Warum es einen Abschlag für reine Video-Quartale gibt
Die Videosprechstunde ist abrechnungstechnisch den meisten Präsenzleistungen gleichgestellt. Ärzte rechnen dieselben GOPs ab, ergänzt um das Suffix V und den Technikzuschlag GOP 01450. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn ein Patient in einem Quartal ausschließlich per Video behandelt wird und kein einziger persönlicher Kontakt in der Praxis stattfindet, greift die Pseudo-GOP 88220.
Die Logik dahinter ist nachvollziehbar: Die Versichertenpauschale (z. B. GOP 03000 beim Hausarzt oder GOP 04000 beim Facharzt) soll unter anderem Praxiskosten abdecken, die bei einem Patientenbesuch anfallen. Dazu zählen Empfang, Wartebereich, MFA-Tätigkeiten vor Ort oder die Nutzung von Praxisräumen. Wenn ein Patient das Quartal über nur per Video behandelt wird, entfallen diese Kosten. Der Bewertungsausschuss hat deshalb einen prozentualen Abschlag auf die Versichertenpauschale festgelegt.
Wie die Pseudo-GOP 88220 funktioniert
Die 88220 ist keine Ziffer, die Sie aktiv abrechnen. Sie wird von der Kassenärztlichen Vereinigung automatisch zugesetzt, wenn im Abrechnungsdatensatz eines Patienten ausschließlich Videoleistungen (Suffix V) dokumentiert sind und kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im selben Quartal vorliegt.
Der Abschlag im Detail
Der prozentuale Abzug variiert je nach Fachgruppe:
| Fachgruppe | Abschlag auf die Versichertenpauschale |
|---|---|
| Hausärzte | 20 % |
| Psychotherapie | 20 % |
| Psychiatrie | 25 % |
| Kinder- und Jugendpsychiatrie | 25 % |
| Fachärzte (übrige) | 20 % |
Konkret bedeutet das: Die KV prüft nach Quartalsende, ob für einen Behandlungsfall mindestens ein Kontakt ohne Video-Suffix dokumentiert ist. Ist das nicht der Fall, wird die Versichertenpauschale um den jeweiligen Prozentsatz gekürzt. Sie als Arzt sehen den Abzug erst in der Quartalsabrechnung.
Was zählt als persönlicher Kontakt?
Entscheidend ist ein dokumentierter Arzt-Patienten-Kontakt, der nicht mit dem Suffix V gekennzeichnet ist. Das kann sein:
- Ein regulärer Praxisbesuch
- Ein Hausbesuch
- Ein persönlicher Kontakt im Rahmen einer Notfallbehandlung
Ein Telefonat allein reicht in der Regel nicht aus, da es sich dabei abrechnungstechnisch um einen mittelbaren Kontakt handelt.
Wann greift der Abschlag nicht?
Die gute Nachricht: Der Abschlag lässt sich durch einen einzigen Präsenzkontakt im Quartal vollständig vermeiden. Sobald im Behandlungsfall neben den Videoleistungen auch nur ein persönlicher Kontakt dokumentiert ist, wird die Versichertenpauschale ungekürzt ausgezahlt.
Das gilt unabhängig von der Reihenfolge: Es spielt keine Rolle, ob der Präsenzkontakt am Anfang, in der Mitte oder am Ende des Quartals stattfindet. Entscheidend ist nur, dass er innerhalb desselben Quartals dokumentiert ist.
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Zusammenspiel mit der 50-Prozent-Regel
Neben der Pseudo-GOP 88220 gibt es eine weitere Begrenzung: Die sogenannte 50-Prozent-Regel. Sie besagt, dass maximal 50 % aller Behandlungsfälle einer Praxis pro Quartal ausschließlich per Video durchgeführt werden dürfen.
Beide Regelungen verfolgen dasselbe Ziel, wirken aber auf unterschiedlichen Ebenen:
| Regelung | Bezugsebene | Auswirkung |
|---|---|---|
| Pseudo-GOP 88220 | Einzelner Patient | Abschlag auf dessen Versichertenpauschale |
| 50-Prozent-Regel | Gesamte Praxis | Begrenzung des Anteils reiner Video-Fälle |
Wer den Abschlag bei jedem einzelnen Patienten vermeidet (durch mindestens einen Präsenzkontakt pro Quartal), hält in der Regel auch die 50-Prozent-Grenze ein. Umgekehrt gilt das nicht: Selbst wenn die Praxis insgesamt unter 50 % liegt, fällt der Abschlag trotzdem an, wenn ein einzelner Patient ausschließlich per Video behandelt wurde.
Praktische Quartalsplanung
Der Abschlag ist kein Grund, auf Videosprechstunden zu verzichten. Er lässt sich mit einer strukturierten Quartalsplanung vermeiden, ohne den Praxisablauf grundlegend zu ändern.
Quartalsanfang mit Präsenzkontakt
Eine bewährte Vorgehensweise: Patienten, die regelmäßig per Video betreut werden, zu Beginn eines neuen Quartals einmal in die Praxis einladen. Dieser eine Kontakt reicht aus, um den Abschlag für das gesamte Quartal zu verhindern. Die verbleibenden Termine können dann per Video stattfinden.
Patientengruppen identifizieren
Nicht bei jedem Patienten besteht ein Risiko. Betroffen sind nur Patienten, die ausschließlich per Video behandelt werden. In den meisten Praxen kommen die meisten Patienten ohnehin mindestens einmal pro Quartal persönlich vorbei, sei es für Blutabnahmen, Untersuchungen oder Rezeptabholungen.
Besonders relevant ist die Thematik für:
- Psychotherapeutische Praxen mit hohem Videoanteil
- Praxen mit überregionalem Einzugsgebiet
- Fachärzte, deren Behandlung sich gut für reine Videokontakte eignet
Dokumentation beachten
Die KV wertet den Abrechnungsdatensatz maschinell aus. Wenn ein Präsenzkontakt stattgefunden hat, muss er auch korrekt dokumentiert und abgerechnet sein. Ein vergessener Abrechnungseintrag kann dazu führen, dass der Abschlag trotz tatsächlichem Praxisbesuch angesetzt wird.
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Wie die KV den Abschlag berechnet
Der Ablauf ist vollständig automatisiert:
- Quartalsende: Die Praxis reicht die Abrechnung bei der KV ein
- Maschinelle Prüfung: Die KV-Software analysiert jeden Behandlungsfall auf das Vorhandensein von Nicht-Video-Kontakten
- Zusetzung: Bei reinen Video-Fällen wird die Pseudo-GOP 88220 automatisch zugesetzt
- Kürzung: Die Versichertenpauschale wird um den fachgruppenspezifischen Prozentsatz reduziert
- Honorarbescheid: Die Kürzung erscheint im Quartalsbescheid
Die ehrliche Einschränkung: Die genaue technische Umsetzung kann zwischen den einzelnen KVen leicht variieren. Im Zweifelsfall lohnt sich eine Rückfrage bei der zuständigen KV-Abrechnungsberatung.
Pseudo-GOP 88220 auf einen Blick
- Der Abschlag betrifft nur Patienten ohne jeden Präsenzkontakt im Quartal
- Ein einziger persönlicher Kontakt pro Quartal verhindert den Abschlag vollständig
- Die KV setzt die 88220 automatisch zu, eine aktive Abrechnung ist nicht nötig
- Sorgfältige Dokumentation aller Präsenzkontakte ist entscheidend
- Die Regelung ergänzt die 50-Prozent-Regel, ersetzt sie aber nicht
Fazit
Die Pseudo-GOP 88220 ist kein Hindernis für die Videosprechstunde, sondern ein Mechanismus, der den Unterschied zwischen reiner Fernbehandlung und dem Praxisbetrieb abbilden soll. Wer seine Quartalsplanung so gestaltet, dass videoaffine Patienten mindestens einmal persönlich in der Praxis erscheinen, vermeidet den Abschlag vollständig. Die wichtigste Maßnahme dabei: eine saubere Dokumentation, damit der Präsenzkontakt auch in der Abrechnung sichtbar wird.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Abrechnungsberatung. Die konkreten Abschlagssätze und Regelungen können sich ändern und zwischen KV-Regionen variieren. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung.