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Videosprechstunde in der Kinder- und Jugendmedizin

Elternberatung, Verlaufskontrolle, Jugendsprechstunde: Wofür sich Video in der Kinderarztpraxis eignet, was in die Praxis gehört und was für Muster 21 gilt.

Videosprechstunde in der Kinder- und Jugendmedizin

In der Kinderarztpraxis ersetzt die Videosprechstunde selten die Untersuchung. Sie beantwortet aber viele Fragen, für die Familien bisher mit dem Kind ins volle Wartezimmer mussten. Welche Anlässe sich für Video eignen, wo die Grenze zur Präsenz verläuft, was für die Kinderkrankschreibung nach Muster 21 gilt und wie Praxen damit die Infektsaison entlasten.


Viele Kontakte sind Gespräche, keine Untersuchungen

Ein guter Teil der kinderärztlichen Sprechstunde besteht aus Fragen der Eltern: Ist das in diesem Alter normal? Was bedeutet der Laborwert? Hilft das neue Medikament? Dafür kommt eine Familie heute meist mit dem Kind in die Praxis und sitzt im Winter zwischen Kindern mit Fieber und Husten.

Video entlastet nur, wenn die Praxis die Anlässe sauber trennt. Lautet die Frage "Was hat das Kind?", braucht die Antwort häufig Stethoskop, Otoskop und Hände. Lautet sie "Wie geht es weiter?", genügt oft das Gespräch, ergänzt um einen Blick auf das Kind in seiner gewohnten Umgebung.

Wofür sich Video in der Kinderarztpraxis eignet

Anlass Beispiele Worauf es ankommt
Elternberatung Ernährung und Beikost, Schlaf, Sauberkeit, Verhalten, Fragen zur Entwicklung Auffälligkeiten in der Entwicklung brauchen eine Untersuchung in der Praxis
Befundbesprechung Laborwerte, Allergietest, Arztbrief nach Klinikaufenthalt Befund liegt vorher vor und wird per Bildschirmfreigabe gemeinsam angesehen
Verlaufskontrolle abklingender Ausschlag, Neurodermitis-Schub, Erholung nach einem Infekt Tageslicht und ruhige Kamera; bei Verschlechterung Termin in der Praxis
Chronische Erkrankungen Asthma, Neurodermitis, ADHS Lungenfunktion, Gewicht oder Blutdruck misst die Praxis vor Ort
Jugendsprechstunde Akne, Verhütung, Schlaf, Mediennutzung, Stress in der Schule Vertraulichkeit und ein ungestörter Raum auf Seiten des Jugendlichen

Chronische Erkrankungen zwischen den Kontrollterminen

Bei chronisch kranken Kindern liegt der Nutzen von Video zwischen zwei Präsenzterminen. Beim Asthma lassen sich Symptomtagebuch und Bedarfsmedikation besprechen, und das Kind führt seine Inhalationstechnik vor der Kamera vor; die Lungenfunktion misst die Praxis. Bei Neurodermitis zeigen Eltern die betroffenen Hautstellen, und die Ärztin passt den Pflege- und Behandlungsplan an.

Bei ADHS geht es im Medikationsgespräch um die Wirkung im Schulalltag, um Appetit, Schlaf und Rückmeldungen der Lehrkräfte. Unter Methylphenidat sehen die Fachinformationen vor, Blutdruck und Puls bei jeder Dosisanpassung und danach mindestens alle sechs Monate zu erfassen, bei Kindern auch Größe, Gewicht und Appetit mindestens halbjährlich; das geschieht in der Praxis. Betäubungsmittelrezepte gibt es Stand Oktober 2026 noch nicht als E-Rezept, das Papierrezept wird also abgeholt oder zugeschickt.

Jugendliche: eigener Termin, eigener Raum

Für Jugendliche senkt Video die Schwelle. Es braucht keinen Termin, für den ein Elternteil frei nehmen muss, und kein Wartezimmer voller Kleinkinder. Themen wie Verhütung, Stimmung oder Essverhalten sprechen manche leichter aus dem eigenen Zimmer an. Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 selbst findet in der Praxis statt.

Wer im Raum ist und mithört, sollte zu Beginn für beide Seiten geklärt sein. Ob Jugendliche allein einwilligen können und was die Schweigepflicht gegenüber den Eltern bedeutet, behandelt der Beitrag zu Minderjährigen in der Videosprechstunde. Zeigen sich psychische Belastungen, die eine Psychotherapie nahelegen, gelten dafür eigene Regeln, siehe Kinder- und Jugendpsychotherapie per Video.

Was in die Praxis gehört

Per Video lässt sich nicht abhören, nicht in Ohr oder Rachen schauen, kein Bauch abtasten und keine Fontanelle fühlen. Eine Handylampe vor dem geöffneten Mund ersetzt keinen Spatel, und Abstriche oder Schnelltests gehen nur vor Ort.

Für Fieber nennt das Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums (gesund.bund.de) klare Anlässe für den Besuch in der Arztpraxis oder Notfallambulanz: bei Säuglingen Fieber über 38 Grad, bei älteren Kindern über 39 Grad, außerdem Fieber länger als drei Tage, ein Fieberkrampf, ein steifer Nacken, Teilnahmslosigkeit, längere Trinkverweigerung, Erbrechen oder Durchfall, Hautausschlag und eine Verschlechterung seit dem letzten Arztbesuch. Bei diesen Anzeichen ist die Untersuchung vor Ort nötig; die Videosprechstunde ersetzt sie nicht.

Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und die J1 sind ebenso Präsenzleistungen wie Impfungen. Sie bestehen zu großen Teilen aus körperlicher Untersuchung, Messungen und altersgerechten Tests, und in der KBV-Übersicht der per Video abrechenbaren Leistungen (Stand 1. Juli 2026) kommen sie nicht vor. Video passt für das, was zwischen zwei Untersuchungen auftaucht und nicht bis zur nächsten U warten soll.

Infektsaison: sortieren und das Telefon entlasten

In der Infektsaison dient Video vor allem als Sortierinstrument. Die Kamera zeigt, was am Telefon fehlt: wie wach und ansprechbar das Kind ist, wie angestrengt es atmet, wie die Haut aussieht. Trinkmenge und nasse Windeln lassen sich erfragen. Am Ende steht eine von drei Entscheidungen: zu Hause bleiben, mit klaren Hinweisen, wann sich die Familie wieder meldet; heute noch in die Praxis; oder bei Notfallzeichen sofort die 112.

Damit das trägt, braucht die Praxis freie Präsenzplätze am selben Tag. Nach Anlage 31c BMV-Ä muss sie für jeden Videopatienten eine strukturierte Anschlussversorgung bereithalten, wenn sich der Bedarf per Video nicht decken lässt, etwa durch einen Termin in der eigenen Praxis oder eine Überweisung. War das Kind weder im laufenden noch im vorigen Quartal in der Praxis, halten die Eltern seine Gesundheitskarte in die Kamera (Anlage 4b BMV-Ä); dafür gibt es derzeit bis Ende 2026 den Authentifizierungszuschlag GOP 01444.

Organisatorisch haben sich einige Bausteine bewährt:

  • Feste Video-Infektzeiten: Eltern checken ohne Termin in eine offene Videosprechstunde ein, statt anzurufen. Wie ein solches digitales Wartezimmer funktioniert, erklärt ein eigener Beitrag.
  • Telefonansage mit Wegen: 112 bei Lebensgefahr, 116117 außerhalb der Sprechzeiten, die Video-Infektzeiten und der Hinweis, dass es die Kinderkrankschreibung am Telefon nur für der Praxis bekannte Kinder gibt.
  • Rückrufliste für Befund- und Beratungsfragen statt Warteschleife.

Weitere Bausteine wie getrennte Infektblöcke beschreibt der Beitrag zur Grippewelle in der Praxis; vieles davon lässt sich auf die Kinderarztpraxis übertragen.

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Kinderkrankschreibung und AU per Video

Muster 21: die Bescheinigung für das Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld gibt es, wenn ein Elternteil nach ärztlichem Zeugnis zur Betreuung des kranken Kindes der Arbeit fernbleiben muss, niemand sonst im Haushalt einspringen kann und das Kind jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist (§ 45 SGB V). 2026 sind es bis zu 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 30. Das ärztliche Zeugnis ist das Muster 21.

Nach § 31a BMV-Ä gelten für Muster 21 die Voraussetzungen der AU-Richtlinie des G-BA entsprechend, unter denen eine AU per Video oder nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden darf. KBV und GKV-Spitzenverband haben das 2024 dauerhaft im Bundesmantelvertrag geregelt. Stand Oktober 2026 ergibt sich daraus:

Weg Voraussetzungen Erstbescheinigung Folgebescheinigung
Video, Kind der Praxis bekannt Erkrankung lässt eine Beurteilung per Video zu bis 7 Kalendertage nur, wenn die vorige Bescheinigung wegen derselben Erkrankung nach persönlicher Untersuchung ausgestellt wurde
Video, Kind unbekannt wie oben, dazu Authentifizierung des Kindes bis 3 Kalendertage nicht vorgesehen
Telefon Kind bekannt, Video nicht möglich, keine schwere Symptomatik bis 5 Kalendertage nur nach vorheriger persönlicher Untersuchung

"Bekannt" heißt nach der AU-Richtlinie: aus früherer Behandlung unmittelbar persönlich bekannt, auch einer Kollegin oder einem Kollegen derselben Berufsausübungsgemeinschaft. Zur Authentifizierung des Kindes nennt die KBV beispielhaft den Abgleich der bei den Eltern erfragten Patientendaten mit den Daten der Versichertenkarte; das Einlesen der Gesundheitskarte ist für die Bescheinigung nicht erforderlich. Einen Anspruch auf die Bescheinigung nach Video oder Telefon haben Eltern nicht. Muster 21 bleibt ein Papierformular; für den Versand per Post kann die Praxis die Kostenpauschale GOP 40129 abrechnen.

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat Anfang Juli 2026 beschlossen, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Ein Gesetz oder ein Beschluss des G-BA dazu lag bis Mitte Oktober 2026 nicht vor; Form und Zeitpunkt sind offen. Weil § 31a auf die AU-Richtlinie verweist, dürfte eine Änderung dort auch den Telefonweg für Muster 21 betreffen. Das ist eine Einschätzung, keine Regelung.

Atteste, die Kita oder Schule verlangen, sind in der Regel keine Kassenleistung. Dient ein Kontakt nur dem Attest, kann die Praxis privat nach GOÄ abrechnen.

AU für Jugendliche

Jugendliche in Ausbildung oder Beschäftigung brauchen eine AU, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert oder der Betrieb sie früher verlangt (§ 5 EFZG). Für die Ausstellung per Video gelten dieselben Grenzen wie für Erwachsene. Einzelheiten stehen im Beitrag zur AU per Videosprechstunde.

Abrechnung in Kürze

  • Die Versichertenpauschale GOP 04000 ist auch in reinen Videofällen berechnungsfähig. Hatte das Kind im Quartal keinen persönlichen Kontakt, kennzeichnet die Praxis den Fall mit der Pseudo-GOP 88220, und die KV kürzt die Pauschale nebst Zuschlägen in der Kinder- und Jugendmedizin um 20 Prozent.
  • Gesprächsleistungen wie das problemorientierte ärztliche Gespräch (GOP 04230) oder die sozialpädiatrisch orientierte Beratung (GOP 04355) sind auch per Video berechnungsfähig.
  • Der Technikzuschlag GOP 01450 bringt 40 Punkte je Videosprechstunde, 2026 rund 5,10 €, höchstens 700 Punkte (89,18 €) je Arzt und Quartal.
  • Reine Videofälle dürfen höchstens die Hälfte aller Behandlungsfälle einer Betriebsstätte ausmachen.

Wie sich die Pädiatrie dabei von anderen Fachgruppen unterscheidet, zeigt der Beitrag zur Abrechnung nach Fachgruppe.

Was MeetOne dabei abdeckt

MeetOne ist ein zertifizierter Videodienstanbieter. Eltern und Jugendliche nehmen im Browser ohne Installation teil; die Verbindung läuft Peer-to-Peer und ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Für die Kinderarztpraxis sind drei Funktionen relevant:

  • Weitere Teilnehmer: In allen Tarifen lassen sich einem Termin bis zu vier weitere Teilnehmer hinzufügen, die per E-Mail eingeladen werden, etwa der zweite Elternteil am Arbeitsplatz oder eine Dolmetscherin.
  • Bildschirmfreigabe: Laborwerte oder Arztbriefe lassen sich gemeinsam ansehen.
  • Digitales Wartezimmer: In den Tarifen Pro und Health checken Patienten zu den Zeiten ein, die die Praxis festlegt. Alle Ärztinnen und Ärzte sehen dieselbe Liste.

Bescheinigungen wie Muster 21 oder die eAU entstehen weiter im Praxisverwaltungssystem, nicht in MeetOne; die Gesundheitskarte liest MeetOne nicht. Das digitale Wartezimmer fragt keine Symptome ab und priorisiert nicht: Der Säugling mit Fieber stünde dort in derselben Reihe wie die Frage zum Beikostplan. Deshalb gehört vor den Check-in der klare Hinweis, wer nicht in die Video-Infektzeit gehört.

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Videosprechstunde beim Kinderarzt auf einen Blick

  • Gut geeignet: Elternberatung, Befundbesprechung, Verlaufskontrollen, Begleitung chronischer Erkrankungen und Gespräche mit Jugendlichen
  • In die Praxis gehören Auskultation, Blick in Ohr und Rachen, Abstriche, U-Untersuchungen, Impfungen und Säuglinge mit Fieber über 38 Grad
  • Muster 21 nach Video: bis 7 Tage bei bekannten, bis 3 Tage bei unbekannten Kindern; nach Telefon nur für bekannte Kinder und bis 5 Tage
  • Reine Videofälle: Versichertenpauschale mit 20 Prozent Abschlag, dazu der Technikzuschlag GOP 01450
  • Video-Infektzeiten brauchen freie Präsenzplätze am selben Tag
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Fazit

In der Kinder- und Jugendmedizin eignet sich die Videosprechstunde für Gespräche: Elternberatung, Befunde, Verlaufskontrollen, chronische Erkrankungen und Jugendliche, die lieber von zu Hause sprechen. Untersuchungen, Vorsorge, Impfungen und Säuglinge mit Fieber bleiben in der Praxis. Muster 21 lässt sich nach Video und, für bekannte Kinder, nach Telefon in denselben Grenzen wie die AU ausstellen. In der Infektsaison entlastet Video Telefon und Wartezimmer, sofern Präsenzplätze für die Kinder frei bleiben, die danach kommen müssen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische, rechtliche oder Abrechnungsberatung. Maßgeblich sind die aktuelle AU-Richtlinie, der BMV-Ä, der EBM und die Hinweise Ihrer KV. Stand: Oktober 2026.

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