Ergotherapie per Video: Rechtlicher Rahmen und praktische Umsetzung
Ergotherapie per Video ist in der GKV-Regelversorgung angekommen. Welche Behandlungen sich eignen, was bei Kindern zu beachten ist und wie die Abrechnung funktioniert.
WeiterlesenBis zu 50% der verordneten Einheiten können per Video erfolgen. Ideal für Beratung, ADL-Training und kognitive Übungen - mit Einblick in das häusliche Umfeld Ihrer Patienten.
Sehen Sie, wie der Patient in seiner tatsächlichen Umgebung agiert. ADL-Training wird authentischer, wenn es zu Hause stattfindet.
Pflegende Angehörige können einfacher an Beratungen teilnehmen. Keine extra Anfahrt zur Praxis nötig.
Konzentrations- und Gedächtnistraining funktioniert per Video sehr gut. Der Patient arbeitet am eigenen Bildschirm mit.
Die Grundlage für Videotherapie in der Ergotherapie bildet der Rahmenvertrag nach § 125 SGB V. Die Regelungen entsprechen weitgehend denen der Physiotherapie.
Manuelle Behandlungen, sensorische Integrationstherapie und komplexe Handlungsanleitungen mit physischer Unterstützung erfordern Präsenz.
| GOP | Leistung |
|---|---|
| Motorisch-funktionell | Übungen und Anleitung |
| Psychisch-funktionell | Beratung und Training |
| Hilfsmitteltraining | Mit vorhandenem Hilfsmittel |
| Kennzeichnung | Als Videobehandlung |
Einfach zu erfüllen - für Sie und Ihre Patienten
Mind. 15 Zoll Bildschirm empfohlen
Um den Arbeitsbereich zu zeigen
Mind. 1 Mbit/s Upload
Gleichmäßig, ohne Gegenlicht
MeetOne bietet die Funktionen, die Ergotherapeuten für effektive Videobehandlung brauchen.
Die Videosprechstunde von MeetOne ist DSGVO-konform, GKV-, sowie KBV-zertifiziert und erhielt zudem das Datenschutz-Gütesiegel ips für Online-Dienstleistungen.
Gut geeignet sind Beratung, ADL-Training, kognitive Übungen und Hilfsmitteltraining. Manuelle Behandlungen und sensorische Integrationstherapie erfordern Präsenz.
Bei Kindern ist die Videotherapie oft eher Elternberatung als direkte Behandlung. Das ist therapeutisch wertvoll, aber bei jüngeren Kindern unter 6 Jahren meist schwierig.
Bitten Sie den Patienten, Smartphone oder Tablet so zu positionieren, dass Hände und Tisch sichtbar sind. Bei Bewegungsübungen sollte 2-3 Meter Abstand zur Kamera bestehen.
Ja, die Abrechnung entspricht der Präsenzbehandlung. Es gibt keinen Vergütungsabschlag - die Leistung wird gleichwertig honoriert.
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