Was ist die GebüH?
Die GebüH ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Anders als die GOÄ für Ärzte ist sie rechtlich nicht bindend -- sie dient als Orientierungsrahmen für die durchschnittlich üblichen Vergütungen. Heilpraktiker und Patienten vereinbaren ihre Honorare frei nach § 611 BGB (Dienstvertrag).
In der Praxis ist die GebüH dennoch relevant: Die meisten privaten Krankenversicherungen orientieren sich bei der Erstattung an den dort genannten Beträgen. Wer deutlich darüber abrechnet, riskiert, dass der Patient auf der Differenz sitzen bleibt.
Die entscheidenden Ziffern für Videosprechstunden
Zwei GebüH-Ziffern erwähnen ausdrücklich den Zusatz "auch mittels Fernsprecher" -- und genau dieser Zusatz macht sie für Videosprechstunden nutzbar.
Ziffer 3: Kurze Information
| Beschreibung | Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung |
| Gebühr | bis 4,50 € |
Die Ziffer 3 eignet sich für kurze telefonische oder videobasierte Rückfragen, Terminabsprachen mit kurzer fachlicher Information oder die Ausstellung von Wiederholungsverordnungen.
Wichtig: Ziffer 3 ist nur abrechenbar, wenn sie die einzige Leistung pro Inanspruchnahme des Heilpraktikers ist. Sie kann nicht zusätzlich zu anderen Ziffern angesetzt werden.
Ziffer 5: Beratung
| Beschreibung | Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls einschließlich einer kurzen Untersuchung |
| Gebühr | 8,20 € bis 20,50 € |
Die Ziffer 5 ist die zentrale Abrechnungsziffer für Heilpraktiker-Videosprechstunden. Sie deckt eine vollwertige Beratung ab und ist nicht an eine Mindestdauer gebunden. Die Gebührenspanne erlaubt eine Anpassung an den tatsächlichen Aufwand.
Ziffer 4: Eingehende Beratung
| Beschreibung | Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung, ggf. mit Untersuchung (mind. 15 Min.) |
| Gebühr | 16,40 € bis 22,00 € |
Für ausführliche Beratungsgespräche per Video, die über den normalen Umfang hinausgehen. Voraussetzung: Mindestens 15 Minuten Dauer. Die Ziffer 4 nennt zwar nicht explizit den Fernsprecher, wird aber in der Praxis für längere Videoberatungen herangezogen.
Ziffern 6, 7 und 8: Beratung außerhalb regulärer Zeiten
| Ziffer | Zeitraum | Gebühr |
|---|---|---|
| 6 | Außerhalb der Sprechstundenzeit | 17,00 € bis 24,50 € |
| 7 | Nachts (20:00–7:00 Uhr) | 19,50 € bis 28,50 € |
| 8 | Sonn- und Feiertage | 15,40 € bis 27,00 € |
Die Ziffern 6-8 entsprechen inhaltlich der Ziffer 5, gelten aber für Beratungen außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten. Auch sie sind per Video abrechenbar.
Psychotherapie per Video: Die Ziffern 19.1 bis 19.8
Für Heilpraktiker für Psychotherapie sind die Ziffern der Gruppe 19 besonders relevant. Sie eignen sich gut für Videositzungen, da das therapeutische Gespräch im Mittelpunkt steht.
| Ziffer | Leistung | Gebühr |
|---|---|---|
| 19.1 | Psychotherapie, halbstündig | 15,50 € bis 26,00 € |
| 19.2 | Psychotherapie, 50–90 Min. | 26,00 € bis 46,00 € |
| 19.3 | Psychotherapeutische Befunderhebung | 15,50 € bis 38,50 € |
| 19.5 | Psychologische Exploration mit eingehender Beratung | 15,50 € bis 46,00 € |
| 19.8 | Hypnosebehandlung | 15,50 € bis 26,00 € |
Die Psychotherapie-Ziffern unterscheiden nicht zwischen Verfahren. Egal ob Verhaltenstherapie, Gesprächstherapie, Gestalttherapie oder körperorientierte Therapie -- alle fallen unter dieselben Ziffern.
Wichtiger Hinweis zur Erstattung: Die Psychotherapie-Ziffern 19.1 bis 19.8 sind bei der Beihilfe nicht erstattungsfähig. Privatversicherte sollten vorab prüfen, ob ihr Tarif Psychotherapie durch Heilpraktiker abdeckt -- einige PKV-Tarife schließen dies aus.
Was per Video nicht abgerechnet werden kann
Leistungen, die physische Anwesenheit erfordern, scheiden für die Videosprechstunde aus:
- Ziffer 1 (Eingehende Untersuchung) -- erfordert körperliche Untersuchung
- Ziffer 2 (Homöopathische Fallaufnahme mit Repertorisation) -- die Erstaufnahme sollte in Präsenz stattfinden
- Ziffern 9.1–9.3 (Hausbesuche) -- per Definition nicht per Video möglich
- Manuelle Behandlungen (Massagen, Chiropraktik, Osteopathie)
- Injektionen und Infusionen
- Labordiagnostik und apparative Untersuchungen
Sichtbefunde sind eine Grauzone: Wenn ein Patient per Kamera eine Hautveränderung zeigt oder eine Bewegungseinschränkung demonstriert, kann dies als Bestandteil der Beratung (Ziffer 5) dokumentiert werden -- nicht jedoch als eigenständige Untersuchung nach Ziffer 1.
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Praktische Abrechnungsbeispiele
Beispiel 1: Kurze Rückfrage (5 Minuten)
Ein Patient fragt per Videoanruf nach der Dosierung eines Naturheilmittels.
| Ziffer | Betrag |
|---|---|
| 3 (Kurze Information) | 4,50 € |
Beispiel 2: Ernährungsberatung per Video (20 Minuten)
Ausführliche Beratung zu Ernährungsumstellung bei Reizdarm.
| Ziffer | Betrag |
|---|---|
| 5 (Beratung) | 15,00 € |
Beispiel 3: Psychotherapiesitzung per Video (50 Minuten)
Reguläre Therapiesitzung eines Heilpraktikers für Psychotherapie.
| Ziffer | Betrag |
|---|---|
| 19.2 (Psychotherapie, 50–90 Min.) | 40,00 € |
Beispiel 4: Erstgespräch Psychotherapie per Video (60 Minuten)
Ausführliche Exploration und Beratung bei einem neuen Patienten.
| Ziffer | Betrag |
|---|---|
| 19.5 (Psychol. Exploration mit Beratung) | 46,00 € |
Erstattung durch PKV und Beihilfe
Private Krankenversicherung
Die meisten PKV-Tarife erstatten Heilpraktikerleistungen, allerdings mit erheblichen Unterschieden:
- Erstattungsquote: In der Regel zwischen 70 und 100 % der GebüH-Sätze
- Jahreshöchstgrenze: Viele Tarife deckeln bei 300–2.500 € pro Jahr, je nach Tarif
- Psychotherapie-Ausschluss: Einige Tarife erstatten Psychotherapie durch Heilpraktiker nicht
- Videosprechstunde: Die meisten PKV-Tarife unterscheiden nicht zwischen Präsenz- und Videobehandlung
Empfehlung: Patienten sollten vor der ersten Videosprechstunde bei ihrer Versicherung klären, ob und in welchem Umfang Heilpraktikerleistungen per Video erstattet werden.
Beihilfe
Heilpraktikerleistungen sind grundsätzlich beihilfefähig. Die Beihilfe orientiert sich dabei am beihilferechtlichen Gebührenverzeichnis, das auf der GebüH basiert. Allerdings gilt:
- Psychotherapie-Ziffern (19.x) sind bei der Beihilfe nicht erstattungsfähig
- Beratungsziffern (3, 4, 5) werden in der Regel erstattet
- Die Erstattungshöhe richtet sich nach den GebüH-Sätzen
Gesetzliche Krankenversicherung
Die GKV erstattet Heilpraktikerleistungen grundsätzlich nicht. Einige Krankenkassen bieten Heilpraktiker-Zusatzleistungen als Satzungsleistung an -- eine Abrechnung per Video ist dort im Einzelfall zu prüfen.
Vergleich: GebüH vs. GOÄ vs. EBM
| Aspekt | GebüH (Heilpraktiker) | GOÄ (Privatärzte) | EBM (Kassenärzte) |
|---|---|---|---|
| Rechtsverbindlich | Nein | Ja | Ja |
| Technikzuschlag | Nein | Nein | Ja (GOP 01450) |
| Spezielle Video-Ziffern | Nein | Nein | Ja (Suffix V) |
| Mengenbegrenzung | Nein | Nein | 50 % der Fälle |
| Steigerungsfaktoren | Nein (Spanne) | Ja (bis 3,5-fach) | Nein |
| Zertifizierungspflicht Anbieter | Nein | Nein* | Ja (Anlage 31b) |
| Honorarvereinbarung | Frei verhandelbar | Teilweise | Nicht möglich |
*Für reine Privatpraxen ohne Kassenzulassung.
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Dokumentationspflichten
Auch wenn Heilpraktiker nicht der Berufsordnung der Ärztekammer unterliegen, gelten Dokumentationspflichten:
- Datum und Uhrzeit der Videosprechstunde
- Dauer des Gesprächs (besonders bei zeitgebundenen Ziffern wie 4, 19.1, 19.2)
- Einwilligung des Patienten in die Videobehandlung
- Genutzter Videodienstanbieter
- Inhalt und Ergebnis der Beratung oder Behandlung
- Identitätsprüfung bei Neupatienten
Die Einwilligung in die Videobehandlung sollte vor der ersten Sitzung schriftlich vorliegen. Dies kann auch digital erfolgen -- etwa per E-Mail-Bestätigung.
Technische Anforderungen
Heilpraktiker unterliegen nicht der Zertifizierungspflicht nach Anlage 31b BMV-Ä, die für Kassenärzte gilt. Dennoch gelten die Anforderungen der DSGVO und des Patientendatenschutzes:
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Videoverbindung
- Keine Aufzeichnung ohne ausdrückliche Einwilligung
- Sichere Datenübertragung gemäß Art. 32 DSGVO
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Videodienstanbieter
Herkömmliche Videotools wie Zoom, Skype oder FaceTime erfüllen diese Anforderungen in der Regel nicht. Ein auf den Gesundheitsbereich spezialisierter Anbieter mit entsprechender Verschlüsselung ist empfehlenswert.
Häufige Fragen
Darf ich als Heilpraktiker Videosprechstunden anbieten?
Ja. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Heilpraktikern Videosprechstunden untersagt. Anders als bei Ärzten gibt es jedoch auch keine spezifische Rechtsgrundlage, die sie explizit erlaubt. Die Videosprechstunde fällt unter die allgemeine Berufsausübungsfreiheit.
Brauche ich einen zertifizierten Videodienstanbieter?
Die KBV-Zertifizierung nach Anlage 31b betrifft nur Vertragsärzte (GKV-Abrechnung). Heilpraktiker sind davon nicht betroffen. Aus Datenschutzgründen sollte dennoch ein DSGVO-konformer Anbieter mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung genutzt werden.
Kann ich höhere Beträge als die GebüH-Sätze verlangen?
Ja. Da die GebüH nicht rechtsverbindlich ist, können Heilpraktiker ihre Honorare frei vereinbaren. Allerdings erstatten die meisten PKV-Tarife nur bis zu den GebüH-Höchstsätzen. Höhere Honorare sollten vorab mit dem Patienten transparent besprochen werden.
Wie rechne ich eine Videosprechstunde auf der Rechnung aus?
Auf der Rechnung geben Sie die GebüH-Ziffer, die Leistungsbeschreibung und den Betrag an. Ein Hinweis, dass die Behandlung per Videosprechstunde erfolgte, sollte ergänzt werden -- etwa: "Beratung gemäß GebüH Ziffer 5, durchgeführt als Videosprechstunde."
Zusammenfassung GebüH-Videosprechstunde
- Ziffern 3 und 5 nennen ausdrücklich "auch mittels Fernsprecher" und sind für Videosprechstunden nutzbar
- Psychotherapie-Ziffern 19.1 bis 19.2 eignen sich gut für Videositzungen
- Kein Technikzuschlag und keine speziellen Video-Ziffern wie im EBM
- GebüH ist nicht rechtsverbindlich -- Honorare sind frei verhandelbar
- PKV-Erstattung orientiert sich an den GebüH-Sätzen, oft mit Jahreshöchstgrenzen
- Psychotherapie-Ziffern werden von der Beihilfe nicht erstattet
Fazit
Die GebüH bietet Heilpraktikern eine brauchbare Grundlage für die Abrechnung von Videosprechstunden -- auch wenn sie aus einer Zeit stammt, in der an Videotelefonie noch nicht zu denken war. Der Schlüssel liegt in den Ziffern 3 und 5, die mit dem Zusatz "auch mittels Fernsprecher" ausdrücklich Fernberatungen abdecken. Für Heilpraktiker für Psychotherapie kommen die Ziffern 19.1 und 19.2 hinzu, die sich naturgemäß gut für Videositzungen eignen. Entscheidend ist, die Erstattungssituation des jeweiligen Patienten vorab zu klären -- denn die Unterschiede zwischen PKV-Tarifen sind erheblich.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Abrechnungsberatung. Die genannten Gebührensätze entsprechen der GebüH (Stand 1985, unverändert gültig). Die tatsächliche Erstattung hängt vom jeweiligen PKV-Tarif ab. Stand: Februar 2026.