MeetOne Ratgeber

EBM-Abrechnung Videosprechstunde: Was sich 2026 ändert

Neuer Punktwert, verlängerte GOP 01444, 50%-Regel: Was sich 2026 bei der EBM-Abrechnung der Videosprechstunde ändert - mit Rechenbeispielen.

EBM-Abrechnung Videosprechstunde: Was sich 2026 ändert

Warum ein jährlicher Abgleich nötig ist

Zum Jahreswechsel ändern sich regelmäßig Punktwerte und Befristungen im EBM. Für Praxen, die Videosprechstunden anbieten, hat das direkte Auswirkungen auf die Vergütung. Wer im Januar nicht prüft, ob sich die Berechnungsgrundlagen verschoben haben, rechnet unter Umständen ein ganzes Quartal mit veralteten Erwartungen.

Dieser Artikel fasst die relevanten Änderungen für 2026 zusammen und ordnet ein, was sich gegenüber 2025 tatsächlich verändert hat -- und was gleich geblieben ist.

Der Orientierungspunktwert 2026: 12,7404 Cent

Zum 1. Januar 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss den Orientierungspunktwert auf 12,7404 Cent festgelegt. Das ist der bundesweite Referenzwert, aus dem sich die Euro-Beträge der einzelnen GOPs berechnen lassen.

Was bedeutet das konkret?

Jede GOP im EBM ist mit einer bestimmten Punktzahl bewertet. Der Euro-Betrag ergibt sich aus der Multiplikation: Punkte x Orientierungspunktwert. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen auf die wichtigsten Video-GOPs:

GOP Bezeichnung Punkte Euro-Betrag (2026)
01450 Technikzuschlag 40 ca. 5,10 €
01444 Authentifizierungszuschlag 10 ca. 1,27 €

Wichtiger Hinweis: Der Orientierungspunktwert ist ein bundesweiter Durchschnittswert. Die tatsächliche Vergütung hängt vom regionalen Punktwert Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ab, der davon abweichen kann. Prüfen Sie den für Ihren KV-Bezirk geltenden Wert.

Vergleich mit 2025

2025 2026 Veränderung
Orientierungspunktwert 12,4614 Cent 12,7404 Cent +2,24 %
GOP 01450 (40 Punkte) ca. 4,98 € ca. 5,10 € +0,12 €
GOP 01444 (10 Punkte) ca. 1,25 € ca. 1,27 € +0,02 €

Die Erhöhung fällt moderat aus. Pro Videosprechstunde ergibt sich beim Technikzuschlag ein Plus von rund 12 Cent. Das klingt zunächst marginal, summiert sich aber über ein Quartal -- dazu mehr weiter unten.

GOP 01444: Verlängerung bis Ende 2026

Der Authentifizierungszuschlag GOP 01444 war ursprünglich als befristete Regelung eingeführt worden. Für 2026 gilt: Die Befristung wurde bis zum 31.12.2026 verlängert. Die GOP bleibt damit weiterhin abrechenbar.

Warum das relevant ist

Die GOP 01444 wird extrabudgetär vergütet. Das bedeutet: Sie unterliegt nicht dem Regelleistungsvolumen und wird in voller Höhe bezahlt -- anders als viele budgetierte Leistungen, bei denen die tatsächliche Vergütung je nach Quartal schwanken kann.

Für Praxen mit hohem Video-Anteil ist die extrabudgetäre Vergütung ein wesentlicher Vorteil. Während budgetierte Leistungen bei Überschreitung des RLV nur anteilig vergütet werden, fließt jede korrekt abgerechnete GOP 01444 in voller Höhe. Das macht sie gerade zum Quartalsende interessant, wenn das Regelleistungsvolumen bereits ausgeschöpft sein kann.

Voraussetzungen (unverändert)

Die Abrechnung setzt voraus, dass im laufenden Quartal keine eGK-basierte Identifikation des Patienten stattgefunden hat. Typische Fälle:

  • Neupatienten, die erstmals per Video vorstellig werden
  • Bestandspatienten ohne eGK-Einlesung im laufenden Quartal
  • Patienten, die das gesamte Quartal ausschließlich per Video behandelt werden

Häufiger Fehler in der Praxis

Viele Praxen vergessen die GOP 01444 bei Bestandspatienten, die im laufenden Quartal zufällig nicht persönlich erschienen sind. Wenn ein Patient etwa in Q1 nur per Video behandelt wird und seine eGK nicht eingelesen wurde, ist der Zuschlag abrechenbar -- auch wenn der Patient die Praxis im Vorquartal noch besucht hat. Entscheidend ist immer das laufende Quartal.

Eine ausführliche Darstellung der Abrechnungsvoraussetzungen finden Sie im Ratgeber-Artikel zur GOP 01444.

GOP 01450: Technikzuschlag weiterhin 40 Punkte

Am Technikzuschlag selbst hat sich strukturell nichts geändert. Die Bewertung bleibt bei 40 Punkten, was mit dem neuen Orientierungspunktwert einem Betrag von ca. 5,10 Euro entspricht.

GOP 01450
Bewertung 40 Punkte
Euro-Betrag (2026) ca. 5,10 €
Quartalsdeckelung 700 Punkte pro Patient (ca. 89,18 €)
Voraussetzung KBV-zertifizierter Videodienstanbieter

Die 700-Punkte-Quartalsdeckelung pro Patient bleibt bestehen. Das entspricht rechnerisch bis zu 17 vollständigen Videokontakten (à 40 Punkte) mit demselben Patienten im Quartal -- eine Grenze, die in den meisten Fachgruppen nicht erreicht wird, in der Psychotherapie aber durchaus relevant sein kann.

Was heißt das praktisch?

Eine Praxis, die pro Arbeitstag drei Videosprechstunden durchführt (bei ca. 20 Arbeitstagen im Monat), generiert allein über den Technikzuschlag rund 305 Euro monatlich. Voraussetzung ist ein KBV-zertifizierter Videodienstanbieter -- ohne gültige Zertifizierung entfällt der gesamte Technikzuschlag, auch wenn die Videosprechstunde ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die KBV führt eine öffentliche Liste zertifizierter Anbieter, die regelmäßig aktualisiert wird.

Gruppentherapie: Sonderregel beachten

Bei Gruppentherapien per Video wird der Technikzuschlag nur einmal pro Sitzung abgerechnet, nicht pro Teilnehmer. Das unterscheidet ihn von den therapiebezogenen GOPs, die teilnehmerbezogen abgerechnet werden. Für Therapeuten, die regelmäßig Gruppenformate per Video anbieten, reduziert sich damit der Technikzuschlag pro Kopf erheblich.

Details zur korrekten Abrechnung und typischen Fehlern finden Sie im Ratgeber-Artikel zur GOP 01450.

MeetOne als KBV-zertifizierten Videodienstanbieter kennenlernen

Erfahren Sie, wie MeetOne Ihre Praxis digitalisiert

Funktionen ansehen

Pseudo-GOP 88220: Unverändert, aber oft übersehen

Die Pseudo-GOP 88220 ist keine Neuerung für 2026, bleibt aber ein wichtiger Abrechnungsfaktor. Sie betrifft Patienten, die in einem Quartal ausschließlich per Video behandelt werden -- also keinen einzigen Präsenzkontakt hatten.

In diesem Fall kürzt die KV automatisch die Versichertenpauschale:

Fachgruppe Abschlag
Hausärzte 20 %
Psychotherapie 20 %
Psychiatrie 25 %
Übrige Fachärzte 20 %

Die 88220 wird nicht aktiv abgerechnet, sondern von der KV automatisch zugesetzt. Sie sehen den Abzug erst in der Quartalsabrechnung -- rückwirkend korrigieren lässt er sich nicht.

So vermeiden Sie den Abschlag

Der einfachste Weg: Mindestens ein Präsenzkontakt pro Patient und Quartal. Auch ein kurzer Termin zur eGK-Einlesung genügt. Für Praxen mit hohem Video-Anteil kann es sinnvoll sein, gegen Quartalsende zu prüfen, welche Patienten bisher nur per Video behandelt wurden, und diese gezielt zu einem kurzen Präsenztermin einzuladen.

Die ehrliche Einschränkung: Für manche Patientengruppen -- etwa immobile Patienten oder Patienten in ländlichen Regionen -- ist ein Präsenztermin pro Quartal nicht immer praktikabel. In diesen Fällen ist der 88220-Abschlag ein kalkulierbarer Preis für die Videoversorgung und kein Abrechnungsfehler.

Eine vollständige Darstellung finden Sie im Ratgeber-Artikel zur Pseudo-GOP 88220.

Die 50%-Regel: Seit April 2025, weiterhin gültig

Seit April 2025 gilt: Maximal 50 % aller Behandlungsfälle eines Quartals dürfen ausschließlich per Video erfolgen. Diese Regel ist 2026 unverändert in Kraft.

Was als Behandlungsfall zählt

Ein häufiges Missverständnis: Die 50%-Regel bezieht sich nicht auf einzelne Sitzungen, sondern auf Behandlungsfälle -- also auf die Anzahl unterschiedlicher Patienten. Ein Patient, der im Quartal fünfmal per Video und zweimal in Präsenz behandelt wird, zählt nicht als reiner Video-Fall.

Die Regel greift nur bei Patienten, die im gesamten Quartal keinen einzigen Präsenzkontakt hatten.

Rechenbeispiel

Anzahl Video-only?
Patienten nur in Präsenz 150 Nein
Patienten mit Präsenz und Video 80 Nein
Patienten ausschließlich per Video 70 Ja
Gesamt 300 23,3 %

In diesem Beispiel liegt die Praxis mit 23,3 % deutlich unter der 50%-Grenze.

Zusammenhang mit der Pseudo-GOP 88220

Die 50%-Regel und die Pseudo-GOP 88220 überlappen sich, sind aber nicht identisch. Die 88220 betrifft den einzelnen Patienten (Abschlag auf die Versichertenpauschale), die 50%-Regel betrifft die Praxis als Ganzes (Anteil reiner Video-Fälle an allen Behandlungsfällen). Beide Regelungen haben denselben Auslöser -- ein Quartal ohne Präsenzkontakt -- aber unterschiedliche Konsequenzen.

Wer die 50%-Grenze überschreitet, riskiert eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die KV. Wer die 88220 auslöst, erhält lediglich einen Abschlag auf einzelne Versichertenpauschalen. In der Praxis gilt: Wer den 88220-Abschlag im Blick hat, wird die 50%-Grenze in der Regel automatisch einhalten.

Ausführliche Erläuterungen und Fallstricke finden Sie im Ratgeber-Artikel zur 50%-Regel.

Was sich gegenüber 2025 tatsächlich geändert hat

In der Zusammenschau sind die Änderungen für 2026 überschaubar:

Thema 2025 2026 Änderung?
Orientierungspunktwert 12,4614 Cent 12,7404 Cent Ja -- Erhöhung um 2,24 %
GOP 01444 Befristung bis 31.12.2025 bis 31.12.2026 Ja -- Verlängerung
GOP 01450 Bewertung 40 Punkte 40 Punkte Nein
Pseudo-GOP 88220 aktiv aktiv Nein
50%-Regel seit April 2025 weiterhin gültig Nein
KBV-Zertifizierungspflicht Pflicht Pflicht Nein

Die ehrliche Einschränkung: Es gibt 2026 keine strukturellen Neuerungen bei der Videoabrechnung. Die wesentlichen Änderungen betreffen den höheren Punktwert und die Verlängerung der GOP 01444. Für Praxen, die ihre Videosprechstunde bereits korrekt abrechnen, ändert sich im Tagesgeschäft wenig.

Rechenbeispiel: Was der neue Punktwert monatlich bedeutet

Um die Auswirkungen greifbar zu machen, ein Beispiel für eine Praxis mit regelmäßigem Video-Anteil:

Annahme: 60 Videosprechstunden pro Monat, davon 15 ohne eGK-Einlesung im Quartal.

Position Berechnung Monatsbetrag
Technikzuschlag (60 x GOP 01450) 60 x 5,10 € 305,77 €
Authentifizierung (15 x GOP 01444) 15 x 1,27 € 19,11 €
Summe Video-Zuschläge 324,88 €

Vergleich mit 2025

2025 2026 Differenz
60 x GOP 01450 299,07 € 305,77 € +6,70 €
15 x GOP 01444 18,69 € 19,11 € +0,42 €
Monatlich gesamt 317,76 € 324,88 € +7,12 €

Pro Quartal ergibt sich bei diesem Beispiel ein Plus von rund 21,36 Euro gegenüber 2025 -- allein aus dem höheren Punktwert. Das ist kein großer Sprung, aber auch kein Betrag, den man verschenken sollte.

Wichtig: Diese Berechnung bezieht sich nur auf die Video-Zuschläge (GOP 01450, GOP 01444). Die eigentliche ärztliche Leistung (Grundpauschale, Gesprächsziffern) kommt jeweils hinzu und profitiert ebenfalls vom höheren Punktwert.

Was heißt das praktisch für Ihre Praxis?

Die Änderungen für 2026 erfordern keine grundlegende Umstellung. Drei Punkte verdienen aber Aufmerksamkeit:

1. PVS-Stammdaten prüfen

Viele Praxisverwaltungssysteme hinterlegen den Orientierungspunktwert als Referenz für Honorarschätzungen. Wenn Ihr PVS diese Funktion nutzt, sollten Sie prüfen, ob der Wert für 2026 korrekt hinterlegt ist. Das betrifft weniger die Abrechnung selbst -- die läuft über die KV -- sondern vor allem interne Hochrechnungen und Quartalsplanungen.

2. GOP 01444 systematisch erfassen

Die Verlängerung der GOP 01444 ist eine gute Gelegenheit, den Zuschlag systematisch zu prüfen. In vielen Praxen wird er bei Bestandspatienten vergessen, weil die MFA ihn nicht routinemäßig ansetzt. Eine kurze Abfrage im PVS -- "Wurde die eGK dieses Quartal eingelesen?" -- kann helfen, keine berechtigten Zuschläge zu übersehen.

3. Video-Anteil im Blick behalten

Praxen, die ihren Video-Anteil seit 2025 kontinuierlich ausgebaut haben, sollten quartalsweise den Anteil reiner Video-Behandlungsfälle prüfen. Die 50%-Grenze mag großzügig erscheinen, kann aber bei spezialisierten Praxen (Psychotherapie, Psychiatrie) schneller erreicht werden als erwartet.

Fragen zur Videosprechstunde? Beratung vereinbaren

Wir beantworten alle Ihre Fragen

Kontakt aufnehmen

Zusammenfassung: EBM-Änderungen 2026

  • Orientierungspunktwert steigt auf 12,7404 Cent (+2,24 % gegenüber 2025)
  • GOP 01444 (Authentifizierungszuschlag) bis 31.12.2026 verlängert, weiterhin extrabudgetär
  • GOP 01450 (Technikzuschlag) unverändert bei 40 Punkten, jetzt ca. 5,10 €
  • 50%-Regel und Pseudo-GOP 88220 gelten unverändert fort
  • Regionale Punktwerte können vom Orientierungspunktwert abweichen
MeetOne kostenlos testen

Fazit

Die EBM-Änderungen für Videosprechstunden fallen 2026 moderat aus. Der höhere Orientierungspunktwert von 12,7404 Cent bringt bei den Video-Zuschlägen ein kleines Plus pro Sitzung. Praxisrelevanter ist die Verlängerung der extrabudgetären GOP 01444, die gerade bei Neupatienten und reinen Video-Quartalen zusätzliche Vergütung sichert. Wer seine Abrechnung 2025 bereits korrekt aufgestellt hat, muss 2026 keine grundlegenden Anpassungen vornehmen -- sollte aber die aktuellen Euro-Beträge im PVS prüfen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Abrechnungsberatung. Die genannten Euro-Beträge basieren auf dem bundesweiten Orientierungspunktwert 2026 und können je nach KV-Region abweichen. Prüfen Sie die für Ihren KV-Bezirk geltenden Werte.