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Assistierte Telemedizin: Gesundheitskioske, Telemedizinpunkte und mobile Anlaufstellen

Gesundheitskioske, Telemedizinpunkte und mobile Anlaufstellen bringen den betreuten Videokontakt zum Arzt dorthin, wo Menschen keine eigene Technik haben.

Assistierte Telemedizin: Gesundheitskioske, Telemedizinpunkte und mobile Anlaufstellen

Gesundheitskioske, Telemedizinpunkte und mobile Anlaufstellen verfolgen dieselbe Grundidee: ärztliche Videosprechstunden dorthin bringen, wo Menschen weder eigene Technik noch digitale Routine mitbringen. Für Kommunen und Landkreise ist das ein Versorgungsinstrument mit Potenzial - und mit offenen Fragen.


Das Prinzip: betreute Orte statt eigener Bildschirm

Die Videosprechstunde setzt in ihrer klassischen Form voraus, dass Patientinnen und Patienten ein eigenes Endgerät, eine stabile Internetverbindung und ein Mindestmaß an digitaler Selbstständigkeit mitbringen. Für einen erheblichen Teil der Bevölkerung ist genau das keine Selbstverständlichkeit - sei es aus Altersgründen, wegen fehlender technischer Ausstattung, sprachlicher Barrieren oder schlicht, weil in der eigenen Wohnung kein stabiles Internet verfügbar ist.

Assistierte Telemedizin an festen Orten setzt an dieser Lücke an: Statt den Videokontakt zu einer Arztpraxis vollständig in die Eigenverantwortung der Patientin oder des Patienten zu legen, entsteht ein physischer Ort, an dem geschultes Personal beim technischen Zugang hilft. Der Ablauf ist im Kern immer ähnlich: Die Person kommt vor Ort vorbei, wird eingewiesen und in einem geschützten Raum mit einer Ärztin oder einem Arzt per Video verbunden. Das Personal übernimmt Technik und Organisation - die medizinische Beratung selbst bleibt ärztlich.

Für Kommunen und Landkreise, die über Versorgungslücken in der Fläche nachdenken, ist dieses Grundprinzip inzwischen unter mehreren Namen im Umlauf: Gesundheitskiosk, Telemedizinpunkt, mobile Anlaufstelle. Die Konzepte unterscheiden sich in Trägerschaft, Ausstattung und Reichweite - das gemeinsame Ziel bleibt der niedrigschwellige, betreute Zugang.

Gesundheitskioske: Das Modellprojekt aus Hamburg

Der bekannteste Referenzpunkt für dieses Konzept ist der Gesundheitskiosk Hamburg-Billstedt/Horn. Er ging 2017 als Modellprojekt an den Start, getragen von einer Kooperation aus der Hamburger Gesundheitsbehörde und mehreren gesetzlichen Krankenkassen und zunächst gefördert über den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses. Im Kern ist der Gesundheitskiosk kein reiner Video-Zugangspunkt, sondern eine Anlaufstelle mit Lotsenfunktion: nichtärztliches Fachpersonal berät zu Gesundheitsfragen, koordiniert zwischen Hausarzt, Fachärzten und weiteren Angeboten und unterstützt bei Präventionsthemen. Die digitale Anbindung per Video an ärztliche oder fachliche Angebote ist ein Baustein davon, nicht der einzige.

Weil das Hamburger Modell in der öffentlichen Diskussion als Erfolg galt, tauchte die Idee eines bundesweiten Netzes an Gesundheitskiosken in gesundheitspolitischen Vorhaben auf - zunächst im Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) der vorherigen Bundesregierung. Vorgesehen war ein deutlich größeres Netz an Standorten in strukturschwachen und unterversorgten Regionen, finanziert überwiegend durch die gesetzlichen Krankenkassen und anteilig durch die Kommunen.

Allerdings wurden die Gesundheitskioske selbst bereits im Frühjahr 2024 - also deutlich vor dem Ende der damaligen Bundesregierung - aus dem GVSG-Entwurf gestrichen, nachdem sich Koalitionspartner und Kostenträger nicht auf die vorgesehene Finanzierungsverteilung einigen konnten. Das GVSG selbst wurde in stark reduzierter Form Anfang 2025 verabschiedet und ist seit März 2025 in Kraft - eine bundesweite gesetzliche Grundlage für Gesundheitskioske enthält es aber nicht. Ein Vorstoß aus dem Gesundheitsausschuss des Bundesrats, die Kioske unter der Bedingung einer höheren kommunalen Kostenbeteiligung wieder aufzunehmen, hat es nicht in den finalen Gesetzestext geschafft, und auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung taucht das Vorhaben bislang nicht auf. Für Kommunen, die selbst aktiv werden wollen, bedeutet das: Wer nicht auf eine bundesweite gesetzliche Lösung warten will, muss sich aktuell auf regionale Modellprojekte, Förderprogramme oder Eigeninitiative stützen.

Telemedizinpunkte, Gesundheitsbusse und die Gemeindeschwester

Neben dem Gesundheitskiosk als größerem, personell aufwendigerem Modell haben sich kleinere, punktuellere Varianten etabliert oder befinden sich im Aufbau.

Telemedizinpunkte sind schlanker konzipiert: ein abgetrennter, störungsfrei nutzbarer Raum in einer bereits vorhandenen öffentlichen Einrichtung - einem Gemeindehaus, einer Bibliothek, einem Bürgerbüro - mit Bildschirm, Kamera und stabiler Internetanbindung. Anders als der Gesundheitskiosk mit eigenem Fachpersonal-Team kommt ein Telemedizinpunkt oft mit einer einzelnen geschulten Person aus, die Termine koordiniert und den technischen Zugang sicherstellt. Für Kommunen mit begrenztem Budget ist das ein niedrigschwelligerer Einstieg, ohne gleich eine vollständige Kiosk-Infrastruktur aufbauen zu müssen.

Mobile Anlaufstellen, häufig als Gesundheitsbus umgesetzt, verlagern das Prinzip auf ein Fahrzeug, das nach festem Fahrplan mehrere Orte einer Region anfährt. Der Vorteil liegt in der Reichweite: Statt dass Menschen zu einem festen Standort fahren müssen, kommt die Anlaufstelle in die Ortschaft. Der Nachteil ist die eingeschränkte Verfügbarkeit - ein Bus, der nur einmal wöchentlich in einer Gemeinde hält, kann keine spontane Versorgung leisten.

Gemeindeschwester-Modelle wie AGnES, VERAH oder NäPa gehen einen anderen Weg: Statt eines festen Orts kommt eine qualifizierte nichtärztliche Fachkraft zu den Menschen nach Hause und schaltet bei Bedarf per Video eine Ärztin oder einen Arzt hinzu. Wie sich dieses Modell in die Diskussion um den Hausarztmangel einordnet, beschreibt der Beitrag zu Telemedizin gegen Hausarztmangel ausführlicher.

Warum das Thema für Versorgungsplaner jetzt drängt

Der Handlungsdruck entsteht aus einer Kombination mehrerer Entwicklungen: Der Hausarztmangel verschärft sich in vielen ländlichen und strukturschwachen Regionen spürbar, während gleichzeitig eine wachsende Zahl älterer und weniger digitalaffiner Menschen auf wohnortnahe Versorgung angewiesen bleibt. Reine Videosprechstunden am eigenen Gerät erreichen genau diese Gruppe oft nicht - der Grund liegt selten an mangelnder medizinischer Sinnhaftigkeit, sondern an der technischen Zugangshürde.

Betreute Anlaufstellen adressieren dieses Problem, ohne die eigentliche Ursache - den Ärztemangel - zu beheben. Sie erweitern die Reichweite vorhandener ärztlicher Kapazität, indem sie Menschen den Zugang zu einer Videosprechstunde ermöglichen, die sie sonst gar nicht erst wahrnehmen würden. Für Kommunen, die über Versorgungssicherung in eigener Verantwortung nachdenken, ist das ein Instrument - kein Ersatz für zusätzliche ärztliche Kapazität vor Ort.

Was ein Telemedizinpunkt technisch und organisatorisch braucht

Der Raum

Der wichtigste - und oft unterschätzte - Baustein ist ein geeigneter Raum. Er muss akustisch und optisch abgeschirmt sein, sodass weder das Gespräch nach außen dringt noch Bildschirminhalte von Dritten eingesehen werden können. Ein offener Schalterbereich reicht dafür nicht aus; erforderlich ist ein abschließbarer Raum mit Tür.

Geschultes Personal als Assistenz

Die Assistenzperson vor Ort übernimmt mehrere Rollen gleichzeitig: technische Einweisung in Kamera, Mikrofon und Verbindungsaufbau, organisatorische Koordination von Terminen und Wartezeiten sowie im Bedarfsfall einfache Unterstützung, etwa beim Ausfüllen von Formularen. Wichtig ist die klare Rollentrennung: Die Assistenzperson begleitet den Zugang, sie führt keine medizinische Beratung durch. Eine strukturierte Schulung, die technische Abläufe ebenso abdeckt wie den Umgang mit sensiblen Situationen, ist dafür Voraussetzung.

Browserbasierter Zugang statt komplexer Installation

Technisch spricht vieles für einen browserbasierten Videozugang ohne App-Installation oder Benutzerkonto: Die Assistenzperson kann eine Videositzung öffnen, ohne für jede besuchende Person ein eigenes Konto anzulegen oder Software auf einem gemeinsam genutzten öffentlichen Gerät zu installieren. Das reduziert Wartungsaufwand und Angriffsfläche gleichermaßen. Welche technischen Unterschiede zwischen Browser- und App-Zugang tatsächlich relevant sind, ordnet der Beitrag Browser vs. App bei der Videosprechstunde genauer ein.

Wie MeetOne browserbasierten Zugang für betreute Anlaufstellen umsetzt

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Vertraulichkeit trotz Publikumsverkehr

Ein Gesundheitskiosk oder Telemedizinpunkt liegt oft in einer öffentlich zugänglichen Einrichtung mit regulärem Publikumsverkehr - anders als ein Behandlungszimmer in einer Arztpraxis. Das erhöht die Anforderungen an Vertraulichkeit eher, statt sie zu senken: Wartebereiche dürfen keinen Sichtkontakt zum Gesprächsraum haben, Anmeldedaten müssen getrennt von den medizinischen Inhalten des Gesprächs behandelt werden, und das Personal braucht klare Vorgaben, was es hört oder sieht, wenn es beim technischen Einstieg im Raum ist. Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen dafür beschreibt der Beitrag zur Schweigepflicht bei Videokonsultationen.

Einordnung: Assistierte Telemedizin an unterschiedlichen Orten

Gesundheitskioske und Telemedizinpunkte sind nicht die einzigen Orte, an denen sich das Prinzip der assistierten Telemedizin umsetzen lässt. In Apotheken ist mit § 129 Absatz 5h SGB V inzwischen ein eigener, rechtlich definierter Rahmen für ärztliche Videosprechstunden mit Begleitung durch das Apothekenteam entstanden - nachzulesen im Beitrag zur assistierten Telemedizin in der Apotheke. Auch innerhalb der Arztpraxis selbst kann medizinisches Fachpersonal die Rolle der Tele-Assistenz übernehmen, etwa wenn eine MFA Patientinnen und Patienten technisch begleitet, während eine Ärztin von einem anderen Standort zugeschaltet ist - ein Modell, das der Beitrag zur assistierten Telemedizin mit MFA als Tele-Assistenz beschreibt.

Kommunale Anlaufstellen unterscheiden sich von diesen beiden Modellen vor allem in der Trägerschaft: Während Apotheke und Praxis eigenverantwortlich handelnde, meist privatwirtschaftlich organisierte Einrichtungen sind, liegt die Verantwortung für Gesundheitskioske und Telemedizinpunkte in der Regel bei Kommunen, Landkreisen oder kommunal getragenen Trägerstrukturen - mit entsprechend anderen Finanzierungs- und Steuerungsfragen.

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Was offen bleibt: Finanzierung und Trägerschaft

Offen bleibt vor allem die Nachhaltigkeit der Finanzierung. Viele bestehende Gesundheitskioske und Telemedizinpunkte sind aus Modell- oder Förderprojekten entstanden, deren Finanzierung zeitlich befristet ist. Was nach Ablauf einer Anschubfinanzierung passiert - wer den laufenden Betrieb dauerhaft trägt, Personal bezahlt und Räumlichkeiten unterhält -, ist an vielen Standorten nicht abschließend geklärt. Für Kommunen, die ein solches Angebot aufbauen wollen, gehört die Klärung von Trägerschaft und Anschlussfinanzierung deshalb an den Anfang der Planung, nicht an deren Ende.

Ebenso wichtig ist die Abgrenzung dessen, was eine solche Anlaufstelle nicht leisten kann: Sie ersetzt keine ärztliche Versorgung vor Ort, keine körperliche Untersuchung und keine kontinuierliche Hausarztbeziehung. Ein Gesundheitskiosk oder Telemedizinpunkt erweitert den Zugang zu vorhandener ärztlicher Kapazität - er schafft keine neue.

Betreute Videoanlaufstellen: Die wichtigsten Punkte

  • Gesundheitskioske, Telemedizinpunkte und mobile Anlaufstellen verfolgen dasselbe Grundprinzip: betreuter Zugang zur Videosprechstunde ohne eigene Technik
  • Referenzprojekt Hamburg-Billstedt/Horn zeigt das Konzept, ein bundesweiter Rollout wurde aus dem verabschiedeten GVSG gestrichen
  • Ein geschützter Raum, geschultes Assistenzpersonal und browserbasierter Zugang sind die zentralen technischen und organisatorischen Voraussetzungen
  • Finanzierung und Trägerschaft sind an vielen Standorten über die Anschubphase hinaus ungeklärt
  • Kein Ersatz für ärztliche Versorgung vor Ort - Erweiterung des Zugangs zu vorhandener Kapazität
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Fazit

Gesundheitskioske, Telemedizinpunkte und mobile Anlaufstellen adressieren eine reale Lücke: den Zugang zur Videosprechstunde für Menschen ohne eigene Technik oder digitale Routine. Das Hamburger Modellprojekt zeigt, dass das Prinzip funktionieren kann - ein bundesweiter, gesetzlich abgesicherter Rollout ist dagegen bislang nicht umgesetzt. Kommunen und Landkreise, die selbst aktiv werden wollen, sollten Raum, Personal und vor allem die Anschlussfinanzierung von Beginn an mitdenken. Als Versorgungsinstrument sind diese Anlaufstellen eine sinnvolle Ergänzung - als Ersatz für fehlende ärztliche Kapazität taugen sie nicht.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder gesundheitspolitische Beratung.