angst vor Stigmatisierung und die Sorge, als "gescheitert" wahrgenommen zu werden, halten viele davon ab, rechtzeitig Hilfe zu suchen. Dazu kommen praktische Hürden: Wer in einer finanziellen Krise steckt, kann sich häufig die Fahrtkosten zur Beratungsstelle nicht leisten. Oder muss sich für den Termin freinehmen, was bei befristeten Arbeitsverhältnissen oder Schichtarbeit zusätzlichen Stress verursacht.

Videoberatung kann einige dieser Hürden senken. Nicht alle -- aber die, die mit dem physischen Erscheinen in einer Beratungsstelle zusammenhängen.

Rechtlicher Rahmen: Auf welcher Grundlage beraten Schuldnerberatungsstellen

Schuldnerberatung in Deutschland bewegt sich in einem Geflecht unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. Wer Videoberatung einführen möchte, muss verstehen, in welchem Kontext die eigene Beratungsstelle arbeitet.

Schuldnerberatung als kommunale Leistung

Nach § 16a Nr. 2 SGB II können die Kommunen Schuldnerberatung als begleitende Leistung zur Eingliederung in Arbeit anbieten. Die Zielgruppe sind Menschen im Leistungsbezug nach SGB II, deren Überschuldung die Aufnahme oder den Erhalt einer Erwerbstätigkeit gefährdet.

In der Praxis delegieren die meisten Kommunen diese Aufgabe an freie Träger -- Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine oder spezialisierte Beratungsstellen. Die Finanzierung erfolgt über kommunale Mittel, häufig über Leistungsverträge mit den Jobcentern.

Insolvenzberatung nach § 305 InsO

Für die Verbraucherinsolvenz ist eine Bescheinigung einer "geeigneten Person oder Stelle" über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs erforderlich (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Welche Stellen als "geeignet" gelten, regeln die Bundesländer. In den meisten Ländern sind die anerkannten Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände und kommunalen Träger zugelassen.

Die Beratung nach § 305 InsO kann per Video erfolgen. Entscheidend ist, dass die Beratungsstelle als "geeignete Stelle" im jeweiligen Bundesland anerkannt ist -- nicht, ob die Beratung in Präsenz oder per Video stattfindet.

Beratungshilfegesetz

Ratsuchende mit geringem Einkommen können nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Damit lassen sich auch Rechtsanwälte mit der Schuldenregulierung beauftragen. Diese Form der Beratung ist an zugelassene Rechtsanwälte gebunden und fällt nicht in den Bereich der klassischen kommunalen Schuldnerberatung.

Wer finanziert die Schuldnerberatung

Die Finanzierungsstruktur ist für Beratungsstellen relevant, weil sie bestimmt, welche Freiheiten bei der Einführung neuer Beratungsformate bestehen.

Kostenträger Rechtsgrundlage Typische Struktur
Kommunen / Jobcenter § 16a SGB II Leistungsverträge mit freien Trägern
Länder Landesgesetze, Förderrichtlinien Ergänzende Finanzierung, z.B. für Insolvenzberatung
Wohlfahrtsverbände Eigenmittel + öffentliche Zuwendungen Caritas, Diakonie, AWO, DRK u.a.
Kommunale Eigenbetriebe Kommunalhaushalte Direkte kommunale Beratungsstellen

Die meisten Beratungsstellen finanzieren sich aus einer Mischung dieser Quellen. Das hat Konsequenzen für die Digitalisierung: Jede Investition in Technik und Infrastruktur muss mit den jeweiligen Zuwendungsgebern abgestimmt werden. Videoberatung lässt sich häufig im Rahmen bestehender Sachkostenbudgets realisieren, sofern keine aufwändige Infrastruktur benötigt wird.

Datenschutz: Besonders sensible Daten

Schuldnerberatung verarbeitet Daten, die zu den sensibelsten überhaupt gehören: Einkommensverhältnisse, Kontostände, Gläubigerlisten, Unterhaltsansprüche, Pfändungen. Ein Datenschutzverstoß kann für die Betroffenen unmittelbare Konsequenzen haben -- etwa wenn ein Arbeitgeber von der Überschuldung erfährt.

Was die DSGVO verlangt

  • Rechtsgrundlage: Die Datenverarbeitung in der Schuldnerberatung stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Aufgabe im öffentlichen Interesse) in Verbindung mit den jeweiligen Sozialgesetzbüchern. Zusätzlich ist eine Einwilligung des Ratsuchenden zur konkreten Beratungsform (Video) sinnvoll.
  • Auftragsverarbeitung: Wenn ein externer Videodienstanbieter eingesetzt wird, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO erforderlich.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Videokommunikation, keine Aufzeichnung der Gespräche, Serverstandort in der EU.
  • Sozialdatenschutz: Für Beratungsstellen, die im Auftrag der Jobcenter arbeiten, gelten zusätzlich die Regelungen des Sozialdatenschutzes nach §§ 67 ff. SGB X.

Was das praktisch bedeutet

Allgemeine Videokonferenz-Tools, die in anderen Kontexten ausreichend sein mögen, sind für die Schuldnerberatung kritisch zu betrachten. Wenn Finanzdaten per Bildschirmfreigabe geteilt werden -- Kontoauszüge, Schuldnerlisten, Pfändungsbeschlüsse -- müssen diese Daten auf dem Übertragungsweg geschützt sein.

Die ehrliche Einschränkung: Kein Videodienstanbieter kann garantieren, dass auf Seiten des Ratsuchenden keine unbefugten Personen mithören. Die Verantwortung für eine ungestörte Beratungsumgebung liegt auch beim Ratsuchenden selbst. Beratungsstellen sollten zu Beginn jeder Sitzung abfragen, ob die Person ungestört sprechen kann.

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Technische Anforderungen und Praxistipps

Was die Beratungsstelle benötigt

Komponente Anforderung
Internetverbindung Stabil, mindestens 1 Mbit/s Upload
Hardware PC oder Laptop mit Kamera und Mikrofon, idealerweise Headset
Videodienstanbieter Ende-zu-Ende-verschlüsselt, DSGVO-konform, kein Download für Ratsuchende nötig
Raum Schallisoliert oder zumindest ruhig, keine Einsicht durch Dritte
Bildschirmfreigabe Zum gemeinsamen Durchgehen von Dokumenten und Formularen

Besondere Anforderungen der Zielgruppe

Die Klientel der Schuldnerberatung unterscheidet sich von der einer Arztpraxis oder Therapiepraxis. Viele Ratsuchende haben:

  • Eingeschränkte technische Ausstattung: Kein aktuelles Smartphone, langsames Internet, nur mobile Datenverbindung. Ein Videodienstanbieter, der keinen App-Download erfordert und auch bei schmalerer Bandbreite funktioniert, ist hier kein Komfortmerkmal, sondern Voraussetzung.
  • Geringe digitale Kompetenz: Der Zugang muss so einfach wie möglich sein. Ein Link per SMS oder E-Mail, der ohne Registrierung funktioniert, senkt die Abbruchquote.
  • Sprachbarrieren: Bei Ratsuchenden mit geringen Deutschkenntnissen kann eine Videoberatung die Einbindung von Dolmetschern erleichtern -- der Dolmetscher muss nicht vor Ort sein.

Ablauf einer Videoberatung in der Schuldnerberatung

Erstberatung:

  1. Terminvereinbarung per Telefon oder Online-Buchung
  2. Ratsuchender erhält einen Link zur Videoberatung
  3. Kurzer Technik-Check zu Beginn (Ton, Bild)
  4. Abfrage: "Können Sie ungestört sprechen?"
  5. Situationserfassung: Einkommen, Ausgaben, Gläubiger, bestehende Pfändungen
  6. Erste Orientierung: Welche Optionen bestehen (Regulierung, Insolvenz, Stundung)
  7. Vereinbarung des weiteren Vorgehens

Folgeberatungen:

  • Gemeinsames Durchgehen von Unterlagen per Bildschirmfreigabe
  • Erstellung von Gläubigerverzeichnissen und Haushaltsplänen
  • Vorbereitung von Vergleichsangeboten oder Insolvenzantrag

Was per Video gut funktioniert -- und was nicht

Gut geeignet:

  • Erstgespräch zur Situationserfassung
  • Folgeberatung zur Schuldenregulierung
  • Gemeinsame Dokumentenprüfung per Bildschirmfreigabe
  • Beratung zum Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Krisenintervention bei akuter Pfändung oder Kontosperrung

Weniger geeignet:

  • Ratsuchende in akuten psychischen Krisen, die sofortige persönliche Unterstützung benötigen
  • Situationen, in denen physische Dokumente gesichtet werden müssen, die nicht digitalisiert vorliegen
  • Ratsuchende ohne jede technische Ausstattung oder Internetanbindung

Die Videoberatung ersetzt nicht die Möglichkeit zur Präsenzberatung. Sie ist ein zusätzlicher Kanal, der bestimmten Ratsuchenden den Zugang erleichtert. Beide Formate sollten parallel angeboten werden.

Umsetzung in der Beratungsstelle

Schrittweise Einführung

Beratungsstellen, die Videoberatung einführen möchten, müssen kein großes Digitalisierungsprojekt starten. Ein pragmatischer Ansatz:

  1. Bestandsaufnahme: Welche technische Ausstattung ist vorhanden? Gibt es Räume, die für vertrauliche Videogespräche geeignet sind?
  2. Videodienstanbieter auswählen: Kriterien: DSGVO-Konformität, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, kein App-Download für Ratsuchende, Bildschirmfreigabe.
  3. Pilotphase: Mit einem kleinen Team starten, Erfahrungen sammeln, Abläufe anpassen.
  4. Ratsuchende informieren: Auf der Website, in Wartebereichen und bei telefonischen Anfragen auf die Möglichkeit der Videoberatung hinweisen.
  5. Dokumentation anpassen: Vermerken, welche Beratungen per Video stattfanden.

Abstimmung mit dem Kostenträger

Vor der Einführung sollte die Videoberatung mit dem jeweiligen Kostenträger abgestimmt werden. In den meisten Fällen ist die Beratungsform (Präsenz oder Video) nicht explizit in den Leistungsverträgen geregelt -- aber eine kurze Abstimmung vermeidet spätere Diskussionen. Viele Kommunen und Jobcenter begrüßen digitale Beratungsangebote, weil sie die Erreichbarkeit der Zielgruppe verbessern.

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MeetOne in der Schuldnerberatung

MeetOne nutzt eine Peer-to-Peer-Architektur: Die Video- und Audiodaten werden direkt zwischen den Teilnehmern übertragen, nicht über zentrale Server. Das bedeutet, dass weder MeetOne noch ein Dritter die Beratungsinhalte mitsehen kann.

Für Ratsuchende in der Schuldnerberatung ist die Teilnahme niedrigschwellig: Ein Link per E-Mail oder SMS genügt. Keine App-Installation, keine Registrierung. Das ist bei einer Zielgruppe, die häufig ältere oder einfachere Endgeräte nutzt, ein relevanter Faktor.

Die Bildschirmfreigabe ermöglicht das gemeinsame Durchgehen von Kontoauszügen, Gläubigerverzeichnissen und Formularen -- ohne dass Dokumente vorab per E-Mail verschickt werden müssen. Server stehen ausschließlich in Deutschland.

Zusammenfassung: Schuldnerberatung per Video

  • Videoberatung senkt die Hemmschwelle für Ratsuchende in Überschuldungssituationen
  • Rechtlich ist die Videoberatung in der Schuldnerberatung nach SGB II und InsO zulässig
  • Die Finanzierung erfolgt in der Regel über bestehende kommunale Budgets und Leistungsverträge
  • Datenschutz erfordert Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und einen AVV mit dem Videodienstanbieter
  • Präsenz- und Videoberatung sollten parallel angeboten werden
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Fazit

Videoberatung in der Schuldnerberatung ist kein Ersatz für das persönliche Gespräch, sondern ein zusätzlicher Zugangsweg. Für Menschen, die den Weg zur Beratungsstelle scheuen -- aus Scham, aus finanziellen Gründen oder wegen fehlender Mobilität -- kann die Möglichkeit einer Videoberatung den Unterschied machen zwischen rechtzeitiger Hilfe und weiterem Abwarten.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen dem nicht entgegen, die technischen Anforderungen sind überschaubar. Entscheidend ist, dass der Datenschutz bei der Übertragung sensibler Finanzdaten gewährleistet ist und beide Beratungsformate parallel bestehen bleiben.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder individuelle Beratung. Die Regelungen zur Schuldnerberatung können je nach Bundesland und Kostenträger variieren.