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Videosprechstunde abrechnen: EBM-Ziffern und Voraussetzungen

Welche EBM-Ziffern gibt es für die Videosprechstunde? Technikzuschlag, Authentifizierung und die wichtigsten Abrechnungsregeln für Ärzte und Psychotherapeuten im Überblick.

Videosprechstunde abrechnen: EBM-Ziffern und Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Abrechnung

Bevor Sie Videosprechstunden abrechnen können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. KBV-zertifizierter Videodienstanbieter – nur Anbieter, die nach Anlage 31b BMV-Ä zertifiziert sind, dürfen für GKV-Abrechnungen genutzt werden
  2. Meldung bei der KV – je nach Kassenärztlicher Vereinigung ist eine Anzeige oder Genehmigung erforderlich

Zusätzlich benötigen Sie für jede Videosprechstunde die schriftliche Einwilligung des Patienten nach DSGVO.

Der Technikzuschlag: GOP 01450

Die zentrale Abrechnungsziffer für alle Videosprechstunden ist der Technikzuschlag GOP 01450:

Bewertung 40 Punkte
Euro-Betrag (2026) ca. 5,15 €
Quartalsdeckelung 700 Punkte (ca. 90 €) pro Patient

Der Technikzuschlag wird zusätzlich zur eigentlichen Leistung abgerechnet – also zusätzlich zur Gesprächsziffer, Beratung oder Therapiesitzung.

Bei Gruppentherapien: Der Technikzuschlag wird nur einmal pro Sitzung abgerechnet, nicht pro Teilnehmer.

Authentifizierung ohne eGK: GOP 01444

Wenn Sie einen Patienten behandeln, dessen Versichertendaten Sie noch nicht per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) erfasst haben, können Sie den Authentifizierungszuschlag GOP 01444 abrechnen:

Bewertung 10 Punkte
Euro-Betrag (2026) ca. 1,29 €

Dies ist relevant für Neupatienten, die Sie erstmals per Video sehen.

Abrechnung für Ärzte

Seit 2025 gelten für Ärzte vereinfachte Regeln:

  • Keine Leistungsbegrenzung mehr für Videosprechstunden
  • Bis zu 50 % aller Behandlungsfälle können ausschließlich per Video erfolgen
  • AU-Bescheinigungen können unbegrenzt per Video ausgestellt werden

Die meisten ärztlichen Gesprächsleistungen können per Video erbracht werden. Die Abrechnung erfolgt über die reguläre GOP mit dem Suffix V für Video:

Leistung GOP Suffix
Problemorientiertes Gespräch (Hausarzt) 03230 V
Problemorientiertes Gespräch (Facharzt) 04230 V
Psychiatrisches Gespräch 21220, 21221 V
Neurologisches Gespräch 16220 V
Kinder-/Jugendpsychiatrisches Gespräch 14220–14222 V

Abrechnung für Psychotherapeuten

Für Psychotherapeuten gibt es spezifische Regelungen:

Videofähige Leistungen

Leistung GOP Suffix
Psychotherapeutische Sprechstunde 35151 V, W
Probatorische Sitzung 35150 V, W
Akutbehandlung 35152 V, W
Einzeltherapie (alle Verfahren) 35401–35435 V, W
Gruppentherapie (alle Verfahren) 35503–35718 V, W

Suffix V = Videotherapie
Suffix W = Video mit therapeutischem Gespräch

Die 50-Prozent-Regel

Bis zu 50 % aller Behandlungsfälle können vollständig per Video durchgeführt werden.

Empfehlung der KBV: Mindestens eine Sprechstunde (50 Min.) und eine probatorische Sitzung (50 Min.) sollten in Präsenz stattfinden, bevor die Therapie per Video fortgesetzt wird.

Abschläge vermeiden: Die GOP 88220

Wenn Sie einen Patienten ausschließlich per Video behandeln (kein persönlicher Kontakt im Quartal), wird die Pseudo-GOP 88220 angesetzt. Das führt zu Abschlägen:

Fachgruppe Abschlag
Psychotherapie 20 %
Psychiatrie 25 %
Kinder-/Jugendpsychiatrie 25 %

So vermeiden Sie den Abschlag: Mindestens ein persönlicher Kontakt pro Quartal reicht aus, um den vollen Vergütungssatz zu erhalten.

Portopauschalen

Für den Versand von Dokumenten an Patienten nach einer Videosprechstunde können Sie Portopauschalen abrechnen:

GOP Betrag
40128 0,99 €
40130 variabel

Punktwert 2026

Der bundesweite Orientierungspunktwert wurde zum 1. Januar 2025 um 3,85 % erhöht. Für 2026 liegt er bei etwa 12,87 Cent pro Punkt (regionale Abweichungen möglich).

Zusammenfassung

Was Wie
Technikzuschlag GOP 01450 (ca. 5,15 €) bei jeder Videosprechstunde
Authentifizierung GOP 01444 (ca. 1,29 €) bei Neupatienten ohne eGK
Eigentliche Leistung Reguläre GOP mit Suffix V oder W
Abschlag vermeiden Mind. 1× pro Quartal persönlicher Kontakt

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Abrechnungsberatung. Die Punktwerte und Euro-Beträge können je nach KV-Region variieren. Stand: Januar 2026.