§37.3 SGB XI – dauerhaft möglich

Pflegeberatung per Video: Der verpflichtende Beratungsbesuch digital

Die Pflichtberatung nach §37.3 SGB XI kann per Video stattfinden. Flexibler für Pflegebedürftige, effizienter für Pflegedienste – seit 2022 dauerhaft im Gesetz verankert.

Beratungsgespräch vereinbaren
Pflegeberatung per Video: Der verpflichtende Beratungsbesuch digital
Dauerhaft
im Gesetz verankert seit 2022
Kostenlos
für den Pflegebedürftigen
30-45 Min
typische Beratungsdauer
0
Installation nötig

Ihre Vorteile mit der Videosprechstunde

datepicker

Flexiblere Terminierung

Keine Anfahrt koordinieren, kürzere Zeitfenster möglich. Einfacher für Pflegebedürftige und Berater.

Angehörige einfacher einbeziehen

Pflegende Angehörige können auch aus der Ferne teilnehmen. Wichtig für Beratung und Entlastungsangebote.

Geringere Hemmschwelle

Keine fremde Person in der Wohnung. Manche Pflegebedürftige bevorzugen die Distanz.

Rechtlicher Rahmen: §37.3 SGB XI

Die Möglichkeit zur Videoberatung wurde während der Pandemie eingeführt und seit 2022 dauerhaft im §37 Abs. 3 SGB XI verankert.

  • Einwilligung des Pflegebedürftigen erforderlich – er kann Präsenz verlangen
  • Technische Ausstattung muss vorhanden sein (Gerät + Internet)
  • Erstberatung nach Pflegegrad-Bewilligung meist als Hausbesuch empfohlen
  • Bei Verdacht auf Gefährdung ist ein Hausbesuch zwingend

Die Videoberatung ersetzt nicht alle Aspekte des Hausbesuchs: Hautzustand, Wohnsituation und Atmosphäre sind per Video nur eingeschränkt erfassbar.

Beratungsintervalle nach Pflegegrad

Pflegegrad Intervall
Pflegegrad 2-3 Halbjährliche Beratung
Pflegegrad 4-5 Vierteljährliche Beratung
Pflegegrad 1 Freiwillig
Kostenträger Pflegekasse

Technische Voraussetzungen

Einfach zu erfüllen – für Sie und Ihre Patienten

Gerät mit Kamera

Smartphone, Tablet oder PC

Stabile Internetverbindung

Für flüssiges Gespräch

Vertrauliche Umgebung

Für offenes Gespräch

Optional: Unterstützung

Bei technischen Fragen

Terminierung und Buchung

MeetOne: Für Pflegedienste und Beratungsstellen

MeetOne erfüllt die technischen Anforderungen nach § 365 Abs. 1 SGB V, wie sie für Videoberatungen nach § 37.3 SGB XI vorgeschrieben sind.

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – selbst wir sehen nichts
  • Keine App-Installation für Pflegebedürftige nötig
  • Einladungslink per SMS oder E-Mail – ein Klick genügt
  • Server ausschließlich in Deutschland
  • Dokumentation direkt nach der Beratung
  • Terminverwaltung für regelmäßige Beratungen

Zertifiziert und DSGVO-konform

Die Videosprechstunde von MeetOne ist DSGVO-konform, GKV-, sowie KBV-zertifiziert und erhielt zudem das Datenschutz-Gütesiegel ips für Online-Dienstleistungen.

Zertifizierungen und Listungen
Mehr erfahren

Häufige Fragen

  • Kann der Pflegebedürftige einen Hausbesuch verlangen?

  • Was wenn keine Technik vorhanden ist?

  • Wie dokumentiere ich die Videoberatung?

  • Wann ist ein Hausbesuch zwingend?

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