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GOP 01444: Authentifizierungszuschlag richtig abrechnen

Der Authentifizierungszuschlag GOP 01444 für unbekannte Patienten wird 2026 außerhalb der MGV vergütet. Voraussetzungen, Dokumentation und Ausblick auf 2027.

GOP 01444: Authentifizierungszuschlag richtig abrechnen

Was ist die GOP 01444?

Die GOP 01444 ist ein Zuschlag im EBM für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten in der Videosprechstunde. Als unbekannt gilt ein Patient, der weder im laufenden noch im vorigen Quartal in der Praxis war.

Die Idee dahinter: Wenn ein unbekannter Patient per Video behandelt wird, entfällt das gewohnte Einlesen der eGK. Die Praxis muss die Identität auf anderem Weg sicherstellen. Dieser zusätzliche Aufwand wird mit der GOP 01444 vergütet.

Bewertung und Vergütung

GOP 01444
Bezeichnung Zuschlag Authentifizierung
Bewertung 10 Punkte
Vergütung (ca.) 1,27 €
Vergütungsart Extrabudgetär bis Ende 2026 (außerhalb der MGV)
Häufigkeit Höchstens einmal im Behandlungsfall
Befristung Bis 31.12.2026

Der entscheidende Punkt: Die GOP 01444 wird 2026 extrabudgetär vergütet, also außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Der Bewertungsausschuss hat das bei der Aufnahme der Ziffer zum 1. Oktober 2019 so empfohlen. Sie wird damit nicht aus dem Honorarvolumen bezahlt, das die KV auf die Praxen verteilt, sondern zum Preis der regionalen Euro-Gebührenordnung vergütet.

Für 2027 ändert sich die Rechtslage. Nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden Leistungen, die bisher auf Empfehlung des Bewertungsausschusses außerhalb der MGV bezahlt wurden, ab dem 1. Januar 2027 grundsätzlich innerhalb der MGV vergütet. Nach derzeitigem Stand würde das auch die GOP 01444 betreffen, falls sie über 2026 hinaus verlängert wird und der Bewertungsausschuss keine Ausnahme beschließt. Dann könnte die Auszahlung, wie bei anderen Leistungen aus der MGV, von der Honorarverteilung Ihrer KV abhängen.

Hinweis: Der hier genannte Euro-Betrag basiert auf dem bundesweiten Orientierungspunktwert. Prüfen Sie den aktuellen EBM und Ihren regionalen Punktwert, da es je nach KV-Bezirk Abweichungen geben kann.

Wann ist die GOP 01444 abrechenbar?

Die Abrechnung setzt voraus, dass es sich um einen unbekannten Patienten handelt: Er war weder im laufenden noch im vorigen Quartal in der Praxis. Das bedeutet konkret:

Typische Anwendungsfälle

  • Neupatienten, die erstmals per Video vorstellig werden und noch nicht in der Praxis waren
  • Patienten nach längerer Pause, deren letzter Besuch in der Praxis mehr als ein Quartal zurückliegt (z. B. chronisch kranke Patienten, die sich nach langer Zeit per Video melden)

Wann die GOP 01444 nicht abrechenbar ist

  • Wenn der Patient im laufenden oder im vorigen Quartal in der Praxis war - unabhängig davon, ob seine eGK eingelesen wurde
  • Wenn die GOP 01444 im selben Behandlungsfall bereits abgerechnet wurde

Die Abgrenzung ist einfach: War der Patient im laufenden oder im vorigen Quartal in der Praxis? Wenn ja, entfällt der Zuschlag. Wenn nein, kann er angesetzt werden.

Dokumentation: Was Sie nachweisen müssen

Die KBV verlangt, dass die Identitätsfeststellung auf anderem Weg dokumentiert wird. In der Praxis bedeutet das:

Methode Dokumentation
Personalausweis per Video zeigen lassen Sichtprüfung dokumentieren (Name, Geburtsdatum)
Abgleich mit vorhandenen Patientendaten Verifizierung über bekannte Stammdaten festhalten
eGK-Foto per sicherer Übermittlung Übermittlungsweg und Prüfung dokumentieren

Ein formaler Standard für die Art der Authentifizierung ist nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass Sie nachvollziehbar dokumentieren, wie die Identität festgestellt wurde. Zu beachten ist, dass die genauen Anforderungen je nach KV variieren können. Im Zweifel lohnt sich eine Rückfrage bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.

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Verhältnis zur GOP 01450 (Technikzuschlag)

Eine häufige Frage: Können GOP 01444 und der Technikzuschlag GOP 01450 gleichzeitig abgerechnet werden? Ja.

GOP Zweck Bewertung Vergütungsart
01450 Technikzuschlag Videosprechstunde 40 Punkte (ca. 5,10 €) Extrabudgetär (2026)
01444 Authentifizierungszuschlag 10 Punkte (ca. 1,27 €) Extrabudgetär (2026)

Beide Zuschläge werden 2026 außerhalb der MGV vergütet und können parallel zur eigentlichen Behandlungsleistung abgerechnet werden. Bei einer Videosprechstunde mit einem unbekannten Patienten können Sie also abrechnen:

  1. Die eigentliche Behandlungsleistung (reguläre GOP mit Suffix V)
  2. Den Technikzuschlag GOP 01450 (bis zum Höchstwert von 700 Punkten je Arzt und Quartal)
  3. Den Authentifizierungszuschlag GOP 01444

Häufige Fehler bei der Abrechnung

Fehler 1: Abrechnung bei einem bekannten Patienten

Der häufigste Fehler: Ein Patient war im laufenden oder im vorigen Quartal persönlich in der Praxis. Später im Quartal findet eine Videosprechstunde statt. Die GOP 01444 wird trotzdem angesetzt. Das ist nicht korrekt -- der Patient ist der Praxis bekannt. Das gilt auch dann, wenn seine eGK im laufenden Quartal nicht eingelesen wurde.

Fehler 2: Fehlende Dokumentation der Authentifizierung

Die GOP 01444 abzurechnen, ohne die alternative Identitätsfeststellung zu dokumentieren, kann bei Prüfungen zu Rückforderungen führen. Halten Sie den Weg der Authentifizierung in der Patientenakte fest. Verwechseln Sie die GOP 01444 dabei nicht mit Mengenregeln wie der 50-Prozent-Regel oder der Pseudo-GOP 88220 - diese betreffen den Anteil reiner Videofälle, nicht die eGK-Authentifizierung.

Fehler 3: Befristung übersehen

Die GOP 01444 ist derzeit bis zum 31.12.2026 befristet. Ob eine Verlängerung erfolgt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert. Es ist daher ratsam, die Beschlüsse des Bewertungsausschusses im Auge zu behalten.

Praktischer Tipp: PVS-Einstellung

Viele Praxisverwaltungssysteme (PVS) bieten die Möglichkeit, Abrechnungsziffern automatisch vorzuschlagen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Prüfen Sie, ob Ihr PVS:

  • Die GOP 01444 automatisch vorschlägt, wenn ein unbekannter Patient (weder im laufenden noch im vorigen Quartal in der Praxis) per Video behandelt wird
  • Eine Warnung ausgibt, wenn die GOP 01444 angesetzt wird, obwohl der Patient im laufenden oder im vorigen Quartal in der Praxis war
  • Die Befristung der Ziffer hinterlegt hat, sodass nach Ablauf keine fehlerhafte Abrechnung erfolgt

Nicht jedes PVS unterstützt diese Automatismen. In diesem Fall hilft eine kurze Checkliste im Praxisablauf: Vor der Videosprechstunde prüfen, ob der Patient im laufenden oder im vorigen Quartal in der Praxis war, und die GOP 01444 entsprechend manuell ansetzen oder weglassen. Weitere typische Stolperstellen bei der Videoabrechnung fasst unser Artikel zu den 10 häufigsten Abrechnungsfehlern zusammen.

GOP 01444 auf einen Blick

  • 10 Punkte; 2026 extrabudgetär, also außerhalb der MGV
  • Abrechenbar bei unbekannten Patienten (weder im laufenden noch im vorigen Quartal in der Praxis), höchstens einmal im Behandlungsfall
  • Parallel zur GOP 01450 (Technikzuschlag) ansetzbar
  • Dokumentation der alternativen Identitätsfeststellung erforderlich
  • Befristet bis 31.12.2026 -- Verlängerung offen
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Fazit

Die GOP 01444 ist ein kleiner, aber relevanter Abrechnungsposten für Praxen, die regelmäßig Videosprechstunden durchführen. Weil sie 2026 außerhalb der MGV vergütet wird, lohnt sich die korrekte Abrechnung in jedem einzelnen Fall. Entscheidend ist die saubere Dokumentation der Identitätsfeststellung und die Prüfung, ob der Patient der Praxis bereits bekannt ist. Angesichts der Befristung bis Ende 2026 sollten Praxen die weitere Entwicklung im Bewertungsausschuss beobachten.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Abrechnungsberatung. Punktwerte und Euro-Beträge können je nach KV-Region abweichen. Prüfen Sie den aktuellen EBM für verbindliche Angaben.