Sozialmedizinische Gutachten per Video: Begutachtung für DRV und Jobcenter
Sozialmedizinische Begutachtungen per Video durchführen – für Deutsche Rentenversicherung, Agentur für Arbeit und Sozialgerichte. Weniger Anfahrtsbelastung für Versicherte, effizientere Gutachtenerstellung.
Ihre Vorteile mit der Videosprechstunde
Weniger Ausfalltermine
Versicherte mit Mobilitätseinschränkungen oder langen Anfahrtswegen nehmen Videotermine zuverlässiger wahr. Das reduziert Ausfallquoten.
Überregionale Begutachtung
Sozialmedizinische Gutachter können Versicherte aus dem gesamten Bundesgebiet begutachten – unabhängig vom Standort.
Geringere Belastung
Für Versicherte mit gesundheitlichen Einschränkungen entfällt die oft beschwerliche Anfahrt zum Begutachtungstermin.
Rechtlicher Rahmen: Sozialmedizinische Begutachtung per Video
Sozialmedizinische Gutachten werden im Auftrag von Sozialversicherungsträgern oder Sozialgerichten erstellt. Die Durchführung per Video ist möglich, wenn der Auftraggeber zustimmt und der Versicherte einwilligt.
- Zustimmung des Auftraggebers (DRV, Agentur für Arbeit, Sozialgericht)
- Einwilligung des Versicherten zur Videobegutachtung
- Identitätsfeststellung des Versicherten sicherstellen
- Videoformat und Einschränkungen im Gutachten dokumentieren
Körperliche Untersuchungen zur Beurteilung des Leistungsvermögens können weiterhin eine Begutachtung vor Ort erfordern. Klären Sie die Akzeptanz vorab mit dem Auftraggeber.
Leistungsübersicht
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| Anamnese | Sozialmedizinische Befragung |
| Aktenstudium | Analyse der Sozialakte |
| Leistungsbeurteilung | Erwerbsfähigkeit einschätzen |
| Gutachtenerstellung | Schriftliche Ausarbeitung |
Technische Voraussetzungen
Einfach zu erfüllen – für Sie und Ihre Patienten
Gerät mit Kamera
PC oder Laptop empfohlen
Stabile Internetverbindung
Mind. 2 Mbit/s empfohlen
Ungestörte Umgebung
Für konzentriertes Gespräch
Aktueller Browser
Chrome, Firefox, Safari, Edge
MeetOne: Für sozialmedizinische Gutachter
MeetOne bietet die technische Grundlage für vertrauliche sozialmedizinische Begutachtungen – verschlüsselt, ohne Installation, DSGVO-konform.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für vertrauliche Begutachtungen
- Keine App-Installation für Versicherte nötig
- Bildschirmfreigabe für Dokumenteneinsicht
- Server ausschließlich in Deutschland
- Dokumente sicher austauschen
- Terminverwaltung für Begutachtungstermine
Zertifiziert und DSGVO-konform
Die Videosprechstunde von MeetOne ist DSGVO-konform, GKV-, sowie KBV-zertifiziert und erhielt zudem das Datenschutz-Gütesiegel ips für Online-Dienstleistungen.
Häufige Fragen
-
Akzeptiert die DRV Gutachten auf Basis von Videobegutachtungen?
Die Akzeptanz hängt vom konkreten Auftrag und der Fragestellung ab. Sprechen Sie die Möglichkeit der Videobegutachtung vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter ab.
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Für welche sozialmedizinischen Fragestellungen eignet sich Video?
Psychiatrische und psychologische Explorationen sind gut per Video durchführbar. Körperliche Leistungsprüfungen erfordern in der Regel eine Begutachtung vor Ort.
-
Wie wird die Identität des Versicherten festgestellt?
Per visuellem Abgleich eines Ausweisdokuments zu Beginn der Sitzung. Die Identitätsfeststellung wird im Gutachten dokumentiert.
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Wird die Sitzung aufgezeichnet?
Nein, MeetOne zeichnet Sitzungen nicht auf. Die Begutachtung wird wie gewohnt schriftlich dokumentiert.
Starten Sie mit sozialmedizinischer Videobegutachtung
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