Was ist die GOP 01444?
Die GOP 01444 ist ein Zuschlag im EBM für die Authentifizierung von Patienten in der Videosprechstunde. Sie greift dann, wenn die Identität des Patienten nicht über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) festgestellt werden kann -- also in der Regel, wenn der Patient nicht persönlich in der Praxis war und kein eGK-Abgleich im laufenden Quartal stattgefunden hat.
Die Idee dahinter: Wenn ein Patient per Video behandelt wird, entfällt das gewohnte Einlesen der eGK. Die Praxis muss die Identität auf anderem Weg sicherstellen. Dieser zusätzliche Aufwand wird mit der GOP 01444 vergütet.
Bewertung und Vergütung
| GOP | 01444 |
| Bezeichnung | Zuschlag Authentifizierung |
| Bewertung | 10 Punkte |
| Vergütung (ca.) | 1,29 € |
| Vergütungsart | Extrabudgetär |
| Befristung | Bis 31.12.2026 |
Der entscheidende Punkt: Die GOP 01444 wird extrabudgetär vergütet. Das bedeutet, sie wird nicht auf das Regelleistungsvolumen (RLV) angerechnet und unterliegt keiner Budgetierung. Jede korrekt abgerechnete GOP 01444 wird in voller Höhe bezahlt.
Hinweis: Der hier genannte Euro-Betrag basiert auf dem bundesweiten Orientierungspunktwert. Prüfen Sie den aktuellen EBM und Ihren regionalen Punktwert, da es je nach KV-Bezirk Abweichungen geben kann.
Wann ist die GOP 01444 abrechenbar?
Die Abrechnung setzt voraus, dass im laufenden Quartal keine eGK-basierte Identifikation des Patienten stattgefunden hat. Das bedeutet konkret:
Typische Anwendungsfälle
- Neupatienten, die erstmals per Video vorstellig werden und noch nicht in der Praxis waren
- Bestandspatienten, die in dem Quartal ausschließlich per Video behandelt werden und deren eGK nicht eingelesen wurde
- Patienten in Abwesenheit (z. B. chronisch kranke Patienten, die längere Zeit nicht persönlich erscheinen)
Wann die GOP 01444 nicht abrechenbar ist
- Wenn der Patient im selben Quartal bereits persönlich in der Praxis war und die eGK eingelesen wurde
- Wenn die Versichertenstammdaten bereits über die Telematikinfrastruktur (TI) geprüft wurden
Die Abgrenzung ist einfach: Wurde die eGK in diesem Quartal eingelesen? Wenn ja, entfällt der Zuschlag. Wenn nein, kann er angesetzt werden.
Dokumentation: Was Sie nachweisen müssen
Die KBV verlangt, dass die Identitätsfeststellung auf anderem Weg dokumentiert wird. In der Praxis bedeutet das:
| Methode | Dokumentation |
|---|---|
| Personalausweis per Video zeigen lassen | Sichtprüfung dokumentieren (Name, Geburtsdatum) |
| Abgleich mit vorhandenen Patientendaten | Verifizierung über bekannte Stammdaten festhalten |
| eGK-Foto per sicherer Übermittlung | Übermittlungsweg und Prüfung dokumentieren |
Ein formaler Standard für die Art der Authentifizierung ist nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass Sie nachvollziehbar dokumentieren, wie die Identität festgestellt wurde. Die ehrliche Einschränkung: Die genauen Anforderungen können je nach KV variieren. Im Zweifel lohnt sich eine Rückfrage bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.
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Verhältnis zur GOP 01450 (Technikzuschlag)
Eine häufige Frage: Können GOP 01444 und GOP 01450 gleichzeitig abgerechnet werden? Ja.
| GOP | Zweck | Bewertung | Vergütungsart |
|---|---|---|---|
| 01450 | Technikzuschlag Videosprechstunde | 40 Punkte (ca. 5,15 €) | Extrabudgetär |
| 01444 | Authentifizierungszuschlag | 10 Punkte (ca. 1,29 €) | Extrabudgetär |
Beide Zuschläge sind extrabudgetär und können parallel zur eigentlichen Behandlungsleistung abgerechnet werden. Bei einer Videosprechstunde mit einem Neupatienten ohne eGK-Einlesung können Sie also abrechnen:
- Die eigentliche Behandlungsleistung (reguläre GOP mit Suffix V)
- Den Technikzuschlag GOP 01450
- Den Authentifizierungszuschlag GOP 01444
Häufige Fehler bei der Abrechnung
Fehler 1: Abrechnung trotz eGK-Einlesung im selben Quartal
Der häufigste Fehler: Ein Patient war Anfang des Quartals persönlich in der Praxis, die eGK wurde eingelesen. Später im Quartal findet eine Videosprechstunde statt. Die GOP 01444 wird trotzdem angesetzt. Das ist nicht korrekt -- die eGK-basierte Identifikation hat bereits stattgefunden.
Fehler 2: Fehlende Dokumentation der Authentifizierung
Die GOP 01444 abzurechnen, ohne die alternative Identitätsfeststellung zu dokumentieren, kann bei Prüfungen zu Rückforderungen führen. Halten Sie den Weg der Authentifizierung in der Patientenakte fest.
Fehler 3: Befristung übersehen
Die GOP 01444 ist derzeit bis zum 31.12.2026 befristet. Ob eine Verlängerung erfolgt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert. Es ist daher ratsam, die Beschlüsse des Bewertungsausschusses im Auge zu behalten.
Praktischer Tipp: PVS-Einstellung
Viele Praxisverwaltungssysteme (PVS) bieten die Möglichkeit, Abrechnungsziffern automatisch vorzuschlagen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Prüfen Sie, ob Ihr PVS:
- Die GOP 01444 automatisch vorschlägt, wenn bei einer Videosprechstunde keine eGK-Einlesung im Quartal vorliegt
- Eine Warnung ausgibt, wenn die GOP 01444 angesetzt wird, obwohl bereits eine eGK-Einlesung stattgefunden hat
- Die Befristung der Ziffer hinterlegt hat, sodass nach Ablauf keine fehlerhafte Abrechnung erfolgt
Nicht jedes PVS unterstützt diese Automatismen. In diesem Fall hilft eine kurze Checkliste im Praxisablauf: Vor der Videosprechstunde prüfen, ob eine eGK-Einlesung im Quartal vorliegt, und die GOP 01444 entsprechend manuell ansetzen oder weglassen.
GOP 01444 auf einen Blick
- 10 Punkte, extrabudgetär -- wird nicht auf das RLV angerechnet
- Abrechenbar, wenn keine eGK-Einlesung im laufenden Quartal vorliegt
- Parallel zur GOP 01450 (Technikzuschlag) ansetzbar
- Dokumentation der alternativen Identitätsfeststellung erforderlich
- Befristet bis 31.12.2026 -- Verlängerung offen
Fazit
Die GOP 01444 ist ein kleiner, aber relevanter Abrechnungsposten für Praxen, die regelmäßig Videosprechstunden durchführen. Durch die extrabudgetäre Vergütung lohnt sich die korrekte Abrechnung in jedem einzelnen Fall. Entscheidend ist die saubere Dokumentation der Identitätsfeststellung und die Prüfung, ob im Quartal bereits eine eGK-Einlesung stattgefunden hat. Angesichts der Befristung bis Ende 2026 sollten Praxen die weitere Entwicklung im Bewertungsausschuss beobachten.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Abrechnungsberatung. Punktwerte und Euro-Beträge können je nach KV-Region abweichen. Prüfen Sie den aktuellen EBM für verbindliche Angaben.