Warum Logopädie per Video funktioniert
Logopädie ist zu großen Teilen Sprach- und Sprecharbeit. Der Therapeut beobachtet, hört zu, gibt Anweisungen, korrigiert. Das lässt sich per Video oft gut umsetzen – manchmal sogar besser als in der Praxis, weil der Patient in seiner gewohnten Umgebung entspannter ist.
Typische Einsatzfelder für die logopädische Videotherapie:
- Artikulationstherapie – Lautanbahnung und Korrektur lassen sich per Video gut demonstrieren
- Stimmtherapie – Atemübungen und Stimmtechniken funktionieren ohne Körperkontakt
- Aphasietherapie – Sprachübungen nach Schlaganfall sind per Video möglich
- Stottertherapie – Sprechübungen und Desensibilisierung im häuslichen Umfeld
- Kindersprachtherapie (ab ca. 4-5 Jahren) – wenn das Kind die Konzentration aufbringt
Die ehrliche Einschränkung: Videotherapie ersetzt nicht alle logopädischen Leistungen. Manuelle Techniken, die Arbeit mit kleinen Kindern oder komplexe Schluckstörungen erfordern Präsenz.
Rechtlicher Rahmen: Der Rahmenvertrag mit der GKV
Die Grundlage für logopädische Videotherapie bildet der Rahmenvertrag nach § 125 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Heilmittelverbänden. Seit 2020 ist die Videobehandlung Teil der Regelversorgung.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
| Regelung | Bedeutung |
|---|---|
| 30-Prozent-Grenze | Maximal 30% der verordneten Behandlungseinheiten dürfen per Video erfolgen |
| Erstbefund in Präsenz | Der Erstbefund muss persönlich in der Praxis stattfinden |
| Patienteneinwilligung | Der Patient (oder Erziehungsberechtigte) muss zustimmen |
| Zertifizierter Anbieter | Der Videodienstanbieter muss Datenschutzanforderungen erfüllen |
Warum 30 Prozent und nicht 50?
Im Gegensatz zur Physiotherapie, die eine 50-Prozent-Grenze hat, gilt in der Logopädie die 30-Prozent-Grenze. Der Grund: Die Heilmittelverbände haben unterschiedliche Verhandlungsergebnisse erzielt. Die Prozentgrenze bezieht sich auf die einzelne Verordnung – bei 10 verordneten Einheiten können also maximal 3 per Video erfolgen.
Praktisch bedeutet das: Die Videotherapie ist ein Ergänzungswerkzeug, kein Ersatz für die Präsenzbehandlung. Sie eignet sich für Übungsphasen, Nachsorge oder Situationen, in denen der Praxisbesuch schwierig ist.
Geeignete und ungeeignete Störungsbilder
Nicht jede logopädische Diagnose eignet sich gleichermaßen für die Videotherapie. Die Entscheidung liegt beim Therapeuten – aber es gibt klare Tendenzen.
Gut geeignet für Videotherapie
Artikulationsstörungen (Dyslalie)
Die Arbeit an einzelnen Lauten, Lautverbindungen und deren Übertragung in die Spontansprache funktioniert per Video gut. Der Therapeut kann Mundstellung und Lautbildung beobachten, das Kind oder der Erwachsene kann Übungen zeigen.
Stimmstörungen (Dysphonie)
Funktionelle Stimmstörungen profitieren von Atem- und Stimmübungen, die sich ohne Körperkontakt durchführen lassen. Die Videoübertragung zeigt Körperhaltung und Atmung ausreichend.
Aphasie
Nach Schlaganfall oder Hirnverletzung sind regelmäßige Sprachübungen entscheidend. Videotherapie ermöglicht eine höhere Therapiefrequenz, weil der Weg zur Praxis entfällt.
Stottern
Die Arbeit an Sprechtechniken, Desensibilisierung und Transfer in den Alltag funktioniert per Video. Manche Patienten sind im häuslichen Umfeld sogar entspannter.
Eingeschränkt geeignet
Myofunktionelle Störungen
Zungen- und Mundmotorik lassen sich per Video zeigen und üben. Die taktile Korrektur fehlt jedoch – hier braucht es regelmäßige Präsenztermine zur Kontrolle.
Kindersprachtherapie (Sprachentwicklungsstörungen)
Ab etwa 4-5 Jahren können manche Kinder per Video arbeiten – wenn sie die Konzentration aufbringen und die Eltern unterstützen. Bei jüngeren Kindern oder bei Aufmerksamkeitsproblemen ist Präsenz notwendig.
Nicht geeignet für Videotherapie
Schluckstörungen (Dysphagie)
Schlucktherapie erfordert direkte Beobachtung, oft taktile Unterstützung und im Zweifelsfall schnelles Eingreifen. Das Aspirationsrisiko macht Videotherapie hier ungeeignet.
Frühkindliche Entwicklungsstörungen
Säuglinge und Kleinkinder brauchen direkten Kontakt, spielerische Interaktion und die Einbeziehung der Eltern vor Ort.
Komplexe neurologische Störungsbilder
Bei schweren Aphasien oder Dysarthrien mit starker Beeinträchtigung ist die Videokommunikation selbst ein Hindernis.
Fragen zur logopädischen Videotherapie?
Wir beantworten alle Ihre Fragen
GKV-Abrechnung: So funktioniert es
Die Abrechnung der Videotherapie entspricht der Präsenzbehandlung. Es gibt keinen Vergütungsabschlag – die Leistung wird gleichwertig honoriert.
Abrechnungsweg
- Der Patient hat eine reguläre Heilmittelverordnung (SP1, SP2, etc.)
- Der Erstbefund erfolgt in der Praxis
- Die Videositzungen werden durchgeführt (max. 30% der Verordnung)
- Die Abrechnung läuft über die üblichen Positionsnummern
- Die Videobehandlung wird als solche gekennzeichnet
Dokumentation
Die Dokumentation erfolgt wie bei Präsenzbehandlungen. Zusätzlich sollten Sie vermerken:
- Dass die Behandlung per Video stattfand
- Die verwendete Technik (Anbieter)
- Ob technische Probleme auftraten
- Die Einwilligung des Patienten
Wichtig: Bewahren Sie die Patienteneinwilligung zur Videotherapie auf. Sie ist Teil Ihrer Dokumentationspflicht.
Technische Voraussetzungen
Die Qualität der Videoübertragung ist in der Logopädie besonders wichtig. Sprache und Sprechen erfordern gute Audioqualität – eine unscharfe Bildübertragung ist weniger problematisch als schlechter Ton.
Anforderungen an den Videodienstanbieter
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – die Therapiesitzung darf nicht von Dritten eingesehen werden
- Server in Deutschland oder der EU – DSGVO-Konformität
- Keine Aufzeichnung – die Sitzung wird nicht gespeichert
- Stabile Verbindung – Aussetzer stören den Therapiefluss erheblich
Anforderungen an die Praxis
| Komponente | Empfehlung für Logopädie |
|---|---|
| Internetverbindung | Mindestens 1 Mbit/s Upload, stabil |
| Mikrofon | Hochwertiges externes Mikrofon, kein Laptop-Mikrofon |
| Kamera | HD-Auflösung, Gesicht gut erkennbar |
| Kopfhörer | Zur Vermeidung von Rückkopplungen und besserer Sprachwahrnehmung |
| Raum | Ruhig, ohne Hintergrundgeräusche, gute Beleuchtung |
Anforderungen an den Patienten
Auch der Patient braucht eine Mindestausstattung:
- Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera und Mikrofon
- Stabile Internetverbindung
- Ruhige Umgebung – besonders wichtig in der Logopädie
- Kopfhörer (empfohlen, nicht zwingend)
Die ehrliche Einschränkung: Die Audioqualität von Standard-Laptops und Smartphones ist oft grenzwertig. Wenn Sie regelmäßig Videotherapie anbieten, lohnt sich ein externes USB-Mikrofon. Auch dem Patienten sollten Sie Kopfhörer empfehlen – das verbessert die Sprachverständlichkeit erheblich.
Praxistipps für die logopädische Videotherapie
Vor der ersten Sitzung
Patientenauswahl: Überlegen Sie vorab: Eignet sich dieses Störungsbild für Video? Hat der Patient die technischen Voraussetzungen? Kann er selbstständig am Bildschirm arbeiten?
Technik-Check: Vereinbaren Sie einen kurzen Testtermin. Prüfen Sie Bild, Ton und Verbindungsstabilität. Das spart Zeit und Frust.
Materialvorbereitung: Überlegen Sie, welche Materialien Sie am Bildschirm zeigen können. Digitale Therapiematerialien, Bildkarten zum Teilen, interaktive Übungen – bereiten Sie diese vorab vor.
Während der Sitzung
Deutliche Artikulation: Sprechen Sie selbst besonders deutlich. Die Videoübertragung kann Feinheiten verschlucken.
Bildausschnitt: Achten Sie darauf, dass Ihr Gesicht und Mund gut sichtbar sind. Bei Mundmotorik-Übungen sollten Sie die Kamera nah positionieren.
Pausen: Videokonzentration ist anstrengend. Planen Sie kurze Pausen ein, besonders bei Kindern.
Elterneinbindung: Bei Kindern ist die Anwesenheit eines Elternteils oft hilfreich – für technische Unterstützung und um Übungen zwischen den Sitzungen anzuleiten.
Checkliste für den Start
- Videodienstanbieter mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und guter Audioqualität wählen
- Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen
- Patienteninformation und Einwilligungsformular vorbereiten
- Hochwertiges Mikrofon für die Praxis anschaffen
- Erste Patienten identifizieren, die für Videotherapie geeignet sind
- 30-Prozent-Grenze bei der Therapieplanung berücksichtigen
Grenzen der logopädischen Videotherapie
Die Videotherapie erweitert Ihre Möglichkeiten – sie ersetzt nicht die Präsenzarbeit.
Was per Video nicht funktioniert:
- Erstbefund und diagnostische Abklärung
- Schlucktherapie bei Dysphagien
- Therapie mit Säuglingen und Kleinkindern
- Intensive manuelle Arbeit bei myofunktionellen Störungen
- Patienten ohne stabile Technik oder ruhige Umgebung
Wann Video sinnvoll ist:
- Übungsphasen bei Artikulationsstörungen
- Stimmtherapie und Atemarbeit
- Regelmäßige Aphasietherapie
- Stottertherapie im Alltag
- Nachsorge nach intensiver Präsenzphase
- Patienten mit eingeschränkter Mobilität
Die Entscheidung, ob eine Behandlung per Video sinnvoll ist, liegt bei Ihnen als Therapeut. Die 30-Prozent-Grenze gibt einen Rahmen vor – innerhalb dieses Rahmens entscheiden Sie nach therapeutischen Kriterien.
Fazit
Logopädische Videotherapie ist seit 2020 Teil der GKV-Regelversorgung und ermöglicht eine sinnvolle Ergänzung zur Präsenzbehandlung. Mit der 30-Prozent-Grenze bleibt der Schwerpunkt auf der Praxisarbeit, während Video für Übungsphasen, Nachsorge und Patienten mit Mobilitätseinschränkungen einen echten Mehrwert bietet.
Die technischen Anforderungen sind in der Logopädie höher als in anderen Heilmittelberufen: Gute Audioqualität ist entscheidend. Wer regelmäßig Videotherapie anbieten möchte, sollte in ein ordentliches Mikrofon investieren.
Der wichtigste Faktor bleibt die Indikationsstellung: Nicht jedes Störungsbild, nicht jeder Patient und nicht jede Therapiephase eignet sich für das Videoformat. Schluckstörungen und Kleinkindtherapie gehören in die Praxis.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Regelungen zur Videotherapie können sich ändern – prüfen Sie im Zweifelsfall die aktuellen Vorgaben Ihres Berufsverbands und der Krankenkassen.