Warum die Videosprechstunde für Fachärzte anders funktioniert
Die Videosprechstunde wird oft als einheitliches Werkzeug dargestellt: Kamera an, Patient beraten, fertig. In der fachärztlichen Praxis ist die Realität differenzierter. Ein Dermatologe, der Hautveränderungen beurteilen muss, hat andere Anforderungen als ein Psychiater, dessen Arbeit primär auf dem Gespräch basiert. Und ein Neurologe, der Reflexe prüfen will, steht vor ganz anderen Grenzen als ein Internist, der chronische Erkrankungen begleitet.
Die entscheidende Frage ist nicht, ob die Videosprechstunde für Fachärzte funktioniert - sondern für welche Anwendungsfälle innerhalb einer Fachrichtung sie sinnvoll ist und wo sie an ihre Grenzen stößt.
Dermatologie: Teledermatologie im Praxisalltag
Die Dermatologie gilt als eine der Fachrichtungen, die besonders von der Videosprechstunde profitieren kann. Der Grund liegt nahe: Viele dermatologische Fragestellungen sind visuell. Aber genau hier beginnen auch die Einschränkungen.
Wo die Videosprechstunde in der Dermatologie funktioniert
Verlaufskontrollen bei bekannten Diagnosen sind der stärkste Anwendungsfall. Patienten mit chronischen Hauterkrankungen wie Neurodermitis, Psoriasis oder Akne können per Video zeigen, wie sich ihr Hautzustand seit dem letzten Termin entwickelt hat. Der Dermatologe kann die Therapie anpassen, Dosierungen ändern oder den nächsten Präsenztermin planen.
Besprechung von Befunden - etwa nach einer Biopsie - eignet sich ebenfalls gut für das Videoformat. Der Patient muss nicht extra in die Praxis kommen, um einen histologischen Befund zu besprechen und die weiteren Schritte zu klären.
Medikamentenmanagement bei systemischen Therapien (Biologika, Immunsuppressiva) lässt sich per Video effizient gestalten: Nebenwirkungen besprechen, Laborwerte interpretieren, Therapieadhärenz klären.
Die ehrliche Einschränkung bei der Teledermatologie
Die Bildqualität einer Webcam oder Smartphone-Kamera ist nicht mit einem Dermatoskop vergleichbar. Farbwiedergabe, Auflösung und Beleuchtung variieren stark je nach Gerät und Lichtverhältnissen des Patienten.
Was das praktisch bedeutet: Eine Erstbeurteilung suspekter Hautveränderungen - insbesondere die Differenzierung zwischen gutartigen und potenziell malignen Läsionen - ist per Video nur eingeschränkt möglich. Die ABCDE-Kriterien lassen sich bei schlechter Bildqualität nicht zuverlässig anwenden.
Die Teledermatologie eignet sich daher weniger als Ersatz für die Erstdiagnostik, sondern eher als Ergänzung für die Verlaufsbeurteilung bei bereits diagnostizierten Erkrankungen.
Foto-basierte Befundung als Ergänzung
Manche Praxen arbeiten mit einem kombinierten Ansatz: Patienten senden vorab hochauflösende Fotos der betroffenen Hautstellen, die dann in der Videosprechstunde gemeinsam besprochen werden. Das kann die diagnostische Qualität verbessern - setzt aber voraus, dass die Fotos unter geeigneten Bedingungen aufgenommen werden (Tageslicht, hohe Auflösung, Größenreferenz).
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Psychiatrie und Psychotherapie: Der ideale Anwendungsfall
Die Psychiatrie ist die Fachrichtung, in der die Videosprechstunde die wenigsten inhaltlichen Einschränkungen hat. Der Grund: Das ärztliche Gespräch steht im Mittelpunkt der Behandlung. Eine körperliche Untersuchung ist zwar Teil der psychiatrischen Erstuntersuchung, im Verlauf aber selten erforderlich.
Warum Video in der Psychiatrie besonders gut funktioniert
Gesprächsbasierte Behandlung: Psychiatrische Konsultationen bestehen zu einem großen Teil aus dem therapeutischen Gespräch - Anamnese, Psychopathologie, Therapieplanung. All das funktioniert per Video genauso wie in der Praxis.
Niedrigschwelliger Zugang: Patienten mit Angststörungen, sozialen Phobien oder Depressionen haben oft Schwierigkeiten, den Weg in die Praxis anzutreten. Die Videosprechstunde senkt diese Hürde, ohne die Behandlungsqualität zu beeinträchtigen.
Versorgung in unterversorgten Regionen: Die psychiatrische Versorgung ist in ländlichen Gebieten Deutschlands oft unzureichend. Wartezeiten von mehreren Monaten auf einen Facharzttermin sind keine Seltenheit. Die Videosprechstunde ermöglicht eine räumlich ungebundene Behandlung - vorausgesetzt, Patient und Arzt gehören zur selben KV-Region oder haben eine Sonderregelung.
Einschränkungen in der Psychiatrie
Akute Krisensituationen: Bei akuter Suizidalität oder psychotischen Zuständen mit fehlender Krankheitseinsicht ist die Videosprechstunde kein geeignetes Setting. Der Arzt kann nicht physisch eingreifen, und die Einschätzung der Gesamtsituation ist eingeschränkt.
Erstdiagnostik mit körperlicher Untersuchung: Die psychiatrische Erstuntersuchung umfasst in der Regel eine orientierende neurologische und internistische Untersuchung. Diese muss in Präsenz erfolgen.
Nonverbale Kommunikation: Mimik und Gestik sind per Video wahrnehmbar, aber der Gesamteindruck - Erscheinungsbild, Psychomotorik, Geruch, Raumverhalten - ist eingeschränkt. Erfahrene Psychiater berichten, dass sie diesen Unterschied im Verlauf kompensieren können, bei Erstpatienten aber als Limitation empfinden.
Psychiatrische Videosprechstunde in der Praxis
Ein typisches Setting: Ein Patient mit rezidivierender Depression ist seit zwei Jahren in psychiatrischer Behandlung. Die Medikation ist eingestellt, der Patient ist stabil. Die quartalsweise Verlaufskontrolle - Befinden, Schlaf, Nebenwirkungen, Anpassungsbedarf - lässt sich per Video genauso gut durchführen wie in der Praxis. Der Patient spart sich die Anfahrt, der Psychiater gewinnt einen Terminslot für Patienten, die den persönlichen Kontakt dringender benötigen.
Für Patienten in ländlichen Regionen mit langen Anfahrtswegen kann die Videosprechstunde den Unterschied zwischen regelmäßiger psychiatrischer Versorgung und gar keiner Versorgung ausmachen. Das ist kein theoretisches Argument - in manchen Landkreisen beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Facharzttermin in der Psychiatrie mehrere Monate.
Weitere Fachrichtungen im Überblick
Neurologie: Verlaufskontrollen und Beratung
Die Neurologie hat einen hohen Gesprächsanteil - Anamnese, Medikamentenanpassung, Beratung. Gleichzeitig ist die körperliche Untersuchung (Reflexe, Koordination, Sensibilität) ein zentrales diagnostisches Werkzeug. Das macht die Neurologie zu einer Fachrichtung, in der die Videosprechstunde sehr gezielt eingesetzt werden muss.
| Anwendungsfall | Per Video geeignet | Anmerkung |
|---|---|---|
| Verlaufskontrolle bei MS, Parkinson, Epilepsie | Ja | Medikamentenanpassung, Symptombesprechung |
| Befundbesprechung (MRT, EEG) | Ja | Effizient per Bildschirmteilung |
| Kopfschmerz- und Migräne-Beratung | Ja | Anamnesebasiert, Kopfschmerztagebuch besprechbar |
| Medikamenteneinstellung (Antiepileptika, L-Dopa) | Ja | Nebenwirkungen und Wirksamkeit per Gespräch |
| Neurologische Erstuntersuchung | Nein | Körperliche Untersuchung erforderlich |
| Akute Symptome (Schwindel, Lähmung) | Nein | Notfallabklärung in Präsenz |
Ein konkretes Beispiel: Ein Patient mit Multipler Sklerose unter Immuntherapie kommt quartalsweise zur Verlaufskontrolle. In der Praxis wird Blut abgenommen und ein MRT veranlasst. Die Besprechung der Laborwerte und MRT-Befunde kann anschließend per Video erfolgen - der Patient spart sich den zweiten Praxisbesuch, der Neurologe kann die Befunde am Bildschirm teilen und gemeinsam besprechen.
Innere Medizin: Chronische Erkrankungen begleiten
Internisten behandeln häufig Patienten mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Hypertonie oder Herzinsuffizienz. Die Videosprechstunde eignet sich hier besonders für die regelmäßige Verlaufskontrolle zwischen den Präsenzterminen.
Was gut funktioniert: Besprechung von Laborwerten, Anpassung der Medikation, Ernährungs- und Lebensstilberatung, Überprüfung der Therapieadhärenz. Patienten, die selbst Blutdruck oder Blutzucker messen, können ihre Werte direkt in der Videosprechstunde besprechen.
Ein Anwendungsfall aus der Diabetologie: Ein Patient mit Diabetes Typ 2 misst regelmäßig seinen Blutzucker und führt ein Ernährungstagebuch. In der vierteljährlichen Videosprechstunde bespricht der Internist die Werte, passt bei Bedarf die Medikation an und gibt Empfehlungen zur Ernährungsumstellung. Der HbA1c-Wert wird beim nächsten Präsenztermin kontrolliert. So lässt sich die Betreuungsdichte erhöhen, ohne dass der Patient häufiger in die Praxis kommen muss.
Was nicht funktioniert: Auskultation, Palpation, Blutentnahme, Sonografie - alles, was physischen Kontakt oder Geräte erfordert, muss weiterhin in der Praxis stattfinden. Auch die jährliche Gesundheitsuntersuchung (Check-up) ist nicht per Video möglich.
Orthopädie: Nach der Operation
In der Orthopädie liegt der größte Nutzen der Videosprechstunde in der postoperativen Nachsorge. Patienten nach Knie- oder Hüft-OP müssen regelmäßig zum Arzt - oft ist die Mobilität eingeschränkt, und der Weg in die Praxis ist beschwerlich.
Per Video möglich: Wundheilungskontrolle (visuell), Besprechung des Rehabilitationsverlaufs, Anpassung der Schmerzmedikation, Klärung von Fragen zum Belastungsaufbau, Koordination mit der Physiotherapie.
Was Patienten zeigen können: Viele orthopädische Patienten können per Kamera ihren Bewegungsumfang demonstrieren - etwa wie weit sie das Knie beugen oder den Arm heben können. Das ersetzt zwar keine exakte Goniometer-Messung, gibt dem Orthopäden aber einen guten Überblick über den Fortschritt.
Nicht per Video möglich: Gelenke palpieren, Instabilitätstests durchführen, Röntgenbilder anfertigen, Gipsverbände anlegen oder entfernen.
Weitere Fachrichtungen mit Potenzial
Auch jenseits der genannten Disziplinen gibt es Anwendungsfälle: Endokrinologen können Hormonwerte besprechen und Therapien anpassen. Gastroenterologen können chronisch-entzündliche Darmerkrankungen per Video begleiten, sofern keine Endoskopie ansteht. Allergologen können Therapieverläufe bei Hyposensibilisierung kontrollieren - die Injektionen selbst müssen natürlich in der Praxis erfolgen.
Das Muster ist immer dasselbe: Wo das Gespräch und die gemeinsame Bewertung von Befunden im Vordergrund stehen, funktioniert die Videosprechstunde. Wo der Arzt den Patienten anfassen, abtasten oder Geräte einsetzen muss, ist Präsenz erforderlich.
Was per Video nicht funktioniert: Die klaren Grenzen
Unabhängig von der Fachrichtung gibt es Leistungen, die grundsätzlich nicht per Videosprechstunde erbracht werden können:
- Körperliche Untersuchungen - Auskultation, Palpation, Perkussion
- Apparative Diagnostik - Blutentnahme, EKG, Sonografie, Röntgen
- Invasive Eingriffe - Injektionen, Biopsien, Punktionen
- Notfälle - akute Krankheitsbilder, die sofortiges Handeln erfordern
- Erstdiagnostik bei unklaren Beschwerdebildern - hier fehlt die körperliche Untersuchung als diagnostisches Instrument
Die ehrliche Einschränkung: Die Videosprechstunde ist kein Ersatz für den Praxisbesuch. Sie ist ein ergänzendes Instrument, das bestimmte Konsultationen effizienter macht - für Arzt und Patient. Wer sie als vollständigen Ersatz betrachtet, wird in der fachärztlichen Praxis an Grenzen stoßen.
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Abrechnung: Fachgruppenspezifische EBM-Ziffern
Für Fachärzte gelten dieselben Grundregeln wie für Hausärzte: Der Technikzuschlag GOP 01450 (ca. 5,15 Euro) wird zusätzlich zur eigentlichen Leistung abgerechnet. Die fachärztlichen Gesprächsleistungen werden mit dem Suffix V für Video gekennzeichnet.
Relevante GOPs nach Fachrichtung (Beispiele)
Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch, wie die Abrechnung strukturiert ist. Die konkreten GOP-Nummern und ihre Videofähigkeit können sich durch EBM-Anpassungen ändern - prüfen Sie die aktuelle Fassung im KBV EBM-Browser oder bei Ihrer KV.
| Fachrichtung | Leistungstyp | Videofähig? |
|---|---|---|
| Dermatologie | Grundpauschale | Nein (Präsenz erforderlich) |
| Dermatologie | Gesprächs-/Beratungsleistungen | Ja, mit Suffix V |
| Psychiatrie | Psychiatrisches Gespräch | Ja, mit Suffix V |
| Neurologie | Neurologisches Gespräch | Ja, mit Suffix V |
| Innere Medizin | Problemorientiertes Gespräch | Ja, mit Suffix V |
| Orthopädie | Grundpauschale | Nein (Präsenz erforderlich) |
Wichtig: Die Grundpauschalen sind nicht videofähig - sie setzen einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im selben Quartal voraus. Fachärztliche Gesprächs- und Beratungsleistungen können hingegen per Video erbracht und mit dem Suffix V abgerechnet werden.
Was bedeutet das Suffix V konkret? Wenn Sie eine reguläre Gesprächsleistung per Video erbringen, tragen Sie die gewohnte GOP-Ziffer ein und ergänzen das Suffix V. Ihre Praxissoftware sollte diese Option anbieten. Der Technikzuschlag GOP 01450 wird separat abgerechnet. Bei den meisten KVen erfolgt die Kennzeichnung automatisch, wenn der Termin als Videosprechstunde markiert ist.
Privatpatienten und GOÄ
Für Privatpatienten gelten andere Regelungen. Die GOÄ kennt kein Suffix V. Videosprechstunden werden über die regulären GOÄ-Ziffern abgerechnet - insbesondere die Beratungsziffern (Ziffer 1, 3) und Untersuchungsziffern (soweit per Video erbringbar). Eine Analogabrechnung ist in bestimmten Fällen möglich. Ob der gewählte Steigerungsfaktor bei Videosprechstunden gerechtfertigt ist, hängt vom Einzelfall ab.
Die 50-Prozent-Regelung
Bis zu 50 Prozent aller Behandlungsfälle dürfen pro Quartal ausschließlich per Video behandelt werden. Ein Behandlungsfall gilt als reiner Videofall, wenn im gesamten Quartal kein persönlicher Kontakt in der Praxis stattfindet. Patienten, die mindestens einmal im Quartal persönlich vorstellig werden, zählen nicht zu dieser Quote.
Für die meisten fachärztlichen Praxen ist diese Grenze in der Praxis selten relevant, da viele fachärztliche Behandlungen ohnehin einen Präsenzanteil erfordern.
Praktische Umsetzung: Tipps für die Facharztpraxis
Geeignete Termine identifizieren
Nicht jeder Termin eignet sich für die Videosprechstunde. Ein pragmatischer Ansatz:
- Vor dem Termin prüfen: Ist eine körperliche Untersuchung oder apparative Diagnostik erforderlich? Falls ja, Präsenztermin.
- Verlaufskontrollen priorisieren: Patienten mit bekannten Diagnosen und stabilem Verlauf sind die besten Kandidaten für Videotermine.
- Befundbesprechungen auslagern: Labor-, Bild- und Histologiebefunde lassen sich oft effizienter per Video besprechen als in der Praxis.
Technische Voraussetzungen
Für die fachärztliche Videosprechstunde gelten dieselben technischen Anforderungen wie für alle Videosprechstunden in der GKV:
- KBV-zertifizierter Videodienstanbieter - Pflicht für die GKV-Abrechnung
- Stabile Internetverbindung - mindestens 5 Mbit/s im Upload, besser mehr
- Gute Kamera und Beleuchtung - besonders in der Dermatologie relevant, wenn der Patient Hautveränderungen zeigen soll
- Ruhiger, abgeschlossener Raum - Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht gelten auch bei der Videosprechstunde
Patienten vorbereiten
Viele Patienten sind mit der Videosprechstunde nicht vertraut. Kurze Hinweise vor dem Termin helfen:
- Für Dermatologie-Patienten: gute Beleuchtung, betroffene Hautstellen freilegen, ggf. vorab Fotos senden
- Für Psychiatrie-Patienten: ruhigen, ungestörten Ort wählen, stabile Internetverbindung sicherstellen
- Für alle Fachrichtungen: aktuelle Medikamentenliste bereithalten, Messwerte (Blutdruck, Blutzucker) vorab notieren
Videosprechstunden in den Praxisablauf integrieren
Ein bewährtes Modell: feste Videosprechstunden-Slots an bestimmten Tagen oder Uhrzeiten. Das hat zwei Vorteile - das Praxisteam kann gezielt planen, und Patienten wissen, wann Videotermine verfügbar sind.
Manche Praxen reservieren den Freitagvormittag oder die letzte Stunde des Tages für Videosprechstunden. Andere verteilen Videotermine flexibel zwischen Präsenzterminen. Welches Modell besser passt, hängt von der Fachrichtung und dem Patientenstamm ab.
Einwilligung und Dokumentation
Für jede Videosprechstunde benötigen Sie die schriftliche Einwilligung des Patienten. In der Praxis empfiehlt es sich, die Einwilligung beim ersten Videokontakt einzuholen und für alle folgenden Termine vorzuhalten. Zusätzlich muss in der Patientenakte dokumentiert werden, dass die Konsultation per Video stattfand - inklusive Uhrzeit, verwendetem Videodienst und Art der Identitätsprüfung.
Bei einem KBV-zertifizierten Videodienstanbieter wie MeetOne erfolgt die Verbindung über eine Peer-to-Peer-Architektur - die Videodaten laufen direkt zwischen Arzt und Patient, ohne über einen zentralen Server geleitet zu werden. Das ist besonders für fachärztliche Konsultationen relevant, bei denen sensible Befunde besprochen oder Hautbilder gezeigt werden.
Videosprechstunde für Fachärzte - das Wesentliche
- Psychiatrie und Psychotherapie profitieren am stärksten - gesprächsbasierte Behandlung funktioniert per Video ohne wesentliche Einschränkungen
- Dermatologie eignet sich gut für Verlaufskontrollen, aber die Erstdiagnostik bleibt eine Präsenzleistung
- Neurologie, Innere Medizin und Orthopädie nutzen Video vor allem für Verlaufskontrollen und Befundbesprechungen
- Körperliche Untersuchungen und apparative Diagnostik sind per Video nicht möglich
- Die Abrechnung erfolgt über die reguläre GOP mit Suffix V plus Technikzuschlag (GOP 01450)
Fazit
Die Videosprechstunde ist für Fachärzte kein Allzweckwerkzeug, sondern ein differenziertes Instrument. Psychiatrie und Psychotherapie profitieren am deutlichsten, da die Behandlung primär gesprächsbasiert ist. In der Dermatologie, Neurologie, Inneren Medizin und Orthopädie liegt der Nutzen vor allem bei Verlaufskontrollen, Befundbesprechungen und dem Management chronischer Erkrankungen. Wer die Videosprechstunde gezielt für geeignete Anwendungsfälle einsetzt, kann den Praxisalltag effizienter gestalten - ohne Abstriche bei der Behandlungsqualität.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung. Die genannten EBM-Ziffern und Regelungen können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre Kassenärztliche Vereinigung. Stand: März 2026.