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Videosprechstunde für ambulante Pflegedienste: Anwendungsfälle und Voraussetzungen

Wie ambulante Pflegedienste Videosprechstunden für Arztrücksprachen, Beratungsbesuche und interne Abstimmung nutzen und welche Voraussetzungen gelten.

Videosprechstunde für ambulante Pflegedienste: Anwendungsfälle und Voraussetzungen

Eine Pflegefachkraft steht in der Wohnung eines Patienten, der Zustand hat sich seit dem letzten Besuch verändert, und der Hausarzt ist zwanzig Autominuten entfernt. Video kann diese Lücke nicht in jedem Fall schließen, aber in vielen Situationen verkürzt es den Weg zwischen Beobachtung vor Ort und ärztlicher Einschätzung erheblich.


Warum Video in der ambulanten Pflege überhaupt eine Rolle spielt

Ambulante Pflegedienste arbeiten anders als Arztpraxen. Es gibt keinen festen Ort, an dem Patient und Behandler zusammenkommen, sondern Touren, die Pflegekräfte von Wohnung zu Wohnung führen. Wenn während eines Besuchs eine ärztliche Einschätzung nötig wird – etwa weil sich der Zustand eines Patienten verschlechtert hat oder eine Wunde anders aussieht als erwartet –, bleiben meist nur zwei Wege: der Anruf beim Arzt, bei dem vieles unbeschrieben bleibt, oder das Warten auf den nächsten regulären Hausbesuch.

Videosprechstunden schaffen einen dritten Weg. Sie ersetzen weder den Telefonanruf für einfache Rückfragen noch den persönlichen Hausbesuch bei komplexeren Befunden, decken aber genau das Feld dazwischen ab: Situationen, in denen der Arzt etwas sehen muss, um eine Entscheidung zu treffen, eine sofortige Anwesenheit vor Ort aber nicht erforderlich ist. Das gilt sowohl für die direkte Rücksprache mit einem Arzt als auch für Beratungsleistungen, die der Pflegedienst selbst erbringt, und für die interne Organisation innerhalb des Teams.

Der folgende Überblick beschreibt die vier wichtigsten Anwendungsfälle in der ambulanten Pflege und die organisatorischen und technischen Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen.

Anwendungsfall 1: Arztrücksprache aus der Häuslichkeit des Patienten

Der praktisch relevanteste Fall ist die Situation, in der eine Pflegekraft beim Patienten vor Ort ist und ein Arzt per Video zugeschaltet wird. Dieses Modell wird als Tele-Assistenz bezeichnet: Eine qualifizierte Person führt vor Ort die notwendigen Handgriffe aus – misst Vitalwerte, zeigt eine Wunde, hält ein Medikament in die Kamera –, während der Arzt die medizinische Einschätzung per Video übernimmt. In Arztpraxen wird dieses Prinzip zunehmend mit MFA als Tele-Assistenz umgesetzt; die organisatorischen Grundlagen sind vergleichbar mit dem, was in der Praxis für die Tele-Assistenz durch MFA beschrieben ist, nur dass in der ambulanten Pflege die Pflegefachkraft diese Rolle übernimmt und der Ort die Häuslichkeit des Patienten ist statt das Behandlungszimmer.

Typische Situationen, in denen dieser Anwendungsfall greift:

  • Zustandsverschlechterung: Ein Patient wirkt verwirrter, schwächer oder unruhiger als beim letzten Besuch. Die Pflegekraft kann die Beobachtung schildern, der Arzt zusätzlich per Video einen Eindruck gewinnen und entscheiden, ob ein Hausbesuch, eine Medikamentenanpassung oder eine Einweisung notwendig ist.
  • Medikationsfragen: Unklarheiten bei Dosierung, Wechselwirkungen oder Nebenwirkungen lassen sich oft direkt klären, wenn der Arzt die aktuelle Medikation und den Patienten gleichzeitig sieht.
  • Wundbeurteilung: Bei chronischen Wunden oder nach Verbandswechseln kann der Arzt den Befund per Video beurteilen, statt auf eine schriftliche oder telefonische Beschreibung angewiesen zu sein. Die technischen und praktischen Details dazu – Beleuchtung, Kameraführung, Dokumentation – behandelt ein separater Artikel zu Wundversorgung und Pflegevisite per Video, der später in diesem Monat erscheint.

Wichtig ist dabei die Abgrenzung: Die Videosprechstunde findet zwischen Arzt und Patient statt, die Pflegekraft assistiert. Rechtlich und abrechnungstechnisch bleibt es eine ärztliche Leistung – der Pflegedienst schafft die Voraussetzungen dafür, ist aber nicht Vertragspartner der Videosprechstunde selbst.

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Anwendungsfall 2: Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI per Video

Ein zweiter, rechtlich klar geregelter Anwendungsfall betrifft die Beratungsbesuche, die Pflegedienste bei Pflegegeldempfängern durchführen. Seit einigen Jahren können diese Besuche unter bestimmten Voraussetzungen auch per Video stattfinden. Da es dazu bereits einen ausführlichen Artikel gibt, der die rechtlichen Grundlagen, die Häufigkeit und die technischen Anforderungen im Detail beschreibt, an dieser Stelle nur so viel: Die Videoberatung nach § 37.3 SGB XI ist ein eigenständiger Anwendungsfall mit eigenen Regeln, der sich von der spontanen Arztrücksprache unterscheidet. Wer diesen Weg für seinen Pflegedienst prüfen will, findet die vollständige Einordnung im Artikel Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI per Video.

Für die Gesamtplanung eines Pflegedienstes ist relevant, dass beide Anwendungsfälle – Arztrücksprache und Beratungsbesuch – dieselbe technische Grundausstattung nutzen können, aber unterschiedliche Prozesse und Verantwortlichkeiten haben.

Anwendungsfall 3: Interne Abstimmung im Team

Neben der Kommunikation nach außen – mit Ärzten und Patienten – hat Video auch innerhalb des Pflegedienstes praktischen Nutzen. Ambulante Teams sind über den Tag verteilt unterwegs, treffen sich selten alle gleichzeitig in der Dienststelle. Drei Situationen, in denen Video die interne Organisation erleichtert:

  • Übergaben zwischen Diensten: Wenn Früh- und Spätdienst sich nicht persönlich überschneiden, kann eine kurze Videoschalte präziser sein als eine schriftliche Notiz, insbesondere wenn ein Patient beobachtet werden muss, dessen Zustand sich verändert.
  • Fallbesprechungen: Bei komplexen Patienten mit mehreren beteiligten Fachkräften lässt sich eine Fallbesprechung per Video organisieren, ohne dass alle Beteiligten gleichzeitig am selben Ort sein müssen.
  • Anleitung von Pflegehilfskräften: Examinierte Fachkräfte sind verpflichtet, bestimmte Tätigkeiten von Hilfskräften anzuleiten und zu überwachen. Bei räumlich getrennten Touren kann eine Videoverbindung diese Anleitung ergänzen – ersetzt aber nicht die Fälle, in denen eine physische Anwesenheit fachlich oder rechtlich vorgeschrieben ist.

Dieser Anwendungsfall wird in der öffentlichen Diskussion über Telemedizin oft übersehen, weil er nicht abrechnungsrelevant ist. Für die Organisation eines Pflegedienstes ist er trotzdem von Bedeutung, weil er Wegezeiten reduziert und die Kommunikation im Team dokumentierbarer macht als ein Telefonat.

Anwendungsfall 4: Angehörigenkommunikation

Angehörige sind bei ambulant gepflegten Patienten häufig in Entscheidungen eingebunden, wohnen aber nicht selten weiter entfernt oder sind berufsbedingt tagsüber nicht erreichbar. Video ermöglicht es, Angehörige zu Arztgesprächen oder zu Gesprächen über die Pflegeplanung hinzuzuschalten, ohne dass sie physisch anwesend sein müssen. Das betrifft etwa Gespräche über eine veränderte Medikation, eine anstehende Pflegegradeinstufung oder eine Entscheidung über die weitere Versorgung.

Praktisch bedeutet das: Der Pflegedienst benötigt eine Lösung, die es erlaubt, mehr als zwei Personen gleichzeitig zuzuschalten – Pflegekraft, Arzt, Patient und Angehörige – und die technisch so einfach ist, dass auch weniger geübte Nutzer ohne Vorbereitung teilnehmen können. Eine ausführliche Betrachtung dieses Szenarios findet sich in der allgemeinen Beschreibung, wie Angehörige und Dolmetscher in Videokonsultationen eingebunden werden.

Voraussetzung 1: Ausstattung der Tourenteams

Damit die genannten Anwendungsfälle funktionieren, brauchen die Mitarbeitenden im Tourendienst eine passende technische Grundlage. In der Praxis heißt das:

  • Dienstliche Geräte statt privater Smartphones: Tablets oder Smartphones, die dem Pflegedienst gehören und zentral verwaltet werden, statt der Erwartung, dass Mitarbeitende ihre eigenen Geräte für dienstliche Zwecke nutzen.
  • Mobile Datenverbindung: Da die Videoverbindung in der Wohnung des Patienten stattfindet, nicht in der Dienststelle mit WLAN, ist eine stabile mobile Datenverbindung notwendig. In ländlichen Regionen mit schwacher Netzabdeckung ist das nicht überall gegeben und sollte vor der Einführung geprüft werden.
  • Einfache Bedienung unter Zeitdruck: Pflegekräfte haben während eines Hausbesuchs wenig Zeit, sich mit komplizierter Software auseinanderzusetzen. Eine Lösung, die ohne Anmeldeprozess über einen Link im Browser funktioniert, reduziert die Hürde gegenüber einer App, die vorher heruntergeladen und eingerichtet werden muss.

Die technischen Details zu Geräteauswahl, Netzabdeckung und Bedienung unter Zeitdruck sind ausführlicher im Artikel Mobile Videokonsultation: Smartphone und Tablet richtig einsetzen beschrieben.

Voraussetzung 2: Datenschutz und Einwilligung

Videosprechstunden aus der Häuslichkeit eines Patienten berühren besonders sensible Daten – Gesundheitsdaten, aufgenommen in einer privaten Wohnung, oft in Anwesenheit Dritter. Für Pflegedienste ergeben sich daraus konkrete Anforderungen:

  • Dienstliche Geräte mit verwalteter Konfiguration: Nur so lässt sich sicherstellen, dass keine Videodaten unkontrolliert auf privaten Geräten landen oder Apps genutzt werden, die nicht vom Pflegedienst geprüft wurden.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Videoanbieter: Wird eine externe Plattform für die Videoverbindung genutzt, muss dafür ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bestehen. Was darin konkret geregelt sein muss und worauf beim Abschluss zu achten ist, beschreibt der Artikel Auftragsverarbeitung bei Videoanbietern: AVV richtig abschließen.
  • Einwilligung des Patienten: Bevor ein Arzt per Video zugeschaltet wird, muss der Patient – oder bei fehlender Einwilligungsfähigkeit die bevollmächtigte oder betreuende Person – der Übertragung zustimmen. Das gilt unabhängig davon, ob die Videosprechstunde vom Pflegedienst initiiert oder vom Arzt angeboten wird.

Allerdings liegt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die eigentliche Videosprechstunde in der Regel beim behandelnden Arzt als verantwortlicher Stelle für die medizinische Behandlung, auch wenn der Pflegedienst diese Voraussetzungen technisch und organisatorisch schafft. Wer hier unsicher ist, sollte die Verantwortlichkeiten vertraglich mit den kooperierenden Praxen klären, statt sie offenzulassen.

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Voraussetzung 3: Klare Absprachen mit Hausarztpraxen

Die größte organisatorische Hürde ist häufig nicht die Technik, sondern die Frage, welcher Arzt wann für eine spontane Rücksprache erreichbar ist. Ohne klare Absprache bleibt die Videosprechstunde eine Option, die in der Theorie existiert, aber im Alltag nicht genutzt wird, weil niemand weiß, wen man anrufen soll.

Pflegedienste, die diesen Anwendungsfall tatsächlich nutzen wollen, brauchen dafür Kooperationsabsprachen mit den Hausarztpraxen, deren Patienten sie betreuen. Darin sollte geklärt sein:

  • Welche Situationen für eine Videorücksprache geeignet sind und welche einen klassischen Hausbesuch erfordern
  • Zu welchen Zeiten eine Videorücksprache angefragt werden kann und wie kurzfristig
  • Wer im Pflegedienst berechtigt ist, eine Rücksprache anzufragen, und wie die Anfrage technisch ausgelöst wird
  • Wie im Zweifelsfall eskaliert wird, wenn kein Arzt kurzfristig erreichbar ist

Diese Absprachen lassen sich nicht pauschal vorschreiben, weil sie von der jeweiligen Praxis, der Region und der Patientenstruktur abhängen. Wichtig ist, dass sie überhaupt existieren – idealerweise schriftlich, nicht nur als stillschweigende Übereinkunft zwischen einzelnen Mitarbeitenden.

Wirtschaftliche Einordnung: Wer profitiert wovon

Denn die Videosprechstunde selbst rechnet der Arzt ab, nicht der Pflegedienst. Es gibt keine eigene Abrechnungsziffer, mit der ein Pflegedienst die Teilnahme an einer ärztlichen Videosprechstunde direkt vergütet bekommt. Wer eine Einführung von Video im Pflegedienst allein mit einem zusätzlichen Erlösmodell begründen will, wird enttäuscht.

Der wirtschaftliche Nutzen für den Pflegedienst liegt an anderer Stelle:

  • Tourenplanung: Wenn eine ärztliche Einschätzung per Video eingeholt werden kann, statt auf einen separaten Hausbesuch des Arztes zu warten, lässt sich die Tour der Pflegekräfte planbarer gestalten.
  • Weniger Wartezeit bei dringenden Fragen: Eine Zustandsverschlechterung, die sonst erst am nächsten reguläreren Arzttermin besprochen würde, kann noch am selben Tag eingeordnet werden.
  • Dokumentationsqualität: Eine per Video begleitete Einschätzung lässt sich präziser dokumentieren als eine telefonisch weitergegebene Beobachtung, weil der Arzt selbst sieht, was die Pflegekraft beschreibt.

Diese Effekte sind organisatorischer Natur und lassen sich nicht in eine feste Kennzahl übersetzen, die für jeden Pflegedienst gleichermaßen gilt. Wer die Einführung plant, sollte sie deshalb als Investition in Prozessqualität betrachten, nicht als neue Einnahmequelle.

Abgrenzung zur stationären Situation

Ambulante Pflege unterscheidet sich in einem wichtigen Punkt von der Situation im Pflegeheim: Dort sind Bewohner und Pflegepersonal an einem festen Ort, WLAN und Ausstattung lassen sich zentral einrichten, und die Organisation einer Videosprechstunde ist strukturell einfacher, weil kein Ortswechsel nötig ist. In der ambulanten Pflege kommt die mobile Komponente hinzu – wechselnde Wohnungen, wechselnde Netzverbindungen, wechselnde Lichtverhältnisse. Wer die Unterschiede und die spezifischen Anforderungen der stationären Versorgung nachlesen möchte, findet sie im Artikel zur Televisite im Pflegeheim.

Videosprechstunde im ambulanten Pflegedienst: Die wichtigsten Punkte

  • Der Kernanwendungsfall ist die Arztrücksprache aus der Häuslichkeit, bei der die Pflegekraft vor Ort assistiert und der Arzt per Video zugeschaltet wird
  • Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI per Video sind ein eigener, rechtlich geregelter Anwendungsfall mit eigenen Voraussetzungen
  • Interne Abstimmung – Übergaben, Fallbesprechungen, Anleitung von Hilfskräften – profitiert ebenfalls von Video, ist aber nicht abrechnungsrelevant
  • Ausstattung der Tourenteams mit dienstlichen Geräten und stabiler mobiler Datenverbindung ist Grundvoraussetzung
  • Die Videosprechstunde rechnet der Arzt ab, nicht der Pflegedienst – der Nutzen für den Pflegedienst liegt in Tourenplanung und Dokumentationsqualität
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Fazit

Videosprechstunden verändern die ambulante Pflege nicht grundlegend, aber sie schließen eine konkrete Lücke zwischen Telefonanruf und Hausbesuch – vor allem bei der spontanen Arztrücksprache aus der Wohnung eines Patienten. Damit das im Alltag funktioniert, braucht es mehr als eine App auf dem Diensttablet: verlässliche mobile Ausstattung, geklärte Datenschutzfragen und vor allem klare Absprachen mit den kooperierenden Arztpraxen darüber, wer wann erreichbar ist. Wirtschaftlich profitiert der Pflegedienst nicht über eine eigene Abrechnungsziffer, sondern über bessere Tourenplanung und Dokumentation – eine realistische Erwartungshaltung ist hier wichtiger als das Versprechen einer neuen Einnahmequelle.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder organisatorische Beratung.