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Wundversorgung und Pflegevisite per Video: Praxisbeispiele für Pflegedienste

Wundbeurteilung und Pflegevisite per Video: Was die Kamera leisten muss, was dokumentiert wird und wo die Video-Beurteilung an ihre Grenzen stößt.

Wundversorgung und Pflegevisite per Video: Praxisbeispiele für Pflegedienste

Eine Pflegefachkraft steht beim Patienten, wechselt den Verband und hält die Wunde vor die Kamera - der Arzt oder Wundexperte beurteilt sie von der Praxis aus. Zwei konkrete Anwendungsfälle aus dem Alltag ambulanter Pflegedienste zeigen, wo Video-Zuschaltung bei Wundversorgung und Pflegevisite funktioniert und wo ihre Grenzen liegen.


Zwei unterschiedliche Aufgaben, ein gemeinsames Werkzeug

Videosprechstunde in der ambulanten Pflege wird oft als ein einziges Anwendungsfeld beschrieben. Tatsächlich stecken darin mehrere, sehr unterschiedliche Situationen mit jeweils eigenen Anforderungen an Technik, Dokumentation und rechtlichen Rahmen. Einen Überblick über das Thema insgesamt haben wir in unserem Grundlagenartikel zur Videosprechstunde für ambulante Pflegedienste zusammengefasst. Dieser Beitrag geht zwei Anwendungsfälle im Detail durch, die in der Praxis besonders häufig vorkommen: die Wundbeurteilung per Video und die Pflegevisite zur Qualitätssicherung.

Beide nutzen dieselbe Grundtechnik - eine Videoverbindung zwischen der Pflegefachkraft beim Patienten und einer zweiten Person, die nicht vor Ort ist. Was sich unterscheidet, ist der Zweck: Bei der Wundbeurteilung geht es um eine medizinische Einschätzung, die zu einer konkreten Behandlungsentscheidung führt. Bei der Pflegevisite geht es um Qualitätssicherung und fachlichen Austausch, ohne dass zwingend eine akute Entscheidung ansteht.

Szenario 1: Die Wundbeurteilung per Video

Der typische Ablauf: Eine Pflegefachkraft besucht einen Patienten mit einer chronischen Wunde, etwa einem diabetischen Fußulkus oder einem Dekubitus. Sie entfernt den alten Verband, reinigt die Wunde nach Standard und hält sie anschließend vor die Kamera, während ein Arzt oder eine Wundexpertin - etwa mit einer Fachweiterbildung Wundmanagement - per Video zugeschaltet ist und die Wunde beurteilt.

Was die Kamera leisten muss

Eine Wundbeurteilung stellt andere Anforderungen an die Bildqualität als ein normales Videogespräch. Drei Punkte sind dabei entscheidend:

  • Beleuchtung: Wunden werden anhand von Farbe und Struktur beurteilt - schlechtes oder einseitiges Licht verfälscht beides. Eine zusätzliche, diffuse Lichtquelle (etwa eine kleine LED-Lampe) verhindert Schlagschatten, die eine Wundtiefe größer oder kleiner erscheinen lassen, als sie ist.
  • Nahaufnahme: Die Kamera muss nah genug herangehen können, um Details wie Wundrand, Beläge oder Granulationsgewebe erkennbar zu machen, ohne dass das Bild unscharf wird. Viele Smartphone- und Tablet-Kameras stoßen bei sehr kurzer Distanz an ihre Grenzen - ein kurzer Test vor dem ersten Einsatz zeigt, ab welchem Abstand das Bild noch scharf bleibt.
  • Farbtreue: Die Unterscheidung zwischen rotem Granulationsgewebe, gelblichen Belägen und schwarzem, nekrotischem Gewebe ist zentral für die Einordnung des Heilungsverlaufs. Automatische Weißabgleich-Funktionen mancher Kameras verändern Farbtöne, ohne dass die Pflegekraft das im kleinen Kamera-Vorschaubild bemerkt. Wo möglich, sollte der Weißabgleich fixiert oder zumindest stichprobenartig gegen die tatsächliche Wundfarbe geprüft werden.

Was dokumentiert wird

Neben der Live-Einschätzung im Video braucht die Wundversorgung eine belastbare Verlaufsdokumentation. Üblich ist eine Kombination aus Foto mit Maßstab - ein Lineal oder eine Wundmessschablone im Bild, um die Größe nachvollziehbar festzuhalten - und einer strukturierten schriftlichen Beschreibung: Wundgröße, Wundrand, Exsudatmenge und -beschaffenheit, Zustand der Wundumgebungshaut sowie die im Video getroffene ärztliche Einschätzung. Wer die Wunde beurteilt hat und auf welcher Grundlage, sollte in der Dokumentation ebenso festgehalten werden wie bei anderen delegierten Video-Zuschaltungen - Details dazu, wie diese Aufgabenteilung zwischen Fachkraft vor Ort und zugeschaltetem Arzt rechtlich einzuordnen ist, haben wir im Beitrag zur assistierten Telemedizin in der Praxis beschrieben.

Die Grenzen der Video-Beurteilung

Eine Kamera ersetzt nicht jeden Sinn, den eine Wundbeurteilung vor Ort nutzt. Geruch - ein wichtiger Hinweis auf bestimmte Infektionen - lässt sich per Video nicht übertragen. Palpation, also das Abtasten der Wundumgebung auf Temperatur, Konsistenz oder Druckschmerz, kann die Pflegekraft zwar durchführen und beschreiben, aber der zugeschaltete Arzt kann es nicht selbst spüren und ist auf eine präzise mündliche Rückmeldung angewiesen. Auch die Wundtiefe ist im zweidimensionalen Kamerabild schwerer einzuschätzen als beim direkten Blick - hier hilft es, wenn die Fachkraft die Tiefe vor Ort misst (etwa mit einer sterilen Sonde) und den Wert durchgibt, statt sie der Kamera zu überlassen.

Diese Grenzen bedeuten nicht, dass Video-Zuschaltung bei der Wundversorgung ungeeignet wäre - sie bedeuten, dass die Pflegefachkraft vor Ort mehr Verantwortung für die taktile und olfaktorische Einschätzung trägt und diese präzise in Worte fassen muss, damit der Arzt auf dem Bildschirm eine fundierte Entscheidung treffen kann.

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Foto oder Live-Video: Wann reicht was

Nicht jede Wundkontrolle braucht eine Live-Videoverbindung. Für die reine Verlaufsdokumentation - etwa den routinemäßigen Vergleich, ob eine bereits eingeordnete, stabil heilende Wunde sich wie erwartet entwickelt - reicht häufig ein standardisiertes Foto mit Maßstab, das über einen dienstlichen, verschlüsselten Weg an die Praxis oder das Wundzentrum übermittelt wird. Ein Arzt sichtet die Aufnahme und bestätigt den weiteren Verlauf, ohne dass ein Gespräch nötig ist.

Live-Video wird dann relevant, wenn eine Einschätzung mit Rückfragen verbunden ist: bei der Erstbeurteilung einer neuen Wunde, bei unklaren Infektionszeichen, wenn die Pflegekraft unsicher ist, wie sie weiter vorgehen soll, oder wenn der Patient selbst Fragen hat, die direkt beantwortet werden sollten. Der Unterschied liegt im Dialog - ein Foto beantwortet "wie sieht es aktuell aus", ein Video-Gespräch beantwortet zusätzlich "was bedeutet das, und was mache ich jetzt". Pflegedienste, die beide Wege parallel nutzen, sollten vorab klären, nach welchen Kriterien zwischen Foto-Dokumentation und Live-Zuschaltung entschieden wird, statt das im Einzelfall improvisieren zu müssen.

Rechtlicher Rahmen: Delegation im Wundmanagement

Wundmanagement gehört zu den Aufgaben, die ärztlich delegiert werden können - die Pflegefachkraft führt die praktischen Schritte durch, während die medizinische Verantwortung beim Arzt liegt, der die Anordnung trifft oder die Einschätzung im Video bestätigt. Mit dem Pflegekompetenzgesetz, das seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, haben qualifizierte Pflegefachpersonen im Wundmanagement zusätzliche Spielräume erhalten, um bestimmte heilkundliche Tätigkeiten eigenständiger zu übernehmen. Welche Tätigkeiten das im Einzelnen betrifft und welche Qualifikationsnachweise dafür nötig sind, ist an dieser Stelle bewusst allgemein gehalten - die Details variieren je nach Bundesland und Einrichtung und sollten vor der praktischen Umsetzung verbindlich geklärt werden. Die Grundprinzipien von Delegation und ärztlicher Verantwortung bei video-gestützter Zusammenarbeit sind im bereits erwähnten Beitrag zur assistierten Telemedizin ausführlicher dargestellt.

Szenario 2: Die Pflegevisite per Video

Ein zweiter, organisatorisch anders gelagerter Anwendungsfall ist die Pflegevisite. Hier schaltet sich die Pflegedienstleitung (PDL) per Video in die Häuslichkeit eines Patienten, um die Qualität der laufenden Versorgung zu überprüfen - ohne dass zwingend ein akuter medizinischer Anlass besteht. Das entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Zweck der Pflegevisite, ergänzt um die Möglichkeit, dass die PDL nicht für jeden Termin selbst anreisen muss, sondern sich von der Pflegekraft vor Ort zuschalten lässt.

Ein verwandtes Format sind Fallbesprechungen im Team: Mehrere Pflegekräfte, die denselben Patienten betreuen, besprechen per Video den aktuellen Stand, etwaige Auffälligkeiten oder Anpassungen im Pflegeplan - unabhängig davon, ob alle Beteiligten am selben Ort oder verteilt im Einsatzgebiet unterwegs sind. Für Pflegedienste mit mehreren Touren und wechselnden Zuständigkeiten reduziert das den Abstimmungsaufwand, der sonst über Telefonate oder Übergabezettel läuft.

Der Unterschied zur Wundbeurteilung liegt im Charakter der Zuschaltung: Bei der Pflegevisite steht die Beobachtung der Gesamtsituation im Vordergrund - Wohnumfeld, Zustand des Patienten, Umsetzung des Pflegeplans -, nicht die Beurteilung eines einzelnen medizinischen Befunds. Entsprechend geringer sind die technischen Anforderungen an Bildschärfe und Farbtreue, entsprechend höher aber die Anforderungen an ein strukturiertes Gespräch, das alle relevanten Punkte abdeckt.

Datenschutz: Wundfotos sind besondere Gesundheitsdaten

Bilder von Wunden gehören zu den sensibelsten Daten, die in der Pflege anfallen - sie sind eindeutig einer Person zuordenbar und lassen unmittelbar Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zu. Für die Übertragung und Speicherung gelten deshalb dieselben Maßstäbe wie für andere Gesundheitsdaten in der Videosprechstunde, die wir in unserer Checkliste zur DSGVO-konformen Videosprechstunde zusammengefasst haben.

In der Praxis heißt das vor allem: keine privaten Messenger-Dienste für Wundfotos, auch nicht ausnahmsweise oder aus Zeitdruck. Ein Foto, das über WhatsApp an die Praxis geschickt wird, verlässt den kontrollierten, dienstlichen Weg - unabhängig davon, wie die App selbst verschlüsselt. Pflegedienste sollten für Foto-Dokumentation und Video-Zuschaltung ausschließlich dienstlich bereitgestellte, vertraglich abgesicherte Wege nutzen. Ebenso gehört eine Einwilligung des Patienten zur Foto- und Video-Dokumentation seiner Wunde zur Grundausstattung jeder Versorgung mit Video-Zuschaltung - wie eine solche Einwilligung aussehen sollte, haben wir in unserem Muster zur Einwilligungserklärung für Videokonsultationen dargestellt.

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Technik unterwegs: Was Pflegekräfte im Einsatz brauchen

Pflegefachkräfte, die Wundbeurteilungen oder Pflegevisiten per Video durchführen, sind in der Regel unterwegs - im Auto, in der Wohnung des Patienten, mit wechselnder Netzabdeckung. Ein Tablet mit stabiler Halterung ist meist praktikabler als ein Smartphone, weil beide Hände für die Wundversorgung frei bleiben müssen, und eine zusätzliche Lichtquelle sollte fester Bestandteil der Ausrüstung sein. Welche Geräte und Verbindungsanforderungen sich in der mobilen Praxis bewährt haben, haben wir im Beitrag zur mobilen Videokonsultation im Detail beschrieben - dort auch mit Hinweisen zu Rückfallplänen, wenn die Verbindung mitten in der Wundkontrolle abbricht.

Wundversorgung und Pflegevisite per Video im Überblick

  • Wundbeurteilung per Video braucht gute Beleuchtung, Nahaufnahmefähigkeit und Farbtreue - ohne diese drei ist die Einschätzung wenig belastbar
  • Geruch, Palpation und Wundtiefe lassen sich per Video nicht direkt übertragen - die Fachkraft vor Ort muss diese Eindrücke präzise verbalisieren
  • Foto-Dokumentation reicht für den routinemäßigen Verlaufsvergleich, Live-Video braucht es bei Erstbeurteilung, Unklarheiten oder Rückfragen
  • Die Pflegevisite per Video dient der Qualitätssicherung und dem Teamaustausch, nicht der Beurteilung eines einzelnen medizinischen Befunds
  • Wundfotos sind besondere Gesundheitsdaten - private Messenger-Dienste sind dafür tabu, dienstliche Wege und eine dokumentierte Einwilligung sind Pflicht
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Fazit

Wundbeurteilung und Pflegevisite per Video sind zwei unterschiedliche Anwendungsfälle mit unterschiedlichen Anforderungen an Technik und Gesprächsführung - beide funktionieren, solange ihre jeweiligen Grenzen ernst genommen werden. Bei der Wundversorgung ersetzt die Kamera weder Geruch noch Tastsinn, weshalb die Pflegefachkraft vor Ort diese Eindrücke aktiv in Worte fassen muss. Bei der Pflegevisite steht weniger die technische Bildqualität im Vordergrund als ein strukturiertes Gespräch. In beiden Fällen gilt: Wundfotos und Videoaufnahmen sind Gesundheitsdaten, die ausschließlich über dienstliche, abgesicherte Wege übertragen werden sollten.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder medizinische Beratung.