Warum die Frage berechtigt ist
Wenn Praxisinhaber über die Einführung einer Videosprechstunde nachdenken, steht eine Frage im Zentrum: Was kostet mich das - und was bringt es mir? Die Antwort ist weniger eindeutig, als viele Anbieter suggerieren. Denn die Wirtschaftlichkeit hängt von der Fachrichtung, der Patientenstruktur und der Art der Nutzung ab.
Dieser Artikel rechnet die wesentlichen Posten durch - transparent, ohne erfundene Statistiken und mit einem konkreten Beispiel. Ziel ist eine realistische Einschätzung, keine Verkaufsargumentation.
Die tatsächlichen Kosten
Softwarekosten
Die Lizenzkosten für einen KBV-zertifizierten Videodienstanbieter hängen vom Anbieter, vom Preismodell und vom Funktionsumfang ab. Manche Anbieter berechnen eine Pauschale je Behandler oder je Praxis, andere staffeln nach Funktionsumfang oder Teilnehmerzahl, und einige bieten eine kostenlose Basisversion mit eingeschränktem Funktionsumfang an. Konkrete Beträge stehen im Angebot des jeweiligen Anbieters: Fragen Sie den Preis für die Zahl der Behandler ab, die tatsächlich Videosprechstunden durchführen, und rechnen Sie ihn auf das Quartal um. Denn der Technikzuschlag erstattet diese Kosten nur bis zu einem Höchstwert (siehe unten).
Wichtig bei der Bewertung: Kostenlose Angebote finanzieren sich häufig über andere Wege - etwa durch eingeschränkte Funktionalität, Werbung oder die Verarbeitung von Nutzungsdaten. Die Frage ist weniger "Was kostet die Software?" als vielmehr "Was kostet mich die Software, der ich tatsächlich vertrauen kann?"
Hardwarekosten
In den meisten Praxen ist die vorhandene Ausstattung bereits ausreichend. Ein handelsüblicher Computer mit Webcam, Mikrofon und stabiler Internetverbindung genügt. Zusätzliche Investitionen entstehen typischerweise nur, wenn:
- kein geeigneter Raum mit ausreichender Privatsphäre vorhanden ist
- die Internetverbindung für stabile Videoübertragung nicht ausreicht (empfohlen: mindestens 10 Mbit/s im Upload)
- ein separates Headset oder eine externe Kamera für bessere Bild- und Tonqualität gewünscht wird
Realistische Einmalkosten für ergänzende Hardware liegen bei 50 bis 300 Euro - sofern überhaupt nötig.
Zeitinvestition
Der oft unterschätzte Kostenfaktor ist die Einarbeitungszeit. Die Software selbst ist in der Regel schnell eingerichtet. Was Zeit kostet:
- Schulung des Teams: MFA müssen den Ablauf kennen, Patienten einladen und bei technischen Fragen unterstützen können
- Anpassung der Praxisabläufe: Terminplanung, Dokumentation und Einwilligungsmanagement müssen angepasst werden
- Lernkurve der ersten Wochen: Die ersten Videosprechstunden dauern erfahrungsgemäß länger als der spätere Routinebetrieb
Dieser Aufwand lässt sich nicht in Euro beziffern, sollte aber in die Kalkulation einfließen. Realistisch sind ein bis zwei Wochen, bis der Ablauf eingespielt ist.
Die Erlösseite: Was lässt sich abrechnen?
EBM-Abrechnung (gesetzlich Versicherte)
Die Abrechnung von Videosprechstunden im EBM-System basiert auf zwei Komponenten:
| Komponente | Ziffer | Bewertung (2026) |
|---|---|---|
| Technikzuschlag | GOP 01450 | ca. 5,10 € pro Sitzung, höchstens ca. 89 € je Arzt und Quartal |
| Eigentliche Leistung | Reguläre GOP mit Suffix V | je nach Fachgruppe |
| Authentifizierung (bei unbekannten Patienten, befristet bis 31.12.2026) | GOP 01444 | ca. 1,27 € |
Der Technikzuschlag von rund 5 Euro wird zusätzlich zur eigentlichen Leistung abgerechnet. Bei einer hausärztlichen Beratung (GOP 03230V) kommen beispielsweise weitere Punkte aus der Versichertenpauschale und der Gesprächsziffer hinzu.
Der Technikzuschlag ist je Vertragsarzt und Quartal auf 700 Punkte begrenzt, nicht je Patient. Bei einem Orientierungswert von 12,7404 Cent (2026) sind das rund 89,18 Euro im Quartal oder knapp 30 Euro im Monat. Der Höchstwert ist nach 17,5 Videokontakten erreicht, bis Ende Juni 2025 lag er bei 1.899 Punkten. Bei Patienten, die im Quartal ausschließlich per Video behandelt werden, kürzt die KV zudem die Versicherten- oder Grundpauschale je nach Fachgruppe um 20, 25 oder 30 Prozent; die Praxis kennzeichnet diese Fälle mit der Pseudo-GOP 88220.
Fachgruppenspezifische Video-Ziffern
Neben dem Technikzuschlag gibt es fachgruppenspezifische Gesprächsleistungen, die per Video abgerechnet werden können. Einige Beispiele:
| Fachgruppe | Leistung | GOP |
|---|---|---|
| Hausärzte | Problemorientiertes Gespräch | 03230V |
| Fachärzte | Problemorientiertes Gespräch | 04230V |
| Psychiatrie | Psychiatrisches Gespräch | 21220V, 21221V |
| Psychotherapie | Einzeltherapie | 35401-35435V |
Die vollständige Übersicht der abrechenbaren Ziffern finden Sie in unserem Artikel zur EBM-Abrechnung.
GOÄ-Abrechnung (Privatpatienten)
Bei Privatpatienten gibt es keinen separaten Technikzuschlag. Die Abrechnung erfolgt über die regulären Beratungsziffern:
| GOÄ-Ziffer | Leistung | 2,3-facher Satz |
|---|---|---|
| 1 | Beratung | ca. 10,72 € |
| 3 | Eingehende Beratung (mind. 10 Min.) | ca. 20,11 € |
| 34 | Erörterung (mind. 20 Min.) | ca. 40,23 € |
Der Vorteil: Es gibt keine Mengenbegrenzung für Videosprechstunden, und bei erhöhtem Aufwand durch das Videoformat können höhere Steigerungsfaktoren begründet werden. Zudem entfallen die Abschläge, die bei GKV-Patienten mit ausschließlichem Videokontakt auf die Pauschale greifen.
Detaillierte Informationen zu GOÄ-Ziffern finden Sie in unserem Artikel zur GOÄ-Abrechnung.
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Zeitersparnis als wirtschaftlicher Faktor
Neben den direkten Erlösen gibt es Effekte, die sich indirekt auf die Wirtschaftlichkeit auswirken:
Kürzere Termine bei Folgekonsultationen
Bestimmte Anlässe eignen sich besonders für kurze Videokontakte: Befundbesprechungen, Medikamentenanpassungen, Verlaufskontrollen bei chronischen Erkrankungen. Diese Termine dauern per Video oft kürzer als in der Praxis, weil Wartezeiten, Umziehen und Raumwechsel entfallen.
Das bedeutet nicht, dass die ärztliche Leistung weniger Zeit beansprucht - aber der gesamte Terminslot kann kürzer geplant werden. In einer durchgetakteten Praxis kann das zusätzliche Kapazität schaffen.
Reduzierte Ausfallquote
Patienten, die einen Termin per Video wahrnehmen können, sagen seltener kurzfristig ab. Der Aufwand, eine Videosprechstunde wahrzunehmen, ist geringer als der Weg in die Praxis - insbesondere bei eingeschränkter Mobilität, schlechtem Wetter oder beruflicher Verhinderung.
Wie stark dieser Effekt in Ihrer Praxis tatsächlich ausfällt, hängt von Ihrer Patientenstruktur ab. Praxen mit ohnehin niedriger Ausfallquote werden hier wenig Unterschied bemerken.
Weniger administrativer Aufwand
Einige administrative Prozesse vereinfachen sich: Die Einladung per Link ersetzt die telefonische Terminerinnerung, Befunde können während des Gesprächs am Bildschirm geteilt werden, und die Dokumentation kann direkt im Anschluss erfolgen, ohne dass der Patient das Sprechzimmer blockiert.
Rechenbeispiel: Hausarztpraxis mit 10 Videosprechstunden pro Woche
Das folgende Beispiel ist bewusst konservativ gerechnet und dient der Orientierung - nicht als Prognose für Ihre Praxis.
Annahmen
- 10 Videosprechstunden pro Woche (davon 8 GKV, 2 PKV)
- Durchschnittliche Dauer: 10 Minuten
- Überwiegend Folgekonsultationen und Befundbesprechungen
- Alle Videosprechstunden führt ein Behandler durch (ein Höchstwert von 700 Punkten je Quartal)
- KBV-zertifizierter Videodienstanbieter; als Rechenannahme 50 Euro Lizenz im Monat. Das ist kein Marktpreis: Setzen Sie den Betrag aus Ihrem Angebot ein
Monatliche Kosten
| Position | Betrag |
|---|---|
| Softwarelizenz | ca. 50 € |
| Hardware (umgelegt auf 24 Monate) | ca. 5-10 € |
| Gesamtkosten/Monat | ca. 55-60 € |
Monatliche Erlöse (Beispielrechnung)
| Position | Rechnung | Betrag/Monat |
|---|---|---|
| Technikzuschlag GOP 01450 (rund 96 GKV-Termine im Quartal, Höchstwert erreicht) | 700 Punkte × 12,7404 Cent ÷ 3 Monate | ca. 30 € |
| Gesprächsleistung GOP 03230V (anteilig) | je nach Versichertenpauschale | variabel |
| GOÄ-Beratungen (8 PKV-Termine, Ziffer 3, 2,3-fach) | 8 × 20,11 € | ca. 161 € |
| Direkte Zusatzerlöse/Monat | ca. 191 € + GOP 03230V |
Einordnung
Bei monatlichen Kosten von rund 60 Euro und direkten Zusatzerlösen von rund 191 Euro ergibt sich rechnerisch ein positives Ergebnis. Es entsteht fast vollständig durch die GOÄ-Beratungen (rund 161 Euro); der Technikzuschlag trägt nur rund 30 Euro bei. Er deckt damit etwa die Hälfte der monatlichen Gesamtkosten und die 50-Euro-Lizenz nicht: Die Differenz von rund 20 Euro im Monat bleibt bei der Praxis, auch wenn die Zahl der GKV-Videotermine steigt. Eine Praxis, die fast nur gesetzlich Versicherte per Video behandelt, ist stärker auf die Pauschalen und Gesprächsleistungen sowie auf die indirekten Effekte angewiesen.
Hochgerechnet auf ein Jahr ergeben sich bei diesem Beispiel:
| Position | Jahreswert |
|---|---|
| Jährliche Kosten | ca. 720 € |
| Jährliche Zusatzerlöse (direkt) | ca. 2.290 € + anteilige Gesprächsziffern |
| Differenz | ca. 1.570 € + |
Aber: Diese Rechnung bildet nur die direkten Erlöse ab. Sie berücksichtigt nicht die Zeit für Einarbeitung, die Opportunitätskosten (was hätten Sie in der gleichen Zeit in Präsenz abrechnen können?) und den Umstand, dass nicht jeder geplante Videotermin tatsächlich stattfindet. Auch die MFA-Zeit für Terminkoordination und technische Unterstützung der Patienten ist ein Kostenfaktor, der schwer zu beziffern ist.
Indirekte wirtschaftliche Effekte
Patientenbindung
Patienten, die eine Videosprechstunde als Option haben, wechseln weniger wahrscheinlich die Praxis. Besonders für Berufstätige, junge Familien und mobilitätseingeschränkte Patienten kann die Verfügbarkeit von Videoterminen ein relevantes Kriterium bei der Praxiswahl sein.
Neue Patientengruppen
Jüngere, digital-affine Patienten suchen gezielt nach Praxen mit Videoangebot. In Regionen mit Ärztemangel kann die Videosprechstunde zudem Patienten erreichen, die sonst lange Anfahrtswege hätten.
Attraktivität als Arbeitgeber
Ein Nebeneffekt, der selten in Wirtschaftlichkeitsrechnungen auftaucht: Praxen mit moderner technischer Ausstattung sind für MFA und angestellte Ärzte attraktiver. In Zeiten des Fachkräftemangels kann das ein relevanter Faktor sein.
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Was diese Rechnung nicht abbildet
Jede Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat blinde Flecken. Bei der Videosprechstunde sind das vor allem:
- Einarbeitungszeit: Die ersten Wochen kosten Zeit, ohne dass die Effizienzgewinne bereits greifen
- Nicht geeignete Patienten: Nicht jeder Patient kann oder möchte Video nutzen - ältere Patienten ohne Smartphone, Patienten mit Sprachbarrieren oder technische Hürden reduzieren die tatsächliche Nutzungsquote
- Nicht geeignete Anlässe: Erstuntersuchungen, körperliche Untersuchungen und Notfälle erfordern weiterhin Präsenz
- Opportunitätskosten: Ein Videotermin ersetzt nicht automatisch einen Präsenztermin - er kann auch zusätzlich anfallen
- Technische Ausfälle: Verbindungsprobleme auf Patientenseite können einzelne Termine verlängern oder unmöglich machen
Break-even: Ab wann lohnt es sich?
Der Technikzuschlag deckt die Softwarekosten nur bis zu seinem Höchstwert: 700 Punkte je Vertragsarzt und Quartal, 2026 rund 89 Euro oder knapp 30 Euro im Monat. Rechnerisch ist er nach 17,5 GKV-Videokontakten im Quartal erreicht, also bei etwa sechs Kontakten im Monat. Kostet die Lizenz je Behandler weniger, ist sie ab diesem Punkt vollständig gedeckt. Kostet sie mehr, bleibt die Differenz bei der Praxis, unabhängig davon, wie viele Videosprechstunden stattfinden; bei 50 Euro Lizenz sind das rund 20 Euro im Monat.
Der Bewertungsausschuss hat den Höchstwert zum 1. Juli 2025 von 1.899 auf 700 Punkte gesenkt. Seine Marktrecherche hatte ergeben, dass mehrere zertifizierte Anbieter Preise unterhalb des bisherigen Niveaus anbieten. Für die Wirtschaftlichkeit heißt das: Lizenzkosten oberhalb des Höchstwerts müssen aus den übrigen Erlösen und aus den indirekten Effekten gedeckt werden.
Der operative Break-even - also der Punkt, ab dem die Videosprechstunde im Praxisalltag reibungslos funktioniert und tatsächlich Zeit spart - liegt erfahrungsgemäß weiter entfernt. Er hängt davon ab, wie konsequent die Praxis das Angebot in bestehende Abläufe integriert.
Wann die Rechnung eher aufgeht
- Praxen mit hohem Anteil an Folgekonsultationen und chronischen Patienten
- Fachrichtungen mit gesprächsintensiven Leistungen (Psychiatrie, Psychotherapie, Diabetologie)
- Praxen in ländlichen Regionen mit langen Anfahrtswegen der Patienten
- Praxen mit hoher No-Show-Rate
Wann die Rechnung schwieriger wird
- Praxen mit überwiegend untersuchungsintensiven Leistungen (Chirurgie, Orthopädie mit manueller Diagnostik)
- Patientenklientel mit geringer digitaler Affinität
- Praxen, die bereits sehr gut ausgelastet sind und keine zusätzlichen Terminslots benötigen
Worauf es bei der Anbieterwahl wirtschaftlich ankommt
Die Softwarekosten sind nur ein Teil der Gleichung. Wirtschaftlich relevant sind auch Faktoren, die nicht auf der Rechnung stehen:
Zeitaufwand pro Videokonsultation: Wie schnell kann ein Termin gestartet werden? Muss der Patient eine App installieren oder reicht ein Browserlink? Jede Minute, die für technische Vorbereitung verloren geht, reduziert den wirtschaftlichen Vorteil der Videosprechstunde.
Zuverlässigkeit der Verbindung: Abgebrochene Videokonsultationen müssen nachgeholt werden - das kostet doppelt Zeit und erzeugt Frust auf beiden Seiten. Die technische Architektur des Anbieters spielt hier eine Rolle: Peer-to-Peer-Verbindungen, wie sie etwa MeetOne nutzt, vermeiden zentrale Server als Engpass und können dadurch stabilere Verbindungen ermöglichen.
Datenschutzkonformität: Ein Anbieter, der nicht KBV-zertifiziert ist, kann nicht für die GKV-Abrechnung genutzt werden. Die Zertifizierung ist also nicht nur eine Compliance-Frage, sondern eine wirtschaftliche Voraussetzung.
Integrationsaufwand: Manche Anbieter erfordern eine aufwändige Integration in bestehende PVS-Systeme, andere funktionieren standalone. Der Integrationsaufwand beeinflusst direkt die Einarbeitungszeit und damit die Dauer bis zum operativen Break-even.
Wirtschaftlichkeit auf einen Blick
- Der Technikzuschlag GOP 01450 erstattet höchstens 700 Punkte (ca. 89 €) je Arzt und Quartal, im Monat knapp 30 €
- Lizenzkosten oberhalb dieses Höchstwerts trägt die Praxis; der Rest muss aus Pauschalen, Gesprächsleistungen, Privatabrechnung und indirekten Effekten kommen
- Indirekte Effekte wie Patientenbindung und reduzierte Ausfälle sind wirtschaftlich relevant, aber schwer zu beziffern
- Nicht jede Fachrichtung und nicht jede Patientenstruktur profitiert gleichermaßen
Fazit
Ob sich die Videosprechstunde rechnet, hängt von der Fachrichtung, der Patientenstruktur und der Lizenz ab. Der EBM-Technikzuschlag erstattet die Softwarekosten nur bis zu knapp 30 Euro im Monat je Behandler; darüber liegende Kosten müssen die übrigen Erlöse und die indirekten Effekte tragen. Der wirtschaftliche Mehrwert entsteht erst, wenn die Videosprechstunde sinnvoll in den Praxisalltag integriert wird und die Patientenstruktur zum Angebot passt. Wer ehrlich kalkuliert, sollte neben den direkten Erlösen auch Einarbeitungszeit, Opportunitätskosten und die Eignung der eigenen Fachrichtung berücksichtigen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Abrechnungs- oder Wirtschaftlichkeitsberatung. Die genannten Euro-Beträge basieren auf dem Orientierungspunktwert 2026 und können je nach KV-Region abweichen.