Das Missverständnis
Viele Praxen rechnen die Grundpauschale ab, obwohl sie einen Patienten im laufenden Quartal ausschließlich per Videosprechstunde gesehen haben. Das ist ein Fehler, der bei der Plausibilitätsprüfung auffällt und zu Rückforderungen führen kann.
Der Grund: Die Grund- und Versichertenpauschalen im EBM setzen mindestens einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) im Behandlungsfall voraus. Und ein Videokontakt zählt nach der aktuellen EBM-Definition nicht als persönlicher APK.
Was als persönlicher APK zählt - und was nicht
Die Unterscheidung ist im EBM klar geregelt:
| Kontaktart | Zählt als persönlicher APK? |
|---|---|
| Patient kommt in die Praxis | Ja |
| Hausbesuch durch den Arzt | Ja |
| Videosprechstunde | Nein |
| Telefonischer Kontakt | Nein |
Ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erfordert die gleichzeitige physische Anwesenheit von Arzt und Patient am selben Ort. Die Videosprechstunde ist zwar ein unmittelbarer Arzt-Patienten-Kontakt, aber kein persönlicher im Sinne des EBM.
Das klingt wie eine Formalie, hat aber erhebliche finanzielle Auswirkungen.
Was passiert, wenn nur per Video behandelt wird
Wenn ein Patient im gesamten Quartal keinen persönlichen APK hatte, darf die Grundpauschale (z. B. GOP 03000 für Hausärzte oder GOP 04000 für Kinder- und Jugendmediziner) nicht abgerechnet werden.
Stattdessen passiert Folgendes:
Nur videofähige Einzelleistungen sind abrechenbar
Sie können die erbrachten Gesprächsleistungen mit dem Suffix V abrechnen, dazu den Technikzuschlag GOP 01450. Aber die Grundpauschale als Quartalsbasis entfällt.
Die Pseudo-GOP 88220 greift
Die KV setzt in solchen Fällen die Pseudo-GOP 88220 an. Das ist keine Ziffer, die Sie selbst eingeben - sie wird automatisch bei der Abrechnung zugeordnet, wenn kein persönlicher APK im Quartal dokumentiert ist. Die Folge ist ein Abschlag auf die Vergütung:
| Fachgruppe | Abschlag durch 88220 |
|---|---|
| Hausärzte | ca. 20 % |
| Psychotherapie | 20 % |
| Psychiatrie | 25 % |
| Kinder- und Jugendpsychiatrie | 25 % |
| Weitere Fachgruppen | variiert je nach KV |
Die ehrliche Einschränkung: Die genauen Abschlagshöhen können je nach KV-Region leicht abweichen. Prüfen Sie die aktuellen Regelungen Ihrer zuständigen KV.
Was das finanziell bedeutet
Ein Rechenbeispiel für die Hausarztpraxis: Die Versichertenpauschale GOP 03000 liegt bei etwa 160-200 Punkten je nach Alter des Patienten (entspricht ca. 20-26 Euro). Wer diese Pauschale bei mehreren Patienten pro Quartal verliert, weil der persönliche Kontakt fehlt, spürt das in der Abrechnung deutlich.
Dazu kommt der Abschlag auf die verbleibenden Leistungen durch die 88220. Im Ergebnis kann ein reiner Video-Behandlungsfall deutlich weniger einbringen als ein Fall mit mindestens einem Präsenztermin.
Die praktische Lösung: Terminplanung anpassen
Die Abrechnungslogik ist klar. Die Umsetzung in der Praxis erfordert einen systematischen Ansatz:
Strategie: Erster Termin im Quartal als Präsenztermin
Planen Sie für jeden Patienten mindestens einen Präsenztermin pro Quartal - idealerweise den ersten. Alle weiteren Kontakte können dann problemlos per Video erfolgen, ohne dass die Grundpauschale gefährdet wird.
MFA-Workflow: Patienten ohne APK kennzeichnen
Das Praxisteam spielt hier eine zentrale Rolle. Ein einfacher Workflow:
- Zu Quartalsbeginn: In der Praxissoftware prüfen, welche regelmäßigen Video-Patienten noch keinen Präsenztermin im neuen Quartal haben
- Bei Terminvergabe für Videosprechstunden: Kurzer Abgleich, ob im laufenden Quartal bereits ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat
- Wenn nicht: Den Patienten für einen Präsenztermin einladen, bevor die nächste Videosprechstunde stattfindet
Manche Praxissoftware-Systeme können solche Patienten automatisch kennzeichnen. Falls nicht, reicht eine einfache Liste oder ein Kalendervermerk zu Quartalsbeginn.
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Fachgruppen-Unterschiede bei den Grundpauschalen
Die Grundpauschale ist nicht für alle Fachgruppen gleich aufgebaut. Die APK-Anforderung gilt aber fachgruppenübergreifend:
| Fachgruppe | Grundpauschale (GOP) | APK erforderlich? |
|---|---|---|
| Hausärzte | 03000 | Ja |
| Kinder- und Jugendmedizin | 04000 | Ja |
| Augenheilkunde | 06210-06212 | Ja |
| Gynäkologie | 08210-08212 | Ja |
| HNO | 09210-09212 | Ja |
| Orthopädie | 18210-18212 | Ja |
| Psychiatrie | 21210-21212 | Ja |
| Fachärzte f. Psychosomatische Medizin | 23210-23212 | Ja |
| Neurologie | 16210-16212 | Ja |
Für alle gilt: Ohne persönlichen APK im Quartal keine Grundpauschale. Die Höhe der Grundpauschale variiert jedoch erheblich zwischen den Fachgruppen.
Ausnahmen und Sonderfälle
Es gibt Situationen, in denen die Grundpauschale keine Rolle spielt oder andere Regelungen greifen:
Notfallbehandlung
Bei Notfallbehandlungen (GOP 01210, 01212) gelten eigene Pauschalen, die nicht an den quartalsweisen persönlichen APK geknüpft sind. Das ist für die Videosprechstunde allerdings selten relevant, da Notfälle typischerweise in Präsenz oder im ärztlichen Bereitschaftsdienst behandelt werden.
Neue Patienten ohne eGK
Patienten, die erstmals per Video vorstellig werden und deren eGK-Daten noch nicht vorliegen, können über die GOP 01444 (Authentifizierungszuschlag) abgerechnet werden. Das löst aber nicht das Grundpauschale-Problem - ein persönlicher APK ist trotzdem nötig.
Konsiliarische Videosprechstunde
Bei der konsiliarischen Videosprechstunde (Arzt-zu-Arzt) gelten andere Abrechnungsregeln. Hier ist die Grundpauschale ohnehin nicht relevant, da kein unmittelbarer Patientenkontakt stattfindet.
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Grundpauschale sichern - die Kurzversion
- Mindestens ein Präsenztermin pro Patient und Quartal sichert die Grundpauschale
- Videokontakte zählen nicht als persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im Sinne des EBM
- Ohne persönlichen APK greift die Pseudo-GOP 88220 mit Vergütungsabschlägen
- MFA-Team einbinden: Patienten ohne Präsenzkontakt zu Quartalsbeginn systematisch identifizieren
Fazit
Die Videosprechstunde ist ein sinnvolles Instrument für Folgetermine und regelmäßige Kontakte. Aber sie ersetzt nicht den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, den der EBM für die Grundpauschale verlangt. Wer seine Terminplanung so organisiert, dass jeder Patient mindestens einmal pro Quartal in der Praxis erscheint, sichert die volle Vergütung und kann alle weiteren Kontakte flexibel per Video abwickeln.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Abrechnungsberatung. Punktwerte, Euro-Beträge und Abschlagshöhen können je nach KV-Region variieren. Stand: April 2026.