Gutachten per Video: Effiziente Exploration für Sachverständige
Gutachterliche Befragungen und Explorationen per Video durchführen. Weniger Anfahrt für Probanden, effizientere Terminplanung für Gutachter – bei gleichbleibender Qualität der Begutachtung.
Ihre Vorteile mit der Videosprechstunde
Effizientere Terminplanung
Keine Koordination von Anfahrten. Gutachter können mehr Termine pro Tag wahrnehmen und Wartezeiten reduzieren.
Überregionale Begutachtung
Gutachter können Probanden aus anderen Regionen begutachten, ohne reisen zu müssen. Weniger Engpässe bei spezialisierten Gutachtern.
Geringere Belastung
Für Probanden entfällt die oft belastende Anfahrt. Die Begutachtung in vertrauter Umgebung kann die Gesprächsatmosphäre verbessern.
Rechtlicher Rahmen: § 142a SGB XI – Begutachtung per Video
§ 142a SGB XI ermöglicht die Begutachtung per Video, wenn der Proband einwilligt und die Art des Gutachtens es zulässt. Die Regelung schafft eine gesetzliche Grundlage für die Videobegutachtung im Bereich der Pflegebegutachtung.
- Einwilligung des Probanden zur Videobegutachtung erforderlich
- Auftraggeber muss Videobegutachtung akzeptieren
- Identitätsfeststellung des Probanden muss gewährleistet sein
- Dokumentation der Videodurchführung im Gutachten
Körperliche Untersuchungen und bestimmte testpsychologische Verfahren erfordern weiterhin die persönliche Anwesenheit des Probanden.
Leistungsübersicht
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| Exploration | Gutachterliche Befragung |
| Aktenstudium | Vorbereitende Arbeit |
| Testung | Psychologische Tests |
| Gutachtenerstellung | Schriftliche Ausarbeitung |
Technische Voraussetzungen
Einfach zu erfüllen – für Sie und Ihre Patienten
Gerät mit Kamera
PC oder Laptop empfohlen
Stabile Internetverbindung
Mind. 2 Mbit/s empfohlen
Ungestörte Umgebung
Für konzentrierte Exploration
Aktueller Browser
Chrome, Firefox, Safari, Edge
MeetOne: Für Gutachter und Sachverständige
MeetOne erfüllt die technischen Anforderungen nach § 365 Abs. 1 SGB V für Videobegutachtungen gemäß § 142a SGB XI.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für vertrauliche Explorationen
- Keine App-Installation für Probanden nötig
- Bildschirmfreigabe für Dokumentenvorlage
- Server ausschließlich in Deutschland
- Dokumente sicher austauschen
- Terminverwaltung für Gutachtentermine
Zertifiziert und DSGVO-konform
Die Videosprechstunde von MeetOne ist DSGVO-konform, GKV-, sowie KBV-zertifiziert und erhielt zudem das Datenschutz-Gütesiegel ips für Online-Dienstleistungen.
Häufige Fragen
-
Akzeptieren Gerichte Videobegutachtungen?
Die Akzeptanz variiert je nach Gericht und Gutachtenart. Sprechen Sie die Videobegutachtung vorab mit dem Auftraggeber ab.
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Wie wird die Identität des Probanden festgestellt?
Per visuellem Abgleich eines Ausweisdokuments zu Beginn der Sitzung. Die Identitätsfeststellung wird im Gutachten dokumentiert.
-
Welche Gutachtenarten eignen sich für Video?
Psychiatrische und psychologische Explorationsgespräche sind gut per Video durchführbar. Körperliche Untersuchungen und manche Testverfahren erfordern Präsenz.
-
Wird die Sitzung aufgezeichnet?
Nein, MeetOne zeichnet Sitzungen nicht auf. Für eine eventuelle Aufzeichnung zu Dokumentationszwecken müssen alle Beteiligten einwilligen.
Starten Sie mit Videobegutachtung
Testen Sie MeetOne 30 Tage kostenlos. Keine Kreditkarte erforderlich, keine automatische Verlängerung.