Gutachterliche Befragung per Video

Gutachten per Video: Effiziente Exploration für Sachverständige

Gutachterliche Befragungen und Explorationen per Video durchführen. Weniger Anfahrt für Probanden, effizientere Terminplanung für Gutachter – bei gleichbleibender Qualität der Begutachtung.

Beratungsgespräch vereinbaren
Gutachten per Video: Effiziente Exploration für Sachverständige
Effizient
für Gutachter und Probanden
DSGVO
konform und verschlüsselt
Flexibel
Termingestaltung
0
Installation nötig

Ihre Vorteile mit der Videosprechstunde

datepicker

Effizientere Terminplanung

Keine Koordination von Anfahrten. Gutachter können mehr Termine pro Tag wahrnehmen und Wartezeiten reduzieren.

Überregionale Begutachtung

Gutachter können Probanden aus anderen Regionen begutachten, ohne reisen zu müssen. Weniger Engpässe bei spezialisierten Gutachtern.

Geringere Belastung

Für Probanden entfällt die oft belastende Anfahrt. Die Begutachtung in vertrauter Umgebung kann die Gesprächsatmosphäre verbessern.

Rechtlicher Rahmen: § 142a SGB XI – Begutachtung per Video

§ 142a SGB XI ermöglicht die Begutachtung per Video, wenn der Proband einwilligt und die Art des Gutachtens es zulässt. Die Regelung schafft eine gesetzliche Grundlage für die Videobegutachtung im Bereich der Pflegebegutachtung.

  • Einwilligung des Probanden zur Videobegutachtung erforderlich
  • Auftraggeber muss Videobegutachtung akzeptieren
  • Identitätsfeststellung des Probanden muss gewährleistet sein
  • Dokumentation der Videodurchführung im Gutachten

Körperliche Untersuchungen und bestimmte testpsychologische Verfahren erfordern weiterhin die persönliche Anwesenheit des Probanden.

Leistungsübersicht

Leistung Beschreibung
Exploration Gutachterliche Befragung
Aktenstudium Vorbereitende Arbeit
Testung Psychologische Tests
Gutachtenerstellung Schriftliche Ausarbeitung

Technische Voraussetzungen

Einfach zu erfüllen – für Sie und Ihre Patienten

Gerät mit Kamera

PC oder Laptop empfohlen

Stabile Internetverbindung

Mind. 2 Mbit/s empfohlen

Ungestörte Umgebung

Für konzentrierte Exploration

Aktueller Browser

Chrome, Firefox, Safari, Edge

Terminierung und Buchung

MeetOne: Für Gutachter und Sachverständige

MeetOne erfüllt die technischen Anforderungen nach § 365 Abs. 1 SGB V für Videobegutachtungen gemäß § 142a SGB XI.

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für vertrauliche Explorationen
  • Keine App-Installation für Probanden nötig
  • Bildschirmfreigabe für Dokumentenvorlage
  • Server ausschließlich in Deutschland
  • Dokumente sicher austauschen
  • Terminverwaltung für Gutachtentermine

Zertifiziert und DSGVO-konform

Die Videosprechstunde von MeetOne ist DSGVO-konform, GKV-, sowie KBV-zertifiziert und erhielt zudem das Datenschutz-Gütesiegel ips für Online-Dienstleistungen.

Zertifizierungen und Listungen
Mehr erfahren

Häufige Fragen

  • Akzeptieren Gerichte Videobegutachtungen?

  • Wie wird die Identität des Probanden festgestellt?

  • Welche Gutachtenarten eignen sich für Video?

  • Wird die Sitzung aufgezeichnet?

Starten Sie mit Videobegutachtung

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