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Medizinische Gutachten per Video: Begutachtung ohne Anreise

Welche medizinischen Gutachten per Videokonferenz erstellt werden können: Einsatzbereiche, rechtliche Anforderungen und Grenzen der Videobegutachtung.

Medizinische Gutachten per Video: Begutachtung ohne Anreise

Warum Gutachten per Video?

Medizinische Begutachtungen setzen voraus, dass Gutachter und zu begutachtende Person zusammenkommen. Traditionell bedeutet das: Anreise zum Gutachtertermin, oft über weite Strecken. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, chronischen Erkrankungen oder in ländlichen Regionen ist allein die Anfahrt eine erhebliche Belastung.

Gleichzeitig hat die Umstrukturierung des Medizinischen Dienstes (MD, ehemals MDK) dazu geführt, dass Begutachtungen effizienter organisiert werden müssen. Die Pandemie hat gezeigt, dass bestimmte Gutachtenarten auch ohne physische Anwesenheit erstellt werden können. Seitdem hat sich die Videobegutachtung in mehreren Bereichen etabliert.

Allerdings nicht in allen. Die entscheidende Frage ist: Welche Gutachtenarten lassen sich fachlich vertretbar per Video durchführen -- und wo stößt das Format an seine Grenzen?

Einsatzbereiche: Wo Videobegutachtung funktioniert

Die Eignung einer Videobegutachtung hängt davon ab, wie stark die Beurteilung auf körperliche Untersuchung angewiesen ist. Es gibt Gutachtenarten, bei denen das Gespräch im Vordergrund steht, und solche, bei denen die körperliche Untersuchung unverzichtbar ist.

Psychiatrische und psychologische Gutachten

In der psychiatrischen Begutachtung steht das strukturierte Gespräch im Mittelpunkt. Psychopathologischer Befund, Anamnese und die Einschätzung kognitiver Funktionen erfolgen primär durch Befragung und Beobachtung. Mimik, Gestik, Sprache und Reaktionsverhalten lassen sich per Video beurteilen.

Einsatzfelder sind unter anderem:

  • Gutachten zur Erwerbsminderung bei psychischen Erkrankungen
  • Sozialmedizinische Beurteilungen bei Depressionen, Angststörungen oder PTBS
  • Gutachten zur Betreuungsnotwendigkeit
  • Stellungnahmen im Rahmen von Rehabilitationsverfahren

Die ehrliche Einschränkung: Auch in der Psychiatrie gibt es Situationen, in denen die persönliche Begegnung wichtig ist. Bei Verdacht auf Simulation, bei schwer einschätzbarem Verhalten oder bei Patienten, die per Video nicht adäquat kommunizieren können, bleibt der Präsenztermin erforderlich.

Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst

Die Pflegebegutachtung zur Feststellung des Pflegegrades kann per Video erfolgen. Der Medizinische Dienst (MD) hat während der Pandemie strukturierte Telefoninterviews und Videobegutachtungen eingeführt. Seit der MD-Reform sind Videobegutachtungen als reguläres Instrument in den Begutachtungsrichtlinien verankert.

Bei der Videobegutachtung werden die sechs Module des Begutachtungsinstruments (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens) per strukturiertem Interview erfasst. Pflegepersonen können einbezogen werden.

Einschränkung: Die körperliche Inaugenscheinnahme -- etwa die Beurteilung der Mobilität beim Transfer oder beim Treppensteigen -- ist per Video nur eingeschränkt möglich. Der MD entscheidet im Einzelfall, ob eine Videobegutachtung ausreicht oder ein Hausbesuch notwendig ist.

Sozialmedizinische Gutachten

Im Auftrag von Rentenversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften oder Sozialgerichten werden regelmäßig sozialmedizinische Gutachten erstellt. Wo die Beurteilung primär auf Aktenlage und ergänzendem Gespräch basiert, kann die Videobegutachtung eingesetzt werden.

Typische Anwendungsfälle:

  • Ergänzende Befragung nach Aktengutachten
  • Verlaufsbeurteilungen bei bekannten Erkrankungen
  • Stellungnahmen zur beruflichen Leistungsfähigkeit, wenn die körperliche Untersuchung bereits dokumentiert ist

Reha-Gutachten und Reha-Empfehlungen

Die Beurteilung der Rehabilitationsfähigkeit und die Empfehlung geeigneter Reha-Maßnahmen können in bestimmten Fällen per Video erfolgen. Das gilt insbesondere, wenn bereits ein aktueller klinischer Befund vorliegt und die Begutachtung primär der Einschätzung der Motivation, der persönlichen Situation und der Rehabilitationsziele dient.

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Grenzen der Videobegutachtung

So sinnvoll die Videobegutachtung in bestimmten Bereichen ist -- für viele Gutachtenarten bleibt sie ungeeignet. Das hat fachliche Gründe, die sich nicht durch bessere Technik lösen lassen.

Wo eine körperliche Untersuchung unverzichtbar ist

Gutachtenart Grund für Präsenzpflicht
Orthopädische Gutachten Bewegungsumfang, Gelenkstabilität, Muskelkraft erfordern Palpation und Funktionsprüfungen
Neurologische Gutachten Reflexprüfung, Sensibilitätstestung, Koordinationsprüfungen erfordern körperliche Untersuchung
Unfallchirurgische Gutachten Beurteilung von Narben, Gewebeveränderungen, Bewegungseinschränkungen
Schmerzgutachten Palpation, Provokationstests, Beurteilung von Schonhaltungen
Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen Seh- und Hörtests, Lungenfunktion, Belastungs-EKG

Die grundsätzliche Grenze

Ein Gutachten muss den fachlichen Standards der jeweiligen Disziplin entsprechen. Wenn diese Standards eine körperliche Untersuchung vorsehen, kann ein reines Videogutachten anfechtbar sein. Für Gutachter bedeutet das: Die Entscheidung für oder gegen eine Videobegutachtung ist immer auch eine Frage der fachlichen Vertretbarkeit und der rechtlichen Belastbarkeit des Ergebnisses.

Rechtlicher Rahmen

Die rechtliche Grundlage für Videobegutachtungen ist je nach Kontext unterschiedlich geregelt.

Pflegebegutachtung: SGB XI

Die Pflegebegutachtung ist in § 18 SGB XI geregelt. Die Begutachtungsrichtlinien des MD sehen vor, dass die Begutachtung grundsätzlich im Wohnbereich des Antragstellers stattfindet, aber unter bestimmten Voraussetzungen auch per strukturiertem Interview -- telefonisch oder per Video -- erfolgen kann. Die zu begutachtende Person muss zustimmen.

Sozialmedizinische Begutachtung: SGB V und SGB VI

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und der Rentenversicherung (SGB VI) gibt es keine explizite Regelung, die Videobegutachtungen vorschreibt oder verbietet. Die Entscheidung liegt beim jeweiligen Auftraggeber und beim Gutachter. Die Deutsche Rentenversicherung hat in Arbeitshilfen Hinweise zur Durchführung von Videobegutachtungen veröffentlicht.

Gutachten im Sozialgerichtsverfahren

Wenn ein Sozialgericht ein Gutachten anordnet, bestimmt das Gericht die Art der Begutachtung. Die Sozialgerichtsbarkeit hat in den vergangenen Jahren zunehmend Videobegutachtungen akzeptiert, insbesondere in psychiatrischen Verfahren. Allerdings: Wenn eine Partei die Videobegutachtung ablehnt und einen Präsenztermin verlangt, wird dem in der Regel entsprochen.

Privatgutachten und Versicherungsgutachten

Im privatrechtlichen Bereich gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Durchführungsform. Entscheidend ist, ob das Gutachten den fachlichen Standards genügt und ob der Auftraggeber (Versicherung, Gericht, Arbeitgeber) eine Videobegutachtung akzeptiert. Hier empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung.

Datenschutz und technische Anforderungen

Bei der Videobegutachtung werden besonders sensible Gesundheitsdaten verarbeitet. Die Anforderungen an den Datenschutz sind entsprechend hoch.

DSGVO-Anforderungen

Gesundheitsdaten fallen unter Art. 9 DSGVO als besondere Kategorien personenbezogener Daten. Für die Verarbeitung gelten strenge Voraussetzungen:

  • Einwilligung: Die zu begutachtende Person muss der Videobegutachtung informiert zustimmen.
  • Auftragsverarbeitung: Mit dem Videodienstanbieter muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen werden.
  • Datenminimierung: Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für die Begutachtung notwendig sind.

Technische Anforderungen an den Videodienstanbieter

Anforderung Bedeutung
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Die Kommunikation darf weder vom Anbieter noch von Dritten eingesehen werden können
Serverstandort Deutschland/EU Kein Datentransfer in Drittstaaten
Keine Aufzeichnung durch den Anbieter Die Sitzung darf nicht auf Servern des Anbieters gespeichert werden
Barrierefreier Zugang Die zu begutachtende Person sollte ohne Softwareinstallation teilnehmen können
Stabile Verbindung Bild und Ton müssen zuverlässig funktionieren, um die Begutachtungsqualität sicherzustellen

Besonderheit: Aufzeichnung der Begutachtung

In bestimmten Fällen wünschen Gutachter oder Auftraggeber eine Aufzeichnung der Videobegutachtung -- etwa zur Dokumentation oder Nachvollziehbarkeit. Das ist datenschutzrechtlich problematisch: Eine Aufzeichnung erfordert die ausdrückliche Einwilligung der begutachteten Person, einen klaren Zweck und eine definierte Löschfrist. Die Aufzeichnung muss dann verschlüsselt gespeichert werden.

Bei MeetOne werden Video- und Audiodaten durch die Peer-to-Peer-Architektur direkt zwischen den Teilnehmern übertragen. Es gibt keinen zentralen Server, der die Inhalte der Begutachtung sehen oder speichern könnte. Der Anbieter hat technisch keinen Zugriff auf die Gesprächsinhalte.

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Praxistipps für die Videobegutachtung

Vorbereitung

  • Aktenlage vorab klären: Die relevanten Unterlagen (Vorbefunde, Arztberichte, Bescheide) sollten dem Gutachter vor dem Termin vorliegen. Per Video lassen sich Dokumente nicht spontan übergeben.
  • Technik-Check: Vereinbaren Sie einen kurzen Testtermin, insbesondere bei Personen mit geringer Technikaffinität. Ein fehlgeschlagener Verbindungsaufbau kostet Zeit und belastet die Begutachtungssituation.
  • Einwilligung einholen: Dokumentieren Sie die Zustimmung zur Videobegutachtung schriftlich.
  • Angehörige oder Betreuungspersonen einbeziehen: In der Pflegebegutachtung oder bei kognitiv eingeschränkten Personen kann es sinnvoll sein, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.

Während der Begutachtung

  • Strukturiertes Vorgehen: Arbeiten Sie den Begutachtungskatalog systematisch ab. Per Video besteht die Gefahr, unstrukturierter zu arbeiten als in der gewohnten Untersuchungssituation.
  • Klare Kommunikation: Erklären Sie jeden Schritt. Die zu begutachtende Person weiß möglicherweise nicht, wie eine Videobegutachtung abläuft.
  • Beobachtung nutzen: Auch per Video lassen sich Mimik, Gestik, Sprachfluss und Reaktionsgeschwindigkeit beurteilen. Achten Sie auf nonverbale Signale.
  • Grenzen erkennen: Wenn Sie im Verlauf der Begutachtung feststellen, dass die Beurteilung per Video nicht ausreicht, brechen Sie ab und vereinbaren Sie einen Präsenztermin. Das ist fachlich korrekt und stärkt die Qualität des Gutachtens.

Dokumentation

Vermerken Sie im Gutachten:

  • Dass die Begutachtung per Video stattfand
  • Welcher Videodienstanbieter verwendet wurde
  • Ob technische Einschränkungen auftraten
  • Ob und warum auf eine körperliche Untersuchung verzichtet wurde
  • Dass die begutachtete Person der Videobegutachtung zugestimmt hat

Zusammenfassung: Gutachten per Video

  • Psychiatrische und psychologische Gutachten eignen sich am besten für die Videobegutachtung
  • Pflegebegutachtungen durch den MD können per Video erfolgen, wenn die Person zustimmt
  • Gutachten mit erforderlicher körperlicher Untersuchung sind per Video nicht fachgerecht durchführbar
  • Datenschutzanforderungen sind bei Gesundheitsdaten besonders hoch: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, kein Serverzugriff, Serverstandort in der EU
  • Die Entscheidung für oder gegen Video ist immer eine Einzelfallentscheidung
Beratung vereinbaren

Fazit

Die Videobegutachtung ist eine sinnvolle Erweiterung des gutachterlichen Instrumentariums -- kein Ersatz für die persönliche Untersuchung. Sie funktioniert dort, wo das Gespräch im Mittelpunkt steht: in der psychiatrischen Begutachtung, bei Pflegebegutachtungen und bei sozialmedizinischen Stellungnahmen auf Aktenbasis mit ergänzender Befragung.

Für Gutachter liegt die Verantwortung darin, im Einzelfall zu entscheiden, ob die Videobegutachtung fachlich ausreicht. Die technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen sind erfüllbar, aber sie müssen konsequent umgesetzt werden -- gerade weil besonders sensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden.

Wer Videobegutachtungen in seinen Arbeitsablauf integriert, sollte klare Prozesse etablieren: von der Einwilligung über den Technik-Check bis zur Dokumentation im Gutachten. Damit wird die Videobegutachtung zu einem verlässlichen Format, das Begutachteten unnötige Anreisen erspart und Gutachtern mehr Flexibilität gibt.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder fachliche Beratung. Die Regelungen zur Videobegutachtung unterliegen laufenden Änderungen -- prüfen Sie im Zweifelsfall die aktuellen Vorgaben des jeweiligen Auftraggebers und die geltende Rechtslage.