Warum Videotherapie in der Physiotherapie?
Die Corona-Pandemie hat die Videotherapie in die Regelversorgung gebracht. Was als Notlösung begann, hat sich als sinnvolle Ergänzung etabliert – nicht als Ersatz für die Präsenzbehandlung, sondern als zusätzliche Option für bestimmte Situationen.
Typische Einsatzfelder sind:
- Übungsanleitungen und Eigenübungsprogramme – der Therapeut beobachtet, korrigiert, motiviert
- Nachsorge nach Operationen – Patienten mit eingeschränkter Mobilität können Termine wahrnehmen
- Chronische Erkrankungen – regelmäßige Begleitung ohne Anfahrt
- Ländliche Regionen – wo der Weg zur Praxis beschwerlich ist
Die ehrliche Einschränkung: Videotherapie funktioniert nur für einen Teil der physiotherapeutischen Arbeit. Manuelle Techniken, Lymphdrainage oder Massagen sind per Video nicht möglich. Dafür braucht es weiterhin Hände.
Rechtlicher Rahmen: Was ist erlaubt?
Die Grundlage für Videotherapie in der Physiotherapie bildet der Rahmenvertrag nach § 125 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Heilmittelverbänden. Dieser wurde 2020 um Regelungen zur Telerehabilitation ergänzt.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
| Regelung | Bedeutung |
|---|---|
| 50-Prozent-Grenze | Maximal die Hälfte der verordneten Behandlungseinheiten darf per Video erfolgen |
| Erstbefund in Präsenz | Der Erstbefund muss persönlich in der Praxis stattfinden |
| Patienteneinwilligung | Der Patient muss der Videobehandlung zustimmen |
| Zertifizierter Anbieter | Der Videodienstanbieter muss bestimmte Datenschutzanforderungen erfüllen |
Nicht alles geht per Video
Der Rahmenvertrag schließt bestimmte Leistungen von der Videobehandlung aus:
- Manuelle Therapie – erfordert Handkontakt
- Manuelle Lymphdrainage – erfordert Handkontakt
- Massagen – erfordert Handkontakt
- Gerätegestützte Krankengymnastik (KGG) – erfordert Geräte in der Praxis
- Wärme- und Kälteanwendungen – erfordert Präsenz
Geeignet für Videotherapie sind insbesondere Krankengymnastik (KG), Bewegungsübungen und funktionelles Training – also Leistungen, bei denen Anleitung, Beobachtung und Korrektur im Vordergrund stehen.
So funktioniert die GKV-Abrechnung
Die gute Nachricht: Die Abrechnung ist unkompliziert. Die Vergütung entspricht der Präsenzbehandlung – es gibt keinen Abschlag und keinen Aufschlag.
Abrechnungsweg
- Der Patient bringt eine reguläre Heilmittelverordnung mit (z.B. für Krankengymnastik)
- Die Behandlung erfolgt per Video
- Die Abrechnung läuft über die üblichen Positionsnummern
- Bei der Abrechnung wird die Behandlung als Videobehandlung gekennzeichnet
Die Kennzeichnung
Je nach Abrechnungssoftware und Kostenträger erfolgt die Kennzeichnung unterschiedlich. In der Regel wird ein Zusatzmerkmal oder eine Ergänzungsposition verwendet, die signalisiert: Diese Behandlung fand per Video statt.
Wichtig: Die 50-Prozent-Grenze bezieht sich auf die einzelne Verordnung. Bei einer Verordnung über 6x KG können also maximal 3 Einheiten per Video erfolgen.
Fragen zur Videotherapie-Abrechnung?
Wir beantworten alle Ihre Fragen
Technische Voraussetzungen
Für die Videotherapie gelten ähnliche technische Anforderungen wie für die ärztliche Videosprechstunde – wenn auch nicht ganz so streng reguliert.
Was der Videodienstanbieter bieten muss
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – die Kommunikation darf nicht von Dritten eingesehen werden können
- Server in Deutschland oder der EU – kein Zugriff durch US-Behörden
- Datenschutzkonformität – Auftragsverarbeitungsvertrag, DSGVO-Compliance
- Keine Aufzeichnung – die Sitzung wird nicht gespeichert
Anforderungen an die Praxis
| Komponente | Empfehlung |
|---|---|
| Internetverbindung | Mindestens 1 Mbit/s Upload, stabil |
| Kamera | Weitwinkel hilfreich, um Übungen vollständig zu sehen |
| Mikrofon | Gute Sprachverständlichkeit, ggf. externes Mikrofon |
| Bildschirm | Groß genug, um Bewegungen des Patienten zu beurteilen |
| Raum | Ruhig, gut beleuchtet, Hintergrund neutral |
Anforderungen an den Patienten
Auch der Patient braucht eine Mindestausstattung:
- Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera
- Stabile Internetverbindung
- Ausreichend Platz für Übungen (2-3 Meter)
- Möglichkeit, das Gerät so zu positionieren, dass der Therapeut die Bewegungen sieht
Die ehrliche Einschränkung: Nicht jeder Patient ist für Videotherapie geeignet. Ältere Patienten ohne Technikaffinität, Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Patienten ohne stabiles Internet können nicht sinnvoll per Video behandelt werden.
Praxistipps für die Umsetzung
Wer Videotherapie in der Praxis etablieren möchte, sollte einige Punkte beachten.
Vor der ersten Sitzung
Patientenauswahl: Nicht jeder Patient eignet sich. Überlegen Sie vorab: Kann dieser Patient die Übungen verstehen und selbstständig ausführen? Hat er die technischen Voraussetzungen?
Einwilligung dokumentieren: Der Patient muss der Videobehandlung zustimmen. Eine kurze schriftliche Bestätigung ist empfehlenswert.
Technik-Check: Vereinbaren Sie einen kurzen Testtermin, um die Verbindung zu prüfen. Das spart Zeit und Frust in der eigentlichen Behandlung.
Während der Sitzung
Kameraposition: Bitten Sie den Patienten, das Gerät so zu positionieren, dass Sie den gesamten Körper oder den relevanten Bereich sehen können. Bei Übungen im Stand sollte die Kamera auf Hüfthöhe stehen.
Klare Anweisungen: Ohne Handkontakt müssen Sie mehr verbal erklären. Nutzen Sie einfache Sprache und demonstrieren Sie Übungen vor der Kamera.
Pausen einplanen: Videobehandlungen können für Patienten anstrengender sein als Präsenztermine. Die Konzentration auf den Bildschirm ermüdet.
Dokumentation
Die Dokumentation erfolgt wie bei Präsenzbehandlungen. Zusätzlich sollten Sie vermerken:
- Dass die Behandlung per Video stattfand
- Ob technische Probleme auftraten
- Wie der Patient die Übungen umsetzen konnte
Checkliste für den Start
- Videodienstanbieter mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wählen
- Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen
- Patienteninformation und Einwilligungsformular vorbereiten
- Technik in der Praxis einrichten und testen
- Erste Patienten identifizieren, die für Videotherapie geeignet sind
Grenzen der Videotherapie
Die Videotherapie ist ein Werkzeug – und wie jedes Werkzeug hat sie Grenzen.
Was per Video nicht funktioniert:
- Befunderhebung bei komplexen Beschwerdebildern
- Behandlung bei akuten Schmerzzuständen, die manuelle Intervention erfordern
- Patienten, die enge Führung und taktile Korrektur brauchen
- Neurophysiologische Techniken wie PNF oder Bobath (in Reinform)
Wann Video sinnvoll ist:
- Übungsprogramme für selbstständige Patienten
- Regelmäßige Kontrolle und Anpassung von Eigenübungen
- Nachsorge nach abgeschlossener Präsenzbehandlung
- Überbrückung bei Terminschwierigkeiten
Die Entscheidung, ob eine Behandlung per Video sinnvoll ist, liegt beim Therapeuten. Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch therapeutisch sinnvoll.
Fazit
Videotherapie erweitert die Möglichkeiten der physiotherapeutischen Behandlung – sie ersetzt sie nicht. Für Übungsanleitung, Nachsorge und Begleitung chronisch Kranker bietet sie echten Mehrwert. Manuelle Techniken bleiben der Präsenzbehandlung vorbehalten.
Die Abrechnung ist unkompliziert, die technischen Anforderungen überschaubar. Wer Videotherapie anbieten möchte, braucht einen datenschutzkonformen Videodienstanbieter, eine stabile Technik und die Bereitschaft, die eigene Kommunikation anzupassen.
Der wichtigste Faktor bleibt die Patientenauswahl: Nicht jeder Patient, nicht jede Diagnose und nicht jede Behandlung eignet sich für das Videoformat.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Regelungen zur Videotherapie können sich ändern – prüfen Sie im Zweifelsfall die aktuellen Vorgaben Ihres Berufsverbands und der Krankenkassen.