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Telematikinfrastruktur 2026: Was Praxen jetzt wissen müssen

Die Telematikinfrastruktur verändert sich grundlegend: TI-Gateway statt Konnektor, HL7 FHIR wird verbindlich, ePA 3.0 geht live. Was das für Praxen konkret bedeutet und wo die Videosprechstunde ins Bild passt.

Telematikinfrastruktur 2026: Was Praxen jetzt wissen müssen

Warum sich gerade so viel ändert

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das digitale Rückgrat des deutschen Gesundheitswesens. Sie verbindet Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen über ein geschlossenes, sicheres Netzwerk. Seit 2026 befindet sich die TI in einem umfassenden Umbau, den die gematik als "TI 2.0" bezeichnet.

Was bisher über physische Konnektoren lief, wird schrittweise in die Cloud verlagert. Gleichzeitig werden neue Standards für den Datenaustausch verbindlich. Für Praxen bedeutet das: Es gibt konkreten Handlungsbedarf, aber auch die Chance, alte Hardware loszuwerden.

Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Veränderungen, ordnet ein, was davon Praxen tatsächlich betrifft, und klärt ein häufiges Missverständnis: die Rolle der Videosprechstunde in der TI.

TI-Transformation: Vom Konnektor zum TI-Gateway

Das Problem mit dem Konnektor

Seit Einführung der TI mussten Praxen einen physischen Konnektor installieren, ein Gerät, das die sichere Verbindung zur TI herstellt. Diese Konnektoren hatten von Anfang an Kritik auf sich gezogen: hohe Kosten, aufwendige Wartung, regelmäßig ablaufende Zertifikate und eine fehleranfällige Hardware, die in der Praxis oft Probleme verursachte.

Der Weg zum TI-Gateway

Die gematik hat mit der TI 2.0 den Wechsel zu einem cloudbasierten Modell eingeleitet. Statt eines physischen Konnektors in der Praxis stellt ein TI-Gateway die Verbindung über das Internet her. Der Zugang wird über eine Smartcard (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) authentifiziert.

Was das praktisch bedeutet:

  • Der physische Konnektor entfällt mittelfristig
  • Die Verbindung läuft über einen zertifizierten TI-Gateway-Anbieter
  • Die Praxis benötigt weiterhin einen Internetzugang und die entsprechenden Karten
  • Die Migration erfolgt schrittweise, ein fester Stichtag für die Abschaltung aller Konnektoren steht noch nicht fest

Die ehrliche Einschränkung: Der Übergang ist nicht so reibungslos, wie er klingt. Praxen sind von ihrem PVS-Hersteller abhängig, der die TI-Gateway-Anbindung unterstützen muss. Nicht alle PVS-Systeme sind gleich weit in der Umsetzung.

Mobile TI: Flexibler Zugang für unterwegs

Eine der greifbaren Neuerungen der TI 2.0 ist die Möglichkeit, TI-Dienste auch mobil zu nutzen. Über das TI-Gateway können Praxen künftig von Tablets oder Laptops auf ePA, KIM und andere TI-Dienste zugreifen, ohne an den stationären Konnektor gebunden zu sein.

Das ist besonders relevant für:

  • Hausbesuche, bei denen Ärzte Zugriff auf die ePA benötigen
  • MVZ-Strukturen mit mehreren Standorten
  • Praxen, die mit mobilen Arbeitsplätzen arbeiten

Die Voraussetzung bleibt: ein eHBA zur Authentifizierung und eine gesicherte Internetverbindung. Die Sicherheitsanforderungen der TI gelten unabhängig vom Endgerät.

HL7 FHIR und ISiK: Der neue Standard für Datenaustausch

Was ist FHIR?

HL7 FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources) ist ein internationaler Standard für den Austausch von Gesundheitsdaten. Er definiert, wie medizinische Informationen strukturiert und zwischen verschiedenen Systemen übertragen werden.

Was ist ISiK?

ISiK (Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern) ist ein von der gematik definiertes Profil, das festlegt, wie FHIR in der deutschen Gesundheits-IT konkret umzusetzen ist. Ab 2026 wird ISiK für Krankenhäuser verbindlich. Für den ambulanten Bereich gibt es mit ISiP (Informationstechnische Systeme in der Pflege) und den KBV-FHIR-Profilen vergleichbare Anforderungen.

Was das für Praxen bedeutet

Im Alltag werden Praxen die Auswirkungen vor allem über ihr PVS bemerken:

  • Befunde, Arztbriefe und Laborwerte werden in einem einheitlichen Format ausgetauscht
  • Die ePA nutzt FHIR als Datenformat
  • Perspektivisch soll der Datenaustausch zwischen PVS, ePA und anderen Plattformen deutlich reibungsloser funktionieren

Die Umstellung betrifft in erster Linie die Softwarehersteller. Praxen sollten bei ihrem PVS-Anbieter nachfragen, ob und wann FHIR-basierte Schnittstellen verfügbar sind.

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ePA 3.0 als TI-Dienst

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist einer der zentralen Dienste, die über die TI laufen. Mit der ePA 3.0 wurden mehrere Änderungen eingeführt:

  • Opt-out statt Opt-in: Alle gesetzlich Versicherten erhalten automatisch eine ePA, sofern sie nicht aktiv widersprechen
  • Ärzte sind verpflichtet, relevante Behandlungsdaten in die ePA einzustellen
  • Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die TI, authentifiziert über eHBA und SMC-B

Die ePA läuft ausschließlich über die Telematikinfrastruktur. Ohne TI-Anbindung kann eine Praxis weder ePA-Daten lesen noch einstellen.

KIM: Sichere Kommunikation im Medizinwesen

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist der sichere E-Mail-Dienst der TI. Über KIM versenden Praxen unter anderem:

  • eArztbrief: Strukturierte Arztbriefe an weiterbehandelnde Ärzte
  • eAU: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an Krankenkassen
  • Befunde: Laborbefunde und Untersuchungsergebnisse

KIM ersetzt den bisherigen Versand per Fax und Post durch eine verschlüsselte, TI-interne Kommunikation. Der Dienst wird über einen KIM-Anbieter bereitgestellt, die Kosten sind in der Regel über die TI-Pauschale abgedeckt.

KIM vs. normale E-Mail

Der wesentliche Unterschied: KIM-Nachrichten verlassen nie die TI. Sie werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt zwischen den Teilnehmern übertragen. Herkömmliche E-Mails erfüllen die Anforderungen an die ärztliche Schweigepflicht in der Regel nicht.

Videosprechstunde und TI: Ein wichtiger Unterschied

Hier herrscht ein weit verbreitetes Missverständnis, das aufgeklärt werden sollte.

Die Videosprechstunde läuft nicht über die TI

Die Videosprechstunde ist kein TI-Dienst. Sie läuft über das offene Internet, bereitgestellt von zertifizierten Anbietern gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte. Die Zertifizierung erfolgt durch die KBV, nicht durch die gematik.

Das bedeutet konkret:

  • Eine Praxis kann die Videosprechstunde nutzen, unabhängig vom Stand ihrer TI-Anbindung
  • Die Videosprechstunde benötigt keinen Konnektor und kein TI-Gateway
  • Die Sicherheitsanforderungen (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Datenschutz) werden durch die KBV-Zertifizierung sichergestellt, nicht durch die TI

Wo sich TI und Videosprechstunde berühren

Auch wenn die Videosprechstunde selbst nicht über die TI läuft, gibt es Berührungspunkte:

  • Die Dokumentation einer Videosprechstunde erfolgt im PVS, das wiederum an die TI angebunden ist
  • eAU und eArztbrief, die aus einer Videosprechstunde resultieren, werden über KIM versendet, also über die TI
  • Perspektivisch könnte die ePA genutzt werden, um vor einer Videosprechstunde relevante Befunde einzusehen

Die Videosprechstunde ist also ein eigenständiger Kanal für die Patientenkommunikation, während die TI die Infrastruktur für den Datenaustausch zwischen den Institutionen bildet.

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TI-Pauschale: Was Praxen erstattet bekommen

Die Kosten für die TI-Anbindung werden anteilig über die TI-Pauschale erstattet. Diese wird quartalsweise über die KV ausgezahlt und soll die laufenden Kosten für Konnektor, Kartenterminal, SMC-B, eHBA und TI-Dienste abdecken.

Aktuelle Erstattungssätze

Die genauen Beträge werden regelmäßig angepasst. Die Pauschale umfasst unter anderem:

Komponente Erstattung (quartalsweise, ca.)
Konnektor / TI-Gateway Wird über Betriebskostenpauschale abgedeckt
eHBA Erstattung der Erstausstellung
SMC-B Erstattung der Erstausstellung und Folgekarten
KIM-Dienst In der Betriebskostenpauschale enthalten
ePA-Modul In der Betriebskostenpauschale enthalten

Die ehrliche Einschränkung: Die TI-Pauschale deckt die tatsächlichen Kosten nicht immer vollständig ab. Gerade bei der Ersteinrichtung und bei PVS-Updates entstehen oft Zusatzkosten, die über die Pauschale hinausgehen.

Die Videosprechstunde wird übrigens separat über EBM-Ziffern abgerechnet und ist nicht Teil der TI-Pauschale.

Was passiert, wenn eine Praxis die TI verweigert

Diese Frage stellen sich manche Praxen, die die TI als bürokratische Belastung empfinden. Die Antwort ist klar:

Pflicht zur TI-Anbindung

Vertragsärztliche Praxen sind gesetzlich verpflichtet, sich an die TI anzubinden. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus mehreren Bestimmungen des SGB V (u. a. §§ 341, 360 SGB V) sowie dem Bundesmantelvertrag-Ärzte. Praxen ohne TI-Anbindung riskieren:

  • Honorarkürzungen: Die KV kann das Honorar kürzen, wenn die TI-Anbindung nicht vorliegt
  • Fehlende Funktionalität: Ohne TI kein eRezept, keine ePA, kein KIM. Da das eRezept seit 2024 für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend ist, ist eine Praxis ohne TI in der Verschreibung massiv eingeschränkt
  • Ausschluss aus Versorgungsstrukturen: Langfristig werden immer mehr Prozesse über die TI abgewickelt. Praxen ohne Anbindung schließen sich zunehmend selbst aus

Die praktische Realität

In der Praxis gibt es noch vereinzelt Ärzte, die versuchen, ohne TI zu arbeiten. Das wird mit jedem weiteren TI-Dienst, der verpflichtend wird, schwieriger. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wann eine TI-Anbindung unvermeidbar wird.

Häufige Fragen

"Muss ich wirklich die TI nutzen?"

Ja, sofern die Praxis an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung sind derzeit nicht verpflichtet, können aber von TI-Diensten wie der ePA profitieren.

"Was passiert, wenn mein Konnektor ausläuft?"

Die Zertifikate der Konnektoren haben eine begrenzte Laufzeit. Wenn das Zertifikat abläuft, muss entweder ein neues Zertifikat aufgespielt oder der Konnektor durch eine TI-Gateway-Lösung ersetzt werden. Der PVS-Anbieter ist hier der erste Ansprechpartner.

"Brauche ich die TI für die Videosprechstunde?"

Nein. Die Videosprechstunde ist ein eigenständiger Dienst, der über KBV-zertifizierte Anbieter läuft. Sie benötigt keine TI-Anbindung. Die Dokumentation und Folgedokumente (eAU, eArztbrief) nutzen dann aber die TI.

"Wie wähle ich einen TI-Gateway-Anbieter?"

Die gematik führt eine Liste zugelassener Anbieter. Entscheidend ist, dass der Anbieter vom PVS der Praxis unterstützt wird. Die Wahl sollte daher in Abstimmung mit dem PVS-Hersteller erfolgen.

TI und Videosprechstunde: Die wichtigsten Punkte

  • Die TI ist Pflicht für Vertragsarztpraxen und umfasst ePA, KIM, eRezept
  • Die Videosprechstunde läuft separat über KBV-zertifizierte Anbieter, nicht über die TI
  • Die TI-Transformation ersetzt den Konnektor durch ein cloudbasiertes TI-Gateway
  • HL7 FHIR wird der verbindliche Standard für den Datenaustausch
  • Praxen ohne TI-Anbindung riskieren Honorarkürzungen und funktionale Einschränkungen
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Fazit

Die Telematikinfrastruktur wird 2026 grundlegend modernisiert. Der Wechsel vom Konnektor zum TI-Gateway, die verbindliche Einführung von FHIR-Standards und die ePA 3.0 verändern den Praxisalltag. Für Praxen ist es sinnvoll, den Migrationspfad mit ihrem PVS-Anbieter frühzeitig zu klären. Und unabhängig vom TI-Stand: Die Videosprechstunde funktioniert als eigenständiger, KBV-zertifizierter Dienst und ist von der TI-Transformation nicht direkt betroffen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle technische oder rechtliche Beratung. Für den aktuellen Stand der TI-Anforderungen konsultieren Sie die gematik oder Ihre zuständige KV.