Warum ein jährlicher Abgleich nötig ist
Zum Jahreswechsel ändern sich regelmäßig Punktwerte und Befristungen im EBM. Für Praxen, die Videosprechstunden anbieten, hat das direkte Auswirkungen auf die Vergütung - die Grundregeln fasst unser Artikel Videosprechstunde abrechnen: EBM-Ziffern und Voraussetzungen zusammen. Wer im Januar nicht prüft, ob sich die Berechnungsgrundlagen verschoben haben, rechnet unter Umständen ein ganzes Quartal mit veralteten Erwartungen.
Dieser Artikel fasst die relevanten Änderungen für 2026 zusammen und ordnet ein, was sich gegenüber 2025 tatsächlich verändert hat -- und was gleich geblieben ist.
Der Orientierungspunktwert 2026: 12,7404 Cent
Zum 1. Januar 2026 hat der Bewertungsausschuss in seiner 803. Sitzung den Orientierungspunktwert auf 12,7404 Cent festgelegt. Das ist der bundesweite Referenzwert, aus dem sich die Euro-Beträge der einzelnen GOPs berechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Jede GOP im EBM ist mit einer bestimmten Punktzahl bewertet. Der Euro-Betrag ergibt sich aus der Multiplikation: Punkte x Orientierungspunktwert. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen auf die wichtigsten Video-GOPs:
| GOP | Bezeichnung | Punkte | Euro-Betrag (2026) |
|---|---|---|---|
| 01450 | Technikzuschlag | 40 | ca. 5,10 € |
| 01444 | Authentifizierungszuschlag | 10 | ca. 1,27 € |
Wichtiger Hinweis: Der Orientierungspunktwert ist ein bundesweiter Durchschnittswert. Die tatsächliche Vergütung hängt vom regionalen Punktwert Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ab, der davon abweichen kann. Prüfen Sie den für Ihren KV-Bezirk geltenden Wert.
Vergleich mit 2025
| 2025 | 2026 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Orientierungspunktwert | 12,3934 Cent | 12,7404 Cent | +2,8 % |
| GOP 01450 (40 Punkte) | ca. 4,96 € | ca. 5,10 € | +0,14 € |
| GOP 01444 (10 Punkte) | ca. 1,24 € | ca. 1,27 € | +0,03 € |
Die Erhöhung fällt moderat aus. Pro Videosprechstunde ergibt sich beim Technikzuschlag ein Plus von rund 14 Cent - für sich genommen marginal. Wegen des Höchstwerts je Quartal (siehe unten) wirkt es sich beim Technikzuschlag je Behandler nur mit rund 2,43 Euro im Quartal aus.
GOP 01444: Verlängerung bis Ende 2026
Der Authentifizierungszuschlag GOP 01444 war ursprünglich als befristete Regelung eingeführt worden. Für 2026 gilt: Die Befristung wurde bis zum 31.12.2026 verlängert. Die GOP bleibt damit weiterhin abrechenbar.
Warum das relevant ist
Die GOP 01444 wird 2026 extrabudgetär vergütet, also außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Das bedeutet: Sie wird zum Preis der regionalen Euro-Gebührenordnung bezahlt und hängt nicht von der Auszahlungsquote ab, mit der die KV die MGV im Quartal auszahlt. Der Bewertungsausschuss hat diese Vergütungsform bei der Einführung der Ziffer im Oktober 2019 empfohlen.
Für 2027 sieht die Rechtslage anders aus. Nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden Leistungen, die bisher auf Empfehlung des Bewertungsausschusses außerhalb der MGV bezahlt wurden, ab 1. Januar 2027 grundsätzlich innerhalb der MGV vergütet. Nach derzeitigem Stand betrifft das auch die GOP 01444 und die GOP 01450, sofern der Bewertungsausschuss keine Ausnahme beschließt. Bei Praxen mit hohem Video-Anteil kann die Auszahlung dann von der Honorarverteilung ihrer KV abhängen.
Voraussetzungen (unverändert)
Die GOP 01444 gilt für einen unbekannten Patienten: Er war weder im laufenden noch im vorigen Quartal in der Praxis. Sie ist höchstens einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Typische Fälle:
- Patienten, die erstmals per Video vorstellig werden
- Patienten, die seit mehr als einem Quartal nicht in der Praxis waren und sich nun per Video melden
Nicht abrechenbar ist sie bei Patienten, die im laufenden oder im vorigen Quartal in der Praxis waren - auch dann nicht, wenn die eGK im laufenden Quartal nicht eingelesen wurde.
Häufiger Fehler in der Praxis
Viele Praxen setzen die GOP 01444 bei Bestandspatienten an, deren eGK im laufenden Quartal nicht eingelesen wurde. Das ist nicht abrechenbar, wenn der Patient im laufenden oder im vorigen Quartal in der Praxis war: Entscheidend ist nicht, ob die eGK in diesem Quartal eingelesen wurde, sondern ob der Patient der Praxis bekannt ist. Dieser und weitere Stolperfallen sind in unserer Übersicht der 10 häufigsten Abrechnungsfehler zusammengefasst.
Eine ausführliche Darstellung der Abrechnungsvoraussetzungen finden Sie im Ratgeber-Artikel zur GOP 01444.
GOP 01450: Technikzuschlag weiterhin 40 Punkte
Am Technikzuschlag selbst hat sich strukturell nichts geändert. Die Bewertung bleibt bei 40 Punkten, was mit dem neuen Orientierungspunktwert einem Betrag von ca. 5,10 Euro entspricht.
| GOP | 01450 |
| Bewertung | 40 Punkte |
| Euro-Betrag (2026) | ca. 5,10 € |
| Höchstwert je Quartal | 700 Punkte je Vertragsarzt oder Psychotherapeut (ca. 89,18 €) |
| Voraussetzung | KBV-zertifizierter Videodienstanbieter |
Der Höchstwert von 700 Punkten (seit 1. Juli 2025, zuvor 1.899 Punkte) gilt je Vertragsarzt oder Psychotherapeut und Quartal, nicht je Patient. Er ist rechnerisch nach 17,5 Videokontakten (à 40 Punkte) erreicht, gezählt über alle Videokontakte des Behandlers im Quartal. Wer regelmäßig Videosprechstunden hält, erreicht ihn früh im Quartal - in der Psychotherapie ist das besonders relevant.
Was heißt das praktisch?
Ein Behandler, der pro Arbeitstag drei Videosprechstunden durchführt (bei ca. 20 Arbeitstagen im Monat), kommt auf 60 Kontakte im Monat. Ohne Höchstwert wären das rund 305 Euro Technikzuschlag. Tatsächlich ist der Zuschlag auf 89,18 Euro je Quartal begrenzt, also knapp 30 Euro im Monat; der Höchstwert ist nach etwa sechs Arbeitstagen erreicht. Voraussetzung ist ein KBV-zertifizierter Videodienstanbieter -- ohne gültige Zertifizierung entfällt der gesamte Technikzuschlag, auch wenn die Videosprechstunde ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die KBV führt eine öffentliche Liste zertifizierter Anbieter, die regelmäßig aktualisiert wird.
Gruppentherapie: Sonderregel beachten
Bei Gruppentherapien per Video wird der Technikzuschlag nur einmal pro Sitzung abgerechnet, nicht pro Teilnehmer. Das unterscheidet ihn von den therapiebezogenen GOPs, die teilnehmerbezogen abgerechnet werden. Für Therapeuten, die regelmäßig Gruppenformate per Video anbieten, reduziert sich damit der Technikzuschlag pro Kopf erheblich.
Details zur korrekten Abrechnung und typischen Fehlern finden Sie im Ratgeber-Artikel zur GOP 01450.
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Pseudo-GOP 88220: Unverändert, aber oft übersehen
Die Pseudo-GOP 88220 ist keine Neuerung für 2026, bleibt aber ein wichtiger Abrechnungsfaktor. Sie betrifft Patienten, die in einem Quartal ausschließlich per Video behandelt werden -- also keinen einzigen Präsenzkontakt hatten.
In diesem Fall kürzt die KV die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale:
| Gruppe | Abschlag | Fachgruppen (Auswahl) |
|---|---|---|
| 1 | 20 % | Hausärzte, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie/Neurochirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie, Psychosomatik/Psychotherapie/Psychiatrie |
| 2 | 25 % | Innere Medizin, Gynäkologie, Chirurgie, Dermatologie, Orthopädie, Urologie |
| 3 | 30 % | Anästhesie, Augenheilkunde, HNO/Phoniatrie |
Die 88220 ist keine Leistungsziffer, sondern eine Kennzeichnung: Die Praxis weist damit gegenüber der KV nach, dass im Quartal ausschließlich Videokontakte stattfanden (Nr. 4.3.1 Abs. 5 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM). Den Abzug sehen Sie in der Quartalsabrechnung.
So vermeiden Sie den Abschlag
Der einfachste Weg: Mindestens ein Präsenzkontakt pro Patient und Quartal. Auch ein kurzer Termin zur eGK-Einlesung genügt. Für Praxen mit hohem Video-Anteil kann es sinnvoll sein, gegen Quartalsende zu prüfen, welche Patienten bisher nur per Video behandelt wurden, und diese gezielt zu einem kurzen Präsenztermin einzuladen.
Für manche Patientengruppen -- etwa immobile Patienten oder Patienten in ländlichen Regionen -- ist ein Präsenztermin pro Quartal indes nicht immer praktikabel. In diesen Fällen ist der 88220-Abschlag ein kalkulierbarer Preis für die Videoversorgung und kein Abrechnungsfehler.
Eine vollständige Darstellung finden Sie im Ratgeber-Artikel zur Pseudo-GOP 88220.
Die 50%-Regel: Seit April 2025, weiterhin gültig
Seit April 2025 gilt: Maximal 50 % aller Behandlungsfälle eines Quartals dürfen ausschließlich per Video erfolgen. Diese Regel ist 2026 unverändert in Kraft.
Was als Behandlungsfall zählt
Ein häufiges Missverständnis: Die 50%-Regel bezieht sich nicht auf einzelne Sitzungen, sondern auf Behandlungsfälle -- also auf die Anzahl unterschiedlicher Patienten. Ein Patient, der im Quartal fünfmal per Video und zweimal in Präsenz behandelt wird, zählt nicht als reiner Video-Fall.
Die Regel greift nur bei Patienten, die im gesamten Quartal keinen einzigen Präsenzkontakt hatten.
Rechenbeispiel
| Anzahl | Video-only? | |
|---|---|---|
| Patienten nur in Präsenz | 150 | Nein |
| Patienten mit Präsenz und Video | 80 | Nein |
| Patienten ausschließlich per Video | 70 | Ja |
| Gesamt | 300 | 23,3 % |
In diesem Beispiel liegt die Praxis mit 23,3 % deutlich unter der 50%-Grenze.
Zusammenhang mit der Pseudo-GOP 88220
Die 50%-Regel und die Pseudo-GOP 88220 überlappen sich, sind aber nicht identisch. Die 88220 betrifft den einzelnen Patienten (Abschlag auf die Versichertenpauschale), die 50%-Regel betrifft die Praxis als Ganzes (Anteil reiner Video-Fälle an allen Behandlungsfällen). Beide Regelungen haben denselben Auslöser -- ein Quartal ohne Präsenzkontakt -- aber unterschiedliche Konsequenzen.
Oberhalb der 50%-Grenze sind reine Videofälle nicht vorgesehen; die KV kann die Abrechnung entsprechend richtigstellen. Die 88220 führt dagegen in jedem reinen Videofall zu einem Abschlag auf die Pauschale. In der Praxis gilt: Wer den 88220-Abschlag im Blick hat, wird die 50%-Grenze in der Regel automatisch einhalten.
Ausführliche Erläuterungen und Fallstricke finden Sie im Ratgeber-Artikel zur 50%-Regel.
Was sich gegenüber 2025 tatsächlich geändert hat
In der Zusammenschau sind die Änderungen für 2026 überschaubar:
| Thema | 2025 | 2026 | Änderung? |
|---|---|---|---|
| Orientierungspunktwert | 12,3934 Cent | 12,7404 Cent | Ja -- Erhöhung um 2,8 % |
| GOP 01444 Befristung | bis 31.12.2025 | bis 31.12.2026 | Ja -- Verlängerung |
| GOP 01450 Bewertung | 40 Punkte | 40 Punkte | Nein |
| Pseudo-GOP 88220 | aktiv | aktiv | Nein |
| 50%-Regel | seit April 2025 | weiterhin gültig | Nein |
| KBV-Zertifizierungspflicht | Pflicht | Pflicht | Nein |
Tatsächlich gibt es 2026 keine strukturellen Neuerungen bei der Videoabrechnung. Die wesentlichen Änderungen betreffen den höheren Punktwert und die Verlängerung der GOP 01444. Für Praxen, die ihre Videosprechstunde bereits korrekt abrechnen, ändert sich im Tagesgeschäft wenig.
Rechenbeispiel: Was der neue Punktwert monatlich bedeutet
Um die Auswirkungen greifbar zu machen, ein Beispiel für eine Praxis mit regelmäßigem Video-Anteil:
Annahme: Ein Behandler führt 60 Videosprechstunden pro Monat durch, davon 15 mit unbekannten Patienten (weder im laufenden noch im vorigen Quartal in der Praxis). Der Höchstwert beim Technikzuschlag ist erreicht.
| Position | Berechnung | Monatsbetrag |
|---|---|---|
| Technikzuschlag (GOP 01450, Höchstwert) | 700 Punkte x 12,7404 Cent ÷ 3 Monate | 29,73 € |
| Authentifizierung (15 x GOP 01444) | 15 x 1,27 € | 19,11 € |
| Summe Video-Zuschläge | 48,84 € |
Vergleich mit 2025
| 2025 | 2026 | Differenz | |
|---|---|---|---|
| GOP 01450 (Höchstwert 700 Punkte) | 28,92 € | 29,73 € | +0,81 € |
| 15 x GOP 01444 | 18,59 € | 19,11 € | +0,52 € |
| Monatlich gesamt | 47,51 € | 48,84 € | +1,33 € |
Für 2025 ist der seit 1. Juli 2025 geltende Höchstwert angesetzt. Pro Quartal ergibt sich bei diesem Beispiel ein Plus von rund 4 Euro gegenüber 2025 -- allein aus dem höheren Punktwert. Das ist kein großer Sprung: Beim Technikzuschlag begrenzt der Höchstwert den Effekt.
Wichtig: Diese Berechnung bezieht sich nur auf die Video-Zuschläge (GOP 01450, GOP 01444). Die eigentliche ärztliche Leistung (Grundpauschale, Gesprächsziffern) kommt jeweils hinzu und profitiert ebenfalls vom höheren Punktwert.
Was heißt das praktisch für Ihre Praxis?
Die Änderungen für 2026 erfordern keine grundlegende Umstellung. Drei Punkte verdienen aber Aufmerksamkeit:
1. PVS-Stammdaten prüfen
Viele Praxisverwaltungssysteme hinterlegen den Orientierungspunktwert als Referenz für Honorarschätzungen. Wenn Ihr PVS diese Funktion nutzt, sollten Sie prüfen, ob der Wert für 2026 korrekt hinterlegt ist. Das betrifft weniger die Abrechnung selbst -- die läuft über die KV -- sondern vor allem interne Hochrechnungen und Quartalsplanungen.
2. GOP 01444 systematisch erfassen
Die Verlängerung der GOP 01444 ist eine gute Gelegenheit, den Zuschlag systematisch zu prüfen. In vielen Praxen wird er bei unbekannten Patienten vergessen, weil die MFA ihn nicht routinemäßig ansetzt. Eine kurze Abfrage im PVS -- "War der Patient im laufenden oder im vorigen Quartal in der Praxis?" -- kann helfen, keine berechtigten Zuschläge zu übersehen.
3. Video-Anteil im Blick behalten
Praxen, die ihren Video-Anteil seit 2025 kontinuierlich ausgebaut haben, sollten quartalsweise den Anteil reiner Video-Behandlungsfälle prüfen. Die 50%-Grenze mag großzügig erscheinen, kann aber bei spezialisierten Praxen (Psychotherapie, Psychiatrie) schneller erreicht werden als erwartet.
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Zusammenfassung: EBM-Änderungen 2026
- Orientierungspunktwert steigt auf 12,7404 Cent (+2,8 % gegenüber 2025)
- GOP 01444 (Authentifizierungszuschlag) bis 31.12.2026 verlängert, 2026 weiterhin außerhalb der MGV vergütet
- GOP 01450 (Technikzuschlag) unverändert bei 40 Punkten, jetzt ca. 5,10 €; Höchstwert 700 Punkte je Behandler und Quartal
- 50%-Regel und Pseudo-GOP 88220 gelten unverändert fort
- Regionale Punktwerte können vom Orientierungspunktwert abweichen
Fazit
Die EBM-Änderungen für Videosprechstunden fallen 2026 moderat aus. Der höhere Orientierungspunktwert von 12,7404 Cent bringt bei den Video-Zuschlägen ein kleines Plus pro Sitzung. Praxisrelevanter ist die Verlängerung der GOP 01444, die 2026 außerhalb der MGV vergütet wird und bei unbekannten Patienten zusätzliche Vergütung sichert. Wer seine Abrechnung 2025 bereits korrekt aufgestellt hat, muss 2026 keine grundlegenden Anpassungen vornehmen -- sollte aber die aktuellen Euro-Beträge im PVS prüfen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Abrechnungsberatung. Die genannten Euro-Beträge basieren auf dem bundesweiten Orientierungspunktwert 2026 und können je nach KV-Region abweichen. Prüfen Sie die für Ihren KV-Bezirk geltenden Werte.