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Sportmedizin per Video: Athletenbetreuung und ihre Grenzen

Reha-Verlauf, Befundbesprechung, Medikamentenfrage im Trainingslager: Wo Video in der Sportmedizin trägt, wo Präsenz nötig bleibt und was Vereinsärzte beachten.

Sportmedizin per Video: Athletenbetreuung und ihre Grenzen

Sportmedizin gilt als Fach, das sich nicht vom Bildschirm aus betreiben lässt: Stabilitätstests, Palpation und Leistungsdiagnostik brauchen den Athleten vor Ort. Ein großer Teil der Betreuung spielt sich aber zwischen diesen Terminen ab - in der Reha, im Trainingslager, auf Wettkampfreisen. Wo die Videosprechstunde dort sinnvoll ist, wo sie endet und was Mannschaftsärzte bei Schweigepflicht und Abrechnung beachten sollten.


Die meiste Betreuung findet zwischen den Untersuchungen statt

Die Momente, an denen sportmedizinische Entscheidungen hängen, sind Präsenzmomente: die Erstuntersuchung nach der Verletzung, der Stabilitätstest vor der nächsten Belastungsstufe, die Freigabe zur Rückkehr in den Wettkampf. Daran ändert auch eine gute Videoverbindung nichts.

Zwischen diesen Terminen liegen jedoch oft Wochen, in denen Fragen auftauchen, die keine Untersuchung erfordern. Darf die Laufbelastung in der Kreuzband-Reha steigen? Ist die leichte Schwellung nach dem ersten Sprungtraining ein Warnsignal? Ist das Erkältungsmittel aus der Apotheke am Trainingsort mit den Anti-Doping-Regeln vereinbar? Wer solche Fragen nebenbei am Telefon oder per Messenger beantwortet, sieht den Athleten nicht, dokumentiert selten und bewegt sich je nach Kanal auf datenschutzrechtlich unsicherem Boden.

Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, ob sich Sportmedizin per Video betreiben lässt. Sie lautet, welcher Teil der Betreuung ohnehin schon aus der Ferne stattfindet - und ob er strukturiert oder improvisiert abläuft.

Wo Video in der Athletenbetreuung trägt

Verlaufskontrollen in Reha und Return-to-Sport

Zwischen zwei Präsenzkontrollen in der Reha lässt sich per Video vieles einschätzen: Wie hat der Athlet die letzte Trainingsstufe vertragen, wie entwickeln sich Schmerz und Schwellung, wie sieht die Ausführung einfacher Übungen aus? Eine Kniebeuge oder das Gangbild ist über die Kamera beurteilbar, wenn das Gerät weit genug entfernt steht und den ganzen Körper erfasst.

Die Grenze verläuft dort, wo die nächste Stufe an einen Test gebunden ist. Ob ein Kniegelenk stabil genug für Richtungswechsel ist, zeigt kein Kamerabild. Die physiotherapeutische Seite der Reha folgt eigenen Regeln, die der Artikel zur Videotherapie in der Physiotherapie beschreibt.

Befunde und Bildgebung besprechen

MRT-Befunde, Röntgenbilder oder Laborwerte lassen sich per Bildschirmfreigabe gemeinsam ansehen. Der Athlet sieht, worüber gesprochen wird - etwa die Lage einer Muskelverletzung und was sie für die Ausfallzeit bedeutet. Worauf bei der Freigabe zu achten ist, beschreibt der Artikel zur Bildschirmfreigabe in der Beratung.

Trainings- und Belastungssteuerung

Wer Herzfrequenz, Laufdistanzen oder Trainingsumfänge mit Wearables und Trainingsplattformen erfasst, kann diese Daten im Gespräch per Bildschirmfreigabe zeigen. Nicht jedes Gerät ist allerdings ein Medizinprodukt, die Werte sind Anhaltspunkte und keine Diagnostik. Anders als beim strukturierten Telemonitoring gibt es zudem für die Auswertung solcher Daten keinen eigenen Abrechnungsweg, wie der Artikel zu Telemonitoring und Video erläutert.

Medikamente und Nahrungsergänzung

Für Athleten, die Dopingkontrollen unterliegen, ist jede Medikation auch eine Anti-Doping-Frage. Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) stellt mit NADAmed eine kostenlose Datenbank bereit, in der sich in Deutschland zugelassene Arzneimittel und Wirkstoffe auf ihren Status nach der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) prüfen lassen. Im Videogespräch hält der Athlet die Packung in die Kamera, der Arzt prüft parallel. Die NADA bezeichnet ihre Angaben allerdings als unverbindliche Erstinformation. Maßgeblich bleibt die WADA-Verbotsliste, die jährlich aktualisiert wird und jeweils zum 1. Januar in Kraft tritt.

Nahrungsergänzungsmittel sowie selbst importierte oder im Ausland gekaufte Präparate erfasst NADAmed nicht. Für Nahrungsergänzungsmittel gibt es die Kölner Liste mit auf Dopingsubstanzen getesteten Produkten, die auch in der NADA-App abrufbar ist. Beide Stellen weisen darauf hin, dass das Risiko einer Verunreinigung damit nur verringert, nicht ausgeschlossen ist.

Braucht ein Athlet aus medizinischen Gründen ein verbotenes Medikament, ist eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) nötig. Athleten in einem NADA-Testpool und Spieler bestimmter Profiligen müssen sie vor der Anwendung beantragen. Den Antrag stellt der Athlet, die medizinische Begründung liefert der behandelnde Arzt.

Trainingslager und Wettkampfreisen

Im Trainingslager oder auf Reisen ist die Videosprechstunde oft der naheliegende Weg zum vertrauten Arzt. Hält sich der Athlet im Ausland auf, berühren Berufsrecht, Datenschutz und Rezeptgültigkeit allerdings mehrere Rechtsordnungen - das ordnet der Artikel zu grenzüberschreitenden Videokonsultationen ein. Technisch läuft die Verbindung dort oft über Smartphone und Hotel-WLAN. Was dabei zu beachten ist, beschreibt der Beitrag zur mobilen Videokonsultation.

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Wo die Videosprechstunde endet

Anliegen Per Video möglich Präsenz erforderlich
Reha-Verlauf Belastungsverträglichkeit, Schmerz, Schwellung, einfache Bewegungsausführung Stufenwechsel, der an Funktionstests gebunden ist
Befunde Besprechung von MRT-, Röntgen- und Laborbefunden Abgleich mit dem klinischen Untersuchungsbefund
Belastungssteuerung Besprechung geteilter Trainingsdaten Leistungsdiagnostik wie Spiroergometrie oder Laktattest
Akute Verletzung Erste Einordnung, Weiterleitung Untersuchung, Bildgebung, Versorgung
Gehirnerschütterung Rückfragen zum Symptomverlauf Diagnose, Freigabeentscheidungen

Bei akuten Verletzungen kann ein Videokontakt klären, ob der Athlet in die Notaufnahme, zum Durchgangsarzt oder zeitnah in die Praxis gehört - die Diagnose stellt er nicht.

Am deutlichsten ist die Grenze bei Gehirnerschütterungen. Das internationale Konsensus-Statement zur Gehirnerschütterung im Sport (Amsterdam 2022, veröffentlicht 2023 im British Journal of Sports Medicine) sieht einen stufenweisen Wiedereinstieg vor. Bevor kontaktfreie Trainingsübungen beginnen, müssen Symptome, kognitive Auffälligkeiten und sonstige klinische Befunde abgeklungen sein, auch unter Belastung. Vor der uneingeschränkten Rückkehr steht eine schriftliche Freigabe durch medizinisches Fachpersonal. Rückfragen zum Symptomverlauf in den frühen Stufen lassen sich im Gespräch klären, die Freigabeentscheidungen gehören in die Untersuchung vor Ort.

Rechtlich bewegt sich das im Rahmen von § 7 Abs. 4 MBO-Ä: Eine ausschließliche Fernbehandlung ist im Einzelfall erlaubt, wenn sie ärztlich vertretbar ist, die erforderliche Sorgfalt gewahrt bleibt - insbesondere durch die Art der Befunderhebung, Beratung, Behandlung und Dokumentation - und der Athlet über die Besonderheiten der ausschließlichen Fernbehandlung aufgeklärt wird. Verbindlich sind die Berufsordnungen der Landesärztekammern, Details erläutert der Artikel zum Fernbehandlungsverbot. Weil der Druck zur schnellen Rückkehr von Athlet, Trainer und Verein zugleich ausgehen kann, lohnt es sich zu dokumentieren, warum ein Videokontakt im konkreten Fall ausreichte.

Schweigepflicht gegenüber Verein und Trainer

Mannschafts- und Vereinsärzte arbeiten in einem Dreieck: Der Verein beauftragt oder beschäftigt sie, behandelt wird der Athlet. An der Schweigepflicht ändert das nichts. Ein Vereins- oder Verbandsarzt ist gegenüber dem Verein grundsätzlich nicht von der Schweigepflicht befreit. Um Trainern oder Funktionären Befunde mitzuteilen, braucht es eine ausdrückliche oder schlüssige Entbindung durch den Athleten, so die Standards der Sportmedizin in der Deutschen Zeitschrift für Sportmedizin (Striegel, 2007). Sinnvoll ist, Umfang und Adressaten schriftlich festzuhalten - etwa dass das Trainerteam Einsatzfähigkeit und voraussichtliche Ausfallzeit erfährt, nicht aber die Diagnose im Detail.

Für die Videosprechstunde ergeben sich daraus drei praktische Punkte:

  • Wer sitzt mit im Raum? Im Trainingslager ist schnell ein Physiotherapeut oder Trainer beim Gespräch dabei. Ob das gewünscht ist, entscheidet der Athlet, und die Frage gehört an den Anfang des Gesprächs.
  • Über welche Infrastruktur läuft das Gespräch? Läuft der Call über das Videokonferenz-Konto des Vereins, hat dessen IT potenziell Zugriff auf Metadaten. Dieselbe Konstellation beschreibt der Artikel zur Arbeitsmedizin per Video, wo ebenfalls der Arbeitgeber Auftraggeber ist.
  • Wo landet die ärztliche Einschätzung? Trainingsplattformen, auf die auch das Trainerteam zugreift, sind kein Ort für medizinische Bewertungen. Diese gehören in die ärztliche Dokumentation.

Die strafrechtlichen und technischen Anforderungen nach § 203 StGB beschreibt der Artikel zur Schweigepflicht bei Videokonsultationen.

Abrechnung: selten nur ein Weg

Wie ein Videokontakt vergütet wird, hängt davon ab, wer den Athleten versichert und wer den Arzt beauftragt:

  • Gesetzlich Versicherte in der Vertragsarztpraxis: Es gelten die üblichen EBM-Regeln der Videosprechstunde einschließlich KBV-zertifiziertem Videodienst und der Mengenbegrenzung für reine Videofälle.
  • Private Leistungen: Sportmedizinische Untersuchungen gehören nicht zum Leistungskatalog der GKV, einige Kassen bezuschussen sie als Satzungsleistung. Privat abgerechnet wird nach GOÄ, die Details stehen im Artikel zur Videosprechstunde nach GOÄ.
  • Vereins- und Verbandsverträge: Die Vergütung richtet sich nach dem Vertrag. Es lohnt sich zu prüfen, ob Videokontakte darin abgedeckt sind, und Regeln zur Schweigepflichtentbindung gleich mit zu verankern.
  • Bezahlte Sportler in der Unfallversicherung: Angestellte Vereinssportler sind - abhängig unter anderem von ihrer Vergütung - über die VBG gesetzlich unfallversichert, der Schutz umfasst Training und Wettkampf. Die UV-GOÄ (Stand 1. Juli 2026) sieht mit den Nummern 10 und 10a telemedizinische Beratungsleistungen durch Durchgangsärzte und Handchirurgen nach § 37 Abs. 3 Vertrag Ärzte/UV-Träger vor, im Einzelfall auch durch andere Ärzte nach vorheriger Kostenzusage des UV-Trägers - grundsätzlich nur im Rahmen der besonderen Heilbehandlung, wenn der Versicherte bereits in Behandlung ist und vorher persönlich untersucht wurde, bis zu zweimal im Behandlungsfall und unter Einhaltung der Anforderungen aus Anlage 31b BMV-Ä.

Was die Technik leisten sollte

Neben der KBV-Zertifizierung für gesetzlich Versicherte setzt vor allem die Schweigepflicht den Maßstab. MeetOne ist KBV-zertifiziert und läuft im Browser: Der Athlet öffnet den Link auf dem Smartphone im Hotelzimmer, ohne eine App zu installieren. Bild, Ton, Chat und Bildschirmfreigabe sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und laufen über eine Peer-to-Peer-Architektur, MeetOne selbst hat keinen Zugriff auf diese Inhalte.

Zwei Funktionen passen besonders zur Athletenbetreuung. Im Warteraum warten Patienten, bis der Arzt sie einzeln einlässt - bei mehreren Kontrollterminen hintereinander im Trainingslager gerät so niemand in das laufende Gespräch eines Teamkollegen. Und bei der Terminbuchung kann der Athlet Unterlagen vorab hochladen, etwa einen MRT-Befund als PDF (JPG, PNG oder PDF, bis zu zehn Dateien mit je maximal 25 MB). Für Schnittbilder im DICOM-Format ist der Upload nicht vorgesehen; sie lassen sich stattdessen im Gespräch per Bildschirmfreigabe zeigen.

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Sportmedizin per Video im Überblick

  • Video eignet sich für Reha-Verlaufsgespräche, Befundbesprechungen per Bildschirmfreigabe, Belastungssteuerung und Medikamentenfragen
  • Untersuchung, Funktions- und Stabilitätstests, Leistungsdiagnostik und Freigaben nach Gehirnerschütterung bleiben Präsenzleistungen
  • NADAmed gibt eine unverbindliche Erstauskunft zu in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmittel und Auslandspräparate deckt es nicht ab
  • Auch als Vereinsarzt gilt die Schweigepflicht gegenüber Verein und Trainer, Entbindungen sollten schriftlich festgehalten werden
  • Die Abrechnung läuft je nach Konstellation über EBM, GOÄ, Vereinsvertrag oder UV-GOÄ
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Fazit

Die Videosprechstunde ersetzt in der Sportmedizin keine Untersuchung, sie strukturiert die Zeit dazwischen: Reha-Verläufe, Befundbesprechungen, Belastungs- und Medikamentenfragen lassen sich mit Blickkontakt und Dokumentation führen statt nebenbei am Telefon. Ihre Grenzen liegen bei allem, was Hände, Messgeräte oder eine klinische Freigabe erfordert, besonders nach Gehirnerschütterungen. Wer Athleten im Auftrag eines Vereins betreut, sollte Schweigepflichtentbindung und Abrechnungsweg klären, bevor der erste Videokontakt stattfindet.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder medizinische Beratung.