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Ergotherapie per Video: Rechtlicher Rahmen und praktische Umsetzung

Ergotherapie per Video ist in der GKV-Regelversorgung angekommen. Welche Behandlungen sich eignen, was bei Kindern zu beachten ist und wie die Abrechnung funktioniert.

Ergotherapie per Video: Rechtlicher Rahmen und praktische Umsetzung

Warum Ergotherapie per Video?

Die Videotherapie hat sich in der Ergotherapie als sinnvolle Ergänzung etabliert. Was während der Pandemie als Notlösung begann, ist seit 2020 fester Bestandteil der GKV-Regelversorgung. Der Grund: Viele ergotherapeutische Interventionen basieren auf Beratung, Anleitung und kognitiven Übungen – Elemente, die sich gut über Video vermitteln lassen.

Typische Anwendungsfelder sind:

  • Beratung und Angehörigenarbeit – Alltagsgestaltung, Umfeldanpassung, Hilfsmittelberatung
  • ADL-Training – Anleitung für Aktivitäten des täglichen Lebens im häuslichen Umfeld
  • Hilfsmitteltraining – Einweisung und Übung mit bereits vorhandenen Hilfsmitteln
  • Kognitive Übungen – Konzentrations-, Gedächtnis- und Wahrnehmungstraining
  • Motorisch-funktionelle Übungen – Bewegungsübungen, die der Patient selbstständig ausführen kann

Die ehrliche Einschränkung: Ergotherapie lebt vom individuellen Handeln des Patienten in seiner realen Umgebung. Per Video kann der Therapeut anleiten und beobachten – aber nicht eingreifen. Manuelle Behandlungen, sensorische Integration oder die direkte Unterstützung bei komplexen Handlungsabläufen bleiben der Präsenzbehandlung vorbehalten.

Rechtlicher Rahmen: Was ist erlaubt?

Die Grundlage für Videotherapie in der Ergotherapie bildet der Rahmenvertrag nach § 125 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Heilmittelverbänden. Die Regelungen entsprechen weitgehend denen der Physiotherapie.

Die wichtigsten Regeln

Regelung Bedeutung
50-Prozent-Grenze Maximal die Hälfte der verordneten Behandlungseinheiten darf per Video erfolgen
Erstbefund in Präsenz Der ergotherapeutische Befund muss persönlich erhoben werden
Patienteneinwilligung Der Patient (oder Erziehungsberechtigte) muss der Videobehandlung zustimmen
Zertifizierter Anbieter Der Videodienstanbieter muss Datenschutzanforderungen erfüllen

Geeignete Behandlungsformen

Nicht alle ergotherapeutischen Leistungen eignen sich für die Videotherapie. Eine realistische Einschätzung:

Gut geeignet:

  • Beratung zur Alltagsgestaltung und Tagesstrukturierung
  • Anleitung von Angehörigen
  • Hilfsmitteltraining (wenn das Hilfsmittel bereits vorhanden ist)
  • Kognitive Übungen bei Konzentrations- und Gedächtnisstörungen
  • Übungen zur Feinmotorik und Handgeschicklichkeit (bei ausreichender Selbstständigkeit)
  • Nachsorge und Stabilisierung nach abgeschlossener Präsenzbehandlung

Weniger geeignet:

  • Manuelle Behandlungen der oberen Extremitäten
  • Sensorische Integrationstherapie (besonders bei Kindern)
  • Komplexe Handlungsanleitungen, die physische Unterstützung erfordern
  • Erstbefunderhebung und Diagnostik
  • Patienten mit schweren kognitiven Einschränkungen

Besonderheiten bei Kindern vs. Erwachsenen

Die Videotherapie stellt bei Kindern andere Anforderungen als bei Erwachsenen. Die Unterschiede sind erheblich.

Videotherapie bei Erwachsenen

Bei erwachsenen Patienten funktioniert die Videotherapie oft gut, wenn die Behandlung auf Beratung, Anleitung oder kognitive Übungen ausgerichtet ist. Der Patient kann selbstständig vor der Kamera agieren, Anweisungen folgen und Rückmeldung geben.

Besonders geeignet sind erwachsene Patienten mit:

  • Neurologischen Erkrankungen (Schlaganfall, MS, Parkinson) – für Übungen und Alltagsberatung
  • Psychischen Erkrankungen – für Tagesstrukturierung und Handlungsplanung
  • Orthopädischen Einschränkungen – für Übungen und Hilfsmitteltraining
  • Demenz im frühen Stadium – für kognitive Übungen (mit Angehörigenunterstützung)

Videotherapie bei Kindern

Bei Kindern ist die Situation komplexer. Die Aufmerksamkeitsspanne vor dem Bildschirm ist kürzer, und viele ergotherapeutische Ansätze bei Kindern setzen auf sensorische Erfahrungen, die per Video nicht vermittelt werden können.

Was bei Kindern per Video funktionieren kann:

  • Elternberatung und Anleitung zur häuslichen Förderung
  • Kognitive Übungen bei älteren Kindern und Jugendlichen
  • Übungen zur Grafomotorik (Schreiben, Malen) – wenn die Kamera den Arbeitsbereich erfasst
  • Konzentrationstraining bei ADHS – in begrenzten Zeiteinheiten

Was bei Kindern per Video schwierig ist:

  • Sensorische Integrationstherapie – erfordert direkte Interaktion und spezielle Materialien
  • Behandlung bei jüngeren Kindern (unter 6 Jahren) – Aufmerksamkeitsspanne zu kurz
  • Komplexe motorische Anleitungen – Kinder brauchen oft physische Führung
  • Verhaltenstherapeutische Elemente – Grenzsetzung per Video ist limitiert

Die ehrliche Einschränkung: Bei Kindern ist die Videotherapie oft eher Elternberatung als direkte Behandlung. Das ist nicht schlecht – die Einbeziehung der Eltern ist therapeutisch wertvoll. Aber es ist etwas anderes als eine Behandlung am Kind.

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Technische Anforderungen

Ergotherapie per Video stellt besondere Anforderungen an die Technik – vor allem an die Kamera.

Die Kamera muss den Arbeitsbereich zeigen

Anders als bei einem Beratungsgespräch muss in der Ergotherapie oft ein Arbeitsbereich sichtbar sein: die Hände beim Schreiben, der Tisch beim ADL-Training, der Patient bei Bewegungsübungen.

Situation Kameraanforderung
Gespräch/Beratung Frontalansicht ausreichend
Feinmotorik/Grafomotorik Kamera von oben oder schräg auf den Tisch gerichtet
Bewegungsübungen Weitwinkel, gesamter Körper sichtbar
ADL-Training Bewegliche Kamera oder mehrere Positionen

Praxistipps für die Kamerapositionierung

Viele technische Probleme lassen sich durch gute Vorbereitung lösen:

Bei Feinmotorik-Übungen: Bitten Sie den Patienten, das Smartphone oder Tablet so zu positionieren, dass die Hände und der Tisch sichtbar sind. Eine einfache Lösung: Das Gerät gegen einen Stapel Bücher lehnen, schräg von oben.

Bei Bewegungsübungen: Der Patient sollte 2-3 Meter Abstand zur Kamera haben. Das Gerät auf Hüfthöhe positionieren.

Bei Kindern: Ein zweites Gerät oder eine bewegliche Webcam erleichtert die Arbeit erheblich. Alternativ: Einen Elternteil bitten, das Gerät bei Bedarf neu auszurichten.

Anforderungen an die Praxis

Komponente Empfehlung
Internetverbindung Mindestens 1 Mbit/s Upload
Kamera Gute Auflösung, idealerweise beweglich
Bildschirm Mindestens 15 Zoll, um Details erkennen zu können
Beleuchtung Gleichmäßig, keine Gegenlichtquelle
Datenschutz Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Server in der EU

Abrechnung: So funktioniert es

Die Abrechnung von Videotherapie in der Ergotherapie entspricht der Präsenzbehandlung. Es gibt keinen Abschlag und keinen Aufschlag.

Der Abrechnungsweg

  1. Der Patient kommt mit einer regulären Heilmittelverordnung (z.B. für motorisch-funktionelle Behandlung oder psychisch-funktionelle Behandlung)
  2. Die Behandlung erfolgt per Video
  3. Die Abrechnung verwendet die üblichen Positionsnummern
  4. Die Videobehandlung wird entsprechend gekennzeichnet

Wichtige Hinweise

50-Prozent-Grenze beachten: Bei einer Verordnung über 10 Einheiten können maximal 5 per Video erfolgen. Die Berechnung bezieht sich auf die einzelne Verordnung.

Erstbefund in Präsenz: Der ergotherapeutische Befund muss persönlich erhoben werden. Erst danach können Videobehandlungen folgen.

Dokumentation: Vermerken Sie in der Dokumentation, dass die Behandlung per Video stattfand. Bei technischen Problemen oder Besonderheiten ebenfalls dokumentieren.

Zusammenfassung: Videotherapie in der Ergotherapie

  • Maximal 50% der verordneten Einheiten per Video
  • Erstbefund muss in Präsenz erfolgen
  • Gut geeignet: Beratung, ADL-Training, kognitive Übungen, Hilfsmitteltraining
  • Weniger geeignet: Manuelle Behandlung, sensorische Integration, Kinder unter 6 Jahren
  • Abrechnung wie Präsenzbehandlung, mit Kennzeichnung als Videobehandlung
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Grenzen und Einschränkungen

Die Videotherapie erweitert die Möglichkeiten der Ergotherapie – aber sie ersetzt die Präsenzbehandlung nicht.

Was per Video nicht funktioniert:

  • Befunderhebung bei komplexen Störungsbildern
  • Behandlung, die taktile Reize oder propriozeptives Feedback erfordert
  • Sensorische Integrationstherapie
  • Komplexe Handlungsanleitungen bei Patienten mit Apraxie
  • Patienten ohne technische Voraussetzungen oder Unterstützung

Wann Video sinnvoll ist:

  • Regelmäßige Beratung und Anleitung für Alltagssituationen
  • Übungen, die der Patient selbstständig ausführen kann
  • Einbeziehung von Angehörigen, die nicht in die Praxis kommen können
  • Nachsorge nach abgeschlossener intensiver Behandlungsphase
  • Überbrückung bei Terminschwierigkeiten

Die Entscheidung, ob eine Behandlung per Video therapeutisch sinnvoll ist, liegt beim Therapeuten. Die Möglichkeit der Abrechnung bedeutet nicht automatisch, dass Video die beste Behandlungsoption ist.

Fazit

Ergotherapie per Video ist eine sinnvolle Ergänzung für bestimmte Behandlungssituationen. Beratung, ADL-Training, kognitive Übungen und Hilfsmitteltraining lassen sich gut über Video vermitteln. Bei Kindern ist die Videotherapie oft eher Elternberatung – was therapeutisch wertvoll, aber etwas anderes als direkte Behandlung ist.

Die technischen Anforderungen sind überschaubar, die wichtigste Voraussetzung ist eine Kamera, die den Arbeitsbereich zeigt. Die Abrechnung erfolgt wie bei Präsenzbehandlungen – unkompliziert und ohne Abschläge.

Ob Videotherapie für einen bestimmten Patienten sinnvoll ist, hängt von der Diagnose, den Behandlungszielen und den technischen Möglichkeiten ab. Nicht alles, was erlaubt ist, ist therapeutisch die beste Wahl.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Regelungen zur Videotherapie können sich ändern – prüfen Sie im Zweifelsfall die aktuellen Vorgaben Ihres Berufsverbands und der Krankenkassen.