Das Wichtigste vorab
Grundvoraussetzung für die Abrechnung von Videosprechstunden ist die Nutzung eines KBV-zertifizierten Videodienstanbieters. Die Zertifizierung nach Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) ist Pflicht – unabhängig davon, welche KV zuständig ist.
Die Meldung bei der KV dient dazu, dass die Abrechnungsstelle weiß, dass Sie einen zertifizierten Anbieter nutzen. Je nach KV gibt es drei verschiedene Verfahren:
- Keine Meldung erforderlich – Sie können direkt abrechnen
- Anzeigeverfahren – formlose Mitteilung oder Meldeformular
- Genehmigungsverfahren – Antrag mit Wartezeit auf Freigabe
Übersicht: Welche KV verlangt was?
| Verfahren | KVen |
|---|---|
| Keine Meldung nötig | Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen |
| Anzeige (formlos oder Formular) | Berlin, Brandenburg, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe |
| Genehmigung erforderlich | Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
Zertifikat und AVV benötigt?
Einige KVen verlangen das Zertifikat des Videodienstanbieters oder einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Bei MeetOne können Sie diese Dokumente im eingeloggten Bereich herunterladen.
Alle 17 KVen im Detail
Baden-Württemberg
Verfahren: Meldeformular
Die KV Baden-Württemberg stellt ein Meldeformular zum Download bereit. Sie finden es auf der Formular-Seite der KVBW unter dem Buchstaben V bei „Videosprechstunde".
Füllen Sie das Formular maschinell aus und senden Sie es an die angegebene Adresse.
Bayern
Verfahren: Genehmigung (vereinfachtes Verfahren möglich)
Zur Durchführung und Abrechnung der Videosprechstunde ist grundsätzlich eine Genehmigung der KV Bayern notwendig. Derzeit gibt es jedoch ein vereinfachtes Anzeigeverfahren, das den Aufwand reduziert.
Beide Formulare – den Genehmigungsantrag und das vereinfachte Anzeigeformular – finden Sie auf der Formular-Seite der KVB unter V – Videosprechstunde.
Besonderheit Bayern: Die Anlage 2 muss vom Videodienstanbieter unterschrieben sein. Bei MeetOne können Sie die unterschriebene Anlage 2 im eingeloggten Bereich herunterladen.
Berlin
Verfahren: Formlose Meldung per E-Mail
Melden Sie Ihren Videodienstanbieter per E-Mail an videosprechstunde@kvberlin.de unter Angabe Ihrer BSNR (Betriebsstättennummer).
Brandenburg
Verfahren: Formlose Mitteilung
Senden Sie der KV Brandenburg eine formlose Mitteilung über die Nutzung eines Videodienstanbieters. Folgende Formulierung können Sie verwenden:
„Hiermit erkläre ich, dass ich für die Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde einen zertifizierten Videodienstanbieter gem. Anlage 31b zum BMV-Ä nutze."
Datum, Unterschrift
Bremen
Verfahren: Formlose Mitteilung
Senden Sie der KV Bremen eine formlose Mitteilung. Folgende Formulierung können Sie verwenden:
„Hiermit erkläre ich, dass ich für die Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde einen zertifizierten Videodienstanbieter gem. Anlage 31b zum BMV-Ä nutze."
Datum, Unterschrift
Hamburg
Verfahren: Meldeformular
Füllen Sie das Meldeformular der KV Hamburg aus und senden Sie es an Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Abrechnungsabteilung.
Hessen
Verfahren: Meldeformular
Füllen Sie das Meldeformular der KV Hessen aus und senden Sie es an die im Formular angegebene Adresse.
Mecklenburg-Vorpommern
Verfahren: Keine Meldung erforderlich
Die KV Mecklenburg-Vorpommern verlangt keine Anzeige oder Meldung. Sie können direkt abrechnen, sofern Sie einen zertifizierten Videodienstanbieter nutzen.
Niedersachsen
Verfahren: Keine Meldung erforderlich
Die KV Niedersachsen verlangt keine Anzeige oder Meldung. Sie können direkt abrechnen, sofern Sie einen zertifizierten Videodienstanbieter nutzen.
Nordrhein
Verfahren: Online-Antrag oder Formular
Mitglieder der KV Nordrhein können den Antrag digital über das KV-Portal stellen. Alternativ steht ein Formular zur Genehmigung auf der Website zur Verfügung (auf der Seite etwas nach unten scrollen).
Besonderheit Nordrhein: Das Zertifikat des Videodienstanbieters muss mitgeschickt werden.
Rheinland-Pfalz
Verfahren: Genehmigung erforderlich
Mitglieder der KV RLP müssen einen Antrag stellen, der auf der Website der KV RLP bereitgestellt wird. Eingehende Anträge werden geprüft.
Wichtig: Die alleinige Anzeige des Anbieters reicht nicht aus. Sie müssen auf die Rückmeldung und Genehmigung warten, bevor Sie abrechnen können.
Saarland
Verfahren: Genehmigung mit Zertifikat
Die KV Saarland verlangt das ausgefüllte Antragsformular sowie das Zertifikat des Videodienstanbieters.
Sachsen
Verfahren: Genehmigung erforderlich
Die KV Sachsen verlangt das ausgefüllte Antragsformular auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der Videosprechstunde.
Wichtig: Die alleinige Anzeige des Anbieters reicht nicht aus. Sie müssen auf die Rückmeldung und Genehmigung warten.
Sachsen-Anhalt
Verfahren: Genehmigung erforderlich
Die KV Sachsen-Anhalt verlangt das ausgefüllte Meldeformular zur Genehmigung.
Wichtig: Die alleinige Anzeige des Anbieters reicht nicht aus. Sie müssen auf die Rückmeldung und Genehmigung warten.
Schleswig-Holstein
Verfahren: Online-Registrierung
Die Registrierung erfolgt im eKVSH-Portal unter www.ekvsh.de im Bereich „Genehmigungsanträge/Videosprechstunde".
Thüringen
Verfahren: Genehmigung erforderlich
Die KV Thüringen verlangt das ausgefüllte Antragsformular auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der Videosprechstunde.
Wichtig: Die alleinige Anzeige des Anbieters reicht nicht aus. Sie müssen auf die Rückmeldung und Genehmigung warten.
Westfalen-Lippe
Verfahren: Meldeformular
Die KV Westfalen-Lippe verlangt das vollständig ausgefüllte Meldeformular.
Patienteneinwilligung nicht vergessen
Unabhängig von der KV-Meldung benötigen Sie für jede Videosprechstunde die Einwilligung des Patienten. Der Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) stellt ein Musterformular zur Patienteneinwilligung bereit, das auch für andere Fachrichtungen als Vorlage dienen kann.
Nach der Anmeldung: Abrechnung
Sobald Ihre Meldung bestätigt oder Ihre Genehmigung erteilt wurde, können Sie Videosprechstunden über die entsprechenden EBM-Ziffern abrechnen. Eine Übersicht der relevanten Abrechnungsziffern finden Sie in unserem Artikel zur Videosprechstunde-Abrechnung.
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Fazit
Die Anforderungen zur Anmeldung der Videosprechstunde variieren stark zwischen den KVen. Während Sie in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern direkt loslegen können, müssen Sie in Bayern, Sachsen oder Thüringen auf eine Genehmigung warten.
Prüfen Sie vor dem Start die Anforderungen Ihrer KV und halten Sie die notwendigen Unterlagen bereit – insbesondere das Zertifikat Ihres Videodienstanbieters, falls es verlangt wird.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Die Anforderungen der KVen können sich ändern – prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Information auf der Website Ihrer zuständigen KV. Stand: Januar 2026.