MeetOne Ratgeber

Videotherapie in der Physiotherapie: Was erlaubt ist und wie es funktioniert

Physiotherapie per Video ist seit 2020 in der GKV-Regelversorgung. Welche Behandlungen möglich sind, wie die Abrechnung funktioniert und was Sie technisch beachten müssen.

Videotherapie in der Physiotherapie: Was erlaubt ist und wie es funktioniert

Warum Videotherapie in der Physiotherapie?

Die Corona-Pandemie hat die Videotherapie in die Regelversorgung gebracht. Was als Notlösung begann, hat sich als sinnvolle Ergänzung etabliert – nicht als Ersatz für die Präsenzbehandlung, sondern als zusätzliche Option für bestimmte Situationen.

Typische Einsatzfelder sind:

  • Übungsanleitungen und Eigenübungsprogramme – der Therapeut beobachtet, korrigiert, motiviert
  • Nachsorge nach Operationen – Patienten mit eingeschränkter Mobilität können Termine wahrnehmen
  • Chronische Erkrankungen – regelmäßige Begleitung ohne Anfahrt
  • Ländliche Regionen – wo der Weg zur Praxis beschwerlich ist

Die ehrliche Einschränkung: Videotherapie funktioniert nur für einen Teil der physiotherapeutischen Arbeit. Manuelle Techniken, Lymphdrainage oder Massagen sind per Video nicht möglich. Dafür braucht es weiterhin Hände.

Rechtlicher Rahmen: Was ist erlaubt?

Die Grundlage für Videotherapie in der Physiotherapie bildet der Rahmenvertrag nach § 125 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Heilmittelverbänden. Dieser wurde 2020 um Regelungen zur Telerehabilitation ergänzt.

Die wichtigsten Regeln im Überblick

Regelung Bedeutung
50-Prozent-Grenze Maximal die Hälfte der verordneten Behandlungseinheiten darf per Video erfolgen
Erstbefund in Präsenz Der Erstbefund muss persönlich in der Praxis stattfinden
Patienteneinwilligung Der Patient muss der Videobehandlung zustimmen
Zertifizierter Anbieter Der Videodienstanbieter muss bestimmte Datenschutzanforderungen erfüllen

Nicht alles geht per Video

Der Rahmenvertrag schließt bestimmte Leistungen von der Videobehandlung aus:

  • Manuelle Therapie – erfordert Handkontakt
  • Manuelle Lymphdrainage – erfordert Handkontakt
  • Massagen – erfordert Handkontakt
  • Gerätegestützte Krankengymnastik (KGG) – erfordert Geräte in der Praxis
  • Wärme- und Kälteanwendungen – erfordert Präsenz

Geeignet für Videotherapie sind insbesondere Krankengymnastik (KG), Bewegungsübungen und funktionelles Training – also Leistungen, bei denen Anleitung, Beobachtung und Korrektur im Vordergrund stehen.

So funktioniert die GKV-Abrechnung

Die gute Nachricht: Die Abrechnung ist unkompliziert. Die Vergütung entspricht der Präsenzbehandlung – es gibt keinen Abschlag und keinen Aufschlag.

Abrechnungsweg

  1. Der Patient bringt eine reguläre Heilmittelverordnung mit (z.B. für Krankengymnastik)
  2. Die Behandlung erfolgt per Video
  3. Die Abrechnung läuft über die üblichen Positionsnummern
  4. Bei der Abrechnung wird die Behandlung als Videobehandlung gekennzeichnet

Die Kennzeichnung

Je nach Abrechnungssoftware und Kostenträger erfolgt die Kennzeichnung unterschiedlich. In der Regel wird ein Zusatzmerkmal oder eine Ergänzungsposition verwendet, die signalisiert: Diese Behandlung fand per Video statt.

Wichtig: Die 50-Prozent-Grenze bezieht sich auf die einzelne Verordnung. Bei einer Verordnung über 6x KG können also maximal 3 Einheiten per Video erfolgen.

Fragen zur Videotherapie-Abrechnung?

Wir beantworten alle Ihre Fragen

Kontakt aufnehmen

Technische Voraussetzungen

Für die Videotherapie gelten ähnliche technische Anforderungen wie für die ärztliche Videosprechstunde – wenn auch nicht ganz so streng reguliert.

Was der Videodienstanbieter bieten muss

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – die Kommunikation darf nicht von Dritten eingesehen werden können
  • Server in Deutschland oder der EU – kein Zugriff durch US-Behörden
  • Datenschutzkonformität – Auftragsverarbeitungsvertrag, DSGVO-Compliance
  • Keine Aufzeichnung – die Sitzung wird nicht gespeichert

Anforderungen an die Praxis

Komponente Empfehlung
Internetverbindung Mindestens 1 Mbit/s Upload, stabil
Kamera Weitwinkel hilfreich, um Übungen vollständig zu sehen
Mikrofon Gute Sprachverständlichkeit, ggf. externes Mikrofon
Bildschirm Groß genug, um Bewegungen des Patienten zu beurteilen
Raum Ruhig, gut beleuchtet, Hintergrund neutral

Anforderungen an den Patienten

Auch der Patient braucht eine Mindestausstattung:

  • Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera
  • Stabile Internetverbindung
  • Ausreichend Platz für Übungen (2-3 Meter)
  • Möglichkeit, das Gerät so zu positionieren, dass der Therapeut die Bewegungen sieht

Die ehrliche Einschränkung: Nicht jeder Patient ist für Videotherapie geeignet. Ältere Patienten ohne Technikaffinität, Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Patienten ohne stabiles Internet können nicht sinnvoll per Video behandelt werden.

Praxistipps für die Umsetzung

Wer Videotherapie in der Praxis etablieren möchte, sollte einige Punkte beachten.

Vor der ersten Sitzung

Patientenauswahl: Nicht jeder Patient eignet sich. Überlegen Sie vorab: Kann dieser Patient die Übungen verstehen und selbstständig ausführen? Hat er die technischen Voraussetzungen?

Einwilligung dokumentieren: Der Patient muss der Videobehandlung zustimmen. Eine kurze schriftliche Bestätigung ist empfehlenswert.

Technik-Check: Vereinbaren Sie einen kurzen Testtermin, um die Verbindung zu prüfen. Das spart Zeit und Frust in der eigentlichen Behandlung.

Während der Sitzung

Kameraposition: Bitten Sie den Patienten, das Gerät so zu positionieren, dass Sie den gesamten Körper oder den relevanten Bereich sehen können. Bei Übungen im Stand sollte die Kamera auf Hüfthöhe stehen.

Klare Anweisungen: Ohne Handkontakt müssen Sie mehr verbal erklären. Nutzen Sie einfache Sprache und demonstrieren Sie Übungen vor der Kamera.

Pausen einplanen: Videobehandlungen können für Patienten anstrengender sein als Präsenztermine. Die Konzentration auf den Bildschirm ermüdet.

Dokumentation

Die Dokumentation erfolgt wie bei Präsenzbehandlungen. Zusätzlich sollten Sie vermerken:

  • Dass die Behandlung per Video stattfand
  • Ob technische Probleme auftraten
  • Wie der Patient die Übungen umsetzen konnte

Checkliste für den Start

  • Videodienstanbieter mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wählen
  • Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen
  • Patienteninformation und Einwilligungsformular vorbereiten
  • Technik in der Praxis einrichten und testen
  • Erste Patienten identifizieren, die für Videotherapie geeignet sind
MeetOne kostenlos testen

Grenzen der Videotherapie

Die Videotherapie ist ein Werkzeug – und wie jedes Werkzeug hat sie Grenzen.

Was per Video nicht funktioniert:

  • Befunderhebung bei komplexen Beschwerdebildern
  • Behandlung bei akuten Schmerzzuständen, die manuelle Intervention erfordern
  • Patienten, die enge Führung und taktile Korrektur brauchen
  • Neurophysiologische Techniken wie PNF oder Bobath (in Reinform)

Wann Video sinnvoll ist:

  • Übungsprogramme für selbstständige Patienten
  • Regelmäßige Kontrolle und Anpassung von Eigenübungen
  • Nachsorge nach abgeschlossener Präsenzbehandlung
  • Überbrückung bei Terminschwierigkeiten

Die Entscheidung, ob eine Behandlung per Video sinnvoll ist, liegt beim Therapeuten. Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch therapeutisch sinnvoll.

Fazit

Videotherapie erweitert die Möglichkeiten der physiotherapeutischen Behandlung – sie ersetzt sie nicht. Für Übungsanleitung, Nachsorge und Begleitung chronisch Kranker bietet sie echten Mehrwert. Manuelle Techniken bleiben der Präsenzbehandlung vorbehalten.

Die Abrechnung ist unkompliziert, die technischen Anforderungen überschaubar. Wer Videotherapie anbieten möchte, braucht einen datenschutzkonformen Videodienstanbieter, eine stabile Technik und die Bereitschaft, die eigene Kommunikation anzupassen.

Der wichtigste Faktor bleibt die Patientenauswahl: Nicht jeder Patient, nicht jede Diagnose und nicht jede Behandlung eignet sich für das Videoformat.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Regelungen zur Videotherapie können sich ändern – prüfen Sie im Zweifelsfall die aktuellen Vorgaben Ihres Berufsverbands und der Krankenkassen.