MeetOne Ratgeber

Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI per Video durchführen

Der verpflichtende Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI kann per Video stattfinden. Welche Voraussetzungen gelten, was besprochen werden muss und wo die Grenzen liegen.

Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI per Video durchführen

Was ist die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI?

Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Das schreibt §37 Absatz 3 SGB XI vor.

Der Grund: Die Pflegekassen wollen sicherstellen, dass die häusliche Pflege funktioniert. Der Beratungsbesuch soll Qualität sichern, Überforderung erkennen und bei Bedarf Hilfsangebote aufzeigen.

Die Beratung ist für den Pflegebedürftigen kostenlos – die Pflegekasse trägt die Kosten. Durchgeführt wird sie von zugelassenen Pflegediensten oder anerkannten Beratungsstellen.

Wie oft muss die Beratung stattfinden?

Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:

Pflegegrad Beratungsintervall
Pflegegrad 1 freiwillig, keine Pflicht
Pflegegrad 2 einmal halbjährlich
Pflegegrad 3 einmal halbjährlich
Pflegegrad 4 einmal vierteljährlich
Pflegegrad 5 einmal vierteljährlich

Bei Kombinations- oder Sachleistungen (der Pflegedienst kommt regelmäßig) entfällt die Beratungspflicht – der Pflegedienst übernimmt dann die Qualitätssicherung im Rahmen seiner Einsätze.

Wichtig: Wer die Beratung nicht wahrnimmt, riskiert eine Kürzung oder das Streichen des Pflegegeldes. Die Pflegekassen mahnen zwar zunächst, aber bei wiederholtem Versäumnis greifen Sanktionen.

Pflegeberatung per Video: Seit wann möglich?

Die Möglichkeit zur Videoberatung wurde während der Corona-Pandemie eingeführt und danach dauerhaft beibehalten. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass ein Hausbesuch nicht in jeder Situation notwendig oder praktikabel ist.

Seit 2022 können Pflegebedürftige den Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI als Videoberatung durchführen lassen. Das gilt für alle Pflegegrade, die zur Beratung verpflichtet sind.

Die rechtliche Grundlage

Die Videoberatung ist im §37 Abs. 3 SGB XI verankert. Die konkrete Ausgestaltung regeln die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche.

Voraussetzungen für die Video-Pflegeberatung

Nicht jede Beratung kann per Video stattfinden. Der Gesetzgeber hat bewusst Bedingungen formuliert.

Voraussetzungen auf Seiten des Pflegebedürftigen

  • Einwilligung: Der Pflegebedürftige muss der Videoberatung zustimmen. Er kann jederzeit auf einen Präsenzbesuch bestehen.
  • Technische Ausstattung: Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung.
  • Geeignete Umgebung: Der Pflegebedürftige muss in einem Raum sein, in dem ein vertrauliches Gespräch möglich ist.

Voraussetzungen auf Seiten des Beraters

  • Zertifizierter Videodienstanbieter: Die Videoberatung muss über einen datenschutzkonformen Anbieter erfolgen. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist erforderlich.
  • Dokumentation: Der Berater muss dokumentieren, dass die Beratung per Video stattfand und welche Inhalte besprochen wurden.
  • Erreichbarkeit: Der Berater muss technisch in der Lage sein, die Beratung in guter Bild- und Tonqualität durchzuführen.

Wann ein Präsenzbesuch erforderlich bleibt

Die Videoberatung hat Grenzen. In bestimmten Situationen muss der Berater persönlich vor Ort sein:

  • Erstberatung: Beim ersten Beratungsbesuch nach Bewilligung des Pflegegrades empfehlen die meisten Pflegekassen einen Hausbesuch, um die Wohnsituation zu sehen.
  • Verdacht auf Verwahrlosung oder Misshandlung: Wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung bestehen, ist ein Hausbesuch zwingend.
  • Technische Unmöglichkeit: Wenn der Pflegebedürftige keine Videoberatung durchführen kann (keine Technik, keine Kompetenz, keine Unterstützung).
  • Wunsch des Pflegebedürftigen: Der Präsenzbesuch hat Vorrang, wenn der Pflegebedürftige ihn wünscht.

Fragen zur Video-Pflegeberatung?

Wir beantworten alle Ihre Fragen

Kontakt aufnehmen

Was muss in der Beratung besprochen werden?

Die Inhalte sind unabhängig davon, ob die Beratung per Video oder vor Ort stattfindet. Der Berater muss folgende Punkte ansprechen und dokumentieren:

Pflichtinhalte der Beratung

  1. Pflegesituation erfassen: Wie geht es dem Pflegebedürftigen? Welche Einschränkungen bestehen? Hat sich seit der letzten Beratung etwas verändert?

  2. Pflegepersonen einbeziehen: Wer pflegt? Wie geht es den pflegenden Angehörigen? Gibt es Anzeichen von Überlastung?

  3. Qualität der Pflege einschätzen: Wird der Pflegebedürftige angemessen versorgt? Gibt es Hinweise auf Mängel?

  4. Bedarfe erkennen: Braucht der Pflegebedürftige zusätzliche Hilfsmittel? Wäre ein Pflegedienst sinnvoll? Sollte der Pflegegrad überprüft werden?

  5. Informieren und beraten: Welche Leistungen stehen dem Pflegebedürftigen zu? Welche Entlastungsangebote gibt es?

Die ehrliche Einschränkung bei Video

Per Video kann der Berater nicht alles erfassen, was bei einem Hausbesuch sichtbar wäre:

  • Der Hautzustand (Dekubitusgefahr) lässt sich per Kamera nur eingeschränkt beurteilen
  • Die Wohnsituation (Stolperfallen, Barrierefreiheit) ist nicht vollständig einsehbar
  • Gerüche (Hygiene, Verwahrlosung) bleiben verborgen
  • Die Atmosphäre im Haushalt ist schwerer einzuschätzen

Ein erfahrener Berater kann vieles kompensieren – durch gezielte Fragen, durch Bitten, bestimmte Bereiche zu zeigen, durch aufmerksames Beobachten von Mimik und Körpersprache. Aber ein vollwertiger Ersatz für den Hausbesuch ist die Videoberatung nicht.

Ablauf einer Video-Pflegeberatung

Vor dem Termin

  1. Terminvereinbarung: Der Pflegedienst oder die Beratungsstelle vereinbart einen Termin mit dem Pflegebedürftigen und klärt, ob eine Videoberatung gewünscht ist.

  2. Technische Vorbereitung: Der Pflegebedürftige (oder eine unterstützende Person) erhält einen Link oder eine Anleitung, wie die Videoverbindung hergestellt wird.

  3. Testlauf: Bei technisch unsicheren Personen empfiehlt sich ein kurzer Testanruf vorab.

Während der Beratung

  • Begrüßung und Vorstellung
  • Abfrage der aktuellen Pflegesituation
  • Einbezug der Pflegeperson (wenn anwesend)
  • Besprechung von Problemen und Fragen
  • Information über Leistungsansprüche und Entlastungsangebote
  • Zusammenfassung und Verabschiedung

Die Beratung dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten – ähnlich wie ein Hausbesuch.

Nach der Beratung

Der Berater erstellt einen Nachweis, der an die Pflegekasse übermittelt wird. Dieser enthält:

  • Datum und Dauer der Beratung
  • Vermerk, dass die Beratung per Video stattfand
  • Zusammenfassung der besprochenen Inhalte
  • Gegebenenfalls Empfehlungen (z.B. Pflegegradüberprüfung, Hilfsmittel)

Technische Anforderungen für Anbieter

Wer als Pflegedienst oder Beratungsstelle Pflegeberatung per Video anbieten möchte, braucht einen geeigneten Videodienstanbieter.

Anforderungen an den Videodienstanbieter

Anforderung Bedeutung
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Die Kommunikation darf nicht von Dritten eingesehen werden können
Server in Deutschland/EU DSGVO-Konformität, kein Zugriff durch US-Behörden
Keine Aufzeichnung Die Beratung wird nicht gespeichert
Einfacher Zugang Der Pflegebedürftige sollte ohne Installation teilnehmen können

Warum MeetOne für Pflegeberatung geeignet ist

MeetOne nutzt eine Peer-to-Peer-Architektur: Die Video- und Audiodaten werden direkt zwischen den Teilnehmern übertragen, ohne über zentrale Server zu laufen. Das bedeutet: Selbst der Anbieter kann die Inhalte der Beratung nicht mitsehen.

Für den Pflegebedürftigen ist die Teilnahme einfach: Er erhält einen Link per E-Mail oder SMS, klickt darauf und ist im Gespräch – ohne App-Installation, ohne Registrierung, ohne technische Hürden.

Zusammenfassung: Pflegeberatung per Video

  • Pflichtberatung nach §37.3 SGB XI kann per Video stattfinden
  • Voraussetzung: Einwilligung des Pflegebedürftigen und technische Ausstattung
  • Bei Erstberatung oder Verdacht auf Gefährdung ist ein Hausbesuch erforderlich
  • Die Inhalte der Beratung sind identisch zur Präsenzberatung
  • Körperliche Inaugenscheinnahme ist per Video eingeschränkt möglich
MeetOne kostenlos testen

Fazit

Die Videoberatung nach §37.3 SGB XI ist eine sinnvolle Ergänzung zum klassischen Hausbesuch – kein Ersatz. Für Pflegebedürftige, die technisch ausgestattet und einverstanden sind, bietet sie eine praktische Alternative: Keine Terminkoordination für den Hausbesuch, keine fremde Person in der Wohnung, flexiblere Zeitfenster.

Für Pflegedienste und Beratungsstellen erweitert die Videoberatung die Möglichkeiten, ihre Klienten zu erreichen. Die technischen Anforderungen sind überschaubar, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind geklärt.

Die Entscheidung, ob eine Beratung per Video oder vor Ort stattfindet, sollte immer vom Einzelfall abhängen. Nicht jeder Pflegebedürftige profitiert von der Videoberatung – und nicht jede Situation lässt sich per Bildschirm erfassen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Regelungen zur Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI können sich ändern – prüfen Sie im Zweifelsfall die aktuellen Vorgaben Ihrer Pflegekasse.