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Ergotherapie per Video: Rechtlicher Rahmen und praktische Umsetzung

Ergotherapie per Video ist seit Oktober 2022 GKV-Regelversorgung. Welche Behandlungen sich eignen, welche Grenze gilt und wie die Abrechnung funktioniert.

Ergotherapie per Video: Rechtlicher Rahmen und praktische Umsetzung

Warum Ergotherapie per Video?

Die Videotherapie hat sich in der Ergotherapie als sinnvolle Ergänzung etabliert. Was während der Pandemie als Notlösung begann, ist seit Oktober 2022 Bestandteil der GKV-Regelversorgung. Der Grund: Viele ergotherapeutische Interventionen basieren auf Beratung, Anleitung und kognitiven Übungen - Elemente, die sich gut über Video vermitteln lassen.

Typische Anwendungsfelder sind:

  • Beratung und Angehörigenarbeit - Alltagsgestaltung, Umfeldanpassung, Hilfsmittelberatung
  • ADL-Training - Anleitung für Aktivitäten des täglichen Lebens im häuslichen Umfeld
  • Hilfsmitteltraining - Einweisung und Übung mit bereits vorhandenen Hilfsmitteln
  • Kognitive Übungen - Konzentrations-, Gedächtnis- und Wahrnehmungstraining
  • Motorisch-funktionelle Übungen - Bewegungsübungen, die der Patient selbstständig ausführen kann

Allerdings lebt Ergotherapie vom individuellen Handeln des Patienten in seiner realen Umgebung. Per Video kann der Therapeut anleiten und beobachten - aber nicht eingreifen. Manuelle Behandlungen, sensorische Integration oder die direkte Unterstützung bei komplexen Handlungsabläufen bleiben der Präsenzbehandlung vorbehalten.

Rechtlicher Rahmen: Was ist erlaubt?

Die Grundlage für Videotherapie in der Ergotherapie bildet § 7a des Vertrags nach § 125 Abs. 1 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Ergotherapieverbänden. Die aktuelle Fassung gilt seit 1. April 2026. Jeder Heilmittelbereich hat einen eigenen Vertrag mit eigener Mengengrenze: In der Ergotherapie gilt eine Quartalsgrenze von 30 % aller Behandlungen je Praxis, in der Physiotherapie gelten Grenzen je Verordnung und in der Logopädie soll der Videoanteil im Kalenderjahr 30 % nicht überschreiten.

Die wichtigsten Regeln

Regelung Bedeutung
30-Prozent-Grenze je Quartal Die Menge telemedizinischer Behandlungen in einem Quartal ist auf 30 % aller Behandlungen je zugelassenem Leistungserbringer begrenzt
Erster Termin in Präsenz Der erste Termin einer Ergotherapie erfordert den unmittelbaren persönlichen Kontakt
Einwilligung Aufklärung und Einwilligung in Textform. Beide Seiten können die Videobehandlung jederzeit in Textform widerrufen oder ablehnen
Ausgenommen Thermische Anwendungen, die ergotherapeutische temporäre Schiene und Hausbesuche
Praxisräume Die Therapie wird aus den zugelassenen Praxisräumen erbracht, Ausnahmen gibt es für Therapeutenkontinuität und vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Praxis
Zertifizierter Anbieter Der Videodienst muss die Anforderungen der Anlage 7 erfüllen und im Verzeichnis des GKV-Spitzenverbands stehen

Geeignete Behandlungsformen

Nicht alle ergotherapeutischen Leistungen eignen sich für die Videotherapie. Eine realistische Einschätzung:

Gut geeignet:

  • Beratung zur Alltagsgestaltung und Tagesstrukturierung
  • Anleitung von Angehörigen
  • Hilfsmitteltraining (wenn das Hilfsmittel bereits vorhanden ist)
  • Kognitive Übungen bei Konzentrations- und Gedächtnisstörungen
  • Übungen zur Feinmotorik und Handgeschicklichkeit (bei ausreichender Selbstständigkeit)
  • Nachsorge und Stabilisierung nach abgeschlossener Präsenzbehandlung

Weniger geeignet:

  • Manuelle Behandlungen der oberen Extremitäten
  • Sensorische Integrationstherapie (besonders bei Kindern)
  • Komplexe Handlungsanleitungen, die physische Unterstützung erfordern
  • Erstbefunderhebung und Diagnostik
  • Patienten mit schweren kognitiven Einschränkungen

Besonderheiten bei Kindern vs. Erwachsenen

Die Videotherapie stellt bei Kindern andere Anforderungen als bei Erwachsenen. Die Unterschiede sind erheblich.

Videotherapie bei Erwachsenen

Bei erwachsenen Patienten funktioniert die Videotherapie oft gut, wenn die Behandlung auf Beratung, Anleitung oder kognitive Übungen ausgerichtet ist. Der Patient kann selbstständig vor der Kamera agieren, Anweisungen folgen und Rückmeldung geben.

Besonders geeignet sind erwachsene Patienten mit:

  • Neurologischen Erkrankungen (Schlaganfall, MS, Parkinson) - für Übungen und Alltagsberatung
  • Psychischen Erkrankungen - für Tagesstrukturierung und Handlungsplanung
  • Orthopädischen Einschränkungen - für Übungen und Hilfsmitteltraining
  • Demenz im frühen Stadium - für kognitive Übungen (mit Angehörigenunterstützung)

Videotherapie bei Kindern

Bei Kindern ist die Situation komplexer. Die Aufmerksamkeitsspanne vor dem Bildschirm ist kürzer, und viele ergotherapeutische Ansätze bei Kindern setzen auf sensorische Erfahrungen, die per Video nicht vermittelt werden können.

Was bei Kindern per Video funktionieren kann:

  • Elternberatung und Anleitung zur häuslichen Förderung
  • Kognitive Übungen bei älteren Kindern und Jugendlichen
  • Übungen zur Grafomotorik (Schreiben, Malen) - wenn die Kamera den Arbeitsbereich erfasst
  • Konzentrationstraining bei ADHS - in begrenzten Zeiteinheiten

Was bei Kindern per Video schwierig ist:

  • Sensorische Integrationstherapie - erfordert direkte Interaktion und spezielle Materialien
  • Behandlung bei jüngeren Kindern (unter 6 Jahren) - Aufmerksamkeitsspanne zu kurz
  • Komplexe motorische Anleitungen - Kinder brauchen oft physische Führung
  • Verhaltenstherapeutische Elemente - Grenzsetzung per Video ist limitiert

Bei Kindern verschiebt sich der Fokus: Videotherapie ist hier oft eher Elternberatung als direkte Behandlung. Das ist nicht schlecht - die Einbeziehung der Eltern ist therapeutisch wertvoll. Aber es ist etwas anderes als eine Behandlung am Kind.

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Technische Anforderungen

Ergotherapie per Video stellt besondere Anforderungen an die Technik - vor allem an die Kamera. Für die Anschaffung gab es für die Jahre 2023 bis 2025 eine Pauschale von 1.000 Euro für Hard- und Software. Eine Anschlussregelung ist derzeit nicht veröffentlicht, Details stehen im Artikel zu den Videotherapie-Pauschalen.

Die Kamera muss den Arbeitsbereich zeigen

Anders als bei einem Beratungsgespräch muss in der Ergotherapie oft ein Arbeitsbereich sichtbar sein: die Hände beim Schreiben, der Tisch beim ADL-Training, der Patient bei Bewegungsübungen.

Situation Kameraanforderung
Gespräch/Beratung Frontalansicht ausreichend
Feinmotorik/Grafomotorik Kamera von oben oder schräg auf den Tisch gerichtet
Bewegungsübungen Weitwinkel, gesamter Körper sichtbar
ADL-Training Bewegliche Kamera oder mehrere Positionen

Praxistipps für die Kamerapositionierung

Viele technische Probleme lassen sich durch gute Vorbereitung lösen:

Bei Feinmotorik-Übungen: Bitten Sie den Patienten, das Smartphone oder Tablet so zu positionieren, dass die Hände und der Tisch sichtbar sind. Eine einfache Lösung: Das Gerät gegen einen Stapel Bücher lehnen, schräg von oben.

Bei Bewegungsübungen: Der Patient sollte 2-3 Meter Abstand zur Kamera haben. Das Gerät auf Hüfthöhe positionieren.

Bei Kindern: Ein zweites Gerät oder eine bewegliche Webcam erleichtert die Arbeit erheblich. Alternativ: Einen Elternteil bitten, das Gerät bei Bedarf neu auszurichten.

Anforderungen an die Praxis

Komponente Empfehlung
Internetverbindung Mindestens 1 Mbit/s Upload
Kamera Gute Auflösung, idealerweise beweglich
Bildschirm Mindestens 15 Zoll, um Details erkennen zu können
Beleuchtung Gleichmäßig, keine Gegenlichtquelle
Datenschutz Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Server in der EU

Abrechnung: So funktioniert es

Die Abrechnung von Videotherapie in der Ergotherapie entspricht preislich der Präsenzbehandlung. Es gibt keinen Abschlag und keinen Aufschlag, aber eigene Positionsnummern für telemedizinische Leistungen.

Leistung als telemedizinische Leistung Positionsnummer
Motorisch-funktionelle Behandlung, Einzelbehandlung X4122
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung, Einzelbehandlung X4123
Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining, Einzelbehandlung X4124
Psychisch-funktionelle Behandlung, Einzelbehandlung X4125

Stand ist die Vergütungsvereinbarung ab 1. Juli 2026, die Liste enthält weitere telemedizinische Positionen. Nummern und Preise ändern sich mit den Vereinbarungen, prüfen Sie die aktuelle Anlage 2.

Der Abrechnungsweg

  1. Der Patient kommt mit einer regulären Heilmittelverordnung (z.B. für motorisch-funktionelle oder psychisch-funktionelle Behandlung). Die verordnende Ärztin oder der Arzt kann die Videobehandlung auf der Verordnung ausschließen.
  2. Der erste Termin findet in der Praxis statt.
  3. Die Behandlung erfolgt per Video, solange die Quartalsgrenze eingehalten wird.
  4. Die Abrechnung verwendet die telemedizinischen Positionsnummern. Auf der Rückseite der Verordnung tragen Sie am Behandlungstag „TM" ein.

Wichtige Hinweise

30-Prozent-Grenze beachten: Die Grenze gilt nicht je Verordnung, sondern je Quartal und je zugelassenem Leistungserbringer. Sie bezieht sich auf alle Behandlungen. Bei 100 Behandlungen in einem Quartal können also höchstens 30 per Video erfolgen.

Erster Termin in Präsenz: Der erste Termin einer Ergotherapie erfordert den persönlichen Kontakt. Erst danach können Videobehandlungen folgen.

Leistungsbestätigung: Versicherte bestätigen die Behandlung digital oder per Fax nach der Therapie. Die Bestätigung auf der Verordnungsrückseite ist auch nachträglich beim nächsten Termin im persönlichen Kontakt möglich.

Telefonische Beratung: In begründeten Einzelfällen können Beratungen nach der Leistungsbeschreibung in Summe bis zu zwei Behandlungseinheiten je Verordnung telefonisch erbracht werden.

Dokumentation: Vermerken Sie in der Dokumentation, dass die Behandlung per Video stattfand. Bei technischen Problemen oder Besonderheiten ebenfalls dokumentieren.

Zusammenfassung: Videotherapie in der Ergotherapie

  • Höchstens 30 % aller Behandlungen einer Praxis je Quartal per Video
  • Der erste Termin findet in Präsenz statt
  • Gut geeignet: Beratung, ADL-Training, kognitive Übungen, Hilfsmitteltraining
  • Weniger geeignet: Manuelle Behandlung, sensorische Integration, Kinder unter 6 Jahren
  • Abrechnung zum Präsenzpreis mit eigenen Positionsnummern und „TM"-Vermerk
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Grenzen und Einschränkungen

Die Videotherapie erweitert die Möglichkeiten der Ergotherapie - aber sie ersetzt die Präsenzbehandlung nicht.

Was per Video nicht funktioniert:

  • Befunderhebung bei komplexen Störungsbildern
  • Behandlung, die taktile Reize oder propriozeptives Feedback erfordert
  • Sensorische Integrationstherapie
  • Komplexe Handlungsanleitungen bei Patienten mit Apraxie
  • Patienten ohne technische Voraussetzungen oder Unterstützung

Wann Video sinnvoll ist:

  • Regelmäßige Beratung und Anleitung für Alltagssituationen
  • Übungen, die der Patient selbstständig ausführen kann
  • Einbeziehung von Angehörigen, die nicht in die Praxis kommen können
  • Nachsorge nach abgeschlossener intensiver Behandlungsphase
  • Überbrückung bei Terminschwierigkeiten

Die Entscheidung, ob eine Behandlung per Video therapeutisch sinnvoll ist, liegt beim Therapeuten. Die Möglichkeit der Abrechnung bedeutet nicht automatisch, dass Video die beste Behandlungsoption ist.

Fazit

Ergotherapie per Video ist eine sinnvolle Ergänzung für bestimmte Behandlungssituationen. Beratung, ADL-Training, kognitive Übungen und Hilfsmitteltraining lassen sich gut über Video vermitteln. Bei Kindern ist die Videotherapie oft eher Elternberatung - was therapeutisch wertvoll, aber etwas anderes als direkte Behandlung ist.

Die technischen Anforderungen sind überschaubar, die wichtigste Voraussetzung ist eine Kamera, die den Arbeitsbereich zeigt. Die Abrechnung erfolgt zum Preis der Präsenzbehandlung und ohne Abschläge, aber mit eigenen Positionsnummern.

Ob Videotherapie für einen bestimmten Patienten sinnvoll ist, hängt von der Diagnose, den Behandlungszielen und den technischen Möglichkeiten ab. Nicht alles, was erlaubt ist, ist therapeutisch die beste Wahl.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Regelungen zur Videotherapie können sich ändern - prüfen Sie im Zweifelsfall die aktuellen Vorgaben Ihres Berufsverbands und der Krankenkassen.